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Kostenvorschuss

Oh, in dieser Sache hat sich zum ersten Mal seit April letzten Jahres etwas getan: Mein Anwalt hat endlich die Akte bekommen und ich darf schonmal 200 Euro Kostenvorschuss überweisen.

Ob ich das Geld jemals wiederbekomme oder ob von dem Täter überhaupt eine Zahlung (z.B. auch Schmerzensgeld) erfolgen wird, ist noch gänzlich unbekannt. Jemand, der ein paar Socken klaut und schließlich derart verteidigt, hat wahrscheinlich nicht mehr viel zu verlieren.

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Kommentare

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Abbo T.Karin am :

Die Erfahrung mußte ich leider auch schon machen: Auch wenn man tausendmal im Recht ist: die Kohle kriegt immer der Anwalt.

The other one am :

"Mein Anwalt hat endlich die Akte bekommen und ich darf schonmal 200 Euro Kostenvorschuss überweisen."

Na wunderbar, endlich kommt der Vorgang in Bewegung.

Durch die Überweisung greift zumindest schon mal die Bestrafung des Opfers.

Sam am :

Letztlich wünscht man sich dann doch man hätte dem Typen selber eine Lektion erteilt - aber lassen wir das

Vegeboy am :

Um Himmles Willen! Fass den Täter bloß nicht an, sonst bekommst Du echte Probleme mit seinen Anwälten. :'(

The other one am :

Ganz genau. Und der Täter muss unter Garantie keinen Vorschuss leisten und sein Fall wird schnell, unbürokratisch und mit der vollen Härte des Gesetzes in Windeseile durchgezogen.

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