Umziehen = Arbeitszeit?
Aus gegebenem Anlaß habe ich heute mal recherchiert, ob das Anziehen der Arbeitsbekleidung als Arbeitszeit anzurechnen ist oder nicht. Mir war nämlich vor einigen Tagen aufgefallen, daß eine Mitarbeiterin als erstes ihre Stempelkarte benutzte und danach erst anfing, sich umzuziehen - ein Vorgang, der bei manchen Leuten doch mitunter einige Minuten dauern kann.
Tatsächlich ist es so, daß die berechnete Arbeitszeit erst in dem Moment beginnt, in dem ein/e Arbeitnehmer/in fertig umgezogen und einsatzbereit ist!
Tatsächlich ist es so, daß die berechnete Arbeitszeit erst in dem Moment beginnt, in dem ein/e Arbeitnehmer/in fertig umgezogen und einsatzbereit ist!
Trackbacks
selbst:zweck am : warum nicht gleich..
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jede minute zählt. oder zahlt. oder auch nicht.
der shopblogger hat eine entdeckung gemacht. er darf seinen angestellten die zeit die sie fürs umziehen brauchen von der arbeitszeit abziehen.
gut. prinzipiel spricht da nichts dagegen, wenn man sic...
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Kommentare
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Maik am :
Gwen am :
Ines am :
aberdeen am :
Der EDEKA Chef in Hannover hat sowieso gesagt, die kleinen SPAR-Läden werden gescvhlossen, weil sich die Anlieferung nicht lohnt.
(EDEKA wollte sogar Spar-Lieferanten zwingen, rückwirkend Rabatt zu geben. Denn EDEKA wurde schon länger billiger beliefert als SPAR.)
Mitarbeiterin am :
Oft wird bei den Discountern nur bis 20 Uhr bezahlt, weil dann der Laden schließt, auch wenn die Kassen noch gezählt werden müssen und der Laden aufgeräumt und gefegt werden muß.
Bei uns zählt jede gearbeitete Minute, wenn man bis 20:45 Uhr arbeitet, wird 20:45 Uhr abgerechnet. Das Stempelsystem finde ich nur fair und die befragten Kollegen sind auch dieser Meinung.
In vielen Firmen wird erwartet, daß man 15 Minuten vor der Arbeitszeit da ist, das gilt für Banken genauso wie für den Handel.
Und erst mal gemütlich Schuhe antüdeln und Zöpfe flechten gehört für mich nicht zur regulären Arbeitszeit. Das ist den anderen Mitarbeitern gegenüber unfair.
Berle am :
Mitarbeiterin am :
Martin am :
Nina am :
niko am :
Eve am :
erpel am :
Da lob ich mir das Zividasein.
Man kann 5 Minuten nach 8 kommen, erst stempeln und dann sein Fahrrad abschließen, und wenn am Ende des Tages alles erledigt ist kräht kein Hahn danach.
Peter am :
Joachim am :
Ben am :
PS: mein Firefox sagt ständig "Kommentar wurde nicht hinzugefügt, da der Eintrag geschlossen wurde."
Anonym am :
Da war es Pflicht (sowohl für normale Beschäftigte, als auch für Zivis) mindestens 10-15 Minuten vor dem Beginn der offiziellen Arbeitszeit aufzutauchen, da noch "vorbereitende Tätigkeiten" nötig waren.
z.B. Tourenplanung, kleine Besprechungen über den jew. Tagesablauf und Beladen von Autos mit benötigten Gegenständen für Touren.
Denn es wurde erwartet, dass alle pünktlich zur vollen Stunde losfahren und nicht erst zur vollen Stunde mit den Vorbereitungen beginnen. Das hätte die Zeitpläne der einzelnen Touren geschmissen.
Und da die Vorbereitung und die Pünktlichkeit aber essentiell waren, war und bin ich heute noch der Meinung, dass es sich dabei um wesentliche Bestandteile des Jobs (egal ob normal beschäftigt oder Zivi) handelt und dass es folglich als Arbeitszeit anzurechnen wäre.
Allerdings sah das die Person des Vorgesetzten bei meiner Zivi-Stelle anders und verbat allen bei Ankunft an der Stelle (vor Aufnahme der vorbereitenden Tätigkeiten) zu stempeln. Die Zeiterfassung erfolgte automatisch zur vollen Stunde, nicht früher, auch nicht, wenn man ausnahmsweise schon mal früher losfuhr.
