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Der gesetzliche Rahmen bei Zucker

Eine Kundin hielt mit eine kleine Tüte Lakritz aus unserem Sortiment vor die Nase. "Ich wollte die eigentlich kaufen, weil da zuckerfrei drauf steht, aber gucken Sie mal auf die Zutatenliste. Da ist Zucker drin! Ich bin Diabetikerin und darf überhaupt keinen Zucker. Wenn ich die jetzt leichtfertig gegessen hätte … Die dürfen Sie so nicht mehr verkaufen, zuckerfrei sind die ja nicht!"

Ja, doch, dürfen wir. Solange ein Fertigprodukt nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker auf 100 Gramm Produkt enthält, darf dieses noch offiziell als zuckerfrei deklariert werden. Der Lakritz-Hersteller bewegt sich mit seinen 0,46 Gramm also absolut im gesetzlichen Rahmen.

Wer hinsichtlich seiner Krankheit eine so geringe Toleranzgrenze hat und schon seit mehreren Jahrzehnten auf diesem Planeten verweilt, sollte sich schon längst angewöhnt haben, die Zutatenlisten sämtlicher Produkte ausdrücklich zu studieren und sollte eigentlich auch wissen, dass "zuckerfrei" eben nicht 100% zuckerfrei sein muss.

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Kommentare

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Hendrick am :

Bezogen auf den letzten Absatz: es ist doch heutzutage völlig normal, die eigene Unzulänglichkeit auf andere abzuwälzen. Bloß keine Eigenverantwortung übernehmen.

Raoul am :

Das stimmt leider. Natürlich ist es nervig, sich als Privatperson im Alltag mit so etwas herumschlagen zu müssen, aber das kann dann eben nicht einfach zum Problem anderer gemacht werden. Ebenso wie ein trockener Alkoholiker halt selbst darauf achten sollte, ob das alkoholfreie Bier nun 0,0 % Vol Alkohol hat oder nur weniger als eine vollreife Banane.

Hendrick am :

Jup. Zumal es, wie Björn ja auch schreibt, für Betroffene keine Überraschung sein kann.

Das Wichtigste am :

Ein "trockener" Alkoholiker sollte tunlichst die Finger von alkoholisch anmutenden Getränken lassen. Sowas ist für ihn schlimmer als nicht spürbar wahrzunehmender wirklich zugesetzter (oder gar natürlich entstehender) Alkohol in diversen Nahrungsmitteln.

Raoul am :

Ich würde sagen, das kommt auf den Menschen an. Vermutlich kann man nicht so einfach alle über einen Kamm scheren:

QUOTE:
Viele ehemalige Alkoholabhängigen haben oft Bedenken alkoholfreies Bier zu trinken, in erster Linie aus psychologischen Gründen. (…) Es kann durchaus passieren, dass ein derzeit abstinenter Alkoholsüchtige durch das Trinken von alkoholfreiem Bier erneut "auf den Geschmack" kommt und beginnt wieder höherprozentig alkoholhaltiges Bier zu trinken.


Auch Alkoholsucht.eu ist hier mit „viele“ und „kann passieren“ absichtlich sehr vage geblieben. Ebenso wie die Dame im Beispiel oben jeglichen Zucker meiden muss, müssen manche dann vielleicht jeden Anschein von Alkohol vermeiden.

Zumindest einen trockenen Alkoholiker kannte ich flüchtig (hier bitte Witz zur Flüchtigkeit von Ethanol einfügen), der trank wirklich gerne sein alkoholfreies Bier. Er hatte zwar seine favorisierten Marken, aber in einer Kneipe hat er sich einfach nur das alkoholfreie bestellt, das es da eben gab.

Warenverräumer am :

Vor allem als so schwere Diabetikerin, dass man angeblich keine 0,46g Zucker verträgt, sollte man sich schon längst selbst informiert haben.

Gaffertante am :

Da muss man sich sogar das Vollkornbrot zu kauen trauen!

Das Wichtigste am :

Das kann aber keine herkömmliche Lakritze gewesen sein, da der Zuckeranteil des verarbeiteten Süßholzwurzelanteils schon gut darüber liegen würde. Oft genug kommen auch vermeintlich rechtssichere Umschreibungen wie "ohne zugesetzten Zucker", "ohne raffinierten Zucker", "nur mit natürlichem Fruchtzucker" etc. zum Einsatz.

Piet am :

Ist schwierig: viele Lebensmittel enthalten von Natur aus Zucker.
Zudem gibt es gerade bei hochverarbeiteten Lebensmittel oft den Fall, dass viel Zucker enthalten ist, obwohl es gar nicht süß schmeckt.

nicht der andere am :

Bei Ausnutzung der maximalen Nichtigkeitsschwellen für zuckerfrei, alkoholfrei, fettfrei, laktosefrei, fructosefrei, histaminfrei, nussfrei, glutenfrei und xxx-frei in einem einzigen Erzeugnis käme Einiges zusammen. Nennen könnte man dieses Kunstprodukt im wahrsten Wortsinn oberhalb der prominent platzierten *frei-Liste dann "Kotzab" oder "Kotzdochab".

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