Skip to content

Messer - ab wann?

Wir müssen aufpassen, an wen wir welches Produkt verkaufen.
Die Gesetzeslage ist eindeutig:

Zigaretten: Ab 16
Wein/Bier: Ab 16
Spirituosen: Ab 18
Zeitschriften: Je nach Aufdruck
Feuerwerk, Kl.2: Ab 18
Feuerwerk, Kl.1: Ab ca. 12

In unserem Haushaltswarenregal verkaufen wir auch Messer aller Art. Zwei Jungs wollten eben welche kaufen und wir waren uns nicht sicher, wem wir sowas überhaupt verkaufen dürfen. Ich muß zugeben, dass ich noch nie vor diesem Problem stand und habe dann für mich entschieden, dass ich die Altersgrenze bei "gefühlte 16 Jahre" setzen würde.

Geht ein Brötchenmesser als Waffe durch? Nach der Definition im §1, (2), 2. Waffengesetz eigentlich nicht. Dürften Messer (egal, welche Bestimmung sie haben) dann tatsächlich an Minderjährige verkauft werden? Und zwar völlig ohne Altersbeschränkung? Wohl kaum.

Das gleiche Problem habe ich auch bei Streichhölzern und Feuerzeugen. Gibt es für diese Artikel überhaupt eine klare Regelung?

Umziehen = Arbeitszeit?

Aus gegebenem Anlaß habe ich heute mal recherchiert, ob das Anziehen der Arbeitsbekleidung als Arbeitszeit anzurechnen ist oder nicht. Mir war nämlich vor einigen Tagen aufgefallen, daß eine Mitarbeiterin als erstes ihre Stempelkarte benutzte und danach erst anfing, sich umzuziehen - ein Vorgang, der bei manchen Leuten doch mitunter einige Minuten dauern kann.

Tatsächlich ist es so, daß die berechnete Arbeitszeit erst in dem Moment beginnt, in dem ein/e Arbeitnehmer/in fertig umgezogen und einsatzbereit ist!

Einkommensteuerfreibetrag

Eine Mitarbeiterin hat im letzten Jahr bis zur Jahresmitte in meinem Unternehmen auf 400-Euro-Basis gearbeitet und dann auf einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob mit etwas über 800€/Monat gewechselt. Monatlich blieb sie so oder so unterhalb der Einkommensteuergrenze, so daß sie bis einschließlich November keine Lohnsteuer zahlen mußte.
Im Dezember 2005 hatten wir ihr mehrere Dutzend, im Laufe der vergangenen Monate, aufgelaufene Überstunden ausgezahlt, insgesamt lag ihr Bruttogehalt in dem Monat bei knapp 1100€ - und plötzlich wurde Lohnsteuer fällig, obwohl sie doch in der Summe des gesamten Jahres unterhalb des Einkommensteuerfreibetrages lag.

Einem anderen Mitarbeiter, der das ganze vergangene Jahr sozialversicherungspflichtig bei mir beschäftigt gewesen ist, wurde dagegen keine Lohnsteuer abgezogen.

Die Mitarbeiterin ist natürlich verärgert und fühlt sich benachteiligt.
Das Problem ist folgendes: Sie hätte ja theoretisch in der Zeit, in der sie bei mir als geringfügig Beschäftigte (<=400Euro/Monat) angestellt war, in einer anderen Firma mit ihrer Steuerkarte ein steuerpflichtiges Einkommen beziehen können.
Da meine Buchhaltung natürlich nicht wissen kann, ob diese Mitarbeiterin schon woanders gearbeitet hat, oder nicht, wird in solchen Fällen pauschal davon ausgegangen, daß der Einkommensteuerfreibetrag für das ganze Jahr überschritten wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, muß sich der Arbeitnehmer das Geld über seine Steuererklärung wiederholen.

