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Eingestelltes Ordnungswidrigkeitsverfahren

Das hier erwähnte Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen mich wurde offiziell eingestellt. Offenbar waren die Fotos des übereifrigen Mitarbeiters doch nicht aussagekräftig genug um gegen meine Argumentation, dass der Anhänger an besagtem Datum erst seit einem Tag dort stand, ankommen zu können.

Eigentlich ist aber dennoch die Betreffzeile des neuen Schreibens schon eine Frechheit. "Verkehrsordnungswidrigkeit vom 23.02.2022" – Nein!!! Es hat ja gar keine Verkehrsordnungswidrigkeit gegeben. Wie wäre es stattdessen mit "Unser Schreiben vom 28.02.2022", was niemanden angreifen würde. In dem Einzeiler steht zwar drin, dass das Verfahren eingestellt wurde, aber im ersten Moment sieht es eben doch so aus, als wenn es eine Verkehrsordnungswidrigkeit durch mich gegeben hätte.


Der Fotobeweis

Ende Februar bekam ich Post vom Ordnungsamt. In dem Brief steckte ein sogenannter Zeugenfragebogen, darunter stand auch, warum ich dieses Schreiben bekommen habe: "Der Führer des Kfz / dem Beauftragten des Halters des Kfz […] wird vorgeworfen, am 23.02.2022 um 16:09 Uhr in Bremen, Kantstraße 87 folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) nach §24 StVG begangen zu haben: Sie parkten den Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen. Beweismittel: Foto, Ventilstellung"

Stellen wir fest: Nein, das stimmt so nicht. Bekanntlich stelle ich den Hänger öfter mal auf dem Parkstreifen gegenüber unserer Einfahrt ab. Das ist prinzipiell ja auch nicht verboten, im Schreiben steht es ja auch direkt drin: "länger als zwei Wochen" heißt, dass ein Anhänger ohne Zugfahrzeug bis zu zwei Wochen auf öffentlichen Parkflächen stehen darf. Länger steht er dort auch nie, vor allem nicht nach der erfolgten Containerleerung. Dann rolle ich den Hänger nämlich normalerweise immer wieder direkt runter zu uns auf den Hof.

Am 1. März sollte unser Container wieder geleert werden und daher hatte ich den Hänger in der Woche vorher schon aus der Halle geholt. Dort stand er nämlich seit Mitte Januar bis zu unserem Schornsteinfeger-Termin am 22. Februar. Da der Platz gegenüber unserer Einfahrt auf dem Parkstreifen gerade frei war, stellte ich den Hänger dort hin. Wenn also jemand am 23. Februar festgestellt haben will, dass der Anhänger dort seit "länger als zwei Wochen steht", stimmt bei dem Anzeigenerstatter wohl irgendetwas nicht. Er stand zu dem Zeitpunkt nämlich gerade mal etwa 26 Stunden dort herum und langweilte sich.

Ich notierte auf der Rückseite des Schreibens ohne weitere Erklärungen, dass ich den Anhänger am 22. Februar dort abgestellt hatte und warf den Fragebogen in den Briefkasten.

Gute zwei Wochen später bekam ich quasi das gleiche Schreiben wieder zugestellt, diesmal mit der Überschrift "Verwarnung / Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit(en)". Diesmal lag ein etwas längerer Fragebogen dabei, den ich wahrheitsgemäß ausfüllte: "Der Anhänger wurde von mir am 22.2.22 dort abgestellt, nachdem er seit Mitte Januar bei mir in der Halle stand. Er KANN am 23.2. nicht "länger als 2 Wochen" dort gestanden haben."

Ich meine, wie wollen die denn "beweisen", dass der Hänger dort "länger als zwei Wochen" gestanden haben soll, wenn er es definitiv nicht tat? Was kommt als nächstes? Methoden wie in einem Hexenprozess? Wenn sie untergeht war sie eine Hexe und wenn sie nicht untergeht, muss sie erst recht eine Hexe sein? Man muss doch irgendwie aus der Nummer rauskommen können, sonst wäre das Konzept mit dem Fragebogen ja auch recht überflüssig …

Mal gucken, was da jetzt kommt. Entweder ignorieren die meine Ausführungen gänzlich und schicken mir als nächstes einen Bußgeldbescheid oder die gucken sich ihr Beweismittel "Foto, Ventilstellung" noch einmal genauer an. Da müssten sie schon ziemlich merkbefreit sein, denn natürlich stand der Hänger "etwa" an der selben Stelle, aber bestimmt nicht auf den halben Meter genau. Und dass dann auch noch die Ventilstellung der Räder tatsächlich an der selben Position wie im Januar sein soll, wäre schon sehr seltsam.

