Oh, ein neuer Textbaustein
Post von der Staatsanwaltschaft Bremen:
Ich bin zugegebenermaßen dennoch ein Befürworter davon, diese Altersgrenze zumindest mal grundlegend zu überdenken, Vielleicht wäre ein Modell ähnlich dem Three-Strikes-Law nicht so verkehrt. Keiner kann mir erzählen, dass zwei Dreizehnjährige, die eine alte Frau mit einem Messer bedrohen und ausrauben, noch nicht die geistige Reife haben, um die Konsequenzen dieser Tat zu überblicken.
So auch ein dreizehnjähriger Ladendieb, der mit seiner Tante hier war und geklaut hat. Als er die Ware in der Hand hielt, unterhielten die beiden sich offenbar darüber, die Tante wusste definitiv von dem geplanten Diebstahl. Aber letztendlich eingesteckt und in der Tasche aus dem Laden gebracht hatte der Junge die Beute. Dieses Verfahren wurde nun eingestellt.
Dabei würde ich jede Wette eingehen, und auch die anwesenden Polizisten sahen das so, dass das nicht die erste Erfahrung des jungen Mannes mit der Polizei war. Er wusste genau, wie er sich für die Durchsuchung hinstellen musste, was ihn erwarten würde und wie er sich gegenüber den Polizisten verhalten musste. Abgesehen davon, dass auch das vorhergehende Einstecken der Ware mitsamt Blick zur Kamera sehr routiniert aussah, wirkte der Junge auch in der Gegenwart der Polizei nicht so, als würde er diese Erfahrung gerade zum ersten Mal machen.
Ich würde mich nicht wundern, wenn das nun so für den Rest seines vierzehnten Lebensjahres noch genau so weitergehen würde, weil ihm ja nach unserem Gesetz definitiv nichts passieren kann.
Sehr geehrte Damen und Herren,Dass Kinder, die vielleicht einfach nur mal aus Unerfahrenheit oder für eine Mutprobe etwas geklaut (oder eine andere Tat begangen) haben, nicht gleich für den Rest ihres Lebens im Knast versauern, ist ja prinzipiell eine richtige Regelung. Ich habe selber ein Kind und würde mir, wenn da mal aus welchen Gründen auch immer so etwas passiert, natürlich ebenfalls einen entsprechenden Umgang wünschen.
der Tatverdächtige ist zur Tatzeit noch keine 14 Jahre alt gewesen und somit strafunmündig. Eine Strafverfolgung ist deshalb nicht möglich. Ich habe daher das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.
Durch diese Einstellung werden mögliche zivilrechtliche Ansprüche nicht berührt. Sie müssen sie jedoch selbst gesondert geltend machen.
Ich bin zugegebenermaßen dennoch ein Befürworter davon, diese Altersgrenze zumindest mal grundlegend zu überdenken, Vielleicht wäre ein Modell ähnlich dem Three-Strikes-Law nicht so verkehrt. Keiner kann mir erzählen, dass zwei Dreizehnjährige, die eine alte Frau mit einem Messer bedrohen und ausrauben, noch nicht die geistige Reife haben, um die Konsequenzen dieser Tat zu überblicken.
So auch ein dreizehnjähriger Ladendieb, der mit seiner Tante hier war und geklaut hat. Als er die Ware in der Hand hielt, unterhielten die beiden sich offenbar darüber, die Tante wusste definitiv von dem geplanten Diebstahl. Aber letztendlich eingesteckt und in der Tasche aus dem Laden gebracht hatte der Junge die Beute. Dieses Verfahren wurde nun eingestellt.
Dabei würde ich jede Wette eingehen, und auch die anwesenden Polizisten sahen das so, dass das nicht die erste Erfahrung des jungen Mannes mit der Polizei war. Er wusste genau, wie er sich für die Durchsuchung hinstellen musste, was ihn erwarten würde und wie er sich gegenüber den Polizisten verhalten musste. Abgesehen davon, dass auch das vorhergehende Einstecken der Ware mitsamt Blick zur Kamera sehr routiniert aussah, wirkte der Junge auch in der Gegenwart der Polizei nicht so, als würde er diese Erfahrung gerade zum ersten Mal machen.
Ich würde mich nicht wundern, wenn das nun so für den Rest seines vierzehnten Lebensjahres noch genau so weitergehen würde, weil ihm ja nach unserem Gesetz definitiv nichts passieren kann.