Skip to content

Der gesetzliche Rahmen bei Zucker

Eine Kundin hielt mit eine kleine Tüte Lakritz aus unserem Sortiment vor die Nase. "Ich wollte die eigentlich kaufen, weil da zuckerfrei drauf steht, aber gucken Sie mal auf die Zutatenliste. Da ist Zucker drin! Ich bin Diabetikerin und darf überhaupt keinen Zucker. Wenn ich die jetzt leichtfertig gegessen hätte … Die dürfen Sie so nicht mehr verkaufen, zuckerfrei sind die ja nicht!"

Ja, doch, dürfen wir. Solange ein Fertigprodukt nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker auf 100 Gramm Produkt enthält, darf dieses noch offiziell als zuckerfrei deklariert werden. Der Lakritz-Hersteller bewegt sich mit seinen 0,46 Gramm also absolut im gesetzlichen Rahmen.

Wer hinsichtlich seiner Krankheit eine so geringe Toleranzgrenze hat und schon seit mehreren Jahrzehnten auf diesem Planeten verweilt, sollte sich schon längst angewöhnt haben, die Zutatenlisten sämtlicher Produkte ausdrücklich zu studieren und sollte eigentlich auch wissen, dass "zuckerfrei" eben nicht 100% zuckerfrei sein muss.

Was sind "Stammkunden"?

In diesem Kommentar wollte Marvin wissen: "Ich frage mich ja immer, wenn von "Stammkunden" gesprochen wird - wann wird man als solcher wahrgenommen?"

Ganz objektiv betrachtet sind Stammkunden Kunden, die einen Teil ihres Bedarfs regelmäßig beim selben Anbieter decken. Wobei "regelmäßig" relativ zu bewerten ist. Wenn jemand seit Jahrzehnten schon nur einmal pro Jahr in einer Geflügelschlachterei seinen Weihnachtsbraten kauft, sich ansonsten dort aber nicht blicken lässt, kauft er dort ganz sicher regelmäßig ein. Wie weit er dabei als Stammkunde wahrgenommen wird, steht dabei auf einem anderen Blatt.

Wenn ich hier im Blog von "Stammkunden" rede, bezieht sich das ausschließlich auf meine ganz subjektive Wahrnehmung. Wann das passiert, kann ich nicht dabei leider nicht sagen. Die Kundin oder der Kunde muss mir hier zumindest schon über einen Zeitraum von wenigstens mehreren Wochen häufiger aufgefallen sein. Das reicht dann wohl schon, um von mir als "Stammkunde" tituliert zu werden. Dabei ist eine Regelmäßigkeit eher gar nicht zwingend notwendig. Die Einkäufe können auch unregelmäßig stattfinden, wenn sie aber kontinuierlich und dann jeweils mit nicht allzu großen Abständen erfolgen.

Dann gibt es natürlich noch die Stammkunden, die hier teilweise seit Mai 2000 schon einkaufen kommen und uns mit aller Regelmäßigkeit für mindestens den Wocheneinkauf am Samstag hier besuchen. Diese Leute kennt man dann oft auch namentlich und plaudert auch mal zwischendurch mit ihnen. Und, wenn sie älter sind, leidet man auch durchaus mit ihnen mit, wenn sich die Wehwehchen melden oder sich die Lebensumstände ändern.

Und wie sieht man sich selber? Ich würde mich zum Beispiel als Stammkunde beim Hornbach-Baumarkt hier im Stadtteil bezeichnen. Da ich nur dann zum Baumarkt fahre, wenn ich bestimmte Waren benötige, bin ich da zwar unregelmäßig, teilweise nur alle paar Monate mal, aber wenn ich zum Baumarkt fahre, dann eben fast nur zum Hornbach hier in der Gegend.
Wobei "ich brauche Werkzeug oder Baumaterial" ja auch eine gewisse Regelmäßigkeit generiert, wenn auch ohne festgeschriebene zeitliche Bezüge. Insofern bin ich da auch nach der eingangs erwähnten Definition ein Stammkunde.

Aperol ab wieviel Jahren?

Vor ein paar Tagen sprach mich ein Kollege an und erklärte mir, dass er eine Diskussion mit einem Kunden bzgl. der Mindestalters zum Erwerb des Produkts Aperol gehabt hat. Aperol habe 11 % Alkohol, sei damit per Definition keine Spirituose und dürfe damit schon ab 16 Jahren erworben werden.

