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Frage zur Auszahlung von Pfandbons

Blogleser Markus hat mir eine lange Mail zum Thema Auszahlung von alten Pfandbons geschrieben:

Hallo Björn,

vielen Dank für viele lange Jahre Unterhaltung mit Deinem Blog. Ich habe keine Ahnung wie lange ich schon mitlese, 15 Jahre sind es aber sicher schon. Für mich bist Du ein alter Bekannter, auch wenn wir uns noch nie gesehen haben. :-)

Das Thema Pfandbons war ja schon mehrfach Thema im Blog und ich meine mich auch an Texte zur gesetzlichen Verjährungsfrist zu erinnern. Finde aber nichts mehr.
Was mich dabei interessiert: Gibt es seitens der EDEKA (bzw. der Regionalgesellschaften) Vorgaben zum Umgang damit?

Aufgrund eines Umzuges von Hessen nach Sachsen-Anhalt musste ich meinen bevorzugten EDEKA-Dealer wechseln. Und war noch etwas über einem halben Jahr erstaunt, dass meine älteren Pfandbons nicht mehr eingelöst werden. Die Unternehmerin schreibt dazu "da aus Sicherheitsgründen in unserem System eine Sperre zur Einlösung der Pfandbons nach sechs Monaten hinterlegt ist.
Aus abrechnungstechnischen Gründen ist es für jeden Markt immer besser , wenn die Pfandbons am selben Tag oder in der gleichen Woche im Markt ausgezahlt werden.
Natürlich können Sie Ihre Pfandbons bei uns noch einlösen, wir müssen dies jedoch manuell im Kassensystem vollziehen."

Nun habe ich für die wirtschaftliche Situation des Einzelhandels durchaus Verständnis. Allerdings kann ich die "Sicherheitsgründe" nicht nachvollziehen. Eine Prüfung der Auszahlungsgrundlage kann ja nicht stattfinden. Entweder hat jemand einen Bon oder nicht. Erwartungsgemäß wurde ich zwei mal an der Kasse aufgeklärt, mein Pfandbon sei zu alt. Vermutlich werden die meisten Kunden nicht den Weg über die Geschäftsführung gehen wollen.
Persönlich stößt mich dieses Geschäftsgebahren stark ab. Und wäre ich von Dir nicht über die weitgehenden Freiheiten der einzelnen Kaufleute informiert, würde ich alle EDEKA an dieser Stelle vermutlich über einen Kamm scheren.

Nach furchtbar viel Text: Gibt es für den Umgang mit gesetzlichen Anforderungen wie der Rückzahlungspflicht von Pfandbons keine einheitliche Vorgabe der EDEKA zu einer entsprechenden Berücksichtigung im Kassensystem?
So viel Frage und nur so wenige Antworten. Ich kann da aus meiner Sicht nicht viel zu sagen und fasse an dieser Stelle einfach mal ein paar Fakten zusammen:

1. Für Pfandbons gilt die sogenannte allgemeine zivilrechtliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Grundlage für diese ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Frist beginnt dabei mit dem Ende des laufenden Kalenderjahres. Bekommt ihr heute aus einem Leergutautomaten einen Bon ausgedruckt, ist der also auf jeden Fall bis zum 31.12.2025 gültig.

2. Ob es in (bestimmten) Kassensystemen tatsächlich eine Beschränkung gibt, die anhand des Datums ermittelt wird, kann ich nicht sagen. Dazu müsste entweder direkt auf den Bons aus den Leergutautomaten das Datum ausgewertet werden, bei meinem Sielaff-Gerät wird beispielsweise das Datum gar nicht im Strichcode codiert, oder die Bonnummern müssten von dem Kassensystem mit einer Tabelle abgeglichen werden, in der sie mit Datum hinterlegt sind.

3. Selbst wenn die Bons nach sechs Monaten manuell erfasst werden müssen und nicht mehr über den Strichcode erfasst werden könnten – na, und? Der Arbeitsaufwand dafür beschränkt sich auf das Drücken von ein paar Tasten. Wenn das zu viel Aufwand für einen Kunden ist, dann weiß ich auch nicht weiter … Warum man das den Kunden überhaupt langwierig als mühsam darlegen muss, erschließt sich mir jedenfalls nicht.

