Anspruchswunsch
Es ist manchmal echt abstrus, was in den Köpfen mancher Kunden vorzugehen scheint. Einzelhändler seien verpflichtet, jeden Artikel zurückzunehmen. Nein, sind wir nicht. Das ist zwar inzwischen eine Form von Kundenservice vieler Firmen, aber einen Anspruch hat man darauf nicht. Für abgelaufene Ware müssen wir auch keine fünf Euro auszahlen. Gibt es das überhaupt noch? Eine Zeitlang haben das manche Unternehmen gemacht, aber das hatte nicht zur Folge, dass Kunden auf diese Leistung grundsätzlich und für alle Zeiten in jedem Supermarkt bestehen können.
Und auch, wenn die Werbung beinahe sämtlicher Handelsketten von Montag bis Samstag dauert – tzja, auch darauf besteht kein Rechtsanspruch. Wir hatten diese Woche nämlich einen Whiskey im Angebot. Da mir aber die zum Werbepreis bestellte Ware ausgegangen ist und ich nun mit jeder regulär bestellten Flasche gleich mehrere Euro draufzahlen würde, habe ich gestern das Fensterplakat und sämtliche Werbeschilder im Laden entfernt und den Preis wieder raufgesetzt.
Tzja – und prompt kommen Kunden an, wollen 5 Kartons davon kaufen und fangen an darüber zu diskutieren und behaupten sogar, dass es sogar gesetzlich so geregelt wäre, dass die Angebote bis zum Wochenende zu laufen haben.
Falscher Film. Komplett falscher Film...
Und auch, wenn die Werbung beinahe sämtlicher Handelsketten von Montag bis Samstag dauert – tzja, auch darauf besteht kein Rechtsanspruch. Wir hatten diese Woche nämlich einen Whiskey im Angebot. Da mir aber die zum Werbepreis bestellte Ware ausgegangen ist und ich nun mit jeder regulär bestellten Flasche gleich mehrere Euro draufzahlen würde, habe ich gestern das Fensterplakat und sämtliche Werbeschilder im Laden entfernt und den Preis wieder raufgesetzt.
Tzja – und prompt kommen Kunden an, wollen 5 Kartons davon kaufen und fangen an darüber zu diskutieren und behaupten sogar, dass es sogar gesetzlich so geregelt wäre, dass die Angebote bis zum Wochenende zu laufen haben.
Falscher Film. Komplett falscher Film...
Trackbacks
Der Shopblogger am : Whiskeyfrage
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Blogleser Markus fragt mich:Hallo Björn,
eine Frage zu dem Blogbeitrag Anspruchswunsch – Du schreibst, daß der Whiskey, wenn du ihn zum Angebotspreis weiterverkauft hättest, dich mehrere Euro pro Flasche gekostet hätte.
Aber wenn der Whiskey im Vergle
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Kommentare
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Dominic am :
KeineWerbung am :
Wenn die Ware aus ist, dann ist sie aus!
Der Handel ist lediglich dazu verpflichtet,
in absehbar ausreichender Menge die Ware zu bevorraten,
die beworben wird.
Sollte ein Artikel unplanmäßig, sprich unvorhersehbar,
ausverkauft sein, so hat der Kunde keinen Rechtsanspruch darauf,
diesen Artikel weiterhin zu dem beworbenen Preis zu erhalten.
....
-pm- am :
Besser : Raus aus dem Sortiment bis zur nächsten Woche!
5 Karton sind definitiv KEINE haushaltüblichen Mengen!
suz am :
Mario am :
suz am :
Was damit viel mehr impliziert war - oft steht doch bei solchen Werbeangeboten "Abgabe in haushaltsueblichen Mengen". Dann haetten die so oder so von fuenf Kisten nur traeumen koennen.
Uwe am :
T0mm1 am :
Cool, ich kauf mir lauter Artikel für 1€, lass sie verfallen und geb sie dann zurück
Das is besser als jeder Aktienkurs und finanzkrisensicher
Bommel am :
lars34 am :
Und da steht ein Datum drauf :-/
Mario am :
Matze am :
Der Würfel am :
Tobias am :
Und erlich gesagt das geht habe 6min 11 gewartet an der Kasse bin zur Info gegangen und haben sogar die 2,50 Euro bar ausbezahlt bekommen.
Und das bei einen Einkauf von 1,34 Euro.
Man bin ich ein Arschloch von Kunde.
