Stress mit dem (Ex-)Vermieter
Der kleine Laden "Picas Tierfutter" in Delmenhorst ist aus meiner Sicht inzwischen komplett erledigt. Wir haben die restliche Ware und Einrichtung derzeit zwischengelagert und nun möchte ich Vergangenes erstmal sacken lassen. Wenn da nicht noch eine Kleinigkeit wäre, die mir noch sehr zu schaffen macht...
An den Schaufenstern klebten großflächige Aufkleber (hier sieht man einen davon), über die uns der Vermieter anfangs gesagt hat, dass die "unbedingt dranbleiben" sollen, da das seine sind. Im Mietvertrag steht, dass das Mietobjekt am Ende der Mietzeit in einem "ordnungsgemäßen" Zustand zu übergeben sei.
Wir haben also am 30. September den Laden ausgeräumt, wohlwollend ein paar Kellerregale hängen gelassen, ausgefegt und dem Vermieter den Schlüssel gebracht. Am nächsten Morgen folgte die große Überraschung am Telefon: Wir sollen gefälligst die Aufkleber von den Scheiben entfernen. Das taten wir noch am Nachmittag und während wir mit der Arbeit beschäftigt waren, kam der Vermieter mit seiner Frau und die klärten uns erstmal darüber auf, dass der Laden in einem "bezugsfertigen Zustand" (!) zu übergeben gewesen sei. Dazu hätte angeblich auch gehört, sämtliche Dübellöcher zu stopfen und vor allem: Den Laden zu streichen.
Unser Nachmieter schlug vor, dass er die Arbeiten einen Bekannten für 250€ machen lassen könnte und der Vermieter stimmte gleich zu und schlug vor, den Betrag direkt von meiner noch offenen Kaution abzuziehen. Das wäre zwar eine für mich relativ bequeme Lösung gewesen, aber bevor ich so viel Geld für das Zuspachteln einiger Löcher und für einen Anstrich, von dem ich mir nicht einmal sicher war, ob ich ihn tatsächlich leisten müsste, bezahle, bat ich um Bedenkzeit bis zum nächsten Tag. Am Abend setzte ich mich noch mit meinem Anwalt in Verbindung: Über das Zuspachteln von Dübellöchern ist in der Vergangenheit unterschiedlich geurteilt worden, aber ein Neuanstrich fällt definitiv nicht mehr in die Definition eines "ordnungsgemäßen Zustandes". Ich rief also zuerst den Vermieter an und sagte ihm, dass ich die Löcher verspachteln aber nicht streichen werde und dann den Nachmieter, mit dem ich einen Termin am Folgetag vereinbarte. Und da standen wir dann und kamen nicht rein. Ein Elektriker verlegte Kabel und weigerte sich, uns die Tür aufzuschließen. Der Nachmieter, der im Nachbarladen erreichbar war, verwehrte uns ebenfalls den Zutritt. Angeblich hätte er keinen Schlüssel mehr. Ich rief also den Vermieter an und erkundigte mich, was das denn nun alles sollte.
Das wäre ihm alles zu albern gewesen und er würde jetzt Handwerker beauftragen, die die Wände verspachteln und anschließend streichen sollen. Das Geld für die Rechnungen würde er dann von meiner Kaution nehmen.
So geht's ja nicht. Denkt auch mein Anwalt, dem ich die Sache nun übergeben habe. Der mögliche Einzug des neuen Mieters hatte sich durch ein Missverständnis nunmal um zwei Tage verzögert, aber mir jede Chance auf Nachbesserung zu nehmen und dann noch mit meinem Geld Handwerker bezahlen zu wollen, die Arbeiten erledigen, für die ich gar nicht zuständig bin, ist doch etwas arg dreist.
Ich werde berichten.
An den Schaufenstern klebten großflächige Aufkleber (hier sieht man einen davon), über die uns der Vermieter anfangs gesagt hat, dass die "unbedingt dranbleiben" sollen, da das seine sind. Im Mietvertrag steht, dass das Mietobjekt am Ende der Mietzeit in einem "ordnungsgemäßen" Zustand zu übergeben sei.
Wir haben also am 30. September den Laden ausgeräumt, wohlwollend ein paar Kellerregale hängen gelassen, ausgefegt und dem Vermieter den Schlüssel gebracht. Am nächsten Morgen folgte die große Überraschung am Telefon: Wir sollen gefälligst die Aufkleber von den Scheiben entfernen. Das taten wir noch am Nachmittag und während wir mit der Arbeit beschäftigt waren, kam der Vermieter mit seiner Frau und die klärten uns erstmal darüber auf, dass der Laden in einem "bezugsfertigen Zustand" (!) zu übergeben gewesen sei. Dazu hätte angeblich auch gehört, sämtliche Dübellöcher zu stopfen und vor allem: Den Laden zu streichen.