4. Es ist doch eigentlich sogar schön, wenn ein Kunde mit einem alten Bon ankommt, den er irgendwo vergessen hat. Ganz ehrlich – den Gegenwert in Form von Leergut haben wir doch längst bekommen und mit dem Geld gearbeitet. Wollen wir jetzt einen Kunden unglücklich machen, der gerade beweist, dass er sogar schon vor Jahren Kunde bei uns war? Ist das Risiko, diesen Kunden zu verlieren und dass dieser wegen einer solchen Lappalie vielleicht sogar schlecht über einen redet, so unbedeutend, dass man ihm nicht einen Betrag auszahlen kann, der ihm eigentlich sowieso zusteht und der selten einen Wert von wenigen Euro übersteigen dürfte? Ich sehe es jedenfalls so und daher lösen wir hier jeden alten Bon ein, sofern dieser natürlich noch lesbar ist.

5. Ich gebe zu, dass ich nicht weiß, ob es überhaupt eine Empfehlung der EDEKA gibt, wie wir Kaufleute mit alten Bons umgehen sollen. Wir lösen das hier immer maximal kulant und daher ist eine wie auch immer geartete Empfehlung für mich nicht weiter interessant / relevant.

6. Eine Sache, die nicht mit dem Datum zu tun hat, aber hierher gehört: Das mit einer filialübergreifenden Einlösung ist so eine Sache. Ich finde, dass man einen Penny-Bon in jeder Penny-Filiale abgeben können sollte, gleiches gilt natürlich für Lidl, Kaufland, Aldi Süd, Aldi Nord, Netto ohne Hund, Netto mit Hund, Globus und wie sie alle heißen – aber auf jeden Fall für jeden Filialbetrieb. Klar verschiebt sich dann die Inventur der einzelnen Filiale um ein paar Euro (Von was für exorbitanten Summen reden wir hier? Eben …), aber letztendlich ist der Gegenwert ja längst im Gesamtunternehmen gelandet und hat den Weg auf die Konten der Herren Schwarz, Albrecht und ihren Kollegen längst gefunden.
Bei den selbstständigen Unternehmer ist das natürlich eine andere Sache. Auch wenn bei uns überall EDEKA über der Tür steht, sind wir EDEKA-Kaufleute (genau wie die der REWE auch) rechtlich unabhängige Einzelunternehmen. Da gab es keinen Gegenwert, den man schon erhalten hat. Daher nehme ich diese Bons tatsächlich nicht an. Gilt natürlich auch für Gutscheine und alle anderen ähnlichen Belege.

Aber diese Sache mit dem Datum … ganz großes Mimimi.

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Kommentare

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Panther am :

So einfach ist es beispielsweise bei Aldi N/S nicht zu erklären: Die Läden werden von unzähligen, recht unanbhängig agierenden Regionalgesellschaften betrieben, wonach die gegenseitige Anerkennung der Erstattungsbons plötzlich gar nicht mehr so selbstverständlich daherkommt und man analog der Edeka, Rewe & Co durchaus behaupten könne, dass die Verrechnung nicht machbar und schon gar nicht bindend sei.

Das Gegenteil ist in aller Regel bei selbständigen Edeka-/Rewe-Kaufleuten mit mehreren Läden der Fall: Hier wird auch die Anderer-Laden-Keule rausgeholt, weil man die Kunden für dumm völlt. Das sind häufig auch die Läden, wo "Nurabgeber" als maximal zu verachtendes Klientel behandelt werden.
Ich nehme aber an, wenigstens Björn hat zu Findorffzeiten gegenseitig anerkannt.

Ganz offensichtliche "Kundenorientierung" neulich in einem Edeka-Netto: Voller Verkauf bepfandeter Ein- und Mehrweggebinde, aber vsl. auf viele Wochen verweigerte Annahme jeglichen Leergutes (Automat wegen Bauarbeiten im Lager abgeschaltet, auch an der Kasse keinerlei Annahme). Man hätte das Leergut doch gefälligst in einem (mehr oder minder nahen) Fremddiscounter abzuliefern und selbst müsse man garnichts annehmen. Und zur Abrundung: Laut "Kundendienst" handelte es sich wortwörtlich nur um eine grundlose Behauptung, die nicht den Tatsachen entsprechen würde.

