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Bierdose unterm Sweatshirt

"Ich hab nix eingesteckt", versuchte sich der Mann zu verteidigen, aber was wir mit eigenen Augen gesehen hatten (und auch auf der Videoaufzeichnung zu erkennen war), sprach eindeutig gegen ihn und so hielten wir ihm vor dem Ausgang des Marktes an und ließen ihn auch erst mal nicht mehr raus. Es stellte sich in der Folge heraus, dass er tatsächlich ohne die Bierdose, die er zunächst unter seinem Oberteil verschwinden lies, den Markt verlassen wollte. Vermutlich war er aufgrund unserer Mitarbeiterpräsenz misstrauisch geworden und hatte die Dose in der Nähe der Kasse wieder abgestellt.

Vielleicht hätten wir ihn einfach so rausgeworfen und ihm noch ein Hausverbot mit auf den Weg gegeben. Es folgte aber dennoch eine Anzeige wegen des vollzogenen Diebstahls. Das mag kleinlich wirken, aber bei der Steilvorlage mussten wir es einfach tun. Immerhin hat Typ gleich, als wir ihn ansprachen, selber sein Handy gezückt und die Polizei angerufen, um uns wegen "Freiheitsberaubung" anzuzeigen – und da die Beamten schon mal da waren, haben wir den Spieß einfach mal umgedreht. :-)


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Die "unverschämten" Tricks der Pfandbetrüger

Anfang letzten Jahres und von mir als "soll mal ins Blog" vorgemerkt schon bei "Der Westen" (Aldi-Mitarbeiter packen aus: So funktionieren die dreisten Tricks der Pfand-Betrüger) und ganz aktuell bei "In Franken" (Unverschämte Tricks der Pfandbetrüger - Discounter-Mitarbeiter packen jetzt aus). Auf jeden Fall packen in beiden Berichten die Mitarbeiter aus, was nach ganz geheimen Insiderinformationen klingt.

Soll ich mal auspacken? Ich zerlege mal beide Artikel häppchenweise, bei den geheimen Insiderinformationen der whistleblowenden ALDI-Mitarbeiter mal angefangen. :-)

Kurz zusammengefasst: Die "geheimen Tricks" funktionieren nicht und da, wo wirklich Geld verschwindet, würde ich nicht mehr von "Pfandbetrug" im eigentlichen Sinne reden.

Ein gängiges Verfahren, eine Pfandflasche zu Geld zu machen […] war bis vor Kurzem das Befestigen einer Angelschnur am Flaschenhals. […] Bei diesem Trick wird die Pfandflasche in den Automaten gesteckt. Nachdem sie gescannt wurde, zieht der Betrüger sie kurzerhand mithilfe der Schnur zurück. Dieser Vorgang lässt sich - theoretisch - beliebig oft wiederholen. Doch Supermärkte, Discounter und Getränkemärkte ergreifen Gegenmaßnahmen.
Nun, diese "Gegenmaßnahmen" gibt es schon ziemlich lange und waren schon in meinem ersten Leergutautomaten verbaut, der im Oktober 2007 installiert wurde. Dabei handelt es sich um einen Sensor, der erkennt, ob das Gebinde (Dose oder Flasche) auch wirklich beim Schredder / Cruncher ankommt und der nach den Lichtschranken im vorderen Teil des Automaten, wo die Flaschen eingegeben werden, auslösen muss. Dies ist also einerseits weder eine neue Technik, noch eine Gegenmaßnahme der "Supermärkte, Discounter und Getränkemärkte", sondern eine für die Zertifizierung zwingend einzuhaltende Vorgabe der DPG, welche von den Automatenherstellern schon seit vielen Jahren umgesetzt wird.

Auch mit ganzen Kisten ist offenbar ein lukrativer Pfandbetrug möglich. In einem Supermarkt in Hamm hat die Polizei vor Kurzem drei Mitarbeiter und einen Helfer vorläufig festgenommen. Sie sollen über Monate Getränkekisten gestohlen und anschließend das Pfandgeld eingestrichen haben. Dabei ist laut Mitteilung der Polizei ein Schaden von mehreren tausend Euro entstanden. Zwei 19-jährige und ein 21-jähriger Mitarbeiter des Supermarktes sollen einen Käufer als Helfer eingesetzt haben. Sie ließen den 52-Jährigen an der Kasse passieren, ohne das Pfand abzurechnen. Außerdem soll die Gruppe Leergut mehrfach ausgezahlt haben.
Das ist nun nicht gerade das, was ich als "Pfandbetrug" (durch Kunden an der Leergutannahme) definieren würde. In den unterschiedlichen Delikten tauchen zwar die Begriffe "Getränkekiste" und "Leergut" auf, aber bei den Kisten, die nicht abgerechnet wurden und dem "mehrfach ausgezahlten Leergut" handelt es sich viel mehr um knallharten Kassenbetrug durch unehrliche Mitarbeiter und hat nun mit der Leergutannahme absolut gar nichts zu tun.

