Eine Kundin hatte für eine Feier eine größere Menge Getränke gekauft und wir hatten vereinbart, dass sie von dem Alkohol (Bier, Wein und Prosecco) die nicht benötigten Mengen zurückgeben darf. Dass sowohl die Wein- als auch die Prosecco-Flaschen Schraubverschlüsse haben, sorgte mit ihrer Wiederverschließbarkeit noch für großes Erstaunen.
Wir standen an der Kasse und ich war dabei, zusammen mit einem Kollegen die Gutschrift für die Ware zu erstellen. Plötzlich hatte ich aus dem Augenwinkel das Gefühl, dass in einer der Weinflaschen etwas weniger drin war als in der daneben. Erst deswegen sah ich näher hin und da offenbarte sich die große Überraschung, vor allem für die Kundin: Den größten Teil der Flaschen durfte sie wieder mitnehmen, da sie zwar alle zugeschraubt, aber eben auch angebrochen waren.
Kleiner Praxistipp: Nächstes Mal nicht alle Flaschen gleichzeitig hinstellen, wenn man sich die Möglichkeit offen lassen möchte, sie zurückgeben zu können.
Derzeit haben wir Faxe "Red Erik" hier im Sortiment. Ich mag rotes Bier und als ich das Produkt in unserem Aktionsordersatz gesehen hatte, musste ich einfach zuschlagen. Da es nur eine einmalige Sache war, hatte ich nur einen Karton (12 Dosen á 1 l) bestellt. Eine musste ich natürlich selber mit nach Hause nehmen – und wurde bitter enttäuscht.
Nein, Faxe, das war nichts. Und wenn man schon Glukosesirup und Holunderbeersaft (über das Salz lässt sich streiten) in ein Produkt kippt, sollte sich diese Plörre nicht als normales rotes Bier (Aufdrucke auf der Vorderseite der Dose: "Red Beer", "Quality Strong Red Beer", "Bier") tarnen, sondern mit einem entsprechenden Hinweis deklariert sein.
Ich bin ein riesiger Fan der Biere von Maisel & Friends. Problemlos für den Laden bekommen können wir leider nur zwei Sorten, nämlich das Pale Ale und das IPA, beide in den 6x0,33l-Trägern. Es gibt von Maisel & Friends aber auch ein paar richtig geniale andere Sorten, teilweise nur limitiert und nicht dauerhaft am Markt. Zum Beispiel dieses hier von Jeff, das entsprechend "Jeff's Bavarian Ale" heißt. Die Ein-Liter-Flasche für immerhin 5 Euro (Preis für Endkunden), aber MEGA lecker. Prost.
Auf dem Instagram-Account stellen wir, also vor allem Ines, überwiegend neue Produkte hier im Sortiment vor. Es gibt auch ein paar Alltagsnotizen, aber wir wollen die Möglichkeiten dort einfach mal nutzen, um auf dauerhafte oder temporäre Sortimentserweiterungen hinzuweisen. Immerhin sind wir inzwischen bei 295 Followern.
In der letzten Woche (21/2021) hatten wir folgende Themen drin:
- Jahnke Lakritzvariationen (Aufsteller, nur als Aktion)
- Corona-Tests. Sind aber nur für uns und nicht für den Verkauf.
- Eines der leckersten Bier aus unserem Sortiment: Pale Ale (und das India Pale Ale) von Maisel & Friends. Endlich bei unserem Großhändler hier vor Ort gelistet und seit ein paar Wochen dauerhaft im Sortiment.
Eine Vertreterin wollte mir vorhin mit einer 20%-Gratis-Aktion ein Bier aus Österreich ins Sortiment empfehlen, das ich bis dato nicht einmal namentlich kannte. Da es bei uns mit dem Platz bekanntlich immer etwas schwierig ist, schüttelte ich den Kopf.
