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Gewinnspiel-Gedanke

André hat mir vor einer Weile geschrieben
Hallo Björn,

als seit Jahren stiller Mitleser kam mir mit einem Deiner letzten Einträge eine Frage in den Sinn. Und zwar geht es um den Post "Falsche Mütze", bei dem sich ein Beck's Kronkorken auf eine Haake Beck Flasche verirrt hat.

Jetzt mal angenommen, das wäre ein Gewinnspiel einer Firma: "Finde den falschen Kronkorken und gewinne 1 Million Euro in Bar". Das wäre hier zwar ziemlich doof, da zu offensichtlich, aber was wäre, wenn du als Ladenbesitzer so einen "Gewinnauslöser" finden würdest? Hättest du ein schlechtes Gewissen deinen Kunden gegenüber (weil die ja nun nicht mehr gewinnen können)? Oder bist du dann in dem Fall Privatperson mit dem selben Recht zu gewinnen?

Auch wenn ich mir die Antwort denken kann, würde ich mich auf eine von dir freuen. Gern auch im Blog, den ich immer sehr gern lese.
Ich bin ja eigentlich keine der am Gewinnspiel beteiligten (und damit von der Teilnahme ausgeschlossenen) Firmen und selbst wenn – wer würde wie nachweisen wollen, dass ich diese eine Flasche bei mir im Laden gefunden hätte und nicht irgendwo anders in hundertprozentig privater Konsumierungsabsicht gekauft habe?

Ich glaube, so einen Gewinn würde ich einlösen, ohne ein schlechtes Gewissen dabei zu haben. Wenn ich sowas zufällig im Laden entdecke, hätte es genauso gut jedem anderen passieren können. Ich kann da aber wirklich nur für mich sprechen. Wir haben schon häufiger Gewinnspiele gehabt, bei denen man durch detailliertes Analysieren der Verpackungen einen Vorteil hätte erlangen können – und ich habe mich noch nie gezielt um einen der ausgeschriebenen Gewinne bemüht. So gesehen wäre das also bei mir tatsächlich ein Zufallsfund und damit dann, sagt mir mein Gewissen, auch ein verdienter Gewinn.

Wer es nicht so machen würde, darf den ersten Stein werfen.

Diebstahl oder kein Diebstahl?

Sven hatte mir folgende Frage geschickt:
Moin Björn,

nachdem ich gerade eine gefühlte Ewigkeit in der Schlange beim Rewe am Bahnhof verbracht habe, da mir ausgerechnet heute ein lächerliches Stück Hefe fehlte, stellte ich mir folgende Frage:

Wenn ich die Hefe genommen und 50 Cent (war Bio-Hefe :-) ) in das Regel gelegt hätte und dann den Laden ohne Besuch der Kasse verlassen hätte, wäre das dann technisch gesehen Diebstahl?
Ich bin doch kein Anwalt, aber…

Ein Kaufvertrag, geschlossen entweder schriftlich, mündlich oder sogar auch stillschweigend (wie es im klassischen Einzelhandel an der Kasse unzählige Male täglich passiert) zwischen Käufer und Verkäufer, besteht aus zwei aufeinander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen, die als Angebot und Annahme bezeichnet werden.

Wenn man nun im von Sven genannten Fall die beiden Willenserklärungen sucht, wird man feststellen, dass eine fehlt. Folglich ist kein Kaufvertrag zustande gekommen und damit dürfte man den Artikel, auch wenn der Gegenwert in Form von Geld zurückgelassen wird, nicht einfach mitnehmen.

Wie weit das nun als "Diebstahl" (immerhin fehlt da offensichtlich die kriminelle Absicht) vor Gericht gewertet würde, kann ich nicht beurteilen. Aber es ist ja auch nicht auszuschließen, dass das im Regal hinterlegte Geld überhaupt jemals in der Ladenkasse ankommt. Und dann steht man da und hat doch eine erhebliche Erklärungsnot…

Nee, nicht gut. Ich würde das lassen.

Automat mit Abwasseranschluss?

In diesem Kommentar hatte Sven vor ein paar Wochen folgende Frage gestellt:
Hat so ein Automat einen Abwasseranschluß, einen Sammelcontainer oder wird das alles nur in den Säcken vom Cruncher mitgesammelt?
Einen Anschluss ans Abwassersystem hat kein mir bekannter Automat. Die ganze Grütze, die sich in den (zu zerstörenden Einweg-) Flaschen (und Dosen) befindet, fällt mitsamt dem Kunststoff oder Metall in den Sammelbehälter.

