Einkommensteuerfreibetrag
Eine Mitarbeiterin hat im letzten Jahr bis zur Jahresmitte in meinem Unternehmen auf 400-Euro-Basis gearbeitet und dann auf einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob mit etwas über 800€/Monat gewechselt. Monatlich blieb sie so oder so unterhalb der Einkommensteuergrenze, so daß sie bis einschließlich November keine Lohnsteuer zahlen mußte.
Im Dezember 2005 hatten wir ihr mehrere Dutzend, im Laufe der vergangenen Monate, aufgelaufene Überstunden ausgezahlt, insgesamt lag ihr Bruttogehalt in dem Monat bei knapp 1100€ - und plötzlich wurde Lohnsteuer fällig, obwohl sie doch in der Summe des gesamten Jahres unterhalb des Einkommensteuerfreibetrages lag.
Einem anderen Mitarbeiter, der das ganze vergangene Jahr sozialversicherungspflichtig bei mir beschäftigt gewesen ist, wurde dagegen keine Lohnsteuer abgezogen.
Die Mitarbeiterin ist natürlich verärgert und fühlt sich benachteiligt.
Das Problem ist folgendes: Sie hätte ja theoretisch in der Zeit, in der sie bei mir als geringfügig Beschäftigte (<=400Euro/Monat) angestellt war, in einer anderen Firma mit ihrer Steuerkarte ein steuerpflichtiges Einkommen beziehen können.
Da meine Buchhaltung natürlich nicht wissen kann, ob diese Mitarbeiterin schon woanders gearbeitet hat, oder nicht, wird in solchen Fällen pauschal davon ausgegangen, daß der Einkommensteuerfreibetrag für das ganze Jahr überschritten wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, muß sich der Arbeitnehmer das Geld über seine Steuererklärung wiederholen.
Im Dezember 2005 hatten wir ihr mehrere Dutzend, im Laufe der vergangenen Monate, aufgelaufene Überstunden ausgezahlt, insgesamt lag ihr Bruttogehalt in dem Monat bei knapp 1100€ - und plötzlich wurde Lohnsteuer fällig, obwohl sie doch in der Summe des gesamten Jahres unterhalb des Einkommensteuerfreibetrages lag.
Einem anderen Mitarbeiter, der das ganze vergangene Jahr sozialversicherungspflichtig bei mir beschäftigt gewesen ist, wurde dagegen keine Lohnsteuer abgezogen.
Die Mitarbeiterin ist natürlich verärgert und fühlt sich benachteiligt.
Das Problem ist folgendes: Sie hätte ja theoretisch in der Zeit, in der sie bei mir als geringfügig Beschäftigte (<=400Euro/Monat) angestellt war, in einer anderen Firma mit ihrer Steuerkarte ein steuerpflichtiges Einkommen beziehen können.
Da meine Buchhaltung natürlich nicht wissen kann, ob diese Mitarbeiterin schon woanders gearbeitet hat, oder nicht, wird in solchen Fällen pauschal davon ausgegangen, daß der Einkommensteuerfreibetrag für das ganze Jahr überschritten wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, muß sich der Arbeitnehmer das Geld über seine Steuererklärung wiederholen.
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Kommentare
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Fabian am :
bart am :
albgardis am :
Klar, wenn mehr Arbeit anfaellt, muss die gemacht werden. Aber man kann ja dafuer wohl nicht noch zur Kasse gebeten werden, nachdem man die Arbeit geleistet hat?!
Also, daher immer in Freizeit tauschen.
Ging das bei der Dame nicht? :-0
Gerhard Schoolmann am :
http://bundesrecht.juris.de/estg/
Man haette der Mitarbeiterin sagen können, dass sie die Lohnsteuerkarte(n), die Sie bei weiteren Arbeitgebern eingesetzt hat, vorlegen muesste, um, falls die weiteren Voraussetzungen gegeben sind, diesen Arbeitgeber-Lohnsteuerjahresausgleich durchfuehren zu koennen.
Andererseits ist der Aufwand, das Formular fuer einen Arbeitnehmer-Lohnsteuerausgleich auszufuellen in solchen Faellen minimal. Es muessen nur die Angaben zur Person im Antrag selbst und zum Einkommen in der Anlage N ausgefuellt und die Lohnsteuerkarten beigefuegt werden.
Evtl. kann man als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dabei unter die Arme greifen (max. 5 Minuten Aufwand). Und falls, der Arbeitnehmer dringend auf den Steuererstattungsbetrag angewiesen ist, ein kurzfristiges Darlehen (Vorschuss) gewaehren.
Nicht ganz koscher ist die Variante, die Bezahlung der Ueberstunden auf das Folgejahr zu schieben. Und damit der Mitarbeiter nicht auf sein Geld warten muss, ihm einen Vorschuss zu gewaehren. Evtl. erwachsen dem Mitarbeiter daraus Nachteile, etwa falls er im Folgejahr mehr verdient und effektiv Steuern zahlen muss.
Matidio am :