Laut Staatsanwaltschaft haben drei Männer von Januar bis Juni 2014 Rücknahmeautomaten für Einwegpfandflaschen so manipuliert, dass das Leergut nicht wie vorgesehen zerstört wurde. Durch ihre mehrfache Verwendung sollen die Angeklagten einen Schaden von mindestens 450.000 Euro angerichtet haben.
Technisch ist das auf jeden Fall machbar, wenn man einen (oder mehrere) Leergutautomaten zur Verfügung stehen hat. Klar kann man den Schredder ausbauen, so dass die Gebinde unzerstört durchfallen und jedes Mal eine Gutschrift in Höhe von 25 Cent auslösen. Die Täter müssten logischerweise insgesamt 1,8 Millionen Flaschen (wobei es sich ja letztendlich nur um ein paar Flaschen handeln könnte, die immer wieder verwendet wurden) in dem halben Jahr durch den Automaten geschoben haben. Das ist bei ausdauernder Akkordarbeit durchaus möglich.
Ich hätte keine Motivation, meinen Automaten dergestalt zu manipulieren, denn einerseits stehen bei uns täglich 300 Kunden in der Leergutannahme, zwei Dutzend Mitarbeiter müssten mit in die Tat involviert sein und außerdem besteht immer die Möglichkeit von unangekündigten Kontrollen durch die DPG. (Irgendwie müssen die Täter aus dem Artikel ja auch aufgeflogen sein …)

Auf einen solchen schnellen "Verdienst" hatten es auch zwei Jugendliche aus Marktleugast abgesehen. Eine Kundin beobachtete, wie die 14- und 16-Jährigen eine Pfandflasche in den Automaten hineinschoben - und staunte nicht schlecht, als einer der Jugendlichen die Flasche an einer Schnur wieder aus dem Eingabeschacht zog.
Siehe oben. Die Jugendlichen dürften trotz des hinterhältigen Tricks mit der Angelschnur leer ausgegangen sein. Das war also maximal ein Pfandbetrugsversuch. Damit will ich das Verhalten nicht gutheißen, aber von "Pfandbetrug, mit dem ein Vermögen ergaunert wurde" sind die Jungs weit weg.

Ein weiterer Trick ist es, seine eigenen Pfandaufkleber zu drucken. Um dies zu verhindern, lesen die Automaten nun auch den aufgedruckten und individuellen Strichcode.
So ist es in dem kleinen Video angegeben. Die Automaten können die Annahme von solchen Flaschen (oder worauf auch immer die Aufkleber außer auf Essigflaschen, Dosen oder sogar Klopapierrollen geklebt wurden) verweigern – und das tun sie auch. Dafür scannen sie jedoch nicht die "aufgedruckten und individuellen Strichcodes", die man ja ebenfalls als Betrüger auf seine Aufkleber drucken könnte. Entscheidend ist das Logo der DPG, das zwar einerseits in Verbindung mit dem eigentlichen Strichcode des Gebindes gelesen wird, vor allem aber in einer speziellen UV-aktiven Farbe gedruckt wurde, die nicht mal eben privat nachzumachen ist.

Denn viele Automaten scannen nicht mehr nur das Logo, sondern auch den EAN-Code - und der ist nicht unendlich kopierbar.
Ich verstehe diesen Satz nicht. Was wollen die einem bei "der Westen" damit sagen? Klar ist das Muster irgendwann nicht mehr erkennbar, wenn man die zigste Kopie von der Kopie von der Kopie gemacht hat. Aber vom Original oder einer der ersten Kopien könnte man unendliche viele Duplikate erstellen. Oder man druckt die Strichcodes direkt aus einer Datei aus …

Aber was wäre, wenn man die selbe Flasche immer wieder in den Pfandautomaten werfen könnte? Das wäre ein lukratives Geschäftsmodell. Genau das denken sich offenbar immer wieder Pfandflaschen-Betrüger - und bringen so Supermärkte um Millionenbeträge.
Nein, bringen sie nicht. Sie bringen maximal die DPG um die genannten Millionenbeträge, da der Pfandwert bei den Einweggebinden in den Läden nur ein durchlaufender Posten ist. Eigentlich ist sogar das Gegenteil der Fall: Für die Gutschrift bekommen die Läden auf die 25 Cent nämlich noch die 19% Umsatzsteuer oben drauf. Als Supermarkt würde ich mich da definitiv nicht betrogen fühlen.
Aber dennoch würde ich das Verhalten, falls ein Betrüger den ultimativ funktionierenden Trick herausfinden sollte, nicht dulden: Einerseits aus Prinzip schon einfach nicht, denn es ist und bleibt Betrug / Diebstahl. Andererseits könnte das auch für den Automatenbetreibern nach hinten losgehen, da nämlich die Masse der entsorgten, entwerteten Einweggebinde (die aus unserem großen Container) erfasst und (zumindest theoretisch) mit den abgerechneten Gebinden (die ja nun über den EAN-Code artikelgenau erfasst werden) und den sich daraus ergebenden Mengen abgeglichen wird. Was bei Abweichungen passiert, weiß ich nicht, wir hatten das Problem noch nie.