Peter am :
Bengt am :
LeJupp am :
DerSeher am :
tom am :
Tobias am :
Mario am :
Ist aber von Spar/Edeka aber ein unglückliche Lösung das Werbeware aus dem Sortiment in der Werbewoche nicht zum Werbepreis bestellt werden kann.
MCXSC am :
Madner Kami am :
Ja, Kaufland macht das noch so. Allerdings sind es nur noch 2,50Euro (also ehemals 5Mark).
Und natürlich wird das nur auf Waren ausbezahlt, die gerade im Laden gefunden oder gekauft wurden und nicht auf den Schimmelkäse, der keiner sein sollte, aus dem heimischen Kühlschrank.
Chris am :
Max am :
Björn ist hier der Unschuldige, der dafür zu Unrecht büßt, dass in Deutschland der Kunde nun mal von vielen Geschäften beschissen wird und die Kunden deshalb präventiv auch den Handel bescheißen wollen.
Max am :
Bei dieser Problematik geht es aber um Großkonzerne und nicht um die kleinen Einzelhändler, bei denen man meist deutlich mehr Service erwarten kann.)
falkone am :
CarstenII am :
Mario am :
jemand® am :
NewsShit! am :
Ein Produkt, was normalerweise im Schnitt 10 mal am Tag verkauft wird, sollte bei einem Sonderverkauf natürlich etwas höher angesetzt werden.
Wenn nun aber statt der erwarteten 13 Käufe am Tag ganze 30 Käufe werden, kann der Einzelhändler nichts dafür. Und selbst wenn die Ware schon nach 3 von 5 Tagen ausverkauft ist, hat der Kunde Pech gehabt.
Bommel am :
Als Kunde käme ich mir da verarscht vor. Ich stell mir grad vor ich würde extra wegen eines Angebots in den Mediamarkt fahren und dann wäre das Produkt zwar vorrätig, aber nur zum "regulären" Preis - trotz beworbenem Sonderangebot...
NewsShit! am :
Na dann ganz schnell den Fusel ins Lager und erst am Montag wieder in den Verkaufsraum stellen. Fertig.
Marko am :
1. Dem Kunden den Whiskey zum alten Preis geben und mehrere Euro pro Flasche draufzahlen.
2. Den Kunden verärgern und dieser erzählt das fröhlich in seinem Bekanntenkreis weiter und die Kundenzahl im Laden sinkt.
Schätze ja 2. ist günstiger. Erstens sind die meisten Leute bequem und bleiben ihrem Supermarkt um die Ecke treu und bei den Margen im Einzelhandel müsste viel Ware zusätzlich verkauft werden, bevor der Verlust aus dem Whiskey verkauft zum Aktionspreis und eingekauft zum Normalpreis wieder drin wäre
Fiatschrauber am :
Und dann noch die heute neu angelernte Kassiererin und die lange Schlange
Gabs da nicht auch noch weiteren Grund zur Beschwerde?
Gruß
der Besucher aus WHV
Stephan-HB am :
Und der Whiskey....vielleicht sollte man dazu erwähnen, dass es keine Prospekte und auch keine Anzeigenwerbung gibt. Die Angebote werden im Laden angeschlagen (Plakate) und wurden aber auch sofort entfernt, als die Charge alle war.
Thomas am :
Insofern verstehe ich den Kunden sehr wohl, die anderen aufgeführten Sachen sind aber wahrlich Bockmist.
Elenaor am :
Erklärbär am :
Dann lass mich dir erzählen, dass für Elektronik geringere Fristen angesetzt werden.
Lass mich dir aber weiterhin noch erzählen, dass ich da im vorliegenden Fall beim Björn keinerlei UWG-Verstöße sehe. Zumal sich aus dem Sachverhalt nicht einmal ergibt, dass a) ein Werbeprospekt existiert und b) die Werbung überhaupt mit einem Zeitraum angegeben war.
Lynn am :
Der Kunde ist gewohnt, dass ein Angebot von Mo bis Sa läuft und wenn ich für ein Angebotsprodukt aus dem Prospekt den Nicht-Angebotspreis zahlen soll, käme ich mir veräppelt vor, unabhängig von der rechtlichen Situation.
Für "ausverkauft" hätte ich persönlich mehr Verständnis (insofern es nicht schon montags um 9 Uhr ausverkauft ist).