Unser Nachmieter schlug vor, dass er die Arbeiten einen Bekannten für 250€ machen lassen könnte und der Vermieter stimmte gleich zu und schlug vor, den Betrag direkt von meiner noch offenen Kaution abzuziehen. Das wäre zwar eine für mich relativ bequeme Lösung gewesen, aber bevor ich so viel Geld für das Zuspachteln einiger Löcher und für einen Anstrich, von dem ich mir nicht einmal sicher war, ob ich ihn tatsächlich leisten müsste, bezahle, bat ich um Bedenkzeit bis zum nächsten Tag. Am Abend setzte ich mich noch mit meinem Anwalt in Verbindung: Über das Zuspachteln von Dübellöchern ist in der Vergangenheit unterschiedlich geurteilt worden, aber ein Neuanstrich fällt definitiv nicht mehr in die Definition eines "ordnungsgemäßen Zustandes". Ich rief also zuerst den Vermieter an und sagte ihm, dass ich die Löcher verspachteln aber nicht streichen werde und dann den Nachmieter, mit dem ich einen Termin am Folgetag vereinbarte. Und da standen wir dann und kamen nicht rein. Ein Elektriker verlegte Kabel und weigerte sich, uns die Tür aufzuschließen. Der Nachmieter, der im Nachbarladen erreichbar war, verwehrte uns ebenfalls den Zutritt. Angeblich hätte er keinen Schlüssel mehr. Ich rief also den Vermieter an und erkundigte mich, was das denn nun alles sollte.
Das wäre ihm alles zu albern gewesen und er würde jetzt Handwerker beauftragen, die die Wände verspachteln und anschließend streichen sollen. Das Geld für die Rechnungen würde er dann von meiner Kaution nehmen.
So geht's ja nicht. Denkt auch mein Anwalt, dem ich die Sache nun übergeben habe. Der mögliche Einzug des neuen Mieters hatte sich durch ein Missverständnis nunmal um zwei Tage verzögert, aber mir jede Chance auf Nachbesserung zu nehmen und dann noch mit meinem Geld Handwerker bezahlen zu wollen, die Arbeiten erledigen, für die ich gar nicht zuständig bin, ist doch etwas arg dreist.
Ich werde berichten.
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Kommentare
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KiNGU am :
Enno am :
Klaus am :
Newty am :
Chancho am :
Na denn viel Spaß vor Gericht. Ich vermute, am Ende steht dann ein Vergleich, der mit Anwalts- und Gerichtskosten deutlich mehr als 250 Euro kosten wird. Aber Hauptsache, man ist ja im Recht und lässt sich bloß nichts gefallen. Denn "so" gehts ja nicht....
Sile am :
Lillian am :
Soll ich sich doch jeder rausnehmen, was er für richtig hält.
*kopfaufdentischhau*
Oh man.............
Obi am :
Ich geb ihm recht.
Ist doch total schwachsinning für 250€ vor gericht zuziehen. Das kostet min das doppelte. du hast die 250 ja schon erreicht wenn du 10min mit deinen anwalt telefonierst und er nen brief schreibt. hier gehts wirklich nur ums recht haben *find*
Uns sowas doofes wie "für was haben wir ein rechtssystem ist eh zuteuer" hab ich selten gehört. aber muss man denn die gerichte wegen jedem quer sitzenden pups behälligen?
DJ Teac am :
Nisa81 am :
Björn hat auch Rechte, die nutzt er ganz einfach. 250 Euro sind ein haufen Holz. Die würd ich nem betrügerischen Vermiter auch nicht in den Rachen stopfen!!
PAX am :
Wenn eh der Elektriker Leitungen verlegt, wäre ein Streichen der Wände sowiso sinnlos gewesen.
helmut am :
@topic:find ich ok, dass björn seinen anwalt bemüht (die müssen ja auch von was leben die armen schweine)
PAX am :
Lass den Anwalt einen markigen Brief schreiben, das regelt oft schon vieles, wenn nicht, vor Gericht würde ich mir da keine allzu grossen Sorgen machen.
flavius am :
guggug am :
Gilly am :
jemand® am :
Mieter am :
Wenn zwei Blog gleichzeitig über den Kerl berichten, wird es doch erst richtig schön.
Außerdem muss ich an den Kerl im Tierladen denken, der Ratten haben will, weil er die Wohnung so verlassen soll, wie er sie bekommen hat.