Wenn ihr wieder mal irgendwo einen reißerischen Aufmacher zum Thema Pfandbetrug findet: Spart euch den Artikel, darin werden bestimmt keine neuartigen Erkenntnisse zu finden sein. Mit genug krimineller Energie (siehe oben) könnte man bei den Rücknahmeautomaten als Betreiber sogar im großen Stil betrügen – aber als Kunde vor dem Gerät? Keine Chance, zumindest nicht in einem strafrechtlich relevanten Maßstab.

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Deutsches mehrkörniges Landbrot

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Mit diesem Schmankerl entlasse ich euch ins Wochenende. :-)


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Food Defect Levels Handbook

Die U. S. Food and Drug Administration (FDA) ist die Lebensmittelüberwachungs- und Arzneimittelbehörde der Vereinigten Staaten. Diese hat das Food Defect Levels Handbook herausgegeben, bei dem es sich um eine Übersicht über natürliche oder unvermeidbare Mängel in Lebensmitteln handelt, die jedoch keine Gesundheitsrisiken für den Menschen darstellen.

Es gibt bestimmte Grade von Verunreinigungen, ab denen das Produkt von der FDA als nicht mehr verkehrsfähig angesehen wird, unterhalb dieser Werte darf es gehandelt werden. Hier mal ein paar Beispiele aus der Liste mit ihren Grenzwerten. Sind vielleicht auch Dinge, die man als Verbraucher lieber nicht erfährt.

· Durchschnittlich 1 oder mehr Nagetierhaare pro 10 g Piment
· Durchschnittlich 30 oder mehr Blattläuse pro 100 g gefrorenen Rosenkohl
· Durchschnittlich 400 oder mehr Insektenfragmente pro 50 Gramm Zimt
· Durchschnittlich 75 oder mehr Insektenfragmente pro 50 Gramm Weizenmehl
· 5 oder mehr Fliegeneier und 1 oder mehr Maden pro 500 Gramm Dosentomaten
· Durchschnittlich 9 mg oder mehr Nagetierausscheidungen pro Kilogramm Weizen
· Durchschnittlich 5 oder mehr Maden (2 mm oder länger) pro 15 g getrocknete Pilze
Guten Hunger. :-)

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"Brauchen Sie einen Bon?" ab 2020

Die populäre Frage nach dem Kassenbon hat sich in ein paar Monaten erledigt. Ab Januar sieht das der Paragraf 146a der Abgabenordnung nämlich folgendermaßen:

Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 erfasst, hat dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften einen Beleg über den Geschäftsvorfall auszustellen und dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten zur Verfügung zu stellen (Belegausgabepflicht).
Im Klartext: Der Bon muss gedruckt und ausgehändigt werden.

Der Hintergrund ist wohl, dass die Möglichkeit bestünde, die Vorgänge ansonsten einfach wieder zu stornieren. Das ist aber aus meiner Sicht vollkommener Humbug, denn wenn man wirklich derartigen Betrug begehen möchte, dann sucht man sich einfach die ausgedruckten, ausgehändigten und anschließend weggeworfenen Belege aus dem Mülleimer wieder heraus.

Ich sehe darin nur eine riesige Papierverschwendung, sonst nichts. Die meisten Kunden verneinen bei uns nämlich die Frage nach dem Kassenbon und die Bons, die jetzt schon gedruckt werden müssen, z.B. wenn abgewogene Artikel gebucht wurden, landen auch meistens im Mülleimer.

Es soll wohl Ausnahmen geben, aber wie weit diese Vorgehensweise für uns Härtefälle mit sich bringt, weiß ich nicht. Vermutlich keine begründeten, so dass eine Erleichterung wohl zumindest zunächst wohl erst mal nicht bewilligt werden wird.

Leere Milchtüte

Inhaltslos mit vier Buchstaben? "Leer."

Diese Verpackung hätte aber wohl zumindest niemand versehentlich gekauft und wäre zu Hause unangenehm überrascht gewesen. Wer die Packung in seinen Einkaufswagen stellt und dabei nicht merkt, dass da ein gutes Kilogramm Masse fehlt, sollte seine Einkaufskompetenzen noch mal gründlich überarbeiten. :-D

(An alle, die sich über das aufgedruckte Haltbarkeitsdatum der Milch wundern: Die leere Packung lag eine Weile hier im Büro herum und ich habe immer überlegt, was ich damit machen soll. So wurde es dann dieses kurze Video.)