Heinz Wäscher am :

Bei der Weigerung der Rücknahme von pfandpflichtigen Einweggebinden über mehrere Tage mache ich mir manchmal extra die Mühe diesen Missstand der zuständigen Stelle beim Landkreis mitzuteilen wenn die Weigerung der Annahme aus reiner Faulheit erfolgt. Spätestens nach dem zweiten Bußgeld welches vom Landkreis gegenüber dem Supermarkt ausgesprochen wurde, kann man eine Änderung im Verhalten feststellen.

Nicht der Andere am :

Zuerst implementiert der Laden aus eigenem Antrieb diese Sechsmonatssperre, was ihn Mühe, Zeit und Geld kostet. Ein Kunde mit älterem Pfandbon wird dann erst recht wegen des manuellen Zusatzaufwandes als Lästling betrachtet. Die sich dann nicht an die Geschäftsführung wendenden oder ältere Bons gleich entsorgenden Kunden liefern dann einen gefühlt verdienten Zusatzgewinn.

Hans am :

Vielen Dank für die Infos! Eine spannende Information wäre noch gewesen, wie viel Euro in Pfandbons der Leser einlösen wollte.

Leere Dose am :

"Ob es in (bestimmten) Kassensystemen tatsächlich eine Beschränkung gibt, die anhand des Datums ermittelt wird, kann ich nicht sagen."

Ich könnte mir - neben Mißbrauch - gut vorstellen, dass das der Grund für die Limitierung ist, damit diese Tabelle / Datenbank halbwegs kompakt, klein und performant bleiben kann.

Klausi am :

Also wir hatten es früher dass im Boncode eine fortlaufende Nummer verschlüsselt war. Immer 0001 bis 9999…
Da habs es immer Probleme wenn jemand mit nem alten Bon
kam. Wir hatten recht viele Bons und daher gab es schon nach vielleicht 3 Monaten die gleiche Bonnummer wieder. Beispiel: Herr Meier gibt im Januar Leergut ab (Bonnummer 0005) und Herr Schmidt gibt im April Leergut ab (neue Bonnummer 0005). Herr Schmidt löst seinen Bon sofort ein. System sagt Bon 0005 schon eingelöst.. Tag später kommt Herr Meier mit seinem Bon vom Januar. Kasse sagt Bon schon eingelöst… man kann das dann schon noch klären, wird aber sehr umständlich

oli am :

Ich sehe da eher das Problem, dass das Bon"papier" nicht viel länger als 6 Monate seinen Aufdruck zeigen will,

Marc am :

Schön zu lesen, dass ihr das so unproblematisch löst. Bei vielen Discounterketten fliegen die Bons aber wohl tatsächlich schon nach ein paar Monaten (also häufig noch, bevor die dreijährige Frist überhaupt beginnt) aus dem System und sowohl die Verkäufer*innen als auch die dazu gerufenen Filialleiter*innen wollen sich oftmals die Mühe nicht machen, den Bon manuell einzugeben und somit die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

Zu dem Punkt mit den eigenständigen Kaufleuten bei Edeka und Rewe: Klar könnt ihr selbst da wenig machen. Aber für die Edeka und für Rewe sollte es doch eigentlich machbar sein, die Kassensysteme so zu verknüpfen, dass alle Bons überall eingelöst werden können und das Geld bei einer Einlösung in einem anderen Markt automatisch von dort, wo der von ausgestellt wurde zu dem Markt, in dem er eingelöst wurde "geleitet" wird.
Zumindest aus der Sicht der Kundenfreundlichkeit wäre das mMn echt sinnvoll, gerade, da für viele ja Edeka einfach Edeka und Rewe einfach Rewe ist. Dass die meisten Märkte jeweils inhabergeführt und nur ein kleiner Teil konzerngeführt sind, weiß doch vermutlich der Großteil der Kund*innen gar nicht, würde ich jetzt zumindest mal vermuten.
Aber wie geschrieben, das ist natürlich etwas, um das sich die jeweiligen Konzerne kümmern müssten, ihr eigenständige Kaufleute könnt daran nunmal nichts ändern.

