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Das Klau-Pärchen von Sept. '24

Post von der Staatsanwaltschaft. Das diebische Pärchen, das hier im September 2024 mehrfach geklaut hat ist bereits "wegen anderer Straftaten ein Verfahren anhängig. Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Taten führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht. […]

Manche Ladendiebe sind einfach nur arme Schlucker, die über die Runden kommen wollen, und sich oftmals sogar nicht allzu geschickt dabei anstellen. Diesen beiden Subjekten hier gönne ich jedoch, dass sie mal richtig zur Räson gebracht werden. Bei der Frau saß der Reflex zum Diebstahl ja so fest verankert, dass sie sogar im Beisein der Polizei noch etwas einstecken wollte, geradezu reflexartig.

Ich hab echt keine Lust mehr auf diesen Scheiß. Ich wandere nach Soltau aus, wo beim E-Center die teuren Whiskeys meterweise ohne die kleinste Diebstahlssicherung im Regal stehen können. Weiterer Vorteil: Der Heidepark wäre gleich um die Ecke. ;-)

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Kommentare

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Nachteule am :

Bekommst du dann eigentlich auch eine Info, wie das Hauptverfahren ausgegangen ist? Bzw. hat mein ein Recht darauf das bei der Staatsanwaltschaft zu erfahren?

Jodelschnepfe am :

Die Info bekommt man auf Antrag. Das steht so im § 406 d der Strafprozessordnung. Ich war diesbezüglich einmal in einem solchen Fall bei dem zuständigen Amtsgericht und habe vom Richter einen Ausdruck des Urteils bekommen, welches zu meinem Erstaunen mehr Seiten hatte, als ich angenommen hatte.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__406d.html

Holdi am :

Dann aber eine ganz schön lange Strecke zum mit dem Rad zur Arbeit fahren ...

Jodelschnepfe am :

Ich würde mutmaßen, dass sich in der Strafakte keine Hinweise auf das mutmaßlich krankhaft kleptomanische Verhalten der Frau finden und die Prozessbeteiligten somit von einem einfachen Ladendiebstahl ausgegangen sind.

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