Jetzt kommt die Crux an der Sache: Die Automaten sind eigentlich immer daraus ausgelegt (und werden auch so verwendet), dass in den Sammelbehälter unter dem Cruncher / Schredder Kunststoffsäcke gehängt werden. Diese Säcke bekommen eigentlich immer durch die scharfkantigen Überbleibsel Löcher, so dass immer irgendwo die Suppe ausläuft. Es tropft und klebt und den Sack zu wechseln ist meiner Meinung nach nicht wirklich die angenehmste Arbeit.

Ich hatte ja vor knapp zwei Jahren mal diese Kunststoffwanne auf Rollen besorgt, mit der wir nicht nur das ganze Material von den Gebinden, sondern auch mit jeder Leerung immer rund einen Liter Flüssigkeit in unseren großen Container auf dem Hof kippen. Damit ist es im Automaten immer schön sauber. :-)

Salatthekenfrage

Flavia hatte eine Frage zu Salattheken:
Hallo Björn,

ich habe mal eine Frage.
Bei unserem REWE steht ganz vorn eine größere Selbstbedienungs-Salatbar.
Diese ist weder vom (unabhängigen) Bäcker, noch von den Kassierern einsehbar.

Ist das zulässig?

Da kann im Grunde doch auch mal jemand auf die Idee kommen Böses zu tun, "harmlos" wäre ein Durchfall-bewirkendes Medikament zuzugeben, die Möglichkeiten sind ja quasi unbegrenzt so.
Klar, ich nehme da einfach nichts von, dennoch interessiert mich, ob das so OK ist.
Nun:

Das Risiko besteht selbstverständlich. Bei solchen Theken halte ich aber eher das Risiko des allgemeinen "Angrabbelns" und "Beniesens" für größer, weshalb ich persönlich sie nicht mag und daher auch nicht bei unserer Modernisierung einplanen werde.

Rechtlich ist das übrigens nicht zu beanstanden. Letztendlich könnten böse Menschen auch verpackte Ware manipulieren (mit einer Spritze und Kanüle z.B.), wie es ja in der Vegangenheit im Rahmen von Erpressungen auch schon passiert ist.

Was in einen Präsentkorb tun?

Was würdet ihr eigentlich in einen Präsentkorb tun?

Viele Lebensmittel-Präsentkörbe sind mit 0815-Standardprodukten gefüllt. Auch in meinem Ausbildungsbetrieb wurden Präsentkörbe erstellt. Da gab es dann immer Ware einmal quer durch das normale Lebensmittelsortiment. Jacobs-Kaffee, Schwartau-Konfitüre, Löwensenf, Erasco Kartoffelsuppe usw.

Ich bin dagegen ein großer Freund davon, in einen Präsentkorb Waren zu packen, die man sich eben ausdrücklich nicht unbedingt mal zwischendurch gönnen würde. Entweder aus Kostengründen oder weil es Spezialitäten sind, an die man sich unter normalen Bedingungen nicht herantrauen würde. Bei letzteren muss man aber ein bisschen vorsichtig sein, wenn der Korb für ältere Leute sein soll. Nicht jede 90-Jährige freut sich über ausgefallene Lebensmittel vom anderen Ende der Erde.
Ansonsten, um mal die vier Beispiele von oben aufzugreifen, mal variieren: Den authentischen Bio-und-Fairtrade-Kaffee aus Bremen, Weingelee, Senf "Provence" mit Paprikas und Kräutern und statt der Kartoffel- vielleicht eine Hummercremesuppe.

Wie seht ihr das so?

