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Leserfrage zu Alkoholkauf durch Minderjährige

Vor einer Weile habe ich eine Mail von einem langjährigen Blogleser bekommen, der einfach mal mal meine Meinung zu einer Sache hören wollte, die ihm privat passiert ist:

Hallo Björn,

ich bin seit vielen Jahren ein stiller Genießer Deines Blogs. Da ich durch Dich einen Einblick in die Welt der Supermärkte bekommen habe, möchte ich Dich um Deine Meinung bitten:

Unsere 17-jährige Tochter hat im örtlichen Edeka für eine Halloween-Party eingekauft. Neben reichlich Softdrinks der Eigenmarke wurden auch diverse Flaschen Wodka und Tequila eingekauft. Waren im Gesamtwert von 200€. Die Verkäuferin hat sich mündlich bestätigen lassen, dass unsere Tochter 18 sei. Eine Ausweiskontrolle fand nicht statt.

Nun sind bei der Party natürlich diverse Getränke übrig geblieben. Neben 5 Flaschen Wodka noch 11 Pakete der G+G Cola, Orange und Zitrone in unversehrt eingeschweißten Six-Packs. Der örtliche Händler lehnt eine Rücknahme ab. Wie würdest Du damit umgehen. Auch in Hinblick des Alkoholverkaufs an Minderjährige und unter Berücksichtigungen des "Taschengeldparagraphen"?
Puh, das wirkte kompliziert. Ich machte mir ein paar Gedanken darüber, wie ich mit der Situation umgehen würde und stellte mir dabei auch immer die typische Verteidiger-Antwort vor: "Können Sie das beweisen?" Ich bin natürlich kein Anwalt und genau mit diesen Worten begann auch meine Antwort:

Moin,

ich bin kein Anwalt, aber ich versuche mal, meine persönliche Einschätzung zu geben. Kommt demnächst auch noch mal im Blog. ;-)

Grundsätzlich dürften bei einer 17-jährigen auch 200 Euro wertmäßig noch unter den Taschengeldparagraphen fallen. Da bis zur Volljährigkeit ausdrücklich davon ausgenommen "von den Eltern verbotene" Waren sind, wäre eure (elterliche) Einstellung dazu nicht unwichtig. Ich würde meiner Tochter nicht den Kauf erlauben, andere eben schon. Da kommt dann der zweite Faktor: Muss der Kauf von den Eltern verboten sein oder reicht auch eine gesetzliche Regelung? Die würde nämlich in diesem Fall greifen.

Der Edeka-Markt hätte ihr den Alkohol natürlich gar nicht verkaufen dürfen. Bei uns gilt pauschal die Anweisung, wenn jemand nicht definitiv aussieht als wäre er älter als 25, könnte er oder sie auch 16 sein.
Aber: Die Halloween-Party ist ja nun vermutlich schon zwei Wochen her, der Kauf fand noch irgendwann davor statt. Irgendwelche Beweise sind wahrscheinlich nur die Aussage der einen gegen die Aussage der anderen. Wie wollt ihr ernsthaft nachträglich beweisen, dass eurer Tochter der Alkohol verkauft wurde? Vielleicht war sie ja nur dabei und ein volljähriger Freund oder Freundin hat den Kauf abschließend getätigt. Wenn ich als Ladenbetreiber meine Haut retten müsste, würde ich genau so argumentieren.

Zur Warenrückgabe: Nach zwei oder vermutlich sogar eher drei Wochen nach dem Kauf ist natürlich aus Sicht des Marktes nicht mehr unbedingt zu verstehen, warum die Ware erst jetzt zurückgegeben werden soll. Abgesehen davon, dass sie die Artikel eben auch grundsätzlich gar nicht zurücknehmen müssten, sofern nicht irgendjemand beweisen kann, dass der Verkauf rechtswidrig erfolgt ist. Ein Qualitätsmangel an der Ware besteht ebenfalls vermutlich nicht.

Da man mit Freundlichkeit immer weiter kommt: Fragt doch mal nett und ohne wilde Drohungen nach, ob ihr zumindest nur den Alkohol (die Softdrinks würden bei den Teenies in den nächsten Wochen doch bestimmt leer werden) zurückgeben dürft, notfalls auch nicht gegen Bargeld sondern einen Einkaufsgutschein des Marktes. Das wäre dann aber reine Kulanz des Marktes.

Wie gesagt: Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine Einschätzung als Ladenbetreiber, Vater und jemandem mit (vermutlich) halbwegs gesundem Menschenverstand.

