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Zigarettenanfrage der StA

Zur Aufklärung eines Verfahrens wegen Hehlerei wollte die Staatsanwaltschaft wissen, ob innerhalb eines mehrmonatigen Zeitraumes im vergangenen Jahr größere Verluste durch Einbruch und/oder Diebstahl bei bestimmten Zigarettensorten (Lucky Strike und Pall Mall) entstanden sind.

Nö, bei uns nicht. Wir können ja nicht immer die Geschröpften sein. :-P

Bekannte Dauer-Diebin und Flaschenalarm

Seit (mindestens) Ende Mai haben wir eine "Stamm-Ladendiebin", die inzwischen für mindestens ein hohen dreistelligen (!) Wert Ware bei uns rausgeschleppt hat. Zum ersten Mal aufgefallen war sie mir am 27. Mai. Eher zufällig entdeckt, als ich damals die Videoaufzeichnung vom Red-Bull-Dieb sichtete. Da fiel mir diese Frau mit grauer Jacke auf, die sich den kompletten Regalbestand Jacobs-Kaffee in ihre Tasche stopfte:



In dem Moment war es leider zu spät, um zu reagieren, aber Bilder von ihr zeigten wir im Kollegenkreis herum und alle sollten die Augen aufhalten. Eigentlich ist die Frau, BTM-Konsumentin und schon ziemlich weit unten angekommen, eine auffällige Erscheinung. Andererseits hat sie ihre Methode so weit perfektioniert, dass sie uns mehrfach mit vollen Taschen entkommen ist. Seit dem oben gezeigten Kaffeediebstahl hat sie sich ausschließlich an Spirituosen vergriffen. Sie füllte meistens bis zu zehn Flaschen in ihre Tasche, so dass sie mit jeder Tour einen Verkaufswert von ca. 150 Euro (!) verschwinden ließ. Die Warensicherungsanlage war ihr vollkommen egal. Sie nutzte jeweils einen passenden Moment am Eingang, um schnell herauszuhuschen und auf dem bereitgestellten Fahrrad zu verschwinden.
Nur zweimal konnten Kollegen ihr immerhin noch die Tasche mit der Ware entreißen, aber die Frau selber ging uns jedes Mal durch die Lappen – und das, obwohl sie bis zu drei mal täglich hier aufkreuzte.

Das hier sollte ihre dritte Beute des Tages werden, vom Kollegen Uwe immerhin erfolgreich vereitelt. Nur wer diese Frau war, wussten wir immer noch nicht.



Am 21. Juni bescherte uns der Zufall eine erfreuliche Wendung: Ines stand hier in der Gegend mit dem Auto an einer großen Kreuzung, als sich genau vor ihr unsere Ladendiebin hackevollgedröhnt über die Straße bewegte und in einem benachbarten Park verschwand. Meine Liebste konnte so nichts unternehmen, aber sie rief mich an. Ich rannte die rund 700 Meter zum Park und fand die Diebin komplett dicht auf einer Treppe sitzend vor. Ich hielt mich im Hintergrund und rief die Polizei an, damit endlich mal die Personalien dieser Frau aufgenommen werden könnten und wir eine Möglichkeit haben, die bisher erfolgten Diebstähle anzeigen zu können. Diese Genugtuung, als die Polizei aufkreuzte, könnt ihr euch kaum vorstellen …



Da aber hier in Bremen keiner wegen ein paar lächerlichen Ordnungswidrigkeiten in den Knast kommt, lief sie weiter herum und machte das, was sie am besten konnte. In der Zeit bis zu unserem Urlaub war sie noch mehrmals da und wie ein Geist verschwand sie auch immer. Wir haben die Vorfälle zwar angezeigt, aber das hält einen Junk nicht von der Geldbeschaffung für seine Drogenbeschaffung ab.

Aber was nützt es, wenn wir zwar wissen, wer da klaut, aber die Ware hinterher trotzdem auf Nimmerwiedersehen verschwunden ist? Dass wir die Sachen wiederbekommen oder die Tante auch nur annähernd für den verursachten Schaden aufkommt, können wir wohl abhaken.