Auch das Zivi-Gesetz (sorry, ich weiß nicht mehr wie das offiziell heißt), besagt, dass arbeitsvor- und nachbereitende Tätigkeiten NICHT zur Arbeitszeit dazurechnen (wenn die Zivi-Stelle das so will), solange sich das in einem vernünftigen (lt. Zivi-Gesetz 2h jeweils !!!) Rahmen bewegt.
Kurzum: Ich hab das schlucken müssen, Zivi hin, Zivi her. Sei froh, wenn es bei dir lockerer ist.
Und was die Verhaltensweise bei Björn anbelangt: Da gehts um 1-2 Minuten täglich, das kann man als Arbeitnehmer wohl verkraften. Dennoch wärs andersrum die feinere Art, also wenn das Umziehen zur Arbeitszeit gezählt würde.
Aber da der Mißbrauch (=das Ausufern der Zeit, die einige brauchen würden, um sich umzuziehen) droht bzw. schon vorgefallen zu sein scheint, ist das Nicht-Anrechnen der "Umzieh-Zeiten" eine logische Konsequenz...
Olli am :
Peter am :
Olli am :
Peter am :
Sascha am :
Aber auch Raucher trinken Kaffee, gehen auf die Toilette und reden mal ne Weile.
Der Vergleich Ich rauche - Du trinkst Kaffe hinkt also...
Anonym am :
Die Toilette hebt sich in dem Fall vom Raucher zum Nichtraucher auf.
Bin übrigens selbst Nichtraucher.
Im Übrigen gibts bei meinem Arbeitgeber nur genau zwei "Raucherzimmer" - und das bei 9500 Mitarbeitern.
Die beiden Raucherzimmer gehören auch keinen Chefs, sondern normalen Mitarbeitern, die so eine Art "Bereitschaftsdienst" verrichten. Und da war man eben der Ansicht, in zweien der Zimmer sollte rauchen erlaubt sein, damit die Kollegen erreichbar sind.
Der Rest raucht im Treppenhaus.
S. am :
Hans am :
AH am :
Anonym am :
Patrick am :
Tommy am :
Ich denke, wenn du diese Linie verfolgst, schießt du dir ein ganz schönes Eigentor!
Martin am :
Erst dann erbringt der MA Leistung für das Unternehmen, erst ab dann sollte der MA auch bezahlt werden...
Anonym am :
Wenn der Arbeitgeber verlangt, daß zur Erbringung der Leistung Arbeitskleidung (Kittel etc.) getragen wird, dann erbringt der Mitarbeiter auch mit dem Umziehen bereits eine Leistung für diesen.
Aber heutzutage lassen sich Arbeitnehmer ja alles gefallen, weil sie schon froh sind, überhaupt einen Job zu haben.
Lutz am :
Die Frage nach der Höhe der Anteile wird also erst dann relevant, wenn sich die Sätze ändern sollen und haben dann auch nur eine vertragsanpassungsähnliche Funktion (steigt der Bruttolohn oder fällt der Nettolohn).
en am :
Lurker am :
Der Arbeitgeber hat es ja in der Hand, ob und inwieweit er Dienstkleidung verlangt (wobei es wohl in einem Lebensmittelladen üblich ist, "uniform" zu arbeiten) - zum Spaß trägt den Kram sicherlich niemand.
Trantor am :
Pausen dienen ja der Erholung und der Erhaltung der Arbeitskraft und daher gibt es weitreichende Regelungen. Wenn man morgens ein paar Minuten später anfängt hat das aber nichts mit einer Arbeitspause zu tun.
Björn am :
Die Angestellen können ja auch schon umgezogen zur Arbeit kommen.
Ich fand es früher auch unfair, dass wenn ich rechtzeitig am Platz war, und ich noch auf die Kollegen warten musste, weil sie sich noch umgezogen haben... Kann im Ausnahmefall mal vorkommen, sollte aber echt nicht die Regel sein...
mfg
Anonym am :
Anonym am :
Diana am :
Im übrigen ist es im Endeffekt egal, wie die Regelung genau ist, sie sollte für alle MA einheitlich gelten, es geht nicht an, daß sich da ein einzelner MA Sonerrechte herausnimmt, insbesondere wenn die nicht abgesprochen sind.
@Peter: Ich rauche nicht, ich trinke keinen Kaffee, meinen Tee trinke ich innerhalb meiner Pause, und als Verkäuferin habe ich selbstverständlich auch keine Möglichkeit, während des Arbeitstages nach emails zu sehen.
