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Was der Verbraucher macht …

… ist doch nicht unser Problem!

In einer internen Hygieneschulung wurde auch der Unterschied zwischen den Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdaten erklärt. Das Thema mit der Mindesthaltbarkeit sollte inzwischen jeder mitbekommen haben. Wie der Name schon sagt, sind Produkte bis zu diesem Datum auf jeden Fall haltbar und nicht ab diesem Datum garantiert tödlich. Wobei mit "haltbar" gemeint ist, dass der Hersteller bis zu diesem Datum die einwandfreie Qualität der Ware zusichert. Die Produkte haben keinen eingebauten Kalender und lösen sich um Punkt Mitternacht nach diesem Datum schlagartig auf. Auch der Gesetzgeber ist da deshalb nicht so streng. Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen sogar noch verkauft werden, was wir nach eigenem Ermessen und mit Augenmaß auch tun. Fette und Öle und daher auch Produkte mit hohem Fettanteil (also auch beispielsweise Chips und Nüsse) werden schnell ranzig, da kann und sollte man nicht mehr wochenlang abgelaufene Artikel anbieten. Wie gesagt, Augenmaß. Das alles natürlich immer zu Sonderpreisen und bei länger abgelaufenen Produkte auch durchaus mal zu eher symbolischen Preisen (5 oder 10 Cent). Dabei steht nicht der Gewinn im Vordergrund, sondern wir wollen vermeiden, dass Lebensmittel im Müll landen. Der symbolische Preis verhindert, dass Leute einfach blindlings alles abgreifen. Darauf wollte ich jetzt gar nicht hinaus.

Dann gibt es noch das Verbrauchsdatum. Dieses ist sehr viel strenger geregelt, denn Produkte mit abgelaufenem Verbrauchsdatum dürfen nicht mehr verkauft werden. Nicht Ausnahmsweise noch, nicht zum Sonderpreis und auch nicht für unseren symbolischen Preis. Gar nicht! Davon betroffen sind zum Beispiel geschnittene Salate und frischer Fisch und frisches Fleisch. Nicht grundsätzlich, aber in diesen Warengruppen findet man bei uns im Markt die meisten dieser Artikel.

Und dann steht in dieser Schulung, dass auch für Verbraucher gilt, dass die Lebensmittel nicht mehr verwendet werden dürfen. Wer denkt sich so eine Formulierung aus? Wenn ich Fleisch zu Hause habe, dessen Verbrauchsdatum ein oder zwei Tage zurück liegt, kann mir wohl schlecht jemand verbieten, diese Produkte noch zu verwenden. Durchgegart (!) hätte ich auch überhaupt keine Schmerzen damit, sie noch zu verwenden …

Da frage ich mich, ob das einfach nur eine unglückliche Formulierung ist oder ob wir Kunden ernsthaft aktiv mitteilen sollen, dass sie ein Produkt nach dem Verbrauchsdatum nicht mehr verwenden dürfen?!


Oft länger gut!

Auf vielen Produkten, hier zum Beispiel auf einer Packung "Nordlicht"-Käse von Milram, findet man seit einer Weile den Hinweis "Oft länger gut":



Die Aktion von "Too good to go" soll die Verbraucher dafür sensibilisieren, eben nicht alles direkt wegzuwerfen, nur weil das aktuelle Tagesdatum zufällig irgendwo vor dem auf der Packung aufgedruckten Datum liegt. Die meisten Produkte haben keinen eingebauten Kalender und werden am Tag x schlagartig zur tödlichen Bio-Waffe.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist der Zeitpunkt, bis zu dem die Hersteller für die einwandfreie Qualität ihrer Produkte garantieren. Diese Zeiträume sind entsprechend bemessen. Ist dieses Datum erreicht, passiert erst mal – exakt gar nichts. Bis man etwas merkt, dauert es meistens eine Weile. Dabei funktioniert meine selbstgemachte Faustregel ganz gut: Ist ein Produkt laut Aufdruck "mehrere Wochen" haltbar, kann man das Datum problemlos ein paar Wochen überschreiben. Sind es mehrere Monate, fallen ein paar Monate über dem MHD nicht auf und bei allem, bei dem nur noch eine Jahreszahl steht, merkt man auch nach einem oder zwei weiteren Jahren keinen Unterschied.

Aber selbst dann werden die Sachen nicht gleich schlecht, zumindest stellen sie meistens aus mikrobiologischer Sicht keine Gefahr für den Verbraucher dar. Wenn eine solch gravierende Veränderung aufgetreten ist, merkt man es normalerweise, wenn man sich die Ware ansieht, an ihr riecht oder tatsächlich probiert. Dann bitte sofort in die Tonne. Das ist dann übrigens meistens keine Folge eines überschrittenen Haltbarkeitsdatums, sondern entsteht durch irgendwie geöffnete Behältnissen. Das betrifft dann sowohl angebrochene Verpackungen als auch solche, die beispielsweise eine Beschädigung (Luftzieher) haben.

Da man wirklich nicht für alle Produkte pauschal ein Schema-F liefern kann, bleibt nur der Verweis auf "schauen, riechen, probieren". Auch ohne giftig oder stark gesundheitsgefährlich zu werden, verändern sich viele Produkte einfach im Laufe der Zeit. Was noch "gut" ist, mag da sicherlich auch eine sehr subjektive Empfindung sein. Daher einfach mal ein paar Beispiele quer aus dem Sortiment:

Butter: Kann ranzig werden. (Wirklich ekelig, aber das schmeckt man auch rechtzeitig!)

Schokolade: Kann durch austretendes Fett oder Zucker unansehnlich werden, auch die sensorische Wahrnehmung kann dadurch beeinflusst werden. Solange sie nicht ranzig wird (Nussschokolade), passiert meistens nichts.

Alkoholpralinen: Können austrocknen. Pech gehabt. :-P

Limonade in PET-Flaschen: Die Kohlensäure kann entweichen. Sprudelt dann einfach nicht mehr.

Schokoküsse: Werden im Laufe der Zeit immer zäher.

Speisezutaten, Nüsse: Alles mit Fett kann und wird ranzig werden.

Kekse: Werden härter / pappiger.

Chips: Werden pappiger.


Übrigens: Das Verbrauchsdatum ist gesetzlich sehr viel strenger regelt, diese Produkte dürften nach dem Datum nicht mehr veräußert werden! Aber auch da kann man mit Augenmaß viel sparen. Alle Produkte, die durchgegart (!) werden, sind meistens problemlos verzehrbar. Im schlimmsten Fall versaut einem ein verdorbenes Stück Fleisch das ganze Essen, wenn man plötzlich auf Stücken mit unerwünschtem "Hautgout" herumkaut, aber mehr passiert nicht. Bei zum Direktverzehr vorgesehenen Lebensmittel mit Verbrauchsdatum (z.B. geschnittene Salate, Hackepeter etc.) ist falsche Sparsamkeit übrigens nicht angebracht. Das kann auch immer gutgehen, denn auch diese Dinge haben keine eingebaute Uhr, sicherheitshalber entsorgt man diese Produkte aber spätestens am übernächsten Tag einfach pauschal.