Die "unverschämten" Tricks der Pfandbetrüger
Anfang letzten Jahres und von mir als "soll mal ins Blog" vorgemerkt schon bei "Der Westen" (Aldi-Mitarbeiter packen aus: So funktionieren die dreisten Tricks der Pfand-Betrüger) und ganz aktuell bei "In Franken" (Unverschämte Tricks der Pfandbetrüger - Discounter-Mitarbeiter packen jetzt aus). Auf jeden Fall packen in beiden Berichten die Mitarbeiter aus, was nach ganz geheimen Insiderinformationen klingt.
Soll ich mal auspacken? Ich zerlege mal beide Artikel häppchenweise, bei den geheimen Insiderinformationen der whistleblowenden ALDI-Mitarbeiter mal angefangen.
Kurz zusammengefasst: Die "geheimen Tricks" funktionieren nicht und da, wo wirklich Geld verschwindet, würde ich nicht mehr von "Pfandbetrug" im eigentlichen Sinne reden.
Ich hätte keine Motivation, meinen Automaten dergestalt zu manipulieren, denn einerseits stehen bei uns täglich 300 Kunden in der Leergutannahme, zwei Dutzend Mitarbeiter müssten mit in die Tat involviert sein und außerdem besteht immer die Möglichkeit von unangekündigten Kontrollen durch die DPG. (Irgendwie müssen die Täter aus dem Artikel ja auch aufgeflogen sein …)
Aber dennoch würde ich das Verhalten, falls ein Betrüger den ultimativ funktionierenden Trick herausfinden sollte, nicht dulden: Einerseits aus Prinzip schon einfach nicht, denn es ist und bleibt Betrug / Diebstahl. Andererseits könnte das auch für den Automatenbetreibern nach hinten losgehen, da nämlich die Masse der entsorgten, entwerteten Einweggebinde (die aus unserem großen Container) erfasst und (zumindest theoretisch) mit den abgerechneten Gebinden (die ja nun über den EAN-Code artikelgenau erfasst werden) und den sich daraus ergebenden Mengen abgeglichen wird. Was bei Abweichungen passiert, weiß ich nicht, wir hatten das Problem noch nie.
Wenn ihr wieder mal irgendwo einen reißerischen Aufmacher zum Thema Pfandbetrug findet: Spart euch den Artikel, darin werden bestimmt keine neuartigen Erkenntnisse zu finden sein. Mit genug krimineller Energie (siehe oben) könnte man bei den Rücknahmeautomaten als Betreiber sogar im großen Stil betrügen – aber als Kunde vor dem Gerät? Keine Chance, zumindest nicht in einem strafrechtlich relevanten Maßstab.
Soll ich mal auspacken? Ich zerlege mal beide Artikel häppchenweise, bei den geheimen Insiderinformationen der whistleblowenden ALDI-Mitarbeiter mal angefangen.
Kurz zusammengefasst: Die "geheimen Tricks" funktionieren nicht und da, wo wirklich Geld verschwindet, würde ich nicht mehr von "Pfandbetrug" im eigentlichen Sinne reden.
Ein gängiges Verfahren, eine Pfandflasche zu Geld zu machen […] war bis vor Kurzem das Befestigen einer Angelschnur am Flaschenhals. […] Bei diesem Trick wird die Pfandflasche in den Automaten gesteckt. Nachdem sie gescannt wurde, zieht der Betrüger sie kurzerhand mithilfe der Schnur zurück. Dieser Vorgang lässt sich - theoretisch - beliebig oft wiederholen. Doch Supermärkte, Discounter und Getränkemärkte ergreifen Gegenmaßnahmen.Nun, diese "Gegenmaßnahmen" gibt es schon ziemlich lange und waren schon in meinem ersten Leergutautomaten verbaut, der im Oktober 2007 installiert wurde. Dabei handelt es sich um einen Sensor, der erkennt, ob das Gebinde (Dose oder Flasche) auch wirklich beim Schredder / Cruncher ankommt und der nach den Lichtschranken im vorderen Teil des Automaten, wo die Flaschen eingegeben werden, auslösen muss. Dies ist also einerseits weder eine neue Technik, noch eine Gegenmaßnahme der "Supermärkte, Discounter und Getränkemärkte", sondern eine für die Zertifizierung zwingend einzuhaltende Vorgabe der DPG, welche von den Automatenherstellern schon seit vielen Jahren umgesetzt wird.
