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Anrufer um 22:25 Uhr

Gestern Abend klingelte mein Telefon. Normalerweise gehe ich bei mir unbekannten Nummern um die Zeit gar nicht mehr ran, aber ich brauchte wohl mal wieder eine Bestätigung dafür, warum ich mir einst diese Regel überhaupt auferlegt habe.

Vor unserem Laden stand ein Mann, der noch etwas einkaufen wollte. Er bestand darauf, dass der Laden bis 24 Uhr geöffnet haben müsste, weil es ja so auf dem Schild neben der Eingangstür steht. Meinen Hinweis darauf, dass wir aufgrund der Ausgangssperre derzeit nur bis 22 Uhr öffnen und dass er aus dem selben Grund eigentlich auch gar nicht mehr vor dem Laden stehen sollte, beachtete er nicht weiter und nervte stattdessen mit der Frage, warum der Laden nicht bis 24 Uhr geöffnet ist. Immerhin steht das so auf dem Schild. Stimmt, steht da so. Aber da ja ohnehin niemand mehr draußen herumlaufen darf, dürfte das theoretisch nicht weiter von Belang sein und deshalb hatten wir das nicht verändert bzw. ergänzt.

Nach mehreren umständlichen Erklärungsversuchen hatte er es dann auch verstanden.

Nachtrag: Offenbar haben Geimpfte nun doch entgegen ursprünglicher Aussagen Privilegien, die nicht geimpfte Personen nicht genießen dürfen. Hatte ich nicht mitbekommen. :-) Könnte also tatsächlich sein, dass der gute Mann geimpft war und völlig legal vor der Tür stand.

Resümee: Der erste Tag der "Notbremse"

Der gestrige Tag verlief übrigens wesentlich entspannter, als ich es mir zuvor ausgemalt hatte. Letztendlich haben wir die Anzahl der Kunden im Markt doch über die abgezählten Einkaufswagen gesteuert. Jeder Kunde musste einen Einkaufswagen nehmen, Rollstühle, Kinderwagen und Rollatoren ausgenommen, dafür haben die am Eingang aufpassenden Kollegen dann jeweils einen Wagen beiseite gestellt. Ja, es stand ab ca. 10 Uhr morgens den ganzen Tag jemand am Eingang und hat Einkaufswagen mit frisch desinfizierten Griffen zugeteilt. Dabei gab es erstaunlich wenige unangenehme Diskussionen, aber sehr viele verständnisvolle Kunden.

Wir hatten zunächst überlegt, die tragbaren Einkaufskörbe als Zähler zu benutzen und dann den Kunden zu überlassen, ob sie die Körbe in der Hand tragen oder z.B. in einen Einkaufswagen oder auf ihren Rollator stellen. Die Vorgehensweise mit den Einkaufswagen ist woanders teilweise schon seit fast einem Jahr üblich und so entschieden wir uns auch dafür. Wie erwartet war das dann für viele Kunden keine so riesige Umstellung.

Allerdings ist es auch bei uns gestern mitunter passiert, dass keine Wagen mehr frei waren und folglich keine weiteren Kunden in den Laden durften. Eine ganz so dramatische Schlange wie in diesem Artikel gab es zwar nicht, aber einige Leute sind in dem Moment auch wieder gegangen, was sicherlich zu einigen Umsatzverlusten geführt hat.

Gestern Abend haben wir dann doch um 22 Uhr den Laden verschlossen und werden dies während der Ausgangssperre auch beibehalten. Entsprechende Hinweise auf die temporär veränderten Öffnungszeiten hängen seit gestern Nachmittag auch schon an den Türen.

Bis jetzt lief also alles ganz gut.


Ich nehme übrigens alles zurück was ich Böses über die Ausgangssperre gesagt hatte. Die himmlische Ruhe ab 22 Uhr entschädigte für jede andere Unannehmlichkeit, die da gerade entsteht. Keine Prolls, die ihre aufgebohrten AMGs oder viel zu laute Motorräder spazieren fahren, keine gröhlenden Horden auf den Straßen. Wir hatten heute Nacht wie immer das Fenster offen und hörten von draußen rein gar nichts. Daran könnte ich mich durchaus gewöhnen – und das meine ich ernst.

Ausgangssperre und so!

Nun haben wir sie also, die "Notbremse", mit der in Abhängigkeit von der regionalen Inzidenz eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr daherkommt. Da wir hier in Bremen aktuell bei weit über 100 liegen, gestern waren es 167, sind wir also auch betroffen. Ab morgen geht es los.

Doch was bedeutet das nun für uns?

Prinzipiell bräuchten wir erst mal gar nicht zu reagieren.* Die Öffnungszeiten wurden nicht angefasst und keiner könnte uns verbieten, den Laden wie gehabt bis 24 Uhr geöffnet zu lassen. Für die Mitarbeiter gibt es eine Bescheinigung, dass sie zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendeln müssen und ob sie die Notwendigkeit für diese Bewegungen nun ab 22 oder ab 24 Uhr erklären dürfen, spielt keine Rolle.

Die interessantere Frage ist: Kommen nach 22 Uhr überhaupt noch Kunden in Laden? Das werden wir morgen Abend einfach mal testen. Entweder herrscht hier in den letzten beiden Stunden kompletter Totentanz oder wir werden überrascht sein, wie viele Leute die Ausgangssperre ignorieren oder noch gar nichts davon mitbekommen haben und einkaufen gehen. Ein durchaus interessanter Gedanke ist auch, als Einkaufsmöglichkeit für Rettungsdienste und sonstige ehrenamtliche Helfer, Taxifahrer und eben alle anderen, die trotz der Ausgangssperre unterwegs sein dürfen, geöffnet zu bleiben. Kann uns ja momentan noch keiner verbieten.


*) In einem Punkt müssen auch wir hier handeln: Mit der Notbremse gab es auch eine weitere Beschränkung der innerhalb eines Geschäfts erlaubten Kundenzahl. Bei uns sind das 27 zzgl. Kinder und Mitarbeiter. Das werden wir über eine Pflicht zur Verwendung von Einkaufskörben umsetzen.


(Diese perfekt durchdachte Ausgangssperre wird die Pandemie übrigens schlagartig beenden, denn das Virus ist bekanntlich nachtaktiv. Abends durch generell schon immer eher menschenleerere Straßen zu gehen ist hinsichtlich der Ansteckungsgefahr ist daher bestimmt viel gefährlicher, als sich tagsüber im Freien aufzuhalten, wenn auch der Rest der Bevölkerung draußen ist. Aber wenn ich von sowas Ahnung hätte, wäre ich selber Politiker geworden und würde nicht nur anteilig ihre Gehälter bezahlen.)

Prioritäten in Osnabrück

In der offiziellen FAQ zur Ausgangsbeschränkung im Raum Osnabrück:

Darf ich an abendlichen Gottesdiensten bzw. religiösen Veranstaltungen teilnehmen?
Ja, der Besuch von Veranstaltungen zur Religionsausübung stellt einen triftigen Grund dar […]

Darf ich nach 21 Uhr einkaufen gehen, Essen abholen oder […]
Nein, der Einkauf von Lebensmitteln zählt nicht als triftiger Grund, um die Wohnung verlassen zu müssen. […]

Die Osnabrücker dürfen also beten, dass sie nicht verhungern.