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Ausnahmegenehmigung

Mit der Post kam die offizielle Ausnahmegenehmigung der Polizei Bremen, im Zeitraum des beantragten Halteverbots hier mit dem "jeweils eingesetzten Fahrzeug" zu halten oder parken.

Noch viermal schlafen. :-D


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Kommentare

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Joschi am :

Laut StVO heißt es "Haltverbot" und nicht "Halteverbot.

Erbse am :

Auch gleich eine für den folgenden Freitag beantragt? Hrhrhr.

Theo am :

Was habt Ihr denn dauernd mit den Freitagen (auch bei den anderen Beiträgen)? Freitags spielt sich das Problem HINTER dem Laden ab, hier geht es weiterhin um das Halteverbot VOR dem Laden...

Nicht der Andere am :

Parkverbot = Parkverbot

Utbremer am :

Das wird ja was geben in der nächsten Woche, werde am Donnerstag mal die Lage vor Ort checken! ;-)

AvN am :

Blog war dabei! Die Wahrheit hinterm Shopumbau! :-P

kassabonbon am :

Ich hab gehört, Björn hat für das Großereignis sogar extra Parkplätze für Schaulustige vor dem Laden reservieren lassen.

Thorsten am :

Genau, einfach das Schreiben aus dem Blog ausdrucken und hinter die Windschutzscheibe legen, um die Schaulistigenplätze kostenlos nutzen zu können 8-)

Johannes am :

Wie siehts eigenlich aufm Hof aus? Björn gib mal Update bitte :-)

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