Nachrüstpflicht Aufzugsnotruf (Egal)
Mit der Tagespost trudelte hier ein Schreiben unserer Immobilienabteilung ein, in dem pauschal daran erinnert wurde, dass ab dem 1. Januar 2021 Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit einem Zweiwege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein müssen und im Falle des Fehlens einer solchen Einrichtung die sofortige Stilllegung der Anlage drohen kann. Dass man dann eben "fit bleibt und öfter mal die Treppe benutzt", kann man schmunzelnd hinnehmen, aber es gibt auch Aufzüge, die für den Betrieb eines Ladens / einer Firma unverzichtbar sind. Wenn das Lager zum Beispiel im Keller (wie in Findorff) oder die Verkaufsräume nicht im Erdgeschoss sind, wird das Treppe steigen schnell zur Qual. Wer mal zehn Paletten Getränke vom Keller ins erste Obergeschoss gebuckelt hat, weiß wohl, was ich meine.
Ob diese Zweiwege-Kommunikationssysteme auch zwingend in ausdrücklich nicht für die Personenbeförderung zugelassenen Lastenaufzügen (so wie der bei uns im Markt) nachgerüstet werden müssen, habe ich nicht herausfinden können. Ist mir aber irgendwie auch wumpe, wenn ich ehrlich sein soll. Mit dem Aufzug und allen seinen Erfordernissen haben wir nach dem 30. Juni nämlich exakt nichts mehr zu tun.
Ob diese Zweiwege-Kommunikationssysteme auch zwingend in ausdrücklich nicht für die Personenbeförderung zugelassenen Lastenaufzügen (so wie der bei uns im Markt) nachgerüstet werden müssen, habe ich nicht herausfinden können. Ist mir aber irgendwie auch wumpe, wenn ich ehrlich sein soll. Mit dem Aufzug und allen seinen Erfordernissen haben wir nach dem 30. Juni nämlich exakt nichts mehr zu tun.
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Kommentare
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DayLight am :
Nicht der Andere am :
wupme am :
Natürlich ist auch innen dieser Knopf vorhanden, jetzt stell dir aber vor dieser versagt, und du steckst darin fest.
Denn zum Beladen und Entladen darf man den Aufzug natürlich betreten.
eigentlichegal am :