Maskenpflicht, Attest und die Beschwerde
Eine Frau, Kundin oder vielleicht jetzt auch Ex-Kundin, rief an und wollte sich bei mir über meinen Mitarbeiter an der Kasse beschweren.
Konkret ging es darum, dass sie ohne Maske den Laden betreten und auch unbemerkt ihren Einkauf zusammengesucht hatte. Mein Kassierer sprach sie an, worauf hin sie erwiderte, dass sie ein Attest hätte und deshalb von der Maskenpflicht befreit sei. So weit, so unkompliziert. Eigentlich.
"Ja, haben Sie ihm das Attest denn gezeigt?"
"Natürlich nicht!"
"Das hätte aber helfen können, die Situation aufzuklären."
"Ich zeige doch nicht irgendwelchen Leuten mein ärztliches Attest. Dem Ordnungsamt oder der Polizei, aber sonst geht das niemanden etwas an."
Im Laufe der folgenden Minuten erklärte ich ihr, dass sie mit Attest durchaus hier einkaufen dürfe, aber wir das natürlich schon irgendwie überprüfen müssen. Wenn sie sich weiterhin weigert, bleibt ihr leider nur die Alternative, zukünftig woanders ihren Einkauf zu erledigen. Meine Güte, genau dafür ist das Attest doch schließlich da. Und wir sind ja auch nicht "irgendjemand", sondern die, die dafür verantwortlich sind, dass hier in den Räumen die Maskenpflicht umgesetzt wird. Ohne Maske kommt man nicht rein, außer man hat eben eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass es ausnahmsweise mit der Maskentragerei eben nicht geht. Leute halten uns ja auch ihren Personalausweis vor die Nase, wenn sie Alkohol oder Tabak kaufen wollen. "Geht sie nichts an", haben wir da noch nie zu hören bekommen.
Sie will sich jetzt beim Landesbehindertenbeauftragten darüber beschweren, dass sie als Behinderte hier im Laden diskriminiert wird.
Zu dem Thema gab es vor ein paar Tagen erst einen Artikel im Weser Kurier. Dort wird vom Beauftragten moniert, dass Bürgern der Zutritt zu Geschäften verwehrt worden sei, selbst wenn ein Attest vorgelegt wurde. Aber genau das hat die Kundin eben ausdrücklich mutwillig nicht getan.
Wenn hier einer irgendjemanden diskriminiert hat, dann sie sich selber.
Konkret ging es darum, dass sie ohne Maske den Laden betreten und auch unbemerkt ihren Einkauf zusammengesucht hatte. Mein Kassierer sprach sie an, worauf hin sie erwiderte, dass sie ein Attest hätte und deshalb von der Maskenpflicht befreit sei. So weit, so unkompliziert. Eigentlich.
"Ja, haben Sie ihm das Attest denn gezeigt?"
"Natürlich nicht!"
"Das hätte aber helfen können, die Situation aufzuklären."
"Ich zeige doch nicht irgendwelchen Leuten mein ärztliches Attest. Dem Ordnungsamt oder der Polizei, aber sonst geht das niemanden etwas an."
Im Laufe der folgenden Minuten erklärte ich ihr, dass sie mit Attest durchaus hier einkaufen dürfe, aber wir das natürlich schon irgendwie überprüfen müssen. Wenn sie sich weiterhin weigert, bleibt ihr leider nur die Alternative, zukünftig woanders ihren Einkauf zu erledigen. Meine Güte, genau dafür ist das Attest doch schließlich da. Und wir sind ja auch nicht "irgendjemand", sondern die, die dafür verantwortlich sind, dass hier in den Räumen die Maskenpflicht umgesetzt wird. Ohne Maske kommt man nicht rein, außer man hat eben eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass es ausnahmsweise mit der Maskentragerei eben nicht geht. Leute halten uns ja auch ihren Personalausweis vor die Nase, wenn sie Alkohol oder Tabak kaufen wollen. "Geht sie nichts an", haben wir da noch nie zu hören bekommen.
Sie will sich jetzt beim Landesbehindertenbeauftragten darüber beschweren, dass sie als Behinderte hier im Laden diskriminiert wird.
Zu dem Thema gab es vor ein paar Tagen erst einen Artikel im Weser Kurier. Dort wird vom Beauftragten moniert, dass Bürgern der Zutritt zu Geschäften verwehrt worden sei, selbst wenn ein Attest vorgelegt wurde. Aber genau das hat die Kundin eben ausdrücklich mutwillig nicht getan.
Wenn hier einer irgendjemanden diskriminiert hat, dann sie sich selber.