Emmi am :

Vor Kurzem habe ich Folgendes in den social media gelesen: Kulanz ist der Fachbegriff für "du hast zwar Unrecht, aber ich habe keine Nerven übrig, mir dein Gejammere anzuhören.
Langsam merke ich, wie sich die Vergangenheit verklärt, je älter ich werde. Wir sind zur Kaufhalle, gaben Gläser und leere Milchflaschen oder Bierkästen ab, die Verkäuferin - meist die Lehrlinge - zählten diese, gaben das Geld raus und räumten die Sachen weg. Jetzt zählt ein teurer Automat, dahinter räumt ein Mensch die Sachen vom Band und man bekommt ein extrem kurzlebiges Stück Papier in die Hand, bewusst hergestellter Müll.

Panther am :

Sondermüll, der häufig unberechtigt im Altpapier landet, bitte.

Davon abgesehen wäre es mehr als nötig, einen Schlussstrich unter den ganzen Individual-Mehrweggebinden der Marketingstrategen zu ziehen und zu einheitlichen Formen zurückzukehren. Dann müssten sich genau diese Unternehmen auch nicht mehr gekünstelt über die bösen Kunden aufregen, die es wagen, die Gebinde während der Peakzeiten nicht sofort wieder einzureichen.

Birger am :

Naja, bei REWE sind längst nicht alle Märkte selbstständig. Richtig belastbare Zahlen habe ich nicht gefunden, aber REWE spricht von 1800 Kaufleuten, was rund die Hälfte der Märkte ist. Soweit ich weiß, ist die Kontrolle bei REWE durch die Zentrale auch strenger, als Edeka Kaufmann hat man mehr Freiheiten.

Panther am :

Auch unter der Edeka gibt es nicht wenige zentral geführte Märkte, hinzu kommen die im Vergleich zu Rewe viel ausgeprägteren Discountschienen sowie selbständige Kaufleute, die jeweils schnell mal eine zweistellige Zahl an Filialen betreiben.

Sonstwer am :

Filialübergreifende Leergutannahme ist so ein Problem...
Der Leergutbon des Leergutautomaten ist in integrierten Lösungen in einer Datenbank im Markt hinterlegt. Entsprechend ist die Einlösung genau einmal möglich - Der Bonbarcode enthält keinen Betrag nur eine Id über die er identifiziert wird.

Das ist dann auch der Grund dafür, dass nach einer gewissen Zeit der Bon nicht mehr problemlos einfach mitgescannt werden kann, sondern durch einen ausdrücklichen Eingriff der Kassenkraft im Zahlungsprozess erfasst werden muss (nach sorgfältiger Prüfung).

Und genau letzteres ist auch der Prozess bei der filialübergreifenden Annahme: Das geht, ist aber nicht der Regelprozess und soll es auch nicht sein, da die "Handannahme" von Leergut den Ketten nicht sicher genug ist. Hinzu kommt, dass der eine Markt dann nicht eingelöste Pfandbons ausbucht und der Andere mehr Pfandbons auszahlt, als er Leergut angenommen hat. Eine filialübergreifende Leergutbondatenbank lohnt sich für die paar Fäll dann aber auch nicht.

Noch kritischer ist das bei Edeka- oder Rewe-Standorten, da das durchaus unternehmensübergreifende Vorgänge wären, da hier Filialbetriebe und Franchisebetriebe unterschiedliche Eigentümer haben, die für viele Kunden noch nicht mal auseinandergehalten werden können.

Panther am :

Komisch. Gewinnträchtige Geschäftsmodelle wie Wertgutscheine lassen sich trotz entsprechender Geltungszeiträume und deutlich höherer Beträge mit Einlösung binnen Sekundenbruchteilen durchaus umsetzen. Man ist schließlich nicht mehr über ISDN angebunden ... Ebenso, wie es flächendeckend beispielsweise bei Kundenbindungsprogrammen läuft.

Aber wo kein Druck und keine genügenden rechtlichen Vorgaben ...