Würde mich aber freuen, wenn du mir noch mitteilst, wie die Sachen weiter- oder ausgegangen ist. :-)
Die Antwort folgte tatsächlich nach einer Weile. Kurz: Er hatte eine E-Mail an den Markt geschrieben und die Situation geschildert und darin auch, wie ich es auch vorgeschlagen hatte, freundlich nach einer kulanten Lösung gefragt. Man einigte sich schließlich darauf, dass die komplette restliche Ware im Tausch gegen einen Gutschein zurückgenommen wird. Das war dann wohl für alle Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung.

Lasst das aber nicht zur Gewohnheit werden, ich kann von hier aus nicht alle eure Probleme lösen, die ihr in irgendwelchen Supermärkten habt. :-P

Drei Gläser Würstchen

Eine ältere Kundin sprach uns an und wollte wissen, ob sie drei von vier gekauften Gläsern Würstchen gegen eine andere Marke umtauschen dürfte. Diese würden nämlich ihrem Enkel nicht schmecken und sonst haben sie keinen Abnehmer für die Würstchen. Ein Kassenbon hatte sie nicht, will die Gläser aber "vor ungefähr drei Wochen" gekauft haben.

Ich zögerte, stimmte aber schließlich zu. Die Gläser sind schließlich versiegelt und es gibt auch kein Problem mit der Kühlkette, wie bei diesen Torten, und man versucht ja immer, mit Freundlichkeit zu glänzen. Sie ließ ihren Einkauf kurz bei uns stehen und holte die Gläser von zu Hause. Überraschung eins: Die drei Gläser haben drei unterschiedliche Haltbarkeitsdaten, die auch allesamt nicht mit dem Datum der Ware bei uns im Regal übereinstimmten. Aber da kam auch schon Überraschung zwei: In ihren Gläsern war ein Würstchen mehr als in unseren, die Artikelnummer (EAN/GTIN) passte auch nicht. Das Regaletikett hier am Regal war aber bereits drei Monate alt, dass sich in den letzten drei Wochen da nennenswert hinsichtlich des Inhalts der Gläser etwas verändert hat, ist also auch auszuschließen gewesen.

"Die habe ich aber hier gekauft", versicherte die Frau mir, "vielleicht war es ja eine Aktion, dass es da ein Würstchen mehr gab."

Ich befragte unser Warenwirtschaftssystem. Die von ihr mitgebrachten Würstchengläser sind bei uns zwar bekannt, wurden aber im gesamten vergangenen Jahr nicht einmal verkauft. "Aber ich kaufe doch nur hier ein, die müssen von Ihnen sein", sprach die Frau schon fast mit einem verzweifelten Tonfall.

Ich blieb dabei, dass das nicht sein kann. Wenn dieser Artikel hier verkauft worden wäre, wüsste unser Kassensystem das.

Plötzlich fiel ihr ein, dass sie die Würstchen auch eventuell in einem anderen Edeka-Markt gekauft haben könnte. "Da wo ich meinen Enkel immer abhole, ist ja auch ein Laden, da könnte ich die auch gekauft haben."

Ich vermute, da hat sie die Gläser gekauft.

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Nachtrag:

Ich hatte den Beitrag geschrieben und muss (Wurstfiger) … (pun NOT intended) irgendwie beim Datum Murks eingetippt haben. Im ganzen Stress der letzten Wochen (Jahresendgeschäft, Inventur) war mein Kopf wohl nicht frei genug, um den langen Beitrag hier im Archiv zu sehen und so schrieb ich die oben stehende kürzere Version noch einmal – ohne zu merken, dass der Beitrag nun zweimal im Blog zu finden war. So war das natürlich nicht gedacht. Die erste aber zeitlich falsche Version ist nun aus dem Archiv gelöscht, aber ich fand es zu schade, den Text einfach zu löschen. Daher hier noch einmal die zweite Version des Textes zu "Drei Gläser Würstchen":

Eine Frau betrat den Laden und sprach einen meiner Mitarbeiter an. Sie erkundigte sich, ob sie drei Gläser Würstchen von Böklunder, die sie vor drei Wochen gekauft haben will, aber leider keinen Bon mehr hat, gegen drei Gläser von Meica tauschen dürfe. Ihr Enkel, für den sie die Würstchen gekauft hatte, würde sie nicht mögen. Daher hatte sie auch eines der vier ursprünglich gekauften Gläser geöffnet. Mein Kollege holte mich schließlich dazu, denn die Entscheidung wollte er nicht ganz alleine treffen.