Sicherlich lege ich Wert darauf, nach zwei, drei Stunden an der Kasse auch mal kurz auf Klo zu kommen, und nutze den Weg, um auch mal an was anderes zu denken als die nächste O+G-PLU. Aber wenn ich Gemüsetante spiele ;-), zumal am WE, bin ich tatsächlich von meiner halbstündigen Pause abgesehen 7,5 h am Stück auf den Füßen und pflege die Gemüseabteilung, räume das Lager auf und was in einem Biomarkt noch so zu einer großen gepflegten Gemüseabteilung dazugehört. So what?
marcc am :
Als ich (vor 17 Jahren) bei einem Pharmakonzern als Schüler in der Packerei jobbte wurde jedem pauschal 10 Minuten "Waschzeit" pro Tag angerechnet. Dafür musste man beim nach dem Umziehen morgens und vor dem Umziehen abends "stechen".
War eigentlich fair, wobei sich leider oft Vergesslichkeit breit machte. Gerade, wenn man Überstunden machte, vergaß man allzuleicht, das Kärtchen vor dem Umziehen zu ziehen...
MoNeo am :
Gruß
Adrian am :
Micha am :
Duschen gehört nicht zur Arbeitszeit. Es muss nur das an und ablegen der persönlichen Schutzausrüstung als Arbeitszeit angerechnet werden!
Philip am :
Da war es selbstverständlich sich erst umzuziehen, auch sicherheitsrelevante Kleidung, und dann zu stempeln.
Arbeitsbeginn 7:00Uhr hieß um 7:00Uhr gestriegelt und gespornt am Arbeitsplatz zu erscheinen (Und nicht erst an der Stempeluhr). Mit 7:01 auf der Stempelkarte gabs einen Einlauf vom Meister und Lohnabzug. Einstempeln um 7:05 fanden dann selbst die Kollegen nicht mehr witzig.
Mitarbeiter motiviert man sicher nicht damit, das man beim Arbeitsbeginn immer wieder ein Auge zudrückt. Andere, pünktliche Kollegen, verlieren dann ganz schnell ihre Motivation, sondern eher so schöne Incentives wie dem Azubi das Auto leihen.
eisdiele am :
Sonny am :
Heinrich v. Raps am :
http://www.rechtsanwalt.com/de_DE/urteil/unternehmer/208/5428/Ankleiden%20geh%F6rt%20nicht%20zur%20Arbeitszeit/
Anonym am :
Es ist doch so, dass du es wahrscheinlich auch nicht duldest, wenn deine Mitarbeiter ohne Arbeitskelidung anfangen zu arbeiten. Ich neheme auch stark an, dass Arbeitskeiedung (z.B. Wursttheke) Vorschrift ist. Und wenn man so wie hier gezwungen ist, sich auf seien Arbeit vorzubereiten, denke ich dass diese Vorbereitung, und wenn es "nur" Umziehen ist, durchaus zur Arbeitszeit gehört.
Ausserdem, wenn das generell so sein sollte, wie soll ich das dann sehen? Ich arbete hinter einer Türe deren Zugangskontrolle direkt mit dem Zeiterfassungssystem verbunden ist. Muss ich dann der Regel entsprechend etwa wieder rausgehen, während mein Rechner bootet?
Ich halte das alles für seeeeeeeeehr starrsinnig, ja sogar unsinnig. Genauso unsinnig wie eine Rote Fußgängerampel am Sonntag um halb 5 Uhr morgens.
Ausserdem hoffe ich doch nicht dass du so sehr aufs Geld achten musst, das so eiene Kleinigkeit eine Rolle spielt. Ich möchte gerne noch länger den Shopblogger lesen.
Bensch am :
Alix am :
Alix am :
Florian am :
Es ist ja wirklich nett, wie großzügig hier alle sind - zumindest wenn es nicht um das eigene Geld geht.
Machen wir mal eine kleine Rechnung:
Jeder Mitarbeiter wird täglich in der Früh und am Abend sowie vor und nach dem Mittagessen je 2 min. bezahlt ohne dass er arbeitet.
Macht täglich 8 min. bzw. bei einem 8 Stunden-Tag für jeden Mitarbeiter rund 1,7% der Gesamtarbeitszeit.
Bei 15% Personalkosten sind das zusätzliche Kosten von 0,25% vom Umsatz (1,7%x15%).
Der durchschnittliche Lebensmittelhändler hat ein betriebswirtschaftliches Ergebnis von weniger als 0,5% vom Umsatz.
Wir reden hier also Pi mal Daumen über rund die Hälfte von Björns Jahresgewinn.