Hühnereier-Verordnung

Wer Eier verkauft steht ja schon fast mit einem Bein im Gefängnis.
Hier dazu ein paar Auszüge aus der Hühnereier-Verordnung ("Verordnung über die hygienischen Anforderungen an das Behandeln und Inverkehrbringen von Hühnereiern und roheihaltigen Lebensmitteln"):

§ 1

(2) Hühnereier im Sinne des Absatzes 1 Satz 1
2. dürfen nur innerhalb von höchstens 21 Tagen nach dem Legen an den Verbraucher abgegeben werden und
3. sind durch die Packstelle auf der Verpackung leicht lesbar und deutlich sichtbar mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum nach Maßgabe des § 7 der Lebensmittel- Kennzeichnungsverordnung und mit der Angabe „Verbraucherhinweis: bei Kühlschranktemperatur aufbewahren – nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums durcherhitzen“ zu kennzeichnen, wobei das äußerste Mindesthaltbarkeitsdatum die Frist von 28 Tagen nach dem Legen nicht überschreiten darf.
(Hervorhebungen von mir)
Auf den ersten Blick eigentlich nicht zu erkennen ergibt sich daraus, daß Eier ab sieben Tage vor dem aufgedruckten Haltbarkeitsdatum gar nicht mehr verkauft werden dürfen. Wer sich nicht daran hält, oder möglicherweise mutwillig nicht daran halten möchte, sollte sich den §5 der Hühnereier-Verordnung etwas genauer ansehen:

§ 5 Straftaten

(1) Nach § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 bis 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 2 oder 3, diese auch in Verbindung mit Abs. 4, Hühnereier in den Verkehr bringt,

Im Klartext: Wer Hühnereier verkauft, deren Haltbarkeitsdatum weniger als sieben Tage entfernt liegt, hat sich definitiv strafbar gemacht. Dazu kann ich nur sagen, daß ich selber schon in vielen Läden Eier entdeckt habe, die knapp am MHD waren! Ob nun im Regal vergessen oder mit Sonderpreis versehen zwischen anderer reduzierter Ware, ist dem Gesetz übrigens vollkommen egal.

Und da sagen manche, der Einzelhandel wäre nicht aufregend... ;-)

Kontrolle an der Kasse

derStandard.at berichtet, daß in einer bei Wal-Mart gekauften iPod-Verpackung nur ein Paket mit abgepacktem Hackfleisch lag.

Darum sollten Kassenkräfte auch darauf trainiert werden, grundsätzlich in die Kartons hineinzusehen, wenn die Originalversiegelung geöffnet wurde. Als Argumentation für den Kunden kann immer anbringen, daß man den Inhalt auf Vollständigkeit überprüft.

Es wäre ja schließlich möglich, daß der Junge den iPod tatsächlich gekauft und das Hackfleisch selber in die Packung getan hat - nur um sich das Geld oder zumindest einen zweiten iPod zu erschleichen. Das muß natürlich nicht so gewesen sein, aber da ich hier täglich mit der Materie selber zu tun habe, macht man sich darüber natürlich auch weitreichende Gedanken.

Bleibt die Frage, wo der iPod ansonsten abgelieben sein könnte. In einer ausgeräumten Kekspackung aus dem Markt geschmuggelt? Auch ein Armutszeugnis für die Kassierer.

Nahrungsergänzungsmittel

Der Vertreter unseres Arzneimittellieferanten hat eben auf alle Packungen mit sogenannten "Nahrungsergänzungsmitteln" kleine Aufkleber gepappt. Die Angabe ist seit dem 1. Dezember vorgeschrieben, damit niemand auf die Idee kommt, sich ausschließlich von derartigen Mittelchen zu ernähren.

Willkommen, Europa. Nimm deinen mündigen Bürgern das Denken vollends ab. Wir nähern uns den USA.

Damit ist dann auch der Beitrag "350 Milligramm" im Lawblog erklärt.


Verwirrende Preisauszeichnung bei MiniMal

Vor einigen Tagen bekam ich eine E-Mail, der u.a. das Bild dieser beiden MiniMal-Regaletiketten anhing.
Die Autorin des Schreibens wunderte sich darüber, daß bei den Artikeln, trotz gleicher Füllmenge und gleichen Preises, unterschiedliche Grundpreise angegeben sind. (18,4, bzw 11,26€/kg). Das ist auf den ersten Blick tatsächlich verwirrend. Gläser und Dosen haben eine Standard-Kapazität, was die die Füllmenge in Litern bzw. ml betrifft. Aber der Kunde will ja den Inhalt des Glases vergleichen, also das Abtropfgewicht, ohne Öl oder Wasser. Und da das Gewicht des Inhaltes in diesem Fall in KG gemessen wird, ist eben auch der Grundpreis in Kilogramm bzw 100g angegeben. Bis 250g können Grundpreise übrigens pro 100g angegeben werden.



MiniMal hat als rein rechtlich alles richtig gemacht. Allerdings konnte man es auch nicht wesentlich verwirrender darstellen...

