Privatkauf, Rückgaberecht und Firmenadresse
Ich hatte privat bei einem Onlinehändler ein kleines Gerät für unsere Haustechnik gekauft. 50 Gramm leicht, 350 Euro teuer – und leider nicht passend, da ich vor lauter Euphorie darüber, in der Google-Werbeanzeige das Foto des richtigen Artikels angezeigt bekommen zu haben, nicht mehr darauf geachtet hatte, dass die genaue Modellbezeichnung davon abwich. Das Teil wurde von unserer Steuerung nicht erkannt und sollte wieder zurück.
Ich schrieb einen Widerruf und bekam folgende Antwort:
Nachdem geklärt war, dass ohne Wenn und Aber ein Privatkauf war, ging es dann mit der Rücksendung doch ganz problemlos.
Ich schrieb einen Widerruf und bekam folgende Antwort:
Guten Morgen, Herr Harste,Nice try. Aber: Anständig wie ich bin, habe ich diesen Smart-Home-Firlefanz nicht ungerechtfertigterweise versucht, beim Finanzamt einzureichen und so steht auf der Rechnung nicht "Neustädter Frischmarkt e. K.", sondern nur mein Name mit dem Adresszusatz "c/o EDEKA-Markt". Letzterer muss sein, denn es sind schon viele Sendungen in der Vergangenheit deshalb nicht angekommen, weil die Post- und Paketboten einfach meinen Namen hier nicht auf einer der Klingeln gefunden haben. Dass er drei Meter breit oben am Haus steht … egal.
wir möchten darauf hinweisen, dass für gewerbliche Käufer kein gesetzlicher Anspruch auf Widerruf besteht.
Gerne machen wir bei Ihnen jedoch eine Ausnahme und nehmen die Ware jedoch auch von gewerblichen Käufern unter Einbehalt von Handlings-/Manipulationsgebühr von 10% zurück.
Nachdem geklärt war, dass ohne Wenn und Aber ein Privatkauf war, ging es dann mit der Rücksendung doch ganz problemlos.