Wenn nur die gleichen Leute, die hier mit anderer Leute Geld so großzügig umgehen auch beim eigenen Lebensmittelkauf nicht auf den letzten Cent schauen würden...
Marco Richter am :
Weiter oben war von Großunternehmen die Rede (z.B. 10.000 MA)
Dafür können wir ja auch mal eine Rechnung aufmachen:
morgens und abends jeweils 3min fürs umziehen, in denen nichts erwirtschaftet wird, machen 6 min x 10.000 MA = 60.000min oder 1000 Arbeitsstunden jeden Tag ~ 220.000 Arbeitsstunden im Jahr. Setzt man für eine Stunde mal Kosten für den Arbeitgeber von sagen wir mal 23,-- Euro an, macht das
5.060.000 Euro p.a. (aber, wie kann man nur so kleinkariert sein)
Lurker am :
Man stelle sich hier alternativ vor, man würde die erste und die letzte Stunde der Arbeitstätigkeit überhaupt nicht bezahlen, weil die Mitarbeiter nach 8 Stunden Arbeit bzw. Schlaf erfahrungsgemäß auch an die Freizeit denken und daher nicht voll einsatzbereit sind. Das würde im Jahr schon XXX Tausend Euro sparen - es ist also quasi unverantwortlich, wenn die Arbeitnehmer auf der Bezahlung ihrer sogenannten "Ein- und Ausstimmungszeit" beharren. Betriebsschädigend!
Jey am :
gleichbedeutend mit produktivitaet ist.
Was nutzt es also, wenn 10.000 MA puenktlich und umgezogen stechen, die produktivitaet aber viel hoeher sein
koennte.
Nach dem Durchlesen der ganzen Post's, kann man aber nun deutliche Unterschiede sehen, die es in den verschiedenen
Berufszweigen gibt. Deswegen wird es wohl keine pauschale
Loesung oder Vorgehensweise geben.
Ich bin froh das ich morgens Zeit habe, bei einem Kaffee und einer Zigarette den Shopblogger zu lesen.
Mein Chef ist froh, das wann immer Arbeit reinkommt, sei es in der Nacht oder am WE, ich oder ein Kollege zur Stelle sind.
Aber das liegt sicher an meiner Branche und ist auch nicht jedermanns Sache.
Dennis am :
coop am :
aba heee.... wie oft machen deine mitarbeiter mal ne minute länger? bestimmt öfters mal?! also: augen zu und durch!
Marcus am :
frustblogger II am :
Gleiches recht für alle! Wenn einige Mitarbeiter meinen sie müßten Gutmütigkeit ausnutzen, werden Arbeitgeber auch genauer schauen.
Seid den sechziger Jahren hat man versucht eine für beide Seiten gerechte regelung zu schaffen. Doch weil einzelne immer über die Stränge schlagen, werden beide Seiten immer unwilliger.
Wo ist der Gedanke der gleichstellung geblieben? Die Arbeitnehmer wollen alles, aber immer weniger machen. Inzwischen gelten Arbeitgeber als Schlachtsäue, die es auszunutzen gilt. Dadurch werden Arbeitsplätze vernichtet. Wenn die Arbeitnehmer es nicht so genau nehmen mal mehr zu leisten, werden die meisten Arbeitgeber auch nicht zögern mal ein Auge zu zu drücken. Wo aufgerechnet wird, wird beidseitig leistungs bereitschaft vernichtet.
Daher sollte jeder überlegen, bin ich bereit mal mehr zu geben, auch ohne einen Ausgleich zu bekommen. Wenn beide Seiten dazu bereit sind, dann ist eine gute Grundlage für eine gute Zusammenarbeit gegeben.
Meiner Frau ihr Chef bezahlt uns schon zum zweiten mal einen kurz Urlaub, dafür kommt es halt mal öfters vor, das es mit dem Arbeitszeitgesetz nicht 100%ig genau genommen wird.