Ausführliche Informationen der IHK zum Stichwort Preisangabenpflicht bzw. Grundpreisverordnung und Grundpreisauszeichung
(per Google gefunden, ist nämlich in der Wikipedia auch unter Preisangabenverordnung noch unvollständig).

"Die Marke SPAR stirbt"

SPIEGEL-Online berichtet heute im Artikel "Die Marke SPAR stirbt" davon, daß das SPAR-Logo bis auf wenige Ausnahmen verschwinden wird. Dem Artikel nach werden die Händler in Norddeutschland, besonders Schleswig-Holstein und Hamburg, die ersten sein, deren Märkte auf gelb/blau umgestellt werden. Na, denn...

Ich kann nur sagen, daß der Nordwesten, zwischen Weser und Ems, im Zeichen der Tanne weiterexistieren wird - und dazu gehören auch meine beiden Märkte.

Innenansicht der Dresdner Frauenkirche


Bildblog.de berichtete heute über den Exklusiven "Welt-Exklusiven" Blick eines BILD-Redakteurs in die noch so sehr geheimen Räumlichkeiten der wieder aufgebauten Dresdner Frauenkirche.
Die Fotostrecke ist auch bei bild.de zu finden. Die Überschrift lautet:
Erste Bilder vom Inneren der Frauenkirche
.
Ich möchte kurz korrigieren: Das Mauerstück im Vordergrund zeigt die Außenansicht des Gebäudes. ;-)

Alle weiteren Fakten gibt es im Bild-Blog.

Blogger-Erkenntnis

Als Blogger beginnen Sie nach einiger Zeit in Textblöcken zu denken. Erlebnisse des Alltages werden innerhalb von Sekundenbruchteilen im Unterbewusstsein als "Bloggable-Events" (BE) oder "Non-Bloggable Events" (NBE) eingestuft und bewertet. Tritt ein BE ein, rückt die Erinnerung daran ins Bewusstsein und wird dort, ähnlich einem Diamanten in der Schleiftrommel, entgratet, verrundet, dann von Ihnen poliert und schlussendlich in einen samtig roten Vliess aus Text gebettet. Was folgt ist ein Reflex, der Menschen in Ihrer Umwelt an Ihrem Verstand zweifeln lässt. Denn sie hechten wie von einer Tarantel gestochen zum nächst erreichbaren Internetterminal und erden das Verlangen, Ihren BE mit der Welt zu teilen. Erst wenn die Statusmeldungen Ihrer Blogsoftware signalisieren, dass die Pings erfolgreich durchlaufen sind, lässt der innere Druck nach und weicht einer tiefen, entspannten Zufriedenheit.
Dem habe nichts hinzuzufügen.

Cola-Preise

Benjamin hat mich per E-Mail und auch öffentlich in seinem Blog gefragt, woran es liegen kann, daß in "seiner" Kaiser's-Filiale 0,5l-Liter-Flaschen Coca-Cola teurer als 1-Liter-Flaschen sind.

Dazu eine Information vorab: Die kleinen Flaschen sind primär für den Verkauf aus Kühlgeräten gedacht. Diesen Zusatznutzen soll der Kunde bezahlen und der Händler hat höhere Kosten durch Arbeit und Strom. Reelle Preise sind z.B. 79 Cent für 0,5 Liter und 99 Cent für die 1-Liter-Flaschen. Die kleinen Flaschen sind alleine deswegen schon relativ teuer, da trotz des halbierten Inhalts noch die Kosten für Reinigung, Neubefüllung und Logistik anfallen.

Zurück zu Benjamin und seinen Preisetiketten:
· Die 0,5l-Flaschen kosten bei Kaiser's 79 Cent. Das ist okay, der Preis scheint relativ normal zu sein.

· Der Preis für die 1l-Flaschen ist mit 74 Cent angegeben. Rechnet man das auf eine Kiste (12 Liter) hoch, kommt man auf eine Summe von 8,88 Euro. Das klingt verdächtig nach einem kurz- oder mittelfristigen Aktionspreis, der nichts mit der regulären Kalkulation zu tun hat. Warum dann jemand das (Aktions-)Schild für die Einzelflaschen gesteckt hat, bzw. warum der Preis für die Einzelflaschen bei einer Kisten-Aktion überhaupt verändert wurde, kann ich nicht sagen.

Sofern meine Theorie nicht richtig sein sollte, würde ich den Wurm mal im Frühstücksapfel eines Tengelmann-Schreibtischtäters suchen. ;-)



(Foto: Benjamin N.)