Klingt zwar im ersten Moment richtig, ist aber ein Trugschluss!

Aperol ist laut der gesetzlichen Definition tatsächlich keine "Spirituose", so heißt ein alkoholisches Getränk nämlich erst, wenn es über einen Mindestalkoholgehalt von 15 % Vol. verfügt. Hat Aperol nicht, also ist es auch keine Spirituose.

Aber: Im Jugendschutzgesetz ist überhaupt nicht von Spirituosen die Rede. Dort heißt es nämlich nur:

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Da Aperol nicht aus Bier oder Wein besteht, sondern ein Destillat als Basis hat, fällt es automatisch unter die Definition von "anderen alkoholischen Getränken".

Es muss also ausdrücklich gar keine Spirituose im Sinne der Verordnung sein, um erst ab 18 Jahren verkauft werden zu dürfen!

Rechts und Links im Supermarkt?

Übrigens: Wenn ich hier im Blog (und natürlich auch außerhalb davon, aber das bemerkt ihr natürlich nicht) von der linken und der rechten Ladenseite rede, meine ich immer die getrennten Seiten aus der Perspektive der Kunden!

Wer also vorne durch die Tür tritt, hat rechts die Kühlregale und Tiefkühltruhen und links die Getränkeabteilung, Non Food und die Kasse.

Keine Ahnung, wie andere das machen, ich fand es nur zu logisch und beim Theater oder in einem Kino wird es genauso gemacht. Dort ist es eben die Perspektive der Zuschauer, anhand der die beiden Seiten definiert werden.

"Kleine" Kiste

Ein Kunde wollte (aus dem Kühlhaus) eine "kleine Kiste Hemelinger" haben. Ist natürlich Ansichtssache, was eine "kleine" Bierkiste ist. In diesem Fall meinte er die Flaschenhöhe der Steinie-Flaschen (Granaten, Maurerpullen). Dass in so einer Kiste mal eben 30 Flaschen stecken fiel bei "klein" einfach mal so unter den Tisch. ;-)


"Nearfood"

Die Begriffe "Food" und "Non Food" sind möglicherweise auch dem einen oder anderen geläufig, der nicht aus der Welt des Handels kommt. "Food" ist, und das kommt jetzt vermutlich wenig überraschend, alles Essbare. "Non Food" beschreibt "Handelswaren, die kein Lebensmittel im weiteren Sinn sind." (Zitat aus der Wikipedia).

Obwohl ich seit rund 25 Jahren mit dem Einzelhandel zu tun habe, ist mir erst vor ein paar Tagen ein weiterer Begriff begegnet: "Near Food" Häh?! Was heißt das denn jetzt? Mal recherchieren…

Kurz: Faktisch gehören diese Artikel zum Non Food.

Mit "Near Food" werden Artikel beschrieben, die irgendwie unmittelbar mit dem Thema "Essen" zu tun haben. Es gibt dabei aber keine klar definierte Grenze zwischen Food und Non Food, "Near Food" ist dabei quasi eine Grauzone, denn der Begriff kann sehr individuell ausgelegt werden.

Was ist denn jetzt "Near Food"? Echt? Keine Ahnung. Ich werfe mal zur Diskussion ein paar Begriffe aus unserem Laden in die Runde, die auf jeden Fall irgendwie mit "Lebensmittel" zu tun haben. Was meint ihr dazu? Braucht man dafür den Begriff "Near Food"?

· Spargelschäler
· Dosenöffner
· Spülmittel
· Einwegbesteck
· Küchenpapier
· Toilettenpapier
· Zigaretten
· Hundefutter
· Kerzen
· Kaffeefilter
· Topfschwamm
· Gefrierbeutel
· Teigroller
· Milchaufschäumer
· Kaffeemaschine
· Teelichte
· Alufolie
· Brennpaste
· Müllbeutel

Nicht mal mit viel Fantasie könnte ich diese Artikel dazu zählen:

· Zeitschriften (Hah, was ist mit Rezepten?)
· Besen
· Schere
· Fliegenklatsche (Okay … Je nach Kulturkreis evtl. doch.)
· Haarklammern
· Geschenkpapier
· Haarspray
· Feuerzeug / Streichhölzer
· Staubsaugerbeutel
· Deo
· Batterien
· Toilettenreiniger
· Glühlampen
· Katzenspielzeug
· Schreibwaren
· Mausefallen
· Insektenspray

Braucht man da wirklich einen dritten Begriff?