Aussetzung der Abschiebung
Ein heruntergekommen und ziemlich nervös wirkender Mann fiel uns im Laden durch seine reine Erscheinung auf, weshalb wir ihm über die Videoanlage eine Weile zusahen. Zunächst schlich er nur durch den Laden, dann immer mehr in Richtung Spirituosenabteilung. Zwischendurch blickte er immer wieder in Richtung unserer Kameras.
Schließlich nahm er sich mehrere Flaschen Jägermeister und legte sie in einen Einkaufskorb. Damit ging er dann zum Nudelregal, wo er die Flaschen zwischen und unter der Ware deponierte. Vermutlich, um später wiederzukommen und sie an unauffälliger Stelle im Markt einpacken zu können.
Nachdem er die Flaschen zwischen die Teigwaren gestopft hatte, wollte er unser Geschäft verlassen. Ob das so von ihm geplant war oder er sich durch irgendetwas oder irgendjemanden gestört fühlte, weiß ich nicht. Auf jeden Fall hatten wir uns vorsorglich schon am Eingang positioniert und ihn nicht einfach so rausgehen lassen. Ein Blick in die Tasche, Ausweiskontrolle, Aufnimmerwiedersehen. Er hatte in dem Moment zwar keine Ware mit rausgenommen, aber er konnte ruhig wissen, dass wir hier aufmerksam sind.
Apropos Ausweis: Er legte uns eine "Aussetzung der Abschiebung" mit abgelaufenem Datum auf den Tisch. Angenommen, wir hätten ihn tatsächlich bei einem Diebstahl erwischt und es wäre zu einer Begegnung mit der Polizei gekommen: Hätte das für ihn irgendwelche Konsequenzen gehabt, die über ein "Dududu" hinausgehen? Oder hätte dieses Dokument diesbezüglich überhaupt keinen Einfluss gehabt? Weiß das jemand von euch da draußen?
Schließlich nahm er sich mehrere Flaschen Jägermeister und legte sie in einen Einkaufskorb. Damit ging er dann zum Nudelregal, wo er die Flaschen zwischen und unter der Ware deponierte. Vermutlich, um später wiederzukommen und sie an unauffälliger Stelle im Markt einpacken zu können.
Nachdem er die Flaschen zwischen die Teigwaren gestopft hatte, wollte er unser Geschäft verlassen. Ob das so von ihm geplant war oder er sich durch irgendetwas oder irgendjemanden gestört fühlte, weiß ich nicht. Auf jeden Fall hatten wir uns vorsorglich schon am Eingang positioniert und ihn nicht einfach so rausgehen lassen. Ein Blick in die Tasche, Ausweiskontrolle, Aufnimmerwiedersehen. Er hatte in dem Moment zwar keine Ware mit rausgenommen, aber er konnte ruhig wissen, dass wir hier aufmerksam sind.
Apropos Ausweis: Er legte uns eine "Aussetzung der Abschiebung" mit abgelaufenem Datum auf den Tisch. Angenommen, wir hätten ihn tatsächlich bei einem Diebstahl erwischt und es wäre zu einer Begegnung mit der Polizei gekommen: Hätte das für ihn irgendwelche Konsequenzen gehabt, die über ein "Dududu" hinausgehen? Oder hätte dieses Dokument diesbezüglich überhaupt keinen Einfluss gehabt? Weiß das jemand von euch da draußen?
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Kommentare
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Max am :
Sokrates am :
Eure Ansicht hat keine Mehrheit, auch wenn ihr das immer glauben wollt.
kiter am :
ShadowAngel am :
SUPPoRTHoTLiNE am :
Anonym am :
Also ist seine Duldung bis 20.03.2031 gültig.
Dankt mir später.
hans12 am :
Niemand hat den Satz in einer Gerichtsverhandlung gesagt!
Kannst Du für irgendeine Deiner Aussagen einen glaubwürdigen Beweis bringen?
Nicht einmal die "Bild" kann das.
Ich möchte gern die Wörter "wiederlich", "Lügner" und "Hetzer" in dieser Mail unterbringen, aber ich fürchte, spätestens da wird Björn dann einschreiten.
Jan Franck am :
Zeig doch mal ein Gerichtsurteil, in dem das tatsächlich so passiert ist.
Mr. X am :
Bernd am :
SPages am :
Nudelsuppe am :
Den versuchten Diebstahl kannst du nicht nachweisen.
