Der Fotobeweis
Ende Februar bekam ich Post vom Ordnungsamt. In dem Brief steckte ein sogenannter Zeugenfragebogen, darunter stand auch, warum ich dieses Schreiben bekommen habe: "Der Führer des Kfz / dem Beauftragten des Halters des Kfz […] wird vorgeworfen, am 23.02.2022 um 16:09 Uhr in Bremen, Kantstraße 87 folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) nach §24 StVG begangen zu haben: Sie parkten den Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen. Beweismittel: Foto, Ventilstellung"
Stellen wir fest: Nein, das stimmt so nicht. Bekanntlich stelle ich den Hänger öfter mal auf dem Parkstreifen gegenüber unserer Einfahrt ab. Das ist prinzipiell ja auch nicht verboten, im Schreiben steht es ja auch direkt drin: "länger als zwei Wochen" heißt, dass ein Anhänger ohne Zugfahrzeug bis zu zwei Wochen auf öffentlichen Parkflächen stehen darf. Länger steht er dort auch nie, vor allem nicht nach der erfolgten Containerleerung. Dann rolle ich den Hänger nämlich normalerweise immer wieder direkt runter zu uns auf den Hof.
Am 1. März sollte unser Container wieder geleert werden und daher hatte ich den Hänger in der Woche vorher schon aus der Halle geholt. Dort stand er nämlich seit Mitte Januar bis zu unserem Schornsteinfeger-Termin am 22. Februar. Da der Platz gegenüber unserer Einfahrt auf dem Parkstreifen gerade frei war, stellte ich den Hänger dort hin. Wenn also jemand am 23. Februar festgestellt haben will, dass der Anhänger dort seit "länger als zwei Wochen steht", stimmt bei dem Anzeigenerstatter wohl irgendetwas nicht. Er stand zu dem Zeitpunkt nämlich gerade mal etwa 26 Stunden dort herum und langweilte sich.
Ich notierte auf der Rückseite des Schreibens ohne weitere Erklärungen, dass ich den Anhänger am 22. Februar dort abgestellt hatte und warf den Fragebogen in den Briefkasten.
Gute zwei Wochen später bekam ich quasi das gleiche Schreiben wieder zugestellt, diesmal mit der Überschrift "Verwarnung / Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit(en)". Diesmal lag ein etwas längerer Fragebogen dabei, den ich wahrheitsgemäß ausfüllte: "Der Anhänger wurde von mir am 22.2.22 dort abgestellt, nachdem er seit Mitte Januar bei mir in der Halle stand. Er KANN am 23.2. nicht "länger als 2 Wochen" dort gestanden haben."
Ich meine, wie wollen die denn "beweisen", dass der Hänger dort "länger als zwei Wochen" gestanden haben soll, wenn er es definitiv nicht tat? Was kommt als nächstes? Methoden wie in einem Hexenprozess? Wenn sie untergeht war sie eine Hexe und wenn sie nicht untergeht, muss sie erst recht eine Hexe sein? Man muss doch irgendwie aus der Nummer rauskommen können, sonst wäre das Konzept mit dem Fragebogen ja auch recht überflüssig …
Mal gucken, was da jetzt kommt. Entweder ignorieren die meine Ausführungen gänzlich und schicken mir als nächstes einen Bußgeldbescheid oder die gucken sich ihr Beweismittel "Foto, Ventilstellung" noch einmal genauer an. Da müssten sie schon ziemlich merkbefreit sein, denn natürlich stand der Hänger "etwa" an der selben Stelle, aber bestimmt nicht auf den halben Meter genau. Und dass dann auch noch die Ventilstellung der Räder tatsächlich an der selben Position wie im Januar sein soll, wäre schon sehr seltsam.
Stellen wir fest: Nein, das stimmt so nicht. Bekanntlich stelle ich den Hänger öfter mal auf dem Parkstreifen gegenüber unserer Einfahrt ab. Das ist prinzipiell ja auch nicht verboten, im Schreiben steht es ja auch direkt drin: "länger als zwei Wochen" heißt, dass ein Anhänger ohne Zugfahrzeug bis zu zwei Wochen auf öffentlichen Parkflächen stehen darf. Länger steht er dort auch nie, vor allem nicht nach der erfolgten Containerleerung. Dann rolle ich den Hänger nämlich normalerweise immer wieder direkt runter zu uns auf den Hof.
Am 1. März sollte unser Container wieder geleert werden und daher hatte ich den Hänger in der Woche vorher schon aus der Halle geholt. Dort stand er nämlich seit Mitte Januar bis zu unserem Schornsteinfeger-Termin am 22. Februar. Da der Platz gegenüber unserer Einfahrt auf dem Parkstreifen gerade frei war, stellte ich den Hänger dort hin. Wenn also jemand am 23. Februar festgestellt haben will, dass der Anhänger dort seit "länger als zwei Wochen steht", stimmt bei dem Anzeigenerstatter wohl irgendetwas nicht. Er stand zu dem Zeitpunkt nämlich gerade mal etwa 26 Stunden dort herum und langweilte sich.
Ich notierte auf der Rückseite des Schreibens ohne weitere Erklärungen, dass ich den Anhänger am 22. Februar dort abgestellt hatte und warf den Fragebogen in den Briefkasten.
Gute zwei Wochen später bekam ich quasi das gleiche Schreiben wieder zugestellt, diesmal mit der Überschrift "Verwarnung / Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit(en)". Diesmal lag ein etwas längerer Fragebogen dabei, den ich wahrheitsgemäß ausfüllte: "Der Anhänger wurde von mir am 22.2.22 dort abgestellt, nachdem er seit Mitte Januar bei mir in der Halle stand. Er KANN am 23.2. nicht "länger als 2 Wochen" dort gestanden haben."
Ich meine, wie wollen die denn "beweisen", dass der Hänger dort "länger als zwei Wochen" gestanden haben soll, wenn er es definitiv nicht tat? Was kommt als nächstes? Methoden wie in einem Hexenprozess? Wenn sie untergeht war sie eine Hexe und wenn sie nicht untergeht, muss sie erst recht eine Hexe sein? Man muss doch irgendwie aus der Nummer rauskommen können, sonst wäre das Konzept mit dem Fragebogen ja auch recht überflüssig …
Mal gucken, was da jetzt kommt. Entweder ignorieren die meine Ausführungen gänzlich und schicken mir als nächstes einen Bußgeldbescheid oder die gucken sich ihr Beweismittel "Foto, Ventilstellung" noch einmal genauer an. Da müssten sie schon ziemlich merkbefreit sein, denn natürlich stand der Hänger "etwa" an der selben Stelle, aber bestimmt nicht auf den halben Meter genau. Und dass dann auch noch die Ventilstellung der Räder tatsächlich an der selben Position wie im Januar sein soll, wäre schon sehr seltsam.