Also hatte ich noch kurz vor unserem Urlaub eine kleine Alarmanlage gebaut, die schon auslöst, wenn mehr als eine Flasche ihrer bevorzugten Klauware aus dem Spirituosenregal entnommen wird. Die Konstruktion ist total simpel: An einem kleinen Batteriefach habe ich einen Piezo-Signalgeber mit knapp 100 dB befestigt und einen der Batteriekontakte mit einem kleinen Plastikstreifen unterbrochen. An diesem Streifen hängt ein Band, das wiederum an der zweiten Flasche im Regal befestigt ist. Nimmt man die Flasche, löst unverzüglich der Alarm aus. Das funktioniert auch absolut zuverlässig, zwei junge Männer, die diese Konstruktion entdeckt hatten, haben den Alarm in einem Anflug von Neugierde ebenfalls ausgelöst. Man hört das Piepen im ganzen Laden und jeder Mitarbeiter ist instruiert, in so einem Moment unverzüglich zum Eingang zu laufen um die renitente Ladendiebin an der Flucht zu hindern und dabei vor allem ein mögliches Diebesgut zurückzubehalten. Die Frau kann ja gerne flüchten, ihre Daten sind uns ja bekannt.

Und jetzt kommt noch ein Seitenhieb von Mr. Murphy: Seit dem diese Konstruktion dort hängt, war Elfriede Eierkuchen noch nicht wieder da. Entwarnung gebe ich aber deswegen noch lange nicht, denn solange diese Frau nicht von den Drogen weg ist (unwahrscheinlich) oder im Knast sitzt (auch unwahrscheinlich), kann sie jederzeit wiederkommen. Ich bin jedenfalls sehr gespannt, wie die Geschichte weitergehen wird.


… gegen Unbekannt

Post von der Staatsanwaltschaft:

Sehr geehrter Herr Harste,

das Verfahren ist eingestellt worden, da es nicht möglich ist, einen Täter zu ermitteln.
Sobald weitere polizeiliche Maßnahmen einen neuen Verdacht ergeben, wird das Verfahren wieder aufgenommen werden.
So weit nicht weiter spektakulär.

Interessant ist, dass die Tat, auf die sich das Schreiben bezieht, gerade mal zwei Monate her ist. So einen Eifer ist man ja hier von der Justiz gar nicht gewohnt. Was ausdrücklich nicht heißen soll, dass ich das nicht gut finde. :-)

Schulranzenklau

Eine ausländische Stammkundin kam vor ein paar Tagen mit ihrem kleinen Sohn im Grundschulalter in den Laden. Der Junge stellte beim Betreten des Ladens den Rucksack mit seinen Schulsachen auf den Packtisch.

Während sie ihren Einkauf erledigten, bezahlte ein anderer Stammkunde seine Ware und räumte diese beim Packtisch in seinen eigenen Rucksack.

Ein paar Minuten später bezahlte die Mutter ihren Einkauf und schon bemerkte der Junge, dass sein Rucksack nicht mehr dort stand, wo er ihn abgestellt hatte. Abgesehen vom Verlust der Tasche und der Schulsachen machte ihm auch Sorgen, dass eine offenbar mitführungspflichtige Aufenthaltserlaubnis (oder ein ähnliches Dokument) abhanden gekommen waren. Da sich der Packtisch im Sichtbereich einer der Videokameras befindet, konnten wir die Ereignisse der letzten Minuten betrachten und sahen, wir der oben bereits erwähnte andere Stammkunde den Rucksack des Jungen mitnahm, nachdem er sich unmittelbar vorher noch einmal hektisch umsah.

In dem Moment konnten wir nicht viel machen. Aber alle Mitarbeiter waren angewiesen, aufzupassen. Der Mann kommt gefühlt mindestens ein bis zwei mal täglich und dann würden wir ihn ansprechen und notfalls die Polizei dazu holen. Die Telefonnummer der Mutter hatten wir notiert und wir versprachen, uns zu melden, sobald wir etwas erreicht hätten.

Zwei Tage später war der Rucksackmitnehmer erneut bei uns im Laden und hat den Rucksack des Jungen an der Kasse wieder abgegeben. Er begründete die Mitnahme damit, dass er "versehentlich den falschen" Rucksack gegriffen hatte, weil er diesen für seinen gehalten hatte. (Alleine schon die Farben der beiden Rucksäcke fordern eine Verwechslung geradezu heraus; der eine war dunkelgrau, der andere neongelb.)
Ich sagte ihm, dass ich das nicht glaube (und je öfter ich mir danach noch die Videoaufzeichnung angesehen habe, desto unglaubwürdiger wurde seine Aussage) und dass er sich zukünftig hier bei uns im Laden vorsehen soll und dass wir die Augen aufhalten werden.

Wir haben ihm nun kein Hausverbot erteilt, uns aber fest vorgenommen, zukünftig bei ihm noch aufmerksamer zu sein. Wer schon fremde Taschen klaut, hat bei ein paar Lebensmitteln möglicherweise erst gar keine Hemmungen.