Frage zur Markenplatzierung

In diesem Kommentar wollte Markus wissen:
Hallo Björn, ich hab da mal ne Frage: Es gibt in deinem Laden ja Verschiedenen Regale/Aufstelller von Markenanbietern. Bist du eigentlich "verpflichtet", diese Markenwaren so auszustellen, oder könntest die selber Regale mit der Anordnung bestimmen ? Die Ritter Sport würden ja perfekt ein einfache Regalböden passen und evtl sogar weniger Platz brauchen.
Bis auf die optimale Präsentation der Markenware und somit die größte Aufmerksamkeit mit Maximalem Absatz sehe ich hier nur wenige Vorteile für den Händler ? Vielleicht kannst du hier etwas Licht in den Aufstellerdschungel bringen.
Dankeschön.
Es gibt bei mir (und in vielen / allen) anderen Läden spezielle Regale, Ständer, (Kühl-)Möbel, die von der Industrie gestellt werden. Ein paar Beispiele:
· Wrigleys-Gestell an der Kasse
· Ritter-Sport-Regal
· Aufsteller für Blumenzwiebeln
· Postkartenständer
· Hachez-Holzregal
· Red-Bull-Kühlschrank
· Beck's-Kühler
· Coca-Cola-Kühlregal
· Holz-Gewürzregale
Diese Regale werden eigentlich immer kostenlos zur Verfügung gestellt. Meines Wissens ist kein Händler verpflichtet, die jeweilige Ware explizit in solchen Möbeln anzubieten, aber letztendlich ist es ja im Interesse des Händlers, diese zu nutzen, weil meistens der Wiedererkennungswert für die Kunden deutlich größer ist und so die Produkte leichter gefunden und damit besser verkauft werden.

Bis auf wenige Ausnahmen dürfen dann natürlich in diese speziellen Platzierungen auch nur die Artikel des jeweiligen Herstellers, womit sich diese gewissermaßen Mindestflächen sichern. Letztendlich eine Win-Win-Situation.

Nachfüll-Aufwand

Sergej wollte wissen:
Was ich schon immer mal fragen wollte, bei deinem riesigen Sortiment und der kleinen Fläche muss der Aufwand zum nachfüllen doch gigantisch sein oder?

In "meiner" Filiale kommen wir kaum hinterher und das bei 800 m2 Fläche.
Es geht. Wir haben bestimmte Waren(gruppen), die wir tatsächlich auch zwischen den eigentlichen Lieferungen nachpacken müssen (z.B. Tiefkühlpizza, Eiswürfel, Zigaretten, Toilettenpapier) – aber wir kommen mittlerweile mit den Lieferzeiten ganz gut klar. Zweimal in der Woche die große Lieferung von der Edeka, zweimal in der Woche Mehrweg-Getränke, täglich Frischwaren und Gemüse. Wir fassen hier zwar im Durchschnitt täglich mehrere hunderte Artikel an, aber dass wir nicht hinterherkommen, kann ich nicht gerade behaupten. Organisation ist alles. :-)

Frage zu Geflügel-Frischware

John hat mir geschrieben:
Hallo Björn,

ich habe mal eine Frage, vielleicht kannst du helfen. Vielleicht ist sie auch für dein Blog interessant.
In der Lebensmittelabteilung eines Warenhauses habe ich in der TK Truhe zwischen Hähnchen, welche vom Hersteller für die Tiefkühlung entsprechend verpackt und gekennzeichnet sind, frische Hähnchen gefunden.

Also Hähnchen, welche ursprünglich in der Kühltheke lagen, und offensichtlich nicht rechtzeitig verkauft wurden.

1. Diese Hähnchen sind anders verpackt, bzw. nur mit einer dünnen Klarsichtfolie versehen.

2. Sie wurden nicht schock gefrostet.

3 . Sie tragen kein MHD, bzw. hatten alle ein Verbrauchsdatum 02.07 (!).2016

Weisst du, ob der Verkauf so überhaupt erlaubt ist? Ich konnte mir doch auch vorstellen, dass auch der Hersteller nicht sehr begeistert sein wird, u.a weil die Qualität durch das normale Einfrieren leidet, und dieser das Hähnchen auch aufgrund der anderen Etikettierung (MHD)nicht als TK Ware vorgesehen hat.

