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Bescheinigung über die Erstattung einer Strafanzeige

Ich habe Post von der Polizei bekommen. Das Dokument nennt sich Bescheinigung über die Erstattung einer Strafanzeige und ich habe keine Idee, warum ich diese Bescheinigung bekommen habe (bis dato wusste ich nicht einmal, dass es sowas gibt), noch was ich damit überhaupt anfangen könnte. Hab's dann mal in meinem "LD"-Ordner abgeheftet, vielleicht ergibt sich da ja demnächst mal eine mögliche Verwendung.

Hat von euch jemand sowas schon einmal gesehen und / oder eine Idee, wofür diese Bescheinigung genau dient?


Wegen anderer Straftaten

Mit der Tagespost kam auch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen hier an. Die Kollegin, die mir die Post in die Hand drückte, ließ ich mitraten. "Na, was meinst du?", scherzte ich. "Ist es der Textbaustein, dass der Täter nicht zu ermitteln ist, ist es der Textbaustein, dass er wegen anderer schwererer Straftaten bereits eine Strafe zu erwarten hat oder wurde das Verfahren eingestellt, da der Schaden nur gering und die Begegnung mit der Polizei und der Justiz bei diesem ersten Vorfall als abschreckend genug angesehen wurde?"

Sie tippte auf Täter nicht zu ermitteln, aber das war's nicht, siehe unten. Aber wenigstens sind die Schreiben der StA hinsichtlich ihrer verwendeten Texte sehr zuverlässig. :-P


Schuster, bleib bei deinem Leisten!

… und dann war da noch der Ladendieb, der keinen Ausweis oder ein ähnliches Dokument dabei hatte, jedoch mit einem Brief dienen konnte, auf dem ebenfalls seine Daten standen. Um die Sache zu beschleunigen, nahm ich ihm einfach mal ab, dass das wirklich seine Anschrift war.

Es entbehrte nicht einer gewissen Ironie, dass es ein Brief der Kriminalpolizei Bremen war, in dem es um ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls in einem Discounter in einem anderen Stadtteil ging.

Wenn die Droge die Gewalt über einen genommen hat und der Entzug zu drücken droht, haben die Leute eben nur noch Ziel vor Augen: Nachschub, egal wie.

Kistenwerfer mit Dreck am Stecken

Von der Staatsanwaltschaft Bremen kam ein Schreiben mit einem der drei* Standard-Textbausteine:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Beschuldigten ist wegen anderer Straftaten bereits ein Verfahren anhängig.
Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Taten führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, zumal im Falle einer weiteren Verurteilung eine nicht oder nur unwesentlich höhere Gesamtstrafe zu bilden wäre.[…]
Konkret geht es um den Typen, der hier im Lager seinem Wutanfall freien Lauf gelassen und mit einer geworfenen Leergutkiste ein Loch in die Lagerdecke gedengelt hat. Dass so einer noch mehr Dreck am Stecken hat, finde ich wenig erstaunlich … Möge er im Bau versauern.

*) Die beiden anderen Textbausteine sind a) Täter nicht zu ermitteln und b) ein Hinweis darauf, dass es kein Verfahren geben wird, da alleine schon der Kontakt zu den Justizbehörden bei jüngeren und/oder Erst-Tätern abschreckend genug gewesen sein dürfte.
Andere Post gibt es von der Staatsanwaltschaft normalerweise nicht.

Dauerte etwas bis zur Einstellung

Im August 2015 war ein Ladendiebstahl etwas eskaliert. Ich war damals nicht hier, hatte die Sache nur nachträglich erfahren. Es war wohl ein sehr aggressiver Ladendieb und es endete in einer Rangelei mit einem meiner Mitarbeiter.

Dieser hatte nun ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen. Der räuberische Diebstahl ließ sich nicht nachweisen und ein normaler Ladendiebstahl sei jetzt im Übrigen verjährt. Thema erledigt.

Aber immerhin gab es nach acht Jahren noch ein Lebenszeichen.


Der Wiederholungsfall

Die Anzeige zu diesem Fall habe ich inzwischen geschrieben und zur Polizei geschickt. Eine Kopie des Schreibens der Staatsanwaltschaft habe ich einmal mal dazu gelegt – inklusive einer kleinen persönlichen Anmerkung. Konnte ich mir einfach nicht verkneifen … :-P


Für Wiederholungsfälle vermerkt!

Ein Mann hatte hier Ende April einen kleineren Ladendiebstahl begangen. Es folgte die übliche Anzeige bei der Polizei, auf die nun auch die Antwort der Staatsanwaltschaft folgte. Die Textbausteine sind noch exakt die selben wie in diesem Schreiben aus dem Jahre 2011: "[…] Schuld als gering anzusehen […] Schaden verhältnismäßig gering […] von der weiteren Verfolgung der Straftat abgesehen […]". Und auch der letzte Satz stand wieder dort: "Das Verfahren bleibt hier jedoch für Wiederholungsfälle vermerkt."

Nun: In der letzten Woche hatte der Herr sich hier ebenfalls wieder bedient. Kam rein, schnappte sich eine Flasche Wein und ging wieder raus. Also ohne zu bezahlen, meine ich natürlich. Bislang habe ich die Anzeige noch nicht geschrieben, aber das dürfte dann wohl der im Schreiben der Staatsanwaltschaft erwähnte Wiederholungsfall sein…

Guthaben beim Beitragsservice

Es hat zwar nun ein paar Wochen gedauert, aber ich habe nun tatsächlich ein Schreiben vom Beitragsservice bekommen, in dem mir ein Guthaben in Höhe von etwas über 200 Euro bestätigt wird. Das sind die bislang für meine Filiale bezahlten Beiträge seit Ende der Geschäftstätigkeit in der Münchener Straße im Juni 2020.