Fotos zum Brancheneintrag

Die Vertreterin von den NuCao-Riegeln war bei uns und hat schließlich noch den Aufsteller mit "ihrer" Ware aufgeräumt, fotografiert und bei unserem Google-Eintrag hochgeladen. Erfahren hatte ich das aber erst, als mir die entsprechende E-Mail mit der Benachrichtigung über die neuen Fotos ins Postfach flatterte.

Na, da hätte sie auch mal eben noch fünf Sterne hinterlassen können. :-P


Foto für die Chartshow

Anfrage einer Fernsehredaktion: Für einen Jahresrückblick im Rahmen der Chartshow würde man auch gerne dieses Foto von mir neben anderen lustigen Fotos aus dem Internet mit darstellen.

Klar, dürfen sie.

(Ob sie das Foto auch wirklich nutzen und wann die Sendung läuft, weiß ich aber noch nicht.)

Mein Bild in einem 11880.com-Profil

Das Foto unserer alten Außenwerbeanlage bei mir im Anhänger auf dem Weg zur Entsorgung hat es übrigens auch in ein Profil einer Werbetechnik-Firma auf 11880.com geschafft.

Das Thema Urheberrecht juckt mich da nun herzlich wenig, sollen die doch mit dem Foto glücklich werden, aber ob das ranzige und zertrümmerte Teil zwischen dem anderen Schrott nun wirklich das richtige Bild ist, um für eine Firma zu werben, die solche Anlagen baut?

Naja, wenn sie meinen … :-D


Bewerbungsfoto auf A4

Eine Bewerberin hatte in ihren Unterlagen das Bewerbungsfoto nicht oben in die Ecke vom Lebenslauf geklebt, sondern als gesonderte Seite mit in die Mappe gelegt. Das Foto hatte sie auf A4-Format gestreckt auf einem eigenen Blatt Papier ausgedruckt.

Da erschreckste dich aber erst mal beim Durchsehen der Papiere.

LD'in-Verwirrung

Vor einer Weile haben wir eine Ladendiebin gestellt, die sich hier am Alkohol bedient hatte. Die Sache verlief friedlich und augenscheinlich konnte sie sich ausweisen, so dass wir die Anzeige ohne Polizei aufnahmen. Es folgten das übliche Prozedere und die Aussprache eines wie immer lebenslangen Hausverbots. Mit "augenscheinlich konnte sie sich ausweisen" meinte ich nun, dass sie einen Personalausweis dabei hatte und die Person auf dem Foto darauf durchaus sie sein konnte. Manche Drogenabhängige sehen ihren Passfotos nach einiger Zeit nicht mehr unbedingt sehr ähnlich, Gewichtsverlust und allgemeiner körperlicher Verfall bewirken mitunter durchaus erstaunliche Veränderungen. Hier war der Unterschied jedoch nicht so erheblich, dass wir misstrauisch wurden.

Ein paar Wochen, nachdem ich die Anzeige zur Polizei geschickt hatte, kam eine Frau in den Laden und beschwerte sich über ein ihr angehängtes Verfahren wegen Ladendiebstahls. Dem Namen nach war es die vom oben erwähnten Personalausweis. Aber sie sah irgendwie ganz anders aus, zumindest erkannte sie niemand wieder. Wir waren verwirrt: Wer ist diese Frau? Und wer die eigentliche Ladendiebin? Und wem gehörte der Ausweis denn nun wirklich? Wir konnten in dem Moment nichts machen und baten sie, diese sonderbare Verwechslung (oder was auch immer dahinter steckte) bitte zusammen mit der Polizei aufzuklären. Es vergingen die Wochen und schließlich ein paar Monate und nichts geschah.

Nun kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Bremen mit einem mir längst bekannten Textbaustein: "Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, [...]"

Die genannte Täterin war die vom Ausweis, also augenscheinlich die, die nicht hier geklaut hatte. So ganz unbescholten war sie aber dann wohl doch nicht. Ich habe nach wie vor keinen blassen Schimmer, was da nun letztendlich genau passiert ist – aber die Tat bei mir hier spielt offenbar für das weitere Schicksal der beteiligten Personen keine weitere Rolle.