"Wenn Sie mal ein paar Muster für mich haben und wir das Bier so lecker finden, dass ich es un-be-dingt ins Sortiment aufnehmen möchte", schlug ich ihr vor, "dann werde ich sicherlich einen Platz finden."
Allerdings hatte sie keine Flaschen für mich dabei, nicht einmal eine einzige. Und da ich nun nicht testen konnte und in den mittlerweile fast 21 Jahren hier auch noch nie ein Kunde nach genau dieser Hopfenkaltschalte gefragt hat, wurd's dann eben doch nichts.
Von unserem Getränkegroßhändler haben wir zwei (Viertel-)Paletten mit Sechserträgern bekommen. Die beiden Displays haben sie dort mit dem Gabelstapler auf eine Europalette gestellt, so ließ sich alles bequem und sicher transportieren.
Da wir hier leider keine Gabeln stapeln können und die beiden Aufsteller zu schwer sind, sie manuell von den Paletten herunterzuheben, blieb nur ein Weg: Abpacken und auf einer neuen Cheppalette wieder aufstapeln. Mit zwei Leuten war das, wenn man komplette Lagen in die Hand genommen hat, aber schnell erledigt, wir reden von weniger als fünf Minuten.
Peter oder so hatte mich vor einer Weile mal angeschrieben:
[…] Eine Frage treibt mich um, die mir nur ein Supermarktbetreiber beantworten kann. Ich hoffe, du hast 2 Minuten für eine kurze Antwort an mich.
Also: Es gibt 0,33l Bier ja häufig sowohl im Sixpack als auch im Kasten. Und dann gibt es Kästen mit 4 Sixpacks (also 4x6x0,33). Der Kastenpreis ist aber i.d.R. geringer als der Einzelpreis von 4 Sixpacks.
Wie reagiert denn das Kassensystem, wenn ich nun 4 Sixpacks (ohne Kasten) kaufe? Bekomme ich dann den niedrigeren Kastenpreis oder zahle ich einfach 4x den Einzelpreis des Sixpacks?
Das war meine Antwort dazu:
Normalerweise zahlst du dann den 4xSixpack-Preis, da die Dinger teurer sind. (Jaaa, das Papier kostet die Brauereien anscheinend ein Vermögen …) Offenbar ist die Preisgestaltung aber von Händler zu Händler unterschiedlich.
Wir machen es z.B. so: Wenn jemand ausdrücklich 6er haben will (aber die lose Alternative da ist), lassen wir ihn diese bezahlen. Also den Preis für vier Träger plus das Pfand für die Kiste drumherum. Möchte jemand eine ganze Kiste kaufen, aber es gibt nur Sixpacks (u.a., weil wir manche Sorten gar nicht anders vorrätig haben), berechnen wir für gewöhnlich den normalen Kistenpreis. Ich denke, das ist eine faire Lösung für alle.
Vor ein paar Tagen sprach mich ein Kollege an und erklärte mir, dass er eine Diskussion mit einem Kunden bzgl. der Mindestalters zum Erwerb des Produkts Aperol gehabt hat. Aperol habe 11 % Alkohol, sei damit per Definition keine Spirituose und dürfe damit schon ab 16 Jahren erworben werden.
Klingt zwar im ersten Moment richtig, ist aber ein Trugschluss!
Aperol ist laut der gesetzlichen Definition tatsächlich keine "Spirituose", so heißt ein alkoholisches Getränk nämlich erst, wenn es über einen Mindestalkoholgehalt von 15 % Vol. verfügt. Hat Aperol nicht, also ist es auch keine Spirituose.
Aber: Im Jugendschutzgesetz ist überhaupt nicht von Spirituosen die Rede. Dort heißt es nämlich nur:
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Da Aperol nicht aus Bier oder Wein besteht, sondern ein Destillat als Basis hat, fällt es automatisch unter die Definition von "anderen alkoholischen Getränken".
Es muss also ausdrücklich gar keine Spirituose im Sinne der Verordnung sein, um erst ab 18 Jahren verkauft werden zu dürfen!