Jägermeister zu den Nudeln stellen hab ich im StGB adhoc auch nicht gefunden, aber eventuell kannst du ja hier kurz aushelfen?
Arne am :
John Doe am :
Wobei social profiling und Diskrimierung ja auch so schon oft im Block vorkommt !!!!!
SPages am :
Roland am Freitag am :
Er ist vor kurzem ausgereist ... jetzt gibt's wieder Flüge in seine Richtung.
Anonym am :
Norbert am :
Anonym am :
N. Aunyn am :
TheK am :
Nicht der Andere am :
2019 DE: Geduldete 120.000, Ausreisepflichtige 250.000, Eigenabreise 21.000, Abschiebungen 21.000, Abschiebehaftplätze 600.
Norbert am :
XB-CPU 126 am :
SUPPoRTHoTLiNE am :
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__20.html
https://dsgvo-gesetz.de/art-5-dsgvo/
https://regina-stoiber.com/2019/07/05/sind-fuehrerschein-und-ausweiskopie-nach-der-dsgvo-erlaubt/
Arno Nym am :
Nörbe am :
Das Ganze ist einfach formlos verlängert, genauso wie Besuchsvisa. Das weiß natürlich auch die Polizei. Auf den Ämtern können sie gerade keine Besuche für Verlängerungen dieser Kettenduldungen gebrauchen.
Der Inder bekommt keinen Aufenthaltstitel wenn er hier keinen festen Wohnsitz hat.
AM am :
André am :
Sebastian am :
Schade, dass es so zugehen muss.
TheK am :
"Duldung" ist dann die schwächste dieser ganzen Schutzformen wenn die Behörden an baldige Besserung glauben – die gelten dann nur kurz und erlauben keine Wiedereinreise. De facto können aber auch diese auch quasi ewig gelten.
Seb am :
Die Asylanerkennung und der Flüchtlingsstatus haben den gleichen Schutzumfang. Asyl ist aber vor allem deswegen viel seltener, weil es die sog. Drittstaatenregelung gibt. Das bedeutet, dass ein Migrant dann kein Asyl bekommt, wenn er vorher durch ein sicheres Drittland gereist ist. Da Deutschland im Wesentlichen von sicheren Drittländern umgeben ist, sind hier in der Praxis nur humanitäre Projekte oder Einreisen auf dem Luftweg möglich.
Einen geringeren Schutzumfang hat der sog. subsidiäre Schutz gem. § 4, den ein Migrant erhält, wenn ihm Gefahren drohen, die keine Grundlage in einem Verfolgungsmerkmal der EMRK haben, wie Religion, Volkszugehörigkeit, Sexualität, etc.
Der geringwertigste Schutz ist das sog. Abschiebungsverbot, das jemand erhält, bei dem eine Abschiebung nicht möglich ist, weil er in seinem Herkunftsland sein Existenzminimum nicht sichern kann, oder sich eine Erkrankung bei ihm lebensbedrohlich verschlechtern würde.
Liegt kein Schutzstatus vor, erhält der Migrant keinen Aufenthaltstitel, sondern die Duldung (wie abgebildet), wenn aus tatsächlichen Gründen keine Abschiebung möglich ist. Insbesondere ist das der Fall, wenn der Abzuschiebende keine Personalpapiere hat, und er auch mit Hilfe der Botschaft nicht identifiziert werden kann. Kein Land der Welt nimmt eine unbekannte Person wieder auf. Wer 4Blocks gesehen hat: Das ist der Status, den die Hamadis zu Beginn hatten.
Der "einfachste" Weg, um von einer Duldung doch noch zu einem Aufenthaltstitel zu kommen, ist erstmal eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, und dann 5 Jahre in die Sozialkassen einzuzahlen, so dass dann ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt werden kann (stark vereinfacht dargestellt).
In dem obigen Fall hätte die Polizei wahrscheinlich nichts gemacht. Es wird eine Abfrage der Personalien im System erfolgen, und wenn der Herr nicht zur Festnahme ausgeschrieben ist, weil eine baldige Abschiebung eingeleitet wurde, wird er freigelassen.
Sewi am :
Denn ich kann mir kaum vorstellen, daß das vorher bestehende Abschiebungshindernis jetzt weggefallen ist.
Sonst negative Auswirkungen dürfte es auch nicht haben, da er ja ohnehin ausreisepflichtig ist, die Abschiebung jedoch aktuell nicht möglich.