Kopfkratzend verbleibe ich …

Das 5GB-JPEG

Die Wege eines PCs sind unergründlich. Was auch immer hier auf meiner Festplatte passiert ist, dass ein vor ein paar Monaten mal mit meinem Handy aufgenommenes Foto mit gerade mal 2160x3840 Pixeln Auflösung zu einer Dateigröße von rund 5 Gigabyte kommt. Das Foto wird in den unterschiedlichsten Anwendungen normal geöffnet und dargestellt, der Rest der Datei besteht schlicht und einfach nur aus vielen, vielen, sehr vielen Nullen. Was mag denn da wohl mal passiert sein? :-O


Panorama überm Kühlregal

Als wir eine Kamera über einem der Kühlregale angebracht haben, ist dieses Foto mit der Panorama-Funktion meines Handys entstanden. An einigen Stellen ist es etwas krumm geworden, aber ich konnte in der etwas unbequemen Haltung da oben nicht auch noch das Gerät die ganze Zeit hundertprozentig gerade nachführen.

Ich saß da auf der vorderen Ecke unserer großen Kühlregale. Links stehen in der Kühlung Milch und Jogurt, rechts Käse, Feinkost und Wurst und ganz hinten mit den Türen davor ist das etwas verzerrte Fleischregal zu sehen.
In den beiden Regalreihen befinden sich Müsli, Kaffee, Tee, Brotaufstrich, Knäckebrot und Süßgebäck und dahinter versteckt sind die beiden großen Tiefkühlinseln zu sehen:

Für die große Ansicht auf das Bild klicken!

Total verrückte Produkte

Ein Mann kam in den Laden und stellte seine Firma als eine solche vor, die "total verrückte Produkte" hätte. Es ging dabei vorrangig um ein bisschen witzig aufgemachte und als Flaschenanhänger gestaltete Glückwunschkarten. Ich haderte etwas, tendierte dabei jedoch eher zu einem Nein. Hätte meine Mutter und Ines beide dafür gestimmt, diese Karten / Anhänger ins Sortiment aufzunehmen, hätte ich mich dem Wunsch natürlich gebeugt. Da sie beide nicht da waren, schnappte ich mir mein Handy und knipste ein paar Fotos für WhatsApp.

Daraus entstand etwa der folgende Dialog:

Vertreter: "Das Foto ist aber nur für interne Verwendung, nicht fürs Internet oder Facebook?!"

Ich guck ihn erstaunt an: "Wieso, was spricht dagegen?"

Er: "Das ist gewerblich."

Ich, irritiert guckend: "Wollte ich eigentlich nur meiner Frau schicken, um ihre Meinung zu erfahren. Was spräche dagegen, das Bild ins Blog zu packen?"

Er: "Das ist gewerblich, da funktioniert das so nicht. Privat können Sie machen was sie wollen."

Ich: "Ich versteh gerade den Sinn nicht. Was spricht jetzt dagegen?"

Er: "Weil das gewerblich ist. Das geht nicht. Sie können da nicht einfach Bilder ins Internet stellen."

Ich: "Okay, nee, keine Sorge. Ich wollte das nur eben nach Hause schicken."

Wir verblieben erstmal ohne Auftrag. Ich wollte mir das noch einmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen, er wollte sich nach seinem Urlaub wieder melden. Die Antwort wird übrigens "Nein" lauten. :-)

SPAR-Feuerzeug mit Anleitung

Blogleserin Ruth hat ein SPAR-Feuerzeug gefunden und mir zumindest ein Foto davon geschickt. So weit, so langweilig – eigentlich. Aber besonders bemerkenswert finde ich nämlich, dass da die Bedienungsanleitung gleich mit draufgedruckt wurde. :-)


"Irgendein Selfie"

Großer Wunsch vom Vertrieb der Großhandlung: Auf unseren Umflaggungs-Handzettel soll unbedingt ein Foto von mir mit drauf. Ein Fotograf war auf die Schnelle nicht mehr greifbar, kurze Ansage: "Irgendein Selfie".

Ich sah mich im Geiste schon, wie ich mir mit Entenschnabel das Handy über den Kopf halte. Dann haben wir aber mit der guten Technik (vor allem meinem Lieblingsobjektiv) noch ein halbwegs brauchbares Foto hinbekommen. Das soll aber nicht zur Gewohnheit werden. :-)


Dieser Herr!

Ein Kollege hat dieses von der Videoanlage abfotografierte Bild eines Ladendiebes in unserer internen Whatsapp-Gruppe gepostet. Eine darüber hinausgehende Unkenntlichmachung der gezeigten Person habe ich mir einfach mal erspart. :-D

Nicht wundern, das ist eine Weile her, da standen noch die alten Regale.


Noch zwei Außenansichten

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

an dieser Stelle zu Ihrer Kenntnisnahme noch zwei aktuelle Außenansichtes des Marktes. Das erste Bild ist am Vorabend entstanden, das Tageslichtfoto wurde mir vom Leser Uwe zugesandt, dem ich dafür sehr danke.

Mit freundlichem Gruß,

Björn Harste





SCNR :-)