Würde mich über eine Aufklärung freuen.
Vorab: Beim Mindesthaltbarkeitsdatum ist das überhaupt kein Problem, gehört bei uns zum Tagesgeschäft. (Wobei ich auch da nur eine gewisse Zeit über dem MHD akzeptabel finde. Irgendwann wird's dann schon peinlich und andererseits weiß man einfach, das bestimmte Produkte im Laufe der Wochen oder Monate nicht besser werden und entsorgt werden sollten. Und spätestens wenn diese Produkte tatsächlich nicht mehr genießbar sind, kommt man da auch schon wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Aber das ist eine andere Sache…)

Das Verbrauchsdatum ist da schon bedeutend strenger reglementiert. Ich gebe zu, dass ich nicht weiß, ob es tatsächlich einen rechtlich zulässigen Rahmen gibt, diese Ware in "vor Ort eingefroren" noch jenseits des Verbrauchsdatums zu verkaufen, aber:

In der "Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln" heißt es bei §7a, Absatz 4 ganz eindeutig: "
Lebensmittel nach Absatz 1 dürfen nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Das ist eine eindeutige Aussage und damit ist die von John beobachtete Vorgehensweise wohl eher nicht rechtmäßig! Ich würde sowas jedenfalls ganz schnell sein lassen – zumal darauf auch eine nicht ganz unerhebliche Strafe folgen kann! ("Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft…") .

Medizinischer Notfall im Laden?

Jan berichtete von einem Erlebnis in einem Supermarkt:
Ein älterer, gesundheitlich offenbar sehr angeschlagener Mann ist am Kasse 1 zusammengebrochenen und musste reanimiert werden. An Kasse 2 wurde weiterkassiert. Hast Du für solche Fälle Verhaltensregeln?
Nein, habe ich nicht, zumal solche Notfälle in einem Supermarkt ja nun auch nicht gerade alltäglich sind.

Wir haben hier auch schon Sanitäter- und sogar Notarzt-Einsätze im Laden gehabt, aber der Geschäftsbetrieb geht drumherum weiter. Den betroffenen Bereich oder Gang sperren wir dann so weit wie möglich ab, und das hat bisher auch immer gereicht.

Kunden-Toilette in Supermärkten dringend gesucht

Blogleser Oliver hat mir diesen Artikel geschickt:
Kunden-Toilette in Supermärkten dringend gesucht
Meine Meinung dazu wollte er wissen. Nun:

Ich finde ja, das sollte jeder selber entscheiden dürfen. Wenn dann Kunden wegbleiben (die im Text erwähnten Schwangeren, Kranken und Senioren) oder gar nicht erst kommen, muss man dann als Ladenbetreiber eben damit leben. Aber muss sowas auch noch durch die Obrigkeit reguliert werden?

Einfluss von Gratis-Test-Aktionen

Michael hatte eine Frage:
Bemerkst Du den Einfluss von Gratis-Test-Aktionen (z.B. von Procter & Gamble) auf den Umsatz?

Konkret: Procter&Gamble wirbt mit Dash-Gratis-Testwochen (https://www.for-me-online.de/schlagwort/dash-testwochen-so-geht-s). In meinem Stamm-Rewe habe ich nun eine Flasche Dash gekauft und dabei gesehen, dass immer noch Flaschen mit einem alten Aktions-Aufkleber (einzulösen bis September 2015!) im Regal stehen. Das lässt mich vermuten, dass Dash-Flüssigwaschmittel trotz Gratis-Aktion nicht gerade zu den stärksten Umsatzbringern zählt. Ich hätte erwartet, dass alle Waren mit einem "Gratis"-Aufkleber sich quasi wie von selbst verkaufen…
Auch hier ist es nicht anders. Irgendwelche Coupons, Gratis-Aktionen oder sogar direkt Artikel zum Mitnehmen bewirken keine enorme Steigerung der Absätze eines Artikeln.

Ob das speziell an meinen Kunden liegt oder ob solche Aktionen auch einfach nur zu leicht übersehen werden, weiß ich nicht.

Ich würde sagen, dass Artikel sich nur aufgrund irgendwelcher Draufgaben nicht deutlich besser verkaufen – aber die Kunden, die das Produkt sowieso kaufen wollten, freuen sich. :-)

Spenden anrechenbar?

Luis hatte diesen Aufkleber an einem Leergutautomaten entdeckt und mir folgende Frage geschrieben:
"An manchen Pfandautomat gibts eine Taste um den Betrag einer Organisation zu spenden. Aber wenn jemand diese Taste drückt hilft er da nicht dem Unternehmen Steuern zu sparen? Spenden sind bis zu einem gewissen Grad anrechenbar."
Natürlich verringern Spenden den zu versteuernden Gewinn.

