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Diebstahl einer geringwertigen Sache

Post von der Staatsanwaltschaft:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach § 45 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Straftat absehen, wenn nur ein geringes Verschulden vorliegt und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Tat unter Berücksichtigung sämtlicher Begleitumstände im Vergleich zu anderen vorkommenden Taten dieser Art im Schuldgehalt weniger schwer wiegt und eine Strafverfolgung nicht zwingend erforderlich erscheint. Diese Voraussetzungen liegen hier in Anbetracht der Gesamtumstände vor.

Der Beschuldigte ist noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Die durch die Tat entstandenen Rechtsgutverletzungen sind relativ gering.

Ich habe deshalb von der weiteren Verfolgung der Straftat abgesehen. Das Verfahren bleibt hier allerdings für Wiederholungsfälle vermerkt. Der Beschuldigte wurde darauf hingewiesen, dass er im Wiederholungsfall mit einer Anklage zu rechnen hat.
Der Täter war ein Schüler, der vergangenen Sommer (hier unverbloggt) mehrfach Energydrinks geklaut hat. Zunächst waren wir uns nicht ganz sicher, aber schon misstrauisch, so dass wir ihn bei seiner Folgetat zielsicher auf frischer Tat ertappen konnten.

Möge der Schuss vor den Bug gereicht haben, um ihn wieder zurechtzurücken.

Bier- und Brötchendieb

Ein Typ hatte sich im Laden eine Packung Aufbackbrötchen und eine Flasche Bier in seine Hose gesteckt und konnte damit sogar noch auf einen ca. 200 Meter entfernt liegenden Innenhof flüchten. Dort konnten wir ihn jedoch nach einem Tipp eines Stammkunden stellen und er kam dann auch wieder mit uns in den Laden zurück, wo wir die Personalien aufnehmen konnten. Anzeige folgt …

Erstaunlich aber, dass er mit den Sachen im Hosenbund überhaupt laufen konnte, ohne dass irgendetwas, zumindest die Bierflasche, rausgefallen ist. Er trug nämlich lediglich ein T-Shirt und eine dünne Schlabberhose.


Schneller Kohledieb

Mein Mitarbeiter berichtete von folgender Situation, die er von der Kasse aus am Rande beobachtet hatte und die so schnell ging, dass er von der Kasse aus kaum reagieren konnte: Ein Typ kam in den Laden, schnappte sich aus unserem Regal am Eingang einen Sack Kohle und einen Einweggrill, sprang auf (s)ein Fahrrad und sauste davon.

Kopfschüttelnd nahm ich die Erzählung zur Kenntnis.

Siehe Boden

Im Laden haben wir ein abgerissenes Warensicherungsetikett gefunden, an dem von der Verpackung, an der es einst klebte, schwarzes Papier mit dem Hinweis "haltbar bis: Siehe Boden" zu erkennen war.

Um welches Produkt es sich dabei gehandelt haben könnte, ist uns sämtlichen Anwesenden aber dennoch nicht eingefallen.


Stamm-Ladendiebin auf Klautour

Ich kann mir unglaublich gut komplexe Zusammenhänge und Situationen merken, weshalb ich dieses gesamte Umbauprojekt problemlos alleine und aus dem Kopf planen und verwalten konnte. Was mir überhaupt nicht liegt, sind Gesichter. Bin ja schon froh, dass ich mich selber vorm Spiegel wiedererkenne. :-)

Okay, ganz so schlimm ist es nicht, aber gerade bei der Vielzahl der Personen, denen wir täglich im Laden begegnen, ist es für mich nicht gerade selbstverständlich, z. B. Personen mit dem Attribut "Hausverbot" zu erkennen und nach draußen zu befördern. Das heißt nicht, dass ich grundsätzlich niemanden wiedererkenne, aber Ladendiebe, die man nur einmal bewusst wahrgenommen hat, hätten bei mir eine größere Chance, den Laden unerkannt wieder zu betreten, als Personen, die jahrelang als Kunden kamen, entsprechend bekannt sind, und dann geklaut haben.