Strichcode mit Fisch, den Honza auf einer Packung "Pivni Salat" aus Bulgarien entdeckt hat. Pivni heißt Bier und der "Salat" besteht vor allem aus Hering – muss ja eine leckere Mischung sein, dachten wir uns beide.
Die Zutatenliste (Heringsfilets 56,3%, Rapsöl 20%, Ol. Hüttenkäse 14,1%, Zwiebel 8,4%, Salz, gemahlener Pfeffer 1,1%, getrockneter Lauch, Konservierungsmittel Natriumbenzoat, Kaliumsorbat) offenbart jedoch, dass da zwar Hering aber kein Bier drin ist. Also bleibt die Vermutung, dass "Pivni" noch irgendeine andere Bedeutung hat – oder dass der Salat einfach nur für den Genuss zum Bier ist oder vielleicht auch (noch wahrscheinlicher) für den nächsten Morgen, quasi als Äquivalent zu den Rollmöpsen im Katerfrühstück.
Ein paar Kunden mit einem kleinen Kind, das einen der Kindereinkaufswagen vor sich her schob, hatte vor allem Bier gekauft, von dem mehrere Flaschen in besagtem Einkaufswagen standen. Wirkte im ersten Moment aber schon reichlich irritierend.
Letzte Woche hatte mich Sebastian mal wieder besucht und mir ein kleines Fläschchen* seiner selbstgebrauten Hopfenkaltschale gebracht. Vielen lieben Dank dafür! Werden wir uns in den nächsten Tagen mal genüsslich einverleiben.
Wird eigentlich Zeit, dass wir mal zum Gegenbesuch ins Sauerland reisen.
*) Zum Größenvergleich steht neben der kleinen Flasche eine gewöhnliche 1l-Milchpackung.
Anfrage einer Fernsehredaktion: Für einen Jahresrückblick im Rahmen der Chartshow würde man auch gerne dieses Foto von mir neben anderen lustigen Fotos aus dem Internet mit darstellen.
Klar, dürfen sie.
(Ob sie das Foto auch wirklich nutzen und wann die Sendung läuft, weiß ich aber noch nicht.)
Ès stand die Frage im Raum, ob wir denn derzeit alkoholfreies Bier nach 23 Uhr noch verkaufen dürfen. Natürlich dürfen wir das, auch wenn ein Teil dieser Produkte sogar kleine, nicht deklarierungspflichtige Alkoholmengen beinhaltet.
Genauso, wie wir alkoholfreies Bier (Wie auch Wein und Sekt) an Kinder verkaufen dürfen, wenngleich einem diese Vorstellung irgendwie widerstreben mag. Rechtlich ist daran nichts auszusetzen.
Kleine Spielerei am Abend auf der heimischen Terrasse. Das geht bestimmt noch hübscher, aber für einen ersten Versuch fand ich mein in Zeitlupe eingeschenktes Helles schon ganz brauchbar.
Bei dem vor ein paar Tagen erwähnten Aufsteller mit Produkten aus dem Hause Oettinger handelt es sich übrigens um Dosen, die ein mit Cannabis aromatisiertes Biermischgetränk beinhalten.
Bei der urbanen Zielgruppe dürfte das Produkt eigentlich gut bei uns laufen und reiht sich damit in die Liste anderer Produkte mit Hanf-Aroma ein, wie beispielsweise 28 Black, Tee, Bonbons, Glühwein und aktuell auch (unverbloggt) Pullmoll-Pastillen.
Nein, ich hab's noch nicht probiert. Nicht weil es Oettinger ist und auch nicht, weil ich kein Kiffer bin (ist ja schließlich ohnehin kein THC drin), sondern weil ich erfahrungsgemäß dieses Hanfaroma nicht mag. Aber der Wurm muss ja bekanntlich den Fischen und nicht dem Angler schmecken.