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Was der Verbraucher macht …

… ist doch nicht unser Problem!

In einer internen Hygieneschulung wurde auch der Unterschied zwischen den Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdaten erklärt. Das Thema mit der Mindesthaltbarkeit sollte inzwischen jeder mitbekommen haben. Wie der Name schon sagt, sind Produkte bis zu diesem Datum auf jeden Fall haltbar und nicht ab diesem Datum garantiert tödlich. Wobei mit "haltbar" gemeint ist, dass der Hersteller bis zu diesem Datum die einwandfreie Qualität der Ware zusichert. Die Produkte haben keinen eingebauten Kalender und lösen sich um Punkt Mitternacht nach diesem Datum schlagartig auf. Auch der Gesetzgeber ist da deshalb nicht so streng. Produkte mit abgelaufenem MHD dürfen sogar noch verkauft werden, was wir nach eigenem Ermessen und mit Augenmaß auch tun. Fette und Öle und daher auch Produkte mit hohem Fettanteil (also auch beispielsweise Chips und Nüsse) werden schnell ranzig, da kann und sollte man nicht mehr wochenlang abgelaufene Artikel anbieten. Wie gesagt, Augenmaß. Das alles natürlich immer zu Sonderpreisen und bei länger abgelaufenen Produkte auch durchaus mal zu eher symbolischen Preisen (5 oder 10 Cent). Dabei steht nicht der Gewinn im Vordergrund, sondern wir wollen vermeiden, dass Lebensmittel im Müll landen. Der symbolische Preis verhindert, dass Leute einfach blindlings alles abgreifen. Darauf wollte ich jetzt gar nicht hinaus.

Dann gibt es noch das Verbrauchsdatum. Dieses ist sehr viel strenger geregelt, denn Produkte mit abgelaufenem Verbrauchsdatum dürfen nicht mehr verkauft werden. Nicht Ausnahmsweise noch, nicht zum Sonderpreis und auch nicht für unseren symbolischen Preis. Gar nicht! Davon betroffen sind zum Beispiel geschnittene Salate und frischer Fisch und frisches Fleisch. Nicht grundsätzlich, aber in diesen Warengruppen findet man bei uns im Markt die meisten dieser Artikel.

Und dann steht in dieser Schulung, dass auch für Verbraucher gilt, dass die Lebensmittel nicht mehr verwendet werden dürfen. Wer denkt sich so eine Formulierung aus? Wenn ich Fleisch zu Hause habe, dessen Verbrauchsdatum ein oder zwei Tage zurück liegt, kann mir wohl schlecht jemand verbieten, diese Produkte noch zu verwenden. Durchgegart (!) hätte ich auch überhaupt keine Schmerzen damit, sie noch zu verwenden …

Da frage ich mich, ob das einfach nur eine unglückliche Formulierung ist oder ob wir Kunden ernsthaft aktiv mitteilen sollen, dass sie ein Produkt nach dem Verbrauchsdatum nicht mehr verwenden dürfen?!


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Kommentare

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Woi am :

Ich denke, es ist eine passive Schutzformulierung:
Sollte sich der Verbraucher über ein Problem nach dem Konsum des Artikels nach dem zu-verbrauchen-bis-Datum beschweren, kann man ihm so entgegenbringen, dass er diesen gar nicht konsumieren DURFTE.
Ihn aktiv davon abbringen oder es prüfen zu müssen, erwartet wohl keiner ;-)

eigentlichegal am :

Die Person die das kauft und zubereitet, muss ja nicht identisch mit der Person sein, die das unwissentlich isst.
Und die hätte dann eine Rechtsgrundlage um juristisch vorzugehen.

Habakuk am :

"Dürfen" wird in manchen Gegenden im Sinne von "Sollen" gebraucht, so auch bei uns.

Beispiel: "Du darfst nicht einfach dazwischen rufen, wenn der Papa sich mit dem Onkel unterhält"

Vielleicht hat es der Schreiber auch einfach nur so gemeint, man soll die Lebensmittel eben nicht mehr verwenden. Juristisch relevant verbieten kann man es in der Praxis nicht, das stimmt, und es würde auch keinen Sinn machen.

Raoul am :

„Dann gibt es noch das Verbrauchsdatum. Dieses ist sehr viel strenger geregelt, denn Produkte mit abgelaufenem Verbrauchsdatum dürfen nicht mehr verkauft werden. Nicht Ausnahmsweise noch, nicht zum Sonderpreis und auch nicht für unseren symbolischen Preis. Gar nicht!“

Da habe ich übrigens letztens eine echt clevere Möglichkeit bei unserer „Sushi-Insel“ gesehen, wie das umgangen werden kann.

Besagte Sushiinsel hat auch Hähnchenspieße „Teriaki“ im Angebot. Diese sind zwar gegart, haben aber dennoch ein „zu verbrauchen bis“-Datum (im Gegensatz zu einem Tag bei Sushi sind es hier zwei Tage).

Da die Hähnchenspieße in der Auslage leer waren, habe ich die Sushi-Asiatin gefragt, ob sie davon noch welche hat. In der Tat, eine komplett volle (Kühl-)Schublade sogar. Die gewünschten Spieße wurden dieser entnommen, in das Schälchen gepackt, die Bezeichnung in den Drucker eingegeben, der das Klebeetikett mit Preis, Zutaten und „zu verbrauchen bis“-Datum angibt ausdruckt und die Schale damit versiegelt.

Da die Schublade ja nun aber noch knallvoll war (ich war abends gegen 17 Uhr military time da), würde ich schon davon ausgehen, daß einige davon da einfach am nächsten Tag verkauft werden, dann frisch verpackt und mit einem neuen „zu verbrauchen bis“-Datum versehen, das immer je nach Ware automatisch berechnet wird und nun einen Tag weiter in der Zukunft liegt. So kann man‘s natürlich auch machen.

(Ich schätze schon, daß die da auch irgendwelche internen Regeln haben und die Spieße nicht allzu lang so ausgegeben werden. Aber problemlos möglich ist das und immerhin suggeriert ein (unnötig) kurzes Verbrauchsdatum ja auch absolute Frische. Die Spieße habe ich selbst übrigens auch schon 5 Tage über dem Verbrauchsdatum gegessen, die waren immer noch einwandfrei. Nach etwa 10 Tagen jedoch fangen sie an zu schimmeln, wie ich bei einer in den Tiefen des Kühlschrankes verschollenen Packung leider feststellen musste.)

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