In diesem Fall spendet aber ja nicht das Unternehmen, sondern der Kunde das Geld und in dem Moment verhält es sich so, als hätte er wie abgebildet ein paar Münzen in die Spendendose fallen lassen. Der Laden, in dem der Automat steht, ist da meiner Meinung nach komplett aus der Nummer raus. Im Idealfall kann er sich noch mit dem Service profilieren, aber das war's dann auch schon. :-)


Ein paar Fragen von Sascha

Besonders in der Zeit, wo typischerweise ein Magen-Darm-Virus umgeht, bin ich immer etwas skeptisch. Werden die Griffe der Einkaufswagen eigentlich hin und wieder auch abgewischt oder passiert dies üblicherweise eher gar nicht?
Wir machen das selber gar nicht und haben auch keinen Spender mit Desinfektionsmittel, bzw. -Tüchern, wie man ihn mittlerweile in vielen Läden findet. Aber, und das schreibe ich jetzt nicht nur so, ich habe auch schon überlegt, einen Spender in z.B. dieser Art bei mir aufzustellen.
Dann noch eine Frage zu Lebensmittelmotten. Ich hatte vor einigen Monaten privat das Vergnügen (Müsli) und es war ein Kampf, die wieder los zu werden. In der Zeit hatte ich mich auch darüber ein wenig informiert (eben, um sie wieder los zu werden) und dabei gelesen, dass man sich die oft direkt aus dem Supermarkt mit nimmt. Und einige Wochen, nachdem ich meine los war, flog mir beim Einkauf bei Kaufland in der Ecke mit den Backzutaten, dann auch eine Lebensmittelmotte über den Weg. Was macht dann eigentlich ein Supermarkt? Kaufland selbst hat es schlicht nicht interessiert, als ich darauf hinwies.
Ich habe größere Panik davor, mir hier im Markt Motten einzufangen, als z.B. Schaben. Motten zerfressen einfach alles und man bekommt sie nur sehr mühsam wieder weg. Mit Sauberkeit und vor allem einem regelmäßigen Umschlag in den Regalen (also nicht immer nur monatelang alte Ware hinten stehen lassen) kann man aber gut vorbeugen.
Und dann noch eines: Ich gehe oft in der Supermarkt und überlege erst dann, was ich am Wochenende so kochen möchte. Hast du dir mal überlegt, ob es vielleicht eine Idee wäre, am Eingang Rezeptideen mit Artikeln aus dem Supermarkt auszulegen?
Gab es alles schon in der Vergangenheit in unterschiedlichen Variationen. Unterm Strich würde ich sagen, dass es ein netter Service, aber zumindest an meinem Standort hier in der Neustadt überhaupt kein Muss ist.

Verhalten am Leergutautomaten

Vor gut drei Jahren hatte mir jemand einen Brief mitsamt Fragebogen geschickt. ich hatte das komplette Schreiben damals hier in die Ablage gelegt – und dann erst aus den Augen und schließlich gänzlich aus dem Sinn verloren. Da keine weitere Nachfrage folgte, geriet die Anfrage gänzlich in Vergessenheit.

Es ging darum, dass der Blogleser beschuldigt wurde, den Leergutautomaten in einem Supermarkt "besudelt" und so eine zwanzigminütige händische Annahme provoziert zu haben. Er wollte meinen Rat asl Leergutautomatenexperte dazu wisen. Ich hatte vor einer Weile schonmal versucht, ihn per E-Mail zu erreichen, aber da kam leider auch keine Antwort mehr zurück.

Damit es nicht ganz vergeblich war, möchte ich die Anfrage auf jeden fall nun hier im Blog nochmal festhalten. Den Sachverhalt und die Problematik hat er im oberen Schreiben festgehalten. Darunter findet ihr den Fragebogen, auf dem ich dazu Stellung beziehen sollte. Ich hatte leider nichts mehr von ihm gehört, wennn die Informationen aber so stimmen und die Sache wirklich so weit ging, dass sie vor einem Gericht verhandelt wurde, würde ich gerne das Urteil wissen. Mit gesundem Menschenverstand hat sich die Angelegenheit im Sande verlaufen.

Wie auch immer – meine Meinung hilft ihm wohl nichts mehr, aber unter den Bildern findet ihr trotzdem noch meine ausführlichen Antworten dazu.