Aushilfe von Früher

Eine damals noch junge Frau hatte in unseren Anfängen hier im Markt als Aushilfe an der Kasse gearbeitet. Und zwar so lange, bis wir sie und eine damalige Mitarbeiterin der bei uns angesiedelten Bäckerei-Filiale dabei erwischten, wie sie gemeinsam tütenweise (unbezahlte) Ware hier aus dem Laden schafften. In der Konsequenz bekamen beide die Kündigung, meine Mitarbeiterin von mir und die Bäckerei-Verkäuferin von ihrer Firma.

Das ist nun rund 18 Jahre her und vor einer Weile tauchte die ehemalige Aushilfe wieder bei uns im Laden auf. Nicht, dass sie mir persönlich viel bedeuten würde, aber der Anblick war schon erschreckend: Sie war offenbar den Drogen ver- und ihr Körper mittlerweile zu großen Teilen zerfallen. Sie zeigte alle Symptome des typischen Junkies, Stimme, Haut, Körperhaltung. Dazu war sie schmuddlig und stank wie eine komplette Mülltonne.

Ob nun (in Teilen) wahr oder nicht, aber sie tischte uns mit säuselnder Stimme eine etwas krude und nicht nachvollziehbare Geschichte um angeblich verdorbene aber nicht mehr vorhandene Ware auf und wollte dafür das Geld erstattet bekommen.

Ich verweigerte dies, woraufhin ihr Tonfall umschlug. Sie warf plötzlich Beleidigungen in meine Richtung und schrie durch den Laden, dass sie wegen mir ihren ersten Job verloren habe. Dann stampfte sie mit dem Donut, den sie aus dem Backwarenregal genommen hatte, zur Kasse. Auf dem Weg dorthin steckte sie ihn jedoch in ihre Tasche, bezahlte ihn folglich nicht und beging so direkt wieder einen Diebstahl. Geschenkt, er hat hoffentlich geschmeckt.

Aber dieser Spruch! Wegen mir habe sie ihren ersten Job verloren. Das ist zwar technisch korrekt, aber ich war nicht derjenige, der meinen Arbeitgeber um mehrere hundert D-Mark erleichtert hatte …

Der Sucuk-Dieb packt aus!

Nachdem er sich beobachtet gefühlt hatte, packte ein Typ, den wir im vergangenen Jahr hier schon einmal bei einem Ladendiebstahl erwischt hatten, seine Beute wieder aus und verteilte sie auf den Tiefkühltruhen und (im Video nicht zu sehen) im Kühlregal – Knoblauchwurst im Gesamtwert von über 60 Euro! Arschloch bleibt Arschloch. :-(


40 x eingesackte Ritter Sport

Gestern Abend um kurz vor Feierabend betrat ein Typ den Laden und hat sich noch mal eben schnell 40 Tafeln Ritter-Sport-Schokolade in eine mitgebrachte Plastiktragetasche gestopft, in der er die Ware mitgehen lassen wollte. Mein Mitarbeiter an der Kasse war jedoch aufmerksam und hat dem Dieb einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht – und letztendlich konnte sich der Täter aufgrund jeglicher Verweigerung zur Mitarbeit bei der Aufnahme des Diebstahls auch noch mit der Polizei auseinandersetzen.

Bemerkenswert finde ich jedoch die Vorgehensweise des Ladendiebs. Mit einer geschickten Methode hat er die Aufmerksamkeit von der Tat abzulenken versucht. In diesem Fall zwar erfolglos, aber ich kann mir vorstellen, dass er auf diese Weise in anderen Geschäften durchaus gute Erfolge erzielen kann:

Er hatte eine Plastiktüte mit der Schokolade gefüllt, diese zugeknotet und ist dann an die Kasse gegangen. Dort fragte er scheinbar arglos nach, ob er "seine Sachen" (gemeint war die Tüte mit dem Diebesgut) kurz dort abstellen dürfe, während er noch schnell sein Leergut wegbringt. Er durfte. Als er mit dem Leergutbon wieder zur Kasse kam und sich sein Geld auszahlen lassen wollte, nahm er die Tüte mit "seiner" Ware wie selbstverständlich und trug sie an der Kasse vorbei.


Red-Bull-LD

Am Samstag hatten wir zwischendurch ein aufregendes Ereignis: Meine Kassiererin rief mich an und berichtete, dass jemand mit einer Tasche einfach so raus gegangen sei und dabei den Alarm der Warensicherungsanlage auslöste.

Das muss natürlich nicht zwingend jemand gewesen sein, der auch Ware von uns eingesteckt hat, aber erfahrungsgemäß ist eben meistens schon so, und so auch in diesem Fall. Ich sah kurz auf dem Video nach, um den Ladendieb identifizieren zu können und lief nach vorne auf die Straße und erst mal nach links, da die meisten Diebe in Richtung Innenstadt flüchten.

