Der kleine Laden "Picas Tierfutter" in Delmenhorst ist aus meiner Sicht inzwischen komplett erledigt. Wir haben die restliche Ware und Einrichtung derzeit zwischengelagert und nun möchte ich Vergangenes erstmal sacken lassen. Wenn da nicht noch eine Kleinigkeit wäre, die mir noch sehr zu schaffen macht...
An den Schaufenstern klebten großflächige Aufkleber (
hier sieht man einen davon), über die uns der Vermieter anfangs gesagt hat, dass die "unbedingt dranbleiben" sollen, da das seine sind. Im Mietvertrag steht, dass das Mietobjekt am Ende der Mietzeit in einem "ordnungsgemäßen" Zustand zu übergeben sei.
Wir haben also am 30. September den Laden ausgeräumt, wohlwollend ein paar Kellerregale hängen gelassen, ausgefegt und dem Vermieter den Schlüssel gebracht. Am nächsten Morgen folgte die große Überraschung am Telefon: Wir sollen gefälligst die Aufkleber von den Scheiben entfernen. Das taten wir noch am Nachmittag und während wir mit der Arbeit beschäftigt waren, kam der Vermieter mit seiner Frau und die klärten uns erstmal darüber auf, dass der Laden in einem "bezugsfertigen Zustand" (!) zu übergeben gewesen sei. Dazu hätte angeblich auch gehört, sämtliche Dübellöcher zu stopfen und vor allem: Den Laden zu streichen.
Unser Nachmieter schlug vor, dass er die Arbeiten einen Bekannten für 250€ machen lassen könnte und der Vermieter stimmte gleich zu und schlug vor, den Betrag direkt von meiner noch offenen Kaution abzuziehen. Das wäre zwar eine für mich relativ bequeme Lösung gewesen, aber bevor ich so viel Geld für das Zuspachteln einiger Löcher und für einen Anstrich, von dem ich mir nicht einmal sicher war, ob ich ihn tatsächlich leisten müsste, bezahle, bat ich um Bedenkzeit bis zum nächsten Tag. Am Abend setzte ich mich noch mit meinem Anwalt in Verbindung: Über das Zuspachteln von Dübellöchern ist in der Vergangenheit unterschiedlich geurteilt worden, aber ein Neuanstrich fällt definitiv nicht mehr in die Definition eines "ordnungsgemäßen Zustandes". Ich rief also zuerst den Vermieter an und sagte ihm, dass ich die Löcher verspachteln aber nicht streichen werde und dann den Nachmieter, mit dem ich einen Termin am Folgetag vereinbarte. Und da standen wir dann und kamen nicht rein. Ein Elektriker verlegte Kabel und weigerte sich, uns die Tür aufzuschließen. Der Nachmieter, der im Nachbarladen erreichbar war, verwehrte uns ebenfalls den Zutritt. Angeblich hätte er keinen Schlüssel mehr. Ich rief also den Vermieter an und erkundigte mich, was das denn nun alles sollte.
Das wäre ihm alles zu albern gewesen und er würde jetzt Handwerker beauftragen, die die Wände verspachteln und anschließend streichen sollen. Das Geld für die Rechnungen würde er dann von meiner Kaution nehmen.
So geht's ja nicht. Denkt auch mein Anwalt, dem ich die Sache nun übergeben habe. Der mögliche Einzug des neuen Mieters hatte sich durch ein Missverständnis nunmal um zwei Tage verzögert, aber mir jede Chance auf Nachbesserung zu nehmen und dann noch mit meinem Geld Handwerker bezahlen zu wollen, die Arbeiten erledigen, für die ich gar nicht zuständig bin, ist doch etwas arg dreist.
Ich werde berichten.