Ich hörte mir an, was die Kundin zu sagen und hatte und da ich nicht päpstlicher als der Papst sein wollte, entschied ich, dass wir die drei Gläser zurücknehmen würden. Immerhin würde sie dafür ja die (teureren) Meica-Würstchen kaufen. Passt doch alles. Hinzu kam, dass die Frau nebenbei einen etwas größeren Einkauf erledigte und wir eine zahlende Kundin nicht wegen reiner Bürokratie vergraulen wollten.

Die Frau ließ dann ihren halb gefüllten Einkaufswagen kurz bei uns stehen und holte die drei Gläser von zu Hause. Als sie zurück zu uns in den Laden kam, fingen die Merkwürdigkeiten erst an: In weiser Voraussicht hatte ich meinen Mitarbeiter vorab noch einmal darauf hingewiesen, auf die Daten der zurückgebrachten Gläser zu achten. Es wäre nicht das erste Mal, dass jemand gefühlt von "ein paar Wochen" redet und die Artikel dann schon Monate alt sind.

Den Rest sollte mein Mitarbeiter mit der Kundin abwickeln.

Nach einer weile kam er zu mir ins Büro, weil er sich darüber wunderte, dass jedes der drei Gläser ein anderes Haltbarkeitsdatum hat. Hinzu kam, dass keines dieser Daten auch nur annähernd mit der Ware hier im Regal übereinstimmte.

Die Fragezeichen in unseren Köpfen waren zu dem Zeitpunkt schon groß, noch größer wurden sie, nachdem uns aufgefallen war, dass die von der Frau mitgebrachten Gläser jeweils 6 Würstchen enthielten – und nicht nur fünf, wie es bei der Ware hier im Regal der Fall war,

Da es natürlich sein könnte, dass es kürzlich eine Änderung der Füllmenge oder vielleicht zwischendurch eine Aktion mit einem Würstchen mehr gegeben hat, guckte ich mal im System nach. Immerhin hatten die von der Kundin mitgebrachten Gläser eine andere EAN/GTIN als die Ware hier im Regal. Wenig überraschend war zu dem Zeitpunkt für mich, dass wir von den mitgebrachten Gläsern im gesamten laufenden Jahr nicht ein Glas verkauft haben. Selbst eine Änderung der Füllmenge oder der Artikelnummer war auszuschließen, denn das Regaletikett von unserer Ware war inzwischen auch schon mehrere Monate alt. Hätte sich da in den letzten Tagen erst etwas geändert, wäre ja noch jede bis dahin aufgetretene Unstimmigkeit ja möglicherweise noch irgendwie zu erklären gewesen.

"Wir können die Gläser nicht zurücknehmen", sagte ich der Frau. "Die sind nicht von uns und ich habe diesen Artikel auch gar nicht bei uns im Kassensystem."

Ich zeigte ihr sogar noch so weit meine wohlwollende Absicht, dass ich ihr erklärte, dass ich die Gläser ja sogar zurückgenommen hätte, wenn die gar nicht von uns gewesen wären. Aber da es diesen Artikel wie gesagt überhaupt nicht bei uns im System gibt, ist das etwas schwierig.

Nach einigem Hin und Her waren wir wieder bei einem Punkt angelangt, den wir im Laufe der vergangenen Minuten schon mehrfach erreicht hatten: "Aber die müssen von hier sein, ich kaufe ja nur hier ein."

Nachdem ich der Frau noch einmal alle Gründe aufgeführt habe, warum diese drei Würstchengläser definitiv nicht von uns sein können, auch wenn sie doch immer nur bei uns einkauft, fiel ihr plötzlich etwas ein: "Da in der Nähe, wo mein Enkel wohnt, ist ja auch ein Laden. Möglicherweise habe ich die doch da gekauft …"

So ganz traue ich der Sache dennoch nicht, denn auch in dem Laden kann ich mir nicht vorstellen, dass von diesem Artikel Ware mit drei verschiedenen Haltbarkeitsdaten im Regal steht, dazu noch mit so geringen Abständen. Ist zwar nicht unmöglich, aber dennoch seltsam. Aber so viel zum Thema, dass sie doch nie woanders außer bei uns einkaufen würde.

Ich verbleibe mit einem kopfkratzenden "Ach?"

Joghurt mit drei Tagen MHD

Eine Kundin rief an und erklärte, dass sie "vor ein paar Tagen" mehrere Becher Joghurt bei uns gekauft hat. Nun würde sie die jedoch gerne einige davon zurückgeben, denn inzwischen haben sie nur noch drei Tage MHD und bis dahin könne sie die auf gar keinen Fall alle essen.