Da kam er mir schon in aller Seelenruhe aus der Seitenstraße entgegen und bog wieder in die Gastfeldstraße ein, um dann wieder in die nächste Seitenstraße zu gehen. Ich lief knapp hinter ihm her und da ich keine Arbeitsbekleidung trug, wurde er nicht misstrauisch. Nach etwa 50 Metern sprach ich ihn an forderte ihn auf, mir den Inhalt der Tasche zu zeigen. Er öffnete ein kleines Fach, in dem sich nur Geraffel befand. Das Hauptfach öffnete er schließlich auch, wenn auch nur widerwillig und mit dem Hinweis, dass das seine Sachen wären. Freiwillig folgen wollte er nicht und es endete in einem kleinen Standoff, in dessen Verlauf ich auch noch per Notruf die Polizei informierte.
Der Mann zog und zerrte an seiner Tasche, die er mir jedoch nicht aus der Hand reißen konnte. Schließlich riss die Tasche aber durch, er griff sich einen Stapel Briefe und flüchtete.

Ich sehe es gelassen: Ein paar Briefe und sein Notizbuch hat er in der Tasche zurückgelassen, so dass ich seinen Namen, Geburtsdatum und Adresse habe – ausreichende Informationen, um eine Anzeige schreiben zu können. Und außerdem haben wir auch das komplette Diebesgut zurück, von dem ihr einen kleinen Teil da im Einkaufswagen liegen seht:


Einladung Zeugenaussage

Vom Amtsgericht Bremen habe ich per Einschreiben eine Einladung zu einer Zeugenaussage gegen einen Mann bekommen, der hier im September 2017 mehrere Packungen Rasierschaum und Haargel geklaut hatte. (Einen dazugehörigen Blogeintrag gab es offenbar ebenfalls nicht, also auch an dieser Stelle keine weitere Möglichkeit, die Erinnerung aufzufrischen …)

Die Kopie der Anzeige habe ich noch vorliegen, aber an den Typen kann mich mich überhaupt nicht erinnern. Fotos oder Videos habe ich auch nicht mehr, also könnte ich in der Hauptverhandlung auch genauso gut den Zettel aus meinem "LD-Ordner" hochhalten, denn mehr habe ich leider auch durch die persönliche Aussage nicht zu bieten.

Es ist doch Ramadan!

In den letzten Tagen kam häufiger ein Junge im frühen Teenyalter zu uns in den Laden und hat sich parallel zu seinen kleinen Einkäufen hier durchgefressen: Molkereiprodukte, süße Snacks und frische Mangos waren sein Begehr. Mit den Sachen stellte er sich an eine wenig frequentierte Ecke in der Getränkeabteilung und trank / verzehrte sie dort hektisch; allerdings entdeckten wir die Reste immer erst, wenn er schon weg war.

Inzwischen hatten wir mehrere Videoaufzeichnungen davon und alle Mitarbeiter wussten Bescheid und sollten nach dem Kleinen die Augen aufhalten. Er kam natürlich wieder und noch bevor er erneut Schaden anrichten konnte, wurde er auch schon von den Kollegen ins Lager komplementiert.

Da er nach eigener Aussage seine Eltern nicht anrufen konnte, aber in noch zu Fuß erreichbarer Umgebung wohnte, begleitete ein Kollege ihn nach Hause. Dort stritt der Vater erst mal alles ab, denn es sei ja schließlich gerade Ramadan und sein Sohn dürfe da schon aus Prinzip nichts tagsüber essen und genau deshalb kann er nicht irgendwelche Dinge bei uns im Laden gegessen haben. Ja, ähh, aber … Diskussion beendet.

Aufgrund dieser offenbar fehlenden Einsicht kontaktierten wir telefonisch die Polizei und verblieben so, dass wir die Videoaufzeichnungen mitsamt einer Anzeige, den Namen und die Adresse hätten wir ja nun, zur Wache schicken würden. Der Kleine ist zwar noch nicht strafmündig, jedoch würde die Post von der Polizei dann wohl (hoffentlich) reichen, um den Vater davon zu überzeugen, dass der Kleine sich eben doch nicht an die Regeln der Fastenzeit hält.