Hanno am :
CarstenII am :
evchen am :
UWG § 5 Irreführende Werbung
(5) Es ist irreführend, für eine Ware zu werben, die unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten ist. Angemessen ist im Regelfall ein Vorrat für zwei Tage, es sei denn, der Unternehmer weist Gründe nach, die eine geringere Bevorratung rechtfertigen. Satz 1 gilt entsprechend für die Werbung für eine Dienstleistung.
Basta!
Hans am :
Mario am :
Lars am :
Steht irgendwo was das der Sonderpreis Von Tag X bis Tag Y geht? Nein, also, was wollt ihr?
Stand irgendwo was von Prospekten? Nein, also, was wollt ihr?
Wenn das Plakat weg ist, ist die Aktion vorbei, ende aus.
Außerdem fallen 5 Kisten garantiert nicht mehr unter "Haushaltsübliche Mengen".
Dann Noch kurz zu Falcone bei #8
Du hast unter Garantie nicht mehr wie 5DM bekommen. Das galt nämlich immer nur bei einem Teil pro Artikel. Auch wenn es 69 waren hast du nur für einen davon 5DM bekommen. Außer du hast 69 verschiedene Artikel gefunden.
Bjoern Harste am :
falkone am :
Und Danke Björn, das du wenigstens zu mir hälst!
Lars am :
Dann muss da aber ein Volltrottel gesessen haben der das gezahlt hat....
Mario am :
Numanoid am :
Dana am :
Daniel223 am :
KeineWerbung am :
Wenn die Ware aus ist, dann ist sie aus!
Der Handel ist lediglich dazu verpflichtet,
in absehbar ausreichender Menge die Ware zu bevorraten,
die beworben wird.
Sollte ein Artikel unplanmäßig, sprich unvorhersehbar,
ausverkauft sein, so hat der Kunde keinen Rechtsanspruch darauf,
diesen Artikel weiterhin zu dem beworbenen Preis zu erhalten.
...
KeineWerbung am :
Hoschi am :
Als er mich dann fragte, um welchen Käse es ging, habe ich ihm viel Spaß beim Suchen gewünscht. Er hatte daraufhin einen weniger belustigten Gesichtsausdruck.
mez am :
Bert am :
Ich erinnere mich an einen Kai*** in Bonn, in dem häufig (mindestens ein Dutzend mal in drei Jahren) verschimmeltes Brot im Regal zu finden war - bis zu durch und durch grün. Ein freundlicher Hinweis an das Ladenpersonal wurde mit "bin ich nicht zuständig. Der Kollege kommt übermorgen wieder" beantwortet oder auch nur mit "lassen Sie es halt liegen, Sie müssen das ja nicht kaufen". Daraufhin haben wir da kein Brot mehr gekauft.... Die Alten aus der Nachbarschaft haben aber bestimmt häufiger mal zugegriffen - die konnte zumindest nicht mehr die Geldscheine an der Farbe auseinanderhalten Ich habe übrigens mehrfach Mitarbeiter des Veterinäramts in dem Geschäft gesehen (die sich am Markteingang vom Marktleiter abholen liessen und ein Beautycase dabeihatten, mit dem sie in an der Kühltheke arbeiteten). Gut dass ich nicht mehr auf den Laden angewiesen bin nach einem Umzug (damals als einziges Geschäft in weniger als 20 min zu erreichen).
Hoschi am :
"als solche Belohnungen in waren"
Es war in vielen Märkten so, daß es diese Prämien gab. Früher war es auch nicht selbstverständlich, daß viele Läden auch nach 18:30h geöffnet haben. Wenn Du nach halb Sieben in ein Geschäft gehst, bedankst du dich ja auch nicht jedes Mal für die Öffnungszeiten, oder?
Hoschi am :
Thor_S am :
Jan K. am :
Jupp am :
sarc am :
FlowB am :
Flutscher am :
Er bestellt grundsätzlich nie zum günstigeren Preis, weil kein Lagerplatz vorhanden ist.
Der geht für Müll, Leergut und Gerümpel drauf.
Dürrbi am :
Lim_Dul am :
Du hast allerdings einen Anspruch drauf, dass der Händler soviel einkauft, wieviel er rechnet zu verkaufen. Nur kann es halt immer sein, dass er sich verkalkuliert hat und die Leute halt mehr als erwartet gekauft haben. Das ist dann Pech.
Erklärbär am :
Dennoch bestehen ohne Aktivlegitimierung nach UWG wenig Chancen dagegen vorzugehen.