Warum wir die Becher nicht zurückgenommen haben, kann sich vermutlich jeder denken. Wir wissen nicht, wie die gelagert wurden, weshalb wir kühlpflichtige Produkte generell nicht zurücknehmen. Von berechtigten Reklamationen natürlich mal abgesehen.

Mein Mitarbeiter erklärte ihr, dass es ja auch nur ein Mindesthaltbarkeitsdatum ist und sie die Produkte bei korrekter Lagerung auch noch darüber hinaus sorgenfrei konsumieren kann. "Verlassen Sie sich auf Ihre Sinne", sagte er ihr, "Sehen, riechen, schmecken. Wenn der Joghurt noch gut aussieht, gut riecht und auch gut schmeckt, können sie ihn doch bedenkenlos essen."

Eben.

Unser Kundenservice geht ja weit, aber da ist dann auch bei uns mal Schluss.

SPAR-Leergutbon

Die Macht der Gewohnheit hatte leider durchgeschlagen und so hat der Kollege die Bons leider allesamt vernichtet. Gerade für diesen Beitrag wäre ein Foto schön gewesen, aber das ist leider nicht zu ändern.

Dafür passt der Beitrag ganz hervorragend zu dieser Frage zur Auszahlung von Pfandbons. Da möchte ich vor allem auf meine Antwort Nummer vier verweisen: "Es ist doch eigentlich sogar schön, wenn ein Kunde mit einem alten Bon ankommt, den er irgendwo vergessen hat. Ganz ehrlich – den Gegenwert in Form von Leergut haben wir doch längst bekommen und mit dem Geld gearbeitet. Wollen wir jetzt einen Kunden unglücklich machen, der gerade beweist, dass er sogar schon vor Jahren Kunde bei uns war?"

Worum es geht? Nun: Dieser Kunde war schon vor Jahren Kunde bei uns und hat sich sehr gefreut, dass wir seinen älteren Leergutbon noch angenommen haben. Auf dem stand oben nämlich noch etwas von "SPAR-Markt" – und das sind wir nun bekanntlich seit inzwischen über drei Jahre schon nicht mehr.

Keinen neuen Schlüsselschrank

Der Händler hat mich eben angerufen und mir mitgeteilt, dass der Hersteller aufgrund der inzwischen vergangenen Zeit nicht gewillt ist, den Schlüsselschrank zu ersetzen oder zu reparieren.

Wäre natürlich nett gewesen. Ich hätte das Ding damals auch einfach selber einmal auf Herz und Nieren checken können. In meiner Neugierde hatte ich den Schrank zwar ausgepackt und begutachtet, aber da war mir der Transportschaden dennoch nicht aufgefallen.

Ich reg mich doch nicht auf, zumal die Kiste ja nun auch kein Vermögen gekostet hat. Da schnappe ich mir gleich einen Metallbohrer und zwei (oder vier, mal gucken) kleine Schrauben und richte die Scharniere wieder selber.

Wäre ja schlimm, wenn das blogbare Material ausgehen würde. :-D

Schlüsselschraaaaahhh!!!

Um mich mal etwas von der ganze Elektrobastelei abzulenken, habe ich mir vorhin mal den vor rund 1,5 Jahre (oha, so lange schon wieder …) gekauften Schlüsselschrank geschnappt, der seit dem auf meinem Regal im (alten) Büro stand und wollte ihn montieren.

Weil das Ding schwer ist, habe ich ihn mit Hilfe von ein paar leeren Getränkekisten gestützt uns ausgerichtet:



Da habe ich mich zum ersten Mal näher mit dem Ding beschäftigt, denn außer einem ersten Foto habe ich ihn noch nicht weiter begutachtet. Hat zwar ein paar Lackabschürfungen an der Vorderseite, aber damit konnte ich leben. Was allerdings deutlich problematischer als diese Abschürfungen ist, könnt ihr auf dem folgenden Foto sehen:



Offenbar ist der Schrank irgendwann mal (beim Hersteller, Händler oder beim Transport, was am wahrscheinlichsten ist) heruntergefallen. Dadurch sind zwei Scharniere, welche eine der inneren Klappen halten, losgerissen. Dadurch lässt sich der Schrank leider überhaupt nicht mehr richtig schließen, zumindest nur mit Gewalt, wenn man die den Scharnieren gegenüberliegende Seite nach außen drückt.

Habe den Händler mal angeschrieben und auch schon eine Rückmeldung bekommen. Obwohl das nun schon so lange her ist, werde ich wohl einen neuen Schlüsselschrank bekommen. Das wäre natürlich sehr erfreulich! :-)