Wenn mir eine Kundin von einem solchen Vorfall berichten würde und es eine Videoaufzeichnung vom Leergutautomaten gäbe, würde ich mir natürlich die Aufzeichnung ansehen. Dann würde ich sofort erkennen, ob die Aussage der Kundin stimmt oder ob das Quatsch ist. Wenn die Aussage falsch ist, hat sich der Rest jetzt erledigt. Falls zu erkennen ist, dass besagter Kunde sich tatsächlich so verhalten hat, würde ich das Video durchaus erstmal für uns sichern.

Ein Tagebuch für "ungewöhnliche Ereignisse" gibt es hier in der Firma zwar (ihr lest es gerade), aber es gibt kein "Protokollbuch", in dem jedes Vorkommnis am Rücknahmeautomaten eingetragen wird.

Den Namen der Kundin würde ich nicht notieren. Wozu auch? Als Beweis hätte ich die Videoaufzeichnung.

Strafanzeige wegen Sachbeschädigung würde ich nicht stellen. Ich sehe keine Sachbeschädigung, den Schilderungen nach höchstens eine mit mäßigem Aufwand wieder entfernbare Verunreinigung.

Wahrscheinlich würde ich den Kunden (je nach Erscheinung und Auftreten) nur eindringlich ermahnen und ihm für den Wiederholungsfall damit drohen, Hausverbot zu erteilen. Falls er direkt von mir ein Lokalverbot bekäme, würde ich das unmittelbar aussprechen. Nicht schriftlich, das muss nicht sein. Falls der Kunde schon weg wäre, würde ich ihn mir beim nächsten Einkauf schnappen und zumindest ermahnen.

Warum sollte ein Leergutrücknahmegerät den Dienst quittieren, weil sich Flüssigkeit auf dem Boden davor befindet und ein Popel am Bedienteil klebt? Dass man ihn als Kunde in dem Moment nicht mehr benutzen möchte, ist eine andere Sache. Die Funktionalität des Gerätes wird darunter jedenfalls nicht leiden.

Die Leergutbons (egal ob vom Automaten oder von einem Mitarbeiter generiert) müssen gar nicht aufbewahrt werden, da das nur ein interner Beleg ist, um die Abläufe zu vereinfachen. Es gibt genug Märkte, in denen das Leergut direkt aus der Kasse ausgezahlt wird, ohne dafür einen speziellen Pfandbon zu erstellen. Das ändert natürlich nichts daran, dass diese Auszahlungen im Kassensystem buchhalterisch erfasst werden müssen!

Die letzte Frage kann ich nicht beantworten. Auf den Leergutbons aus dem Rücknahmegerät ist zwar das Datum und eine Uhrzeit aufgedruckt, ob die Rücknahmevorgänge geloggt werden, weiß ich nicht.

Spiegel über den Kassen

Andreas hatte folgende Frage:
Hallo Björn,

mir fällt in letzter Zeit auf dass immer mehr Läden keine Spiegel mehr über den Kassen haben.
Die Kassenkräfte müssen also aufstehen um in den Einkaufswagen zu sehen, oder man wird als Kunde angewiesen den Wagen gefälligst so zu stellen dass
sie ohne aufzustehen reinschauen können.

Gibt es da irgend eine höhere Logik dahinter keine Spiegel mehr an der Decke zu montieren?
An den paar Euro (im Vergleich zum Rest einer Ladeneinrichtung) wird es ja vermutlich nicht liegen.

Hast du Spiegel über den Kassen? Und wie ist deine Meinung zu dem Thema?
Siehe hier. :-)

Ich finde die Spiegel ausgesprochen praktisch und würde sie auf jeden Fall auch wieder installieren. Welche Logik dahintersteckt, keine Spiegel zu haben (von Kameras oder Kassentischen mit Guckloch mal abgesehen), kann ich nur spekulieren: Die Mitarbeiter/innen sollen genötigt werden, aufzustehen, damit sie nicht den Blick in den Spiegel vergessen und eventuell Ware übersehen. Was allerdings passiert, wenn sie das Aufstehen vergessen, kann sich jeder selber ausmalen… Bei Kaufland soll es mal so gewesen sein, dass die Wagen Nummern tragen, welche von den Mitarbeitern in die Kasse eingegeben werden müssen. Wie weit da aber Möglichkeiten zur Manipulation bestehen, kann ich ebenfalls nur mutmaßen.