Eine Viertelstunde später kam der Vater mit seinem Sohn zu uns in den Laden und wollte die Angelegenheit persönlich klären, immerhin warfen wir seinem Sohn mehr oder weniger Diebstahl vor. Er blieb zunächst auf dem Standpunkt, dass der Junge nichts gemacht haben könne, aber als ich ihm die Auszüge aus der Videoaufzeichnung zeigte, schlug seine Stimmung schlagartig um. Er bezahlte von sich aus und diskussionslos den durch uns dokumentierten Schaden. Wie die Sache zu Hause weiterging, werden wir wohl nicht erfahren.

Griff in die Kasse

Der überaus "sympathische" Herr mit der Schirmmütze deutete an, ein Bier kaufen zu wollen und versucht in dem Moment, in dem die Kassenschublade offen stand, mit einem schnellen Griff das Bargeld zu entwenden. Er schaffte es immerhin, mit 30 Euro zu entkommen. Was für eine "lohnenswerte" Beute für eine solche Tat …

(Vom Monitor abgefilmt von einem Kollegen mit seinem Toaster Handy.)


Mit Rucksack, raus und weg!

Ich war dabei, Wein zu packen, als ein Typ mit Rucksack in mehreren Metern Entfernung an mir vorbeiging, den Weg zur Kasse einschlug und direkt den Laden verließ.

Richtig gesehen habe ich den jungen Mann nur maximal zwei Sekunden. In der Zeit hatte ich ihn schon als Ladendieb, mindestens aber verdächtig eingestuft. In dem Moment konnte ich nichts mehr ausrichten, aber ich sah mir seinen Weg durch den Laden mal genauer auf der Videoaufzeichnung an. Als hätte ich es geahnt: Er hatte seinen Rucksack mit den unterschiedlichsten Waren aus dem Kühlregal, vor allem Käse, gefüllt und diese natürlich nicht bezahlt.

Aber wir haben ein paar schöne Bilder von ihm (in besserer Belichtung, Schärfe und von vorne) und wenn er wieder reinkommen sollte, wird er hoffentlich weniger Erfolg haben.


Der Wodkadieb

Ein Mann kam in den Laden, ging direkt zum Alkohol, steckte sich drei Flaschen Wodka in den Rucksack und flüchtete schließlich durch den Eingang.

Der Alarm der Warensicherungsanlage löste zwar noch aus, aber da gerade kein Mitarbeiter in der Nähe war, verhalf ihm sein Vorsprung zur erfolgreichen Flucht. :-(


Dose Red Bull

Während Ines und ich mitten im Laden standen, fiel uns ein jugendlicher im jüngeren Teeniealter auf, der mit einer Dose Red Bull in der Hand nervös durch den Laden schlawenzelte.
Wir sahen uns an und wussten augenblicklich, dass wir beide ihm nicht trauen. Der Junge verschwand um eine Ecke, wir hörten den Deckel einer Tiefkühltruhe klappern und nach wenigen Sekunden kam er ohne die Dose wieder hervor. Hat er sie nun eingesteckt oder irgendwo abgestellt? Hat er sie vielleicht in die Kühltruhe gesteckt, damit er in ein paar Minuten eiskaltes Red Bull trinken kann? Wir wussten es nicht, mussten aber zumindest mal eben nachsehen. Diese Zeit reichte aus, dass der Junge aus dem Laden verschwinden konnte und auch zu viel Vorsprung für eine Verfolgung zu Fuß hatte.

Natürlich hat er die Dose eingesackt. Wir und unser Gefühl … :-(

Diebstahl einer geringwertigen Sache

Post von der Staatsanwaltschaft:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach § 45 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Straftat absehen, wenn nur ein geringes Verschulden vorliegt und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Tat unter Berücksichtigung sämtlicher Begleitumstände im Vergleich zu anderen vorkommenden Taten dieser Art im Schuldgehalt weniger schwer wiegt und eine Strafverfolgung nicht zwingend erforderlich erscheint. Diese Voraussetzungen liegen hier in Anbetracht der Gesamtumstände vor.

Der Beschuldigte ist noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Die durch die Tat entstandenen Rechtsgutverletzungen sind relativ gering.

Ich habe deshalb von der weiteren Verfolgung der Straftat abgesehen. Das Verfahren bleibt hier allerdings für Wiederholungsfälle vermerkt. Der Beschuldigte wurde darauf hingewiesen, dass er im Wiederholungsfall mit einer Anklage zu rechnen hat.
Der Täter war ein Schüler, der vergangenen Sommer (hier unverbloggt) mehrfach Energydrinks geklaut hat. Zunächst waren wir uns nicht ganz sicher, aber schon misstrauisch, so dass wir ihn bei seiner Folgetat zielsicher auf frischer Tat ertappen konnten.

Möge der Schuss vor den Bug gereicht haben, um ihn wieder zurechtzurücken.