Nicht schlecht. :-)

Schreiben am Sonntag

Auch beim mir zu Hause im Arbeitszimmer habe ich zwei Monitore stehen. Wer sich einmal an den Luxus mehrerer physikalisch getrennter Bildschirme gewöhnt hat, will gar nicht mehr anders arbeiten. Rechts läuft Scrivener (Tagesziel von 1000 Wörtern noch lange nicht erreicht), links habe ich einen Webbrowser für Recherchen auf. Wenn ich den gerade nicht brauche, läuft in einem Tab meistens irgendwas entspannendes bei Youtube. (Einfach mal nach Screensaver suchen …)

Ja, das ist die alte "das Keyboard"-Tastatur mit der "Panic"-Taste. :-)


Die Handelsregistersache

Gestern trudelte bei uns zu Hause Post vom Amtsgericht Bremen ein:



Eine schlaflose Nacht hatte ich deswegen nicht, aber zumindest gestern Abend ein ganzes Rudel an Fragezeichen im Kopf. Meine einzige Erklärung war, dass da irgendwas mit der Gewerbeabmeldung der Filiale in der Münchener Straße durcheinandergeraten war.

Das ist dann auch tatsächlich der Auslöser für dieses Schreiben gewesen. Ein kurzer Anruf beim Amtsgericht und eine anschließende kurze E-Mail mit der damals korrekt ausgefüllten und von der Gewerbemeldestelle auch genau so bestätigten Gewerbeabmeldung im Anhang sorgten schließlich dafür, dass die Sache binnen Minuten wieder vom Tisch war.

Mich so zu erschrecken … :-P

Nachrüstpflicht Aufzugsnotruf (Egal)

Mit der Tagespost trudelte hier ein Schreiben unserer Immobilienabteilung ein, in dem pauschal daran erinnert wurde, dass ab dem 1. Januar 2021 Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit einem Zweiwege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein müssen und im Falle des Fehlens einer solchen Einrichtung die sofortige Stilllegung der Anlage drohen kann. Dass man dann eben "fit bleibt und öfter mal die Treppe benutzt", kann man schmunzelnd hinnehmen, aber es gibt auch Aufzüge, die für den Betrieb eines Ladens / einer Firma unverzichtbar sind. Wenn das Lager zum Beispiel im Keller (wie in Findorff) oder die Verkaufsräume nicht im Erdgeschoss sind, wird das Treppe steigen schnell zur Qual. Wer mal zehn Paletten Getränke vom Keller ins erste Obergeschoss gebuckelt hat, weiß wohl, was ich meine.

Ob diese Zweiwege-Kommunikationssysteme auch zwingend in ausdrücklich nicht für die Personenbeförderung zugelassenen Lastenaufzügen (so wie der bei uns im Markt) nachgerüstet werden müssen, habe ich nicht herausfinden können. Ist mir aber irgendwie auch wumpe, wenn ich ehrlich sein soll. Mit dem Aufzug und allen seinen Erfordernissen haben wir nach dem 30. Juni nämlich exakt nichts mehr zu tun.

Ach, Telekom …

Wie ich hier schon einmal geschrieben hatte, ist der Telefonanschluss bei mir in der Halle zum 11. April gekündigt. Alarmanlage, Kommunikation und Internet ist dort auch im kabelgebundenen Büronetzwerk über eine LTE-Anbindung mit mehreren Dutzend Gigabyte Datenvolumen keine Sache.



Mutet dann aber doch irgendwie sonderbar an, wenn ein Schreiben mit einer geplanten Preisanpassung im Briefkasten landet, das wohl Massenware an alle Kunden war, in dem jedoch besonders betont wird, dass man zu den treuen Geschäftspartnern gehört. :-P


Die Finger und das Hirn

Bin ich eigentlich der einzige, bei dem die Finger manchmal etwas anderes schreiben, als man eigentlich schreiben wollte und was man im Kopf hat? Damit meine ich keine Rechtschreibfehler oder Buchstabendreher, sondern existierende und korrekt geschriebene Wörter – die nur eben nicht an die geschriebene Stelle gehören.

So erging es mir z.B. vor ein paar Tagen, als ich den Blogeintrag Jahrmarktsbesuch mit der Firma geschrieben hatte. Statt "würde es wirklich" stand da plötzlich "würde es würgen" im Text, ohne dass ich das gedacht hatte. Warum hätte ich auch? In diesem Fall könnte man noch von einem geistigen Hänger reden und davon ausgehen, dass das "wü" von "würde" noch im Speicher da oben zwischen den Ohren war, aber das Phänomen habe ich auch schon mit ganz anderen Begriffen gehabt, die gar nicht zwingend ähnlich sein müssen.

Sachen gibt's …

Danke von der Leuchtturmfabrik

Die Leuchtturmfabrik liegt bei uns in unmittelbarer Nachbarschaft zu unserem Markt in der Münchener Straße. In deren Restecafe werden unter anderem bei uns aussortierte Lebensmittel verwendet.

Da ist mir beim Aufräumen in den letzten Tagen in einer der Schubladen und Papierstapel ein bislang unbekanntes oder wieder vergessenes Schreiben in die Hände gefallen, in dem sich das Leuchtturmfabrik-Team Ende letzten Jahres ausdrücklich für die vielen Dinge bedankt hat, die wir ihnen gegeben haben. :-)

(So viel zum Thema, dass ich anderen nichts gönne …) (Sowieso NIEMALS!!!111einself)