Florian am :
Aber ich wundere mich schon, warum man wegen 250 Euro einen Rechtsanwalt bemüht.
Sehr wirtschaftlich dürfte das kaum sein, selbst wenn man am Ende recht bekommt.
Ich hätte vielleicht einen Kompromiss vorgeschlagen. Zum Beispiel so: ok, ich zahl das Geld. Aber dafür quittieren Sie mir jetzt gleich, dass die Übergabe ansonsten korrekt ist.
Damit hat man sich alle möglichen sonstigen Scherereien ganz billig vom Hals gehalten.
Matlock am :
ingo am :
ausserdem sollte man die verhältnismässigkeit nicht vergessen, wie kommt björn dazu bloss "ums gut sein zu lassen" arbeiten zu bezahlen zu denen er nicht verpflichtet war? zumal das verlegen von leitungen nahelegt dass der vermieter nur die anschliessend nötigen und auf jeden fall zu seinen lasten gehenden malerarbeiten auf den vormieter abwälzen will, was selbst dann nicht in ordnung wäre wenn der wirklich hätte malern müssen.
helmut am :
bin was die handwerkerkosten angeht ganz deiner meinung, muss dir aber leider mitteilen, dass sich die meisten leute hier sicher eher weiter über knausern/verschenken streiten werden, als auf deinen sinnvollen aber leider für eine zünftige keiferei viel zu unspektakulären kommentar einzugehn
blickfangsmiley
Olet am :
1337man am :
Immer die Klappe aufreissen und wenn man selber in der Situation steckt erstmal rumheulen.
Mach weiter so Björn, verarschen lassen dad ich mich a ned, wo simma hier eigentlich...
DJ Teac am :
Ich hab zu wenig, wenn jemand will, her damit
Solchen Leute wie diesem Vermieter darf man nicht klein bei geben. Das machen vermutlich sowieso schon genug seiner "Exmieter". Man darf solche Sachen nicht immer "durchgehen" lassen, sonst haben wir bald nurnoch solche Deppen.
Da können wir auch die 190€ Rechnungen von irgendwelchen Betrügerfirmen, mit denen wir keinen Vertrag haben, bezahlen und uns nen Keks darüber freuen.
Der Klügere gibt nämlich nicht immer nach, sonst würden die Idioten bald die Welt regieren....
Obwohl wenn ich mir so manche Politiker anguck... ich hab nichts gesagt
Bender am :
D. am :
Zwei Schreiben mit hanebüchenen und rechtswidrigen Forderungen (weiße Wände statt pastellfarbene, Bohrlöcher im Fensterrahmen, alle Bodenbeläge sollen raus) - ein ernsthaftes Gespräch mit Verweis auf das geltende Mieterrecht. Dann das vermieterseitige "Angebot", 400€ von 2000€ Kaution einzubehalten und davon die "dringend notwendigen" Reparaturen zu erledigen.
Neue Erkenntnis: Gegenseitige Forderungen werden insbesondere dadurch schwer zu vergleichen, wenn eine Partei auf der Kaution der anderen sitzt.
Bei der Abwicklung dieser Sache mit Anwalt und Amtsgericht wäre - realistisch geschätzt - nach 1-2 Jahren ein Vergleich um die 150€ Einbehalt mit Teilung der Anwalts- und Prozesskosten herausgekommen.
Fazit: 1600€ heute sind dem Kaufmann lieber als 1700€ in zwei Jahren.
Konstantin am :
Ryu am :
kevin am :
evchen am :
Wurde ein schrifliches Übergabeprotokoll angefertigt?
Hier steht ein interessantes Urteil in einem ähnlichen Fall:
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/meldungen/M531--Starre--Renovierungsfristen-jetzt-auch-bei-Gesch%E4ftsraummiete-unwirksam-.php
Alwin am :
SPAR Dir die Anwaltskosten. Kaution ist immer als Bestechungsgeld für den Vermieter zu verstehen, um den Raum zu bekommen. Und bei Auszug bekommst Du die NIE wieder. Das ist unternehmerisches Risiko, und muss einkalkuliert werden. Die Vermieter kalkulieren in ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung ja auch Deine Kaution mit ein.
Nur gut gemeint...
Sadir am :
pop am :
Alwin am :
Chris M. am :
zozze am :
Hans am :
http://www.net-tribune.de/article/091008-49.php
Schimpfmeister am :
http://www.tagesschau.de/inland/renovierungsfristen100.html
guggug am :
Hans am :
http://www.mal-eben-gucken.com/cgi-bin/ngr/newsgrabber.cgi?a=view&cat=internet