So fiel mir eine etwas heruntergekommen wirkende Frau nicht auf, weil ich sie wiedererkannte, sondern einfach nur generell aufgrund ihrer Erscheinung. Schnell eilte ich ins Büro und guckte ihr auf der Videoanlage hinterher. Ich sollte nicht enttäuscht werden: Noch in der Getränkeabteilung stehend steckte sie sich eine Dose Bier in die Jackentasche und ging direkt nach vorne zur Kasse.

Am Ausgang stand ich schon und forderte sie auf, die Dose auszupacken und wies ganz sachlich darauf hin, dass das ein Diebstahl wäre, und dass ich sie anzeigen werde. Die Frau regte sich demonstrativ auch und versuchte, eine Welle zu machen: Sie sei noch nicht aus dem Laden gewesen, das wäre folglich kein Diebstahl und ich könne ihr gar nichts. Sie kenne ihre Rechte! Ihren Ausweis hatte sie zwar nicht dabei, aber sie nannte mir ihren Namen, bei dem es bei mir jedoch sofort klingelte. Sie sagte zwar, dass sie noch nie zuvor hier gewesen wäre, aber …

Zusammenfassend: Sie hat schon zweimal hier geklaut, zumindest wurde sie schon zweimal von mir erwischt und auch diesmal war es definitiv ein Diebstahl, denn mit in der Innentasche verborgener Ware hinter den wartenden Kunden an der Kasse vorbeizugehen würde wohl sogar in Bremen niemand mehr nicht als Diebstahl auslegen.

Es folgten: Anzeige wegen Diebstahl. Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Hochkantiger Rauswurf. Tschüss, bis zum nächsten Mal …

Red Bull und Kaffee

Kleine Vorgeschichte, die es gar nicht hier ins Blog geschafft hat: Mitte Januar hatte ein Ladendieb seinen Rucksack mit fast dem kompletten Regalbestand an Red-Bull-Dosen und mehreren Stücken Käse gefüllt und wollte mit der Ware verschwinden. Einer aufmerksamen Kollegin war der Typ jedoch aufgefallen und so gab es statt der Beute nur eine Anzeige wegen Ladendiebstahls.

Nun war der Typ wieder da, füllte sich den Rucksack mit Kaffee und wollte ohne zu bezahlen durch die Kasse den Markt verlassen. Die Warensicherungsanlage löste jedoch den Alarm aus, woraufhin der Mann mitsamt Ware aus dem Laden rannte. Mein Mitarbeiter flitzte geistesgegenwärtig hinterher, konnte ihm zwar den gefüllten Rucksack entreißen, aber der Täter flüchtete erfolgreich.

Gebracht hat ihm diese Flucht nun jedoch exakt gar nichts, denn mein Kassierer hat nicht nur ein gutes Reaktions-, sondern auch ein äußerst gutes Erinnerungsvermögen und so stand sehr schnell fest, dass wir den Ladendieb nicht nur bereits kannten, sondern auch schon seine Personalien in unseren Unterlagen hatten.

Also gibt es wieder eine Anzeige, diesmal mit einer zusätzlichen für den Hausfriedensbruch. Dass man ständig sein Eigentum bewachen und verteidigen muss, ist echt lästig. :-(

Petersiliensamen, geklaut!

Wenn man denkt, man hat bezüglich Ladendiebstahl schon wirklich jede Schwachsinnigkeit erlebt, dann kommt einer daher und klaut … Petersiliensamen.

Da wird mir mal nur vom Kopfschütteln schwindlig.


Bauschaumfüllung

So sieht unsere alte Außensirene (aka "Optisch-Akustischer Signalgeber") übrigens von innen aus. Das Ding ist nicht nur "ein bisschen" mit Bauschaum besudelt, wie man ursprünglich hätte vermuten können – nein, das Gehäuse ist ungelogen vollständig (!) mit dem Schaum verfüllt. Das Gerät war sogar so extrem mit dem Schaum zugekleistert, dass unser Alarmanlagentechniker sehr große Mühe hatte, das Gehäuse überhaupt von der an der Wand festgeschraubten Grundplatte zu lösen!


Geröstet und gesalzen, hinter Schloss und Riegel!

Geröstete Pistazien unserer Eigenmarke. Ein Artikel, der so heiß ist, dass er bei uns eingeschlossen in einer Vitrine steht und auf Anfrage herausgegeben wird. Wie krank ist es, dass wir so weit gekommen sind? Wo sind wir nur gelandet? :-O