Auch mit ganzen Kisten ist offenbar ein lukrativer Pfandbetrug möglich. In einem Supermarkt in Hamm hat die Polizei vor Kurzem drei Mitarbeiter und einen Helfer vorläufig festgenommen. Sie sollen über Monate Getränkekisten gestohlen und anschließend das Pfandgeld eingestrichen haben. Dabei ist laut Mitteilung der Polizei ein Schaden von mehreren tausend Euro entstanden. Zwei 19-jährige und ein 21-jähriger Mitarbeiter des Supermarktes sollen einen Käufer als Helfer eingesetzt haben. Sie ließen den 52-Jährigen an der Kasse passieren, ohne das Pfand abzurechnen. Außerdem soll die Gruppe Leergut mehrfach ausgezahlt haben.Das ist nun nicht gerade das, was ich als "Pfandbetrug" (durch Kunden an der Leergutannahme) definieren würde. In den unterschiedlichen Delikten tauchen zwar die Begriffe "Getränkekiste" und "Leergut" auf, aber bei den Kisten, die nicht abgerechnet wurden und dem "mehrfach ausgezahlten Leergut" handelt es sich viel mehr um knallharten Kassenbetrug durch unehrliche Mitarbeiter und hat nun mit der Leergutannahme absolut gar nichts zu tun.
Laut Staatsanwaltschaft haben drei Männer von Januar bis Juni 2014 Rücknahmeautomaten für Einwegpfandflaschen so manipuliert, dass das Leergut nicht wie vorgesehen zerstört wurde. Durch ihre mehrfache Verwendung sollen die Angeklagten einen Schaden von mindestens 450.000 Euro angerichtet haben.Technisch ist das auf jeden Fall machbar, wenn man einen (oder mehrere) Leergutautomaten zur Verfügung stehen hat. Klar kann man den Schredder ausbauen, so dass die Gebinde unzerstört durchfallen und jedes Mal eine Gutschrift in Höhe von 25 Cent auslösen. Die Täter müssten logischerweise insgesamt 1,8 Millionen Flaschen (wobei es sich ja letztendlich nur um ein paar Flaschen handeln könnte, die immer wieder verwendet wurden) in dem halben Jahr durch den Automaten geschoben haben. Das ist bei ausdauernder Akkordarbeit durchaus möglich.
Ich hätte keine Motivation, meinen Automaten dergestalt zu manipulieren, denn einerseits stehen bei uns täglich 300 Kunden in der Leergutannahme, zwei Dutzend Mitarbeiter müssten mit in die Tat involviert sein und außerdem besteht immer die Möglichkeit von unangekündigten Kontrollen durch die DPG. (Irgendwie müssen die Täter aus dem Artikel ja auch aufgeflogen sein …)
Auf einen solchen schnellen "Verdienst" hatten es auch zwei Jugendliche aus Marktleugast abgesehen. Eine Kundin beobachtete, wie die 14- und 16-Jährigen eine Pfandflasche in den Automaten hineinschoben - und staunte nicht schlecht, als einer der Jugendlichen die Flasche an einer Schnur wieder aus dem Eingabeschacht zog.Siehe oben. Die Jugendlichen dürften trotz des hinterhältigen Tricks mit der Angelschnur leer ausgegangen sein. Das war also maximal ein Pfandbetrugsversuch. Damit will ich das Verhalten nicht gutheißen, aber von "Pfandbetrug, mit dem ein Vermögen ergaunert wurde" sind die Jungs weit weg.
Ein weiterer Trick ist es, seine eigenen Pfandaufkleber zu drucken. Um dies zu verhindern, lesen die Automaten nun auch den aufgedruckten und individuellen Strichcode.So ist es in dem kleinen Video angegeben. Die Automaten können die Annahme von solchen Flaschen (oder worauf auch immer die Aufkleber außer auf Essigflaschen, Dosen oder sogar Klopapierrollen geklebt wurden) verweigern – und das tun sie auch. Dafür scannen sie jedoch nicht die "aufgedruckten und individuellen Strichcodes", die man ja ebenfalls als Betrüger auf seine Aufkleber drucken könnte. Entscheidend ist das Logo der DPG, das zwar einerseits in Verbindung mit dem eigentlichen Strichcode des Gebindes gelesen wird, vor allem aber in einer speziellen UV-aktiven Farbe gedruckt wurde, die nicht mal eben privat nachzumachen ist.
Denn viele Automaten scannen nicht mehr nur das Logo, sondern auch den EAN-Code - und der ist nicht unendlich kopierbar.Ich verstehe diesen Satz nicht. Was wollen die einem bei "der Westen" damit sagen? Klar ist das Muster irgendwann nicht mehr erkennbar, wenn man die zigste Kopie von der Kopie von der Kopie gemacht hat. Aber vom Original oder einer der ersten Kopien könnte man unendliche viele Duplikate erstellen. Oder man druckt die Strichcodes direkt aus einer Datei aus …
Aber was wäre, wenn man die selbe Flasche immer wieder in den Pfandautomaten werfen könnte? Das wäre ein lukratives Geschäftsmodell. Genau das denken sich offenbar immer wieder Pfandflaschen-Betrüger - und bringen so Supermärkte um Millionenbeträge.Nein, bringen sie nicht. Sie bringen maximal die DPG um die genannten Millionenbeträge, da der Pfandwert bei den Einweggebinden in den Läden nur ein durchlaufender Posten ist. Eigentlich ist sogar das Gegenteil der Fall: Für die Gutschrift bekommen die Läden auf die 25 Cent nämlich noch die 19% Umsatzsteuer oben drauf. Als Supermarkt würde ich mich da definitiv nicht betrogen fühlen.