B. Sucher am :

...gerade mal meine über die letzten 6 Wochen gesammelten LIDL-Pfandbons geprüft und Du hast Unrecht. Die Strichcodes sehen so aus:
1234567890123000350
Das ist zusammengesetzt aus
- fester Filial(?)nummer - im Beispiel: 12345678
- PfandbonNummer (0-99.000) - im Beispiel: 90123
- Pfandbetrag (0-9.999,99) - im Beispiel: 000350 (3,50 €)

Sonstwer am :

Nochwas zu "Konten der Herren xyz": Zumindest bei Penny und REWE "gehören" die zentral geführten Standorten den selbstständigen Kaufleuten über deren Genossenschaftsanteile.

Dürfte bei Edeka so ähnlich sein - Dir gehört also nicht nur dein Laden sondern auch noch ein Stück von dem, was deine EDEKA-Genossenschaft gerade zentral betreibt, weil es noch keinen Kaufmann dafür gibt.

sebi am :

Der Getränkemarkt hier will Pfandbons nur am Tag der Ausstellung akzeptieren. Rechtlich sicherlich nicht haltbar, aber ich habe es jetzt schon zweimal miterlebt, dass da deshalb mit Kunden an der Kasse diskutiert wurde, weil man den Bon nicht mehr annehmen wollte.
Zumindest Einwegflaschen gebe ich deshalb da gar nicht erst ab.

Panther am :

Solange der Kunde in solchen Läden dennoch Käufe tätigt, sehen sich die Betreiber in ihrem Handeln nur bestätigt.

Heinz Wäscher am :

Bei der lokalen Feinkost-Albrecht (Nord) Filiale habe ich die Erfahrung gemacht, dass Pfandbons, die aus dem selben Monat stammen, nicht eingelöst werden können - auf dem Display der Kasse erscheint eine Fehlermeldung (abgelaufen). Und beim lokalen „Schwarz”-Markt ist das Kassenpersonal irgendwie immer übelst gelaunt, vor allem bei Kunden, die mehr als zwei Pfandbons gleichzeitig an der Kasse einlösen wollen falls alte Bons mit abgegeben werden.

Amsel am :

War es nicht so, das man Pfandbons nur in dem Laden einlösen kann, in dem diese ausgestellt worden?

Panther am :

Das hängt von der Kundenorientierung des Betreibers ab. Wo diese kaum ausgeprägt (oder standortbedingt "nicht notwendig") ist, gibt es eben höchstens einen Minimalzustand.

Sonstwer am :

Rechtlich ist es einfach: Du hast einen Anspruch auf Auszahlung gegenüber dem Unternehmen das den Bon ausgestellt hat und zwar, wie Björn schon schrieb, für das gesamte laufende Jahr und darüberhinaus weitere drei Jahre. Das Unternehmen ist verpflichtet, dafür Rückstellungen zu bilden (wie Kaufleite sowas hassen! Rückstellungen über bis zu drei Jahre für nicht eingelöste Pfandbons. :'( ).

In der Praxis hättest Du dann bei echten Filialbetrieben eines Unternehmens(*) die Möglichkeit, diese Einlösung an einem Beliebigen Standort des Unternehmens zu fordern.

Aber wie erkennst du, dass zwei Läden die gleiche Firma repräsentieren?

Bei Edeka hast Du meist einen Bon von z.B. Edeka-Harste, den du nur bei Edeka-Harste einlösen kannst.
Bei Rewe könnte es sich um einen Bon einer Filiale einer der sieben Regionalgesellschaften handeln, aber auch um einen Bon vor Rewe-Meier, der wie Björn nur einen Laden hat.
Auch Penny hat ein halbes Dutzend Regionalgesellschaften - ob du da im Grenzgebiet zwischen Hessen, NRW und RP wirklich mit dem nächsten Penny noch die gleiche Firma - also deinen Schuldner - erwischst, und nicht die rechtlich unabhängige Nachbar-Regionalgesellschaft, die keinerlei Verbindlichkeit bei Dir hat, erwischst?

Entsprechend ist es eine kluge Strategie, Pfandbons direkt einzulösen, wenn man so schnell nicht wieder zu dem Laden kommt und eine nette Geste gegenüber dem Händler, sie in jedem Fall zügig einzulösen. Dass das Thermopapier nochmal ein besonderes Problem darstellen kann, hatten wir, glaube ich, schon

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