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Kommentare
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Schmöps am :
Björn Harste am :
TOMRA am :
Da sollten doch in der Adresszeile "https://" und "http://" wohl nicht mehr angezeigt werden.
Falls ja, könnte es daran liegen.
Björn Harste am :
Markus am :
Nicht der Andere am :
Dann kommen natürlich gleich die Spacken um die Ecke mit ihrer Behauptung, daß man zum Überholen kurzzeitig das Limit überschreiten dürfe, auch wenn das nicht zutrifft. Und danach kommen noch die Spezialspacken, daß es einen "rechtfertigenden Notstand" geben kann, der eine Geschwindigkeitsüberschreitung beim Überholen doch straflos macht. Daß Derjenige selbst diesen Notstand verursacht durch Überholen in ungeeigneten Situationen, wird er natürlich verschweigen.
Aber mit diesen Regierungen, ihren innigen Verbindungen zur Autoindustrie und der ausschweifenden Autolobby könnten wir auf Vollzug geltenden Rechts lange warten.
John Doe am :
Höhere Strafen, mehr Blitzer und auch Techniken wie "Section Control" werden schon mal etliche Schnellfahrer zum Nachdenken bringen.
Und ansonsten muss man die technische Beschränkung der Fahrzeuge ja nicht bei 130 ansetzen. Abriegelung bei 150 zum Beispiel gibt immer noch Luft, um je nach Situation noch mal ein wenig mehr aus dem Auto raus zu holen, um eine Gefahr abzuwenden.
Nicht der Andere am :
Die Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs selbst muss müsste ja nicht notwendigerweise begrenzt werden. Könnte ja auch weiterhin auf Autobahnen kein generelles Limit geben. Daß mit den beispielhaften "+20km/h" zur vermeintlichen Gefahrenabwendung wäre meines Erachtens Blödsinn. Das führt dann ausschließlich dazu, daß man eben bei Nichtüberwachung weiterhin generell zu schnell fährt, Andere gefährdet und gefährlich überholt.
Wenn außerorts "100" gilt, dann gibt's doch überhaupt keinen Grund, warum man schneller als das fahren können sollte. Wer das unbedingt auch mal überschreiten möchte, der kann sich ja bei Feuerwehr/Polizei/Rettung bewerben. *g*