Aber dennoch würde ich das Verhalten, falls ein Betrüger den ultimativ funktionierenden Trick herausfinden sollte, nicht dulden: Einerseits aus Prinzip schon einfach nicht, denn es ist und bleibt Betrug / Diebstahl. Andererseits könnte das auch für den Automatenbetreibern nach hinten losgehen, da nämlich die Masse der entsorgten, entwerteten Einweggebinde (die aus unserem großen Container) erfasst und (zumindest theoretisch) mit den abgerechneten Gebinden (die ja nun über den EAN-Code artikelgenau erfasst werden) und den sich daraus ergebenden Mengen abgeglichen wird. Was bei Abweichungen passiert, weiß ich nicht, wir hatten das Problem noch nie.
Wenn ihr wieder mal irgendwo einen reißerischen Aufmacher zum Thema Pfandbetrug findet: Spart euch den Artikel, darin werden bestimmt keine neuartigen Erkenntnisse zu finden sein. Mit genug krimineller Energie (siehe oben) könnte man bei den Rücknahmeautomaten als Betreiber sogar im großen Stil betrügen – aber als Kunde vor dem Gerät? Keine Chance, zumindest nicht in einem strafrechtlich relevanten Maßstab.
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Kommentare
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Marco am :
Du könntest glatt ein Interview für Mimikama geben
ter am :
Irgendwie ist zwischen den Zeilen wieder so ein "Es schadet ja nur der DPG. Ich mache das nur aus gutem Willen nicht, gleichwohl ich schon drüber nachgedacht habe." durch.
Timo Gruff am :
Bei Deinem Kommentar scheint schon eher Dein eigener moralischer Kompass durch - und der muss wohl mal neu geeicht werden....
Björn Harste am :
Jochen am :
naja am :
Wuffduff am :
CeFi am :
Björn Harste am :
dancingman am :
Nach der Logik, dass nur x Prozent zurück kommen und wenn es mehr sind, einfach schauen wo und wann viele Flaschen vermehrt zurück genommen werden.
Oder wird ausschließlich die Anzahl der Flaschen mit dem Logo zurückgemeldet?
Björn Harste am :
Peter G. am :
TT am :
Ausserdem werden in D pro Tag 45 Millionen EInwegflaschen verbraucht; wie groß soll denn die Abweichung sein, um da was zu merken?
Klodeckel am :
Habakuk am :
Franky am :
Peter G. am :
(Besuch des ersten Links. Nackiger Browser, kam wirklich alles von derwesten!)
Daniel N am :
Bfandpon am :
Ich geh in einen Laden, gebe eine Flasche ab und mache ein Foto vom Strichcode. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist der trivial nachzumachen, da viele Systeme lediglich eine Fake-EAN oder so generieren; die Pfandsumme + evtl. eine Prüfzimmer stehen am Ende der EAN. Mit einem EAN-Strichcode-Generator aus dem Interwebs erzeuge ich mir nun einen Strichcode. Den drucke ich aus und damit gehe ich ins Geschäft und löse den ein.
Vorzugsweise mache ich das in einem Geschäft mit self service Kasse, wo keiner den Bon zu Gesicht bekommt. In den Schlitz - manche Kassen wollen ein Stück Papier haben wenn man einen Pfandbon scannt - stecke ich halt ein Streifen blankes Papier. Oder halt eine der hundert Pfandbon-Kopien, die ich mir zu Hause für ein paar Cent ausgedruck habe.
Bonus: Den Code kann ich immer wieder verwenden und die Summe ist vermutlich nicht limitiert (sollte aber auffallen wenn man für 10k€ Pfand zurückbringt, das sind im best case 40.000 Flaschen bzw. rund 6700 Kästen/Träger).
keine Ahnung am :
Hab auch dumm geguckt beim ersten mal aber jetzt verstehe ich es bei den Ideen die die Leute so haben
Klaaner am :
Jonas Wagner am :
Auferlegt als Pflicht um die Einwegquote zu reduzieren. Jetzt ist es so: für jede Flasche, die nicht recycled wird sondern schlimmstenfalls in der Natur, bestenfalls in einem Mülleimer landet, wird die DPG noch mit 25 Cent belohnt. Ich gehe mal davon aus, dass alle Betrügereien in Summe immer noch weit weniger sind, als das was die DPG durch nicht zurück gegebene Pfandbehältnisse verdient.
Oder wird der Gewinn der DPG etwa für Projekte zur Steigerung der Mehrwegquote, für Naturprojekte oder in die Stadtreinigung investiert? Wäre nur fair, ich finde der Gesetzgeber sollte die DPG dazu verpflichten.