Beispielhafte Meldung, die man im Rahmen einer Urteilsverkündung durchaus mal zu hören bekommt: Eine 18-Monatige Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Was bedeutet das eigentlich?
Ich dachte immer, und da geht es anderen augenscheinlich genau so, dass man vor dem Gefängnis gerade noch herum gekommen ist, sich aber 18 Monate nichts zu Schulden kommen lassen darf, weil man ansonsten eben doch die (restliche) Zeit im Knast verbringen darf.
Das stimmt aber so gar nicht, so funktioniert das nicht.
Es gibt nämlich noch die sogenannte Bewährungszeit. Diese kann zwei bis fünf Jahre betragen und ist für Durchführung der Bewährungsstrafe genauso wichtig. Die Bewährungszeit (und die nicht Dauer der zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe) beschreibt nämlich den Zeitraum, den man sich nichts zu Schulden kommen lassen darf.
Beispiel: Stanislav Müller wurde zu 18 Monaten "auf Bewährung" verurteilt, weil das StGB diese Zeit als Mindeststrafe für die von ihm verübte Tat vorsieht. Der Richter ist der Ansicht, dass diese Mindeststrafe reicht, weil Müller zum ersten Mal vor Gericht stand. Nur macht Stanislavs familiäres Umfeld dem Richter große Bauchschmerzen. Seine beiden Brüder haben schon beide mehrjährige Haftstrafen abgesessen und auch der Rest der Sippe ist schon häufiger mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Daher setzt er als Bewährungszeit die vollen fünf Jahre. Fünf Jahre lang kann oder muss Stanislav sich nun bewähren und damit zeigen, dass er das weiße Schaf der Familie ist.
Schafft Stanislav, die fünf Jahre ohne Vergehen durchzuhalten, ist er um die Haftstrafe herumgekommen. Falls nicht, geht er aber noch für die vollen 18 Monate in den Bau – auch, wenn von der Bewährungszeit schon ein paar Jahre verstrichen sind.
Betrifft mich persönlich zwar nicht, ist aber durchaus interessant zu wissen. Und falls ich das jetzt doch völlig falsch verstanden haben sollte, korrigiert mich bitte.
Mit der Tagespost kam auch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen hier an. Die Kollegin, die mir die Post in die Hand drückte, ließ ich mitraten. "Na, was meinst du?", scherzte ich. "Ist es der Textbaustein, dass der Täter nicht zu ermitteln ist, ist es der Textbaustein, dass er wegen anderer schwererer Straftaten bereits eine Strafe zu erwarten hat oder wurde das Verfahren eingestellt, da der Schaden nur gering und die Begegnung mit der Polizei und der Justiz bei diesem ersten Vorfall als abschreckend genug angesehen wurde?"
Sie tippte auf Täter nicht zu ermitteln, aber das war's nicht, siehe unten. Aber wenigstens sind die Schreiben der StA hinsichtlich ihrer verwendeten Texte sehr zuverlässig.
Post von der Staatsanwaltschaft. Einer der bekannten vorgefertigten Texte: "… der Beschuldigte ist wegen anderer Straftaten bereits zu einer erheblichen Strafe rechtskräftig verurteilt worden …"
Es geht um den Mann, den wir hier intern immer als "Knipser" bezeichnet haben und der im Laufe der Zeit mit seinen "besonders schweren" (Zitat Staatsanwaltschaft) Diebstählen einen erheblichen Schaden bei uns verursacht hat.
Was die "erhebliche Strafe" im Detail für ihn bedeutet, werde ich nicht erfahren, geht mich ja auch nichts an – aber falls der Typ mal eine Weile gesiebte Luft atmen muss, würde mich das doch unbestreitbar mit einer gewissen Genugtuung erfüllen.
Zufällig auf dem Monitor der Videoanlage beobachtet: Ein Kunde ging zum Leergutautomaten, steckte eine Bierflasche in das Gerät und lief sofort wieder weg, ohne den Bon zu ziehen. Das tat ich dann für ihn.