Solange beide Seiten bereit sind mal mehr zu geben, gibt es kein Problem. Wenn aber einer das ausnutzt, dann wird das schnell böses Blut nach sich ziehen. (Außerdem muß das für alle gelten und auch allen klar sein)
Anonym am :
(Übrigens bringt ein Gang vors Gericht wegen solcher "Abweichungen" vom Gesetz zwar immer den Zuspruch des Gerichts für den klagenden Arbeitnehmer, aber man kann sich absolut sicher sein, dass der Kläger nach Ablauf von Kündigungsfristen aufgrund seiner Klage auf der Straße steht - so sieht das nämlich in vielen Betrieben heutzutage leider aus)
Und solche Praktiken sind mEn (leider, leider, leider) viel öfter an der Tagesordnung, als das von dir skizzierte Szenario.
martin am :
Und an die die das als Motivationsmittel sehen oder nur nach erbrachter Leistung bezahlt sein wollen: ihr regt euch bestimmt auch nicht auf wenn der Chef euch täglich eine Stunde vom Lohn abzieht damit seine Motivation steigt, oder wenn er euch nur die Hälfte eurer Arbeitszeit bezahlt weil er meint dass ihr nicht genug Leistung erbracht habt, richtig?
alannis am :
Aber Raucherpausen krieg ich natürlich nicht bezahlt, die werden mir abgezogen, weil es nur richtig ist, dass nichtrauchene Kollegen nicht schlechter behandelt werden.
Tina am :
Bei einem Labortechnicker o.ä lässt sich das noch verstehen, aber doch nit bei Mitarbeitern im Supermarkt. Sich da Arbeitskleidung anzulegen kann doch nicht länger als 10 Minuten daurn oder?
Ich kann Björn nur Recht geben. Und ungerecht finde ich daran gar nichts. Tyoisch duetsch ist das auch nicht. In Frankreich und Schottland habe ich die gleiche Erfahrung gemacht. Wo lebt ihr denn bitte alle?
Eve am :
Oder im Flur vorm Arbeitsamt.
Jedenfalls den Kopf voll mit mehr oder weniger naiven Träumen und vermutlich ohne viel Arbeitserfahrung.....
Tina am :
Dréke am :
Ordnet der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung (in dem Falle Schutzkleidung) an, so zählt die Umkleidezeit als Arbeitszeit. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil eine Umkleidezeit von 470 Sekunden festgelegt.
Somit beginnt die Arbeitszeit beim Betreten der Umkleide.
Robert am :
3 Minuten am Klo hat man schnell mal zusammen, mal 200 MA
macht 600 Minuten, ein Arbeitstag hat bei uns 475 Minuten... Also macht es schon Sinn, die Umkleidezeiten auszuklammern. Wenn bei einem Autohersteller 5000 MA beschäftigt sind, werden schnell 10 - 15 Mann nur fürs Umziehn bezahlt....
Beispiele wie oben (McD) find ich dann aber auch wieder asozial.
Willi am :
Shopbloggerswife am :
eLcHi am :
Die müssen sich vorher umziehen, danach umziehen und duschen (alles andere wäre ne Zumutung )
Bei denen zählt das aber doch bestimmt zur Arbeitszeit dazu oder ?
Aci am :
Bei uns gibt es keine Stempeluhr und doch ist es für uns selbstverständlich, unseren ganzen persönlichen Krempel vor der Arbeit zu erledigen.
buerokrat am :
eine gewisse *toleranz* wäre schon angebracht und wenn man sieht, dass der MA das eigene system nicht ausnutzt und sich bemüht - why not?
Andrea am :
Ich arbeite zugegebenermaßen nicht nach Stechuhr, sondern habe einen stinknormalen Bürojob. Aber auch der erfordert teilweise einen gewissen Mehraufwand an "Fassadenrestauration" (-> Make-Up), Haare-in-eine-vorzeigbare-Form-bringen und Schick-Anziehen, als ich das im Privatleben unbedingt haben muss. Das Ganze spielt sich bei mir aber zu Hause vor dem Spiegel bzw. dem Kleiderschrank ab.
Nach der Logik, die einige hier anwenden, müsste ich also meinem Arbeitgeber diese Zeit in Rechnung stellen... Und wenn die Frisur mal nicht sitzt und ich länger brauche? Oder mich für einen Termin besonders schick anziehe? Fällt das dann unter Überstunden? (Jede(r), der sich schon mal in eine Strumpfhose gezwängt hat, weiß wahrscheinlich, wovon ich rede...) Schließlich soll ich ja meinen Arbeitgeber repräsentieren.
Ich glaube kaum, dass sich mein Arbeitgeber auf diese Argumentation einlässt
Stephan am :
BAG 6 AZR 221/94
Shopbloggerswife am :
Man beachte das AUSNAHMEFALL. Einen Kittel überzuwerfen (max. 1 Minute, keine Knöpfe) ist etwas anderes, als sich in einem Hygienetrakt in spezielle Schutzkleidung zu hüllen.
stefan am :
BD am :
Sonic am :
Ich wüßte gern ob es dazu nun eine Antwort gibt oder es weiterhin alles so im unklaren ist?
MfG