Frage zu Geflügel-Frischware
John hat mir geschrieben:
Das Verbrauchsdatum ist da schon bedeutend strenger reglementiert. Ich gebe zu, dass ich nicht weiß, ob es tatsächlich einen rechtlich zulässigen Rahmen gibt, diese Ware in "vor Ort eingefroren" noch jenseits des Verbrauchsdatums zu verkaufen, aber:
In der "Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln" heißt es bei §7a, Absatz 4 ganz eindeutig: "
Hallo Björn,Vorab: Beim Mindesthaltbarkeitsdatum ist das überhaupt kein Problem, gehört bei uns zum Tagesgeschäft. (Wobei ich auch da nur eine gewisse Zeit über dem MHD akzeptabel finde. Irgendwann wird's dann schon peinlich und andererseits weiß man einfach, das bestimmte Produkte im Laufe der Wochen oder Monate nicht besser werden und entsorgt werden sollten. Und spätestens wenn diese Produkte tatsächlich nicht mehr genießbar sind, kommt man da auch schon wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Aber das ist eine andere Sache…)
ich habe mal eine Frage, vielleicht kannst du helfen. Vielleicht ist sie auch für dein Blog interessant.
In der Lebensmittelabteilung eines Warenhauses habe ich in der TK Truhe zwischen Hähnchen, welche vom Hersteller für die Tiefkühlung entsprechend verpackt und gekennzeichnet sind, frische Hähnchen gefunden.
Also Hähnchen, welche ursprünglich in der Kühltheke lagen, und offensichtlich nicht rechtzeitig verkauft wurden.
1. Diese Hähnchen sind anders verpackt, bzw. nur mit einer dünnen Klarsichtfolie versehen.
2. Sie wurden nicht schock gefrostet.
3 . Sie tragen kein MHD, bzw. hatten alle ein Verbrauchsdatum 02.07 (!).2016
Weisst du, ob der Verkauf so überhaupt erlaubt ist? Ich konnte mir doch auch vorstellen, dass auch der Hersteller nicht sehr begeistert sein wird, u.a weil die Qualität durch das normale Einfrieren leidet, und dieser das Hähnchen auch aufgrund der anderen Etikettierung (MHD)nicht als TK Ware vorgesehen hat.
Würde mich über eine Aufklärung freuen.
Das Verbrauchsdatum ist da schon bedeutend strenger reglementiert. Ich gebe zu, dass ich nicht weiß, ob es tatsächlich einen rechtlich zulässigen Rahmen gibt, diese Ware in "vor Ort eingefroren" noch jenseits des Verbrauchsdatums zu verkaufen, aber:
In der "Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln" heißt es bei §7a, Absatz 4 ganz eindeutig: "
Lebensmittel nach Absatz 1 dürfen nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.Das ist eine eindeutige Aussage und damit ist die von John beobachtete Vorgehensweise wohl eher nicht rechtmäßig! Ich würde sowas jedenfalls ganz schnell sein lassen – zumal darauf auch eine nicht ganz unerhebliche Strafe folgen kann! ("Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft…") .
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Kommentare
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Chris_aus_B am :
Bei mehr als drei Hähnchen würde ich aber auf planvolles Handeln tippen.
Mike am :
John am :
LG Johannes
Rumpel am :
Das Personal hat dies bewusst getan.
Dieter-MZ am :
Ich bins am :
Also: Wenn jemand gesundheitliche Schäden davonträgt gibts eine dreistellige Geldstrafe. Geht es allerdings um den finanziellen Schaden des Kunden gibts ein Jahr (natürlich ohne Bewährung)?
John am :
"Lebensmittel, die mit einem Verbrauchsdatum gekennzeichnet sind („zu verbrauchen bis ...“), dürfen nicht über das Verbrauchsdatum hinaus aufbewahrt oder weiterverarbeitet werden. Es handelt sich um Lebensmittel, die in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblich sind (z.B. Hackfleisch, frisches Geflügelfleisch, Räucherlachs u.a.) und bei denen nach Ablauf des Verbrauchsdatums von einer Gesundheitsgefahr ausgegangen wird, auch wenn es nach Ihrer Einschätzung noch nicht verdorben ist. Auch Einfrieren verlängert diese Frist nicht. Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln (schließt auch das Bereithalten für Verkaufszwecke ein) mit abgelaufenem Verbrauchsdatum stellt eine Straftat dar! Einfrieren von Lebensmitteln mit Verbrauchsdatum nur VOR Ablauf des Verbrauchsdatums MIT Kennzeichnung UND NUR zur Weiterverarbeitung."
Georg am :