Er holte sich in der Zwischenzeit eine volle Flasche aus dem Laden und ging zur Kasse. Dort holte ich ihn wieder ein.
"Wenn Sie den Bon nicht haben wollen, stecke ich den gerne in die Spendenbox", sagte ich, während ich mit dem Zettel hin und her wedelte.
Er winkte ab: "Machen Sie das mal ruhig, Herr Harste. Ist mir gerade nicht zum ersten Mal passiert. Das ist dann meine Strafe fürs Vergessen."
Eines der häufigsten Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen beinhaltet die Aussage, dass der oder die Täter/in noch mehr Dreck am Stecken hat: "Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, [...]".
So einen Brief habe ich erst vor ein paar Wochen bezüglich eines Ladendiebes bekommen, der hier nicht nur schon mehrfach auffällig geworden ist, sondern der inzwischen auch von mir schon mehrere Anzeigen wegen Ladendiebstahls und aufgrund der Wiederholung auch wegen Hausfriedensbruchs erhalten hat. Selbst ich vertrete nun nicht die Ansicht, dass Ladendiebe direkt beim ersten Diebstahl für alle Zeiten in den Knast wandern sollen (befürworte jedoch definitiv eine schnellere Steigerung des Strafmaßes im Wiederholungsfall), aber man fragt sich schon, warum jemand mit so einer (Vor-)Geschichte tatsächlich noch herumläuft und fleißig Diebstähle verübt … So geschehen vor ein paar Tagen, als er vom Gesetzgeber zwangsweise maskiert hier den Laden betrat und sich mal eben im Vorbeigehen eine Packung Sardinen aus dem Kühlregal in die Jackentasche gesteckt hat. Direkt erkannt haben wir ihn aufgrund des Schnupftuchs auf den ersten Blick gar nicht, aber spätestens beim Blick auf seinen Ausweis klingelte es wieder hell und schrill.
Seit Anfang der Woche gilt die Novelle der StVO. Darin enthalten ist auch eine Regelung bezüglich des Haltens auf dem Schutzstreifen, der unter anderem auch hier in der Gastfeldstraße eingezeichnet ist. Mit aller Regelmäßigkeit stehen bei uns morgens die LKW auf diesem Schutzstreifen, da es logistisch überhaupt nicht anders machbar ist. Fast alle Läden in einer Lage wie wir, bekommen ihre Ware so geliefert und irgendwo müssen die Lastwagen ja stehen.
Bei unseren Lieferanten macht sich gerade Unbehagen breit, vor allem natürlich bei den Fahrern. Denn bei einem Vergehen gibt es neben dem (relativ) kleinen Bußgeld auch noch einen Punkt in Flensburg, der auf deren privates Konto geht. Dass unter der Prämisse keine große Motivation herrscht, hier vor dem Laden die eingezeichnete Spur zu blockieren, ist klar. Nur wie soll es anders gehen?
Habe nun mal dem Amt für Straßen und Verkehr hier in Bremen die Problematik dargelegt. Irgendeine Lösung werden wir finden müssen, so ganz ohne Ware können wir hier nur schwer weitermachen.
Drei Chinesen mit dem Kontrabass
saßen auf der Straße und erzählten sich was.
Da kam die Polizei, fragt "Was ist denn das? Das macht 200 € Bußgeld pro Person wegen Missachtung des Versammlungsverbots!"
Vor ein paar Tagen stolperte ich bei Spiegel Online über eine Vorschau zu einem Artikel. Eigentlich fiel mir zuerst nur das SPAR-Logo auf, wie sich vermutlich jeder von euch denken kann. Genau darunter stand dann Drogenschmuggel statt Dopingbeschaffung. Das eine hatte mit dem anderen natürlich nichts zu tun, aber in so einem Umfeld wünscht man sich ja vermutlich als Sponsor nichts sehnlicher, als dass das eigene Logo dezent von der Bildfläche verschwindet.
Wie die Sache weiterging, könnt ihr hier nachlesen …