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Abladen auf dem Schutzstreifen (Die Fortsetzung)

Seit April letzten Jahres ist das Halten auf Fahrradschutzstreifen ausdrücklich verboten. Nun gibt es bei uns keine andere Möglichkeit, so dass wir uns seit dem mit immer wieder neuen Ausnahmegenehmigungen über Wasser gehalten haben. Aktuell haben wir die fünfte oder sechste Ausnahmegenehmigung. Das sollte eine vorübergehende Behelfslösung sein, bis eine vernünftige, dauerhafte Lösung gefunden wurde. Ich stand, nicht zuletzt für besagte Ausnahmegenehmigungen, ständig im Kontakt mit dem Amt für Straßen und Verkehr hier in Bremen.

Nun hatten wir endlich einen Ortstermin und haben uns mit dem ASV und einigen Mitgliedern des Berats die Situation hier vor dem Markt angesehen und einige mögliche Lösungen erörtert.

1. Auf einem der Parkstreifen ein (temporäres) Halteverbot einrichten:
Scheint die einfachste Lösung zu sein, aber es ist allen klar, dass dort garantiert jeden Morgen Autos stehen würden. Natürlich könnten wir dann die Polizei benachrichtigen und diese würde dann versuchen, die Halter der Fahrzeuge zu erreichen und letztendlich auch die Autos abschleppen lassen. Das ist aber nicht in ein paar Minuten erledigt und kein LKW-Fahrer hat die Zeit, so lange zu warten. Und wo sollte er auch warten? Auf dem Schutzstreifen? Und die Zeit dann zum Abladen nutzen? Merkt ihr auch, nicht wahr?

2. Einen der Parkstreifen mit Pollern für uns absperren:
Wäre eine super Sache. Aber mal ehrlich: Für die maximal eine Stunde am Tag würde dann die Fläche dauerhaft nicht mehr als Parkfläche zur Verfügung stehen. Das wäre wirklich unfair.

3. Den Schutzstreifen auflösen. Der existiert (derzeit) ohnehin nur auf etwa 20% der gesamten Länge der Gastfeldstraße, nämlich in dem Bereich von etwa 50m vor und bis 150m nach meinem Laden. Große Einwände vom Beirat, der Schutzstreifen muss bleiben und verbessert werden. Der Radfahrer in mir hat dem Anliegen zu 100 Prozent zugestimmt.

Es wird nun auf folgende Lösung hinauslaufen:

4. Der Schutzstreifen und die Parkstreifen bleiben, wir werden weiterhin mit Ausnahmegenehmigungen arbeiten. Die bekommen wir aber in der maximal ausstellbaren Länge von drei Jahren, so dass ich mich nicht mehr alle paar Monate darum zu kümmern brauche. Drei Jahre sind ein Intervall, mit dem ich leben kann.

Seit April 2020 brauchten wir unsere Ausnahmegenehmigung übrigens noch nie vorzuzeigen. Mal gucken, wann da die Premierenvorstellung folgen wird. :-D

Abladen auf Schutzstreifen

Seit Anfang der Woche gilt die Novelle der StVO. Darin enthalten ist auch eine Regelung bezüglich des Haltens auf dem Schutzstreifen, der unter anderem auch hier in der Gastfeldstraße eingezeichnet ist. Mit aller Regelmäßigkeit stehen bei uns morgens die LKW auf diesem Schutzstreifen, da es logistisch überhaupt nicht anders machbar ist. Fast alle Läden in einer Lage wie wir, bekommen ihre Ware so geliefert und irgendwo müssen die Lastwagen ja stehen.

Bei unseren Lieferanten macht sich gerade Unbehagen breit, vor allem natürlich bei den Fahrern. Denn bei einem Vergehen gibt es neben dem (relativ) kleinen Bußgeld auch noch einen Punkt in Flensburg, der auf deren privates Konto geht. Dass unter der Prämisse keine große Motivation herrscht, hier vor dem Laden die eingezeichnete Spur zu blockieren, ist klar. Nur wie soll es anders gehen?

Habe nun mal dem Amt für Straßen und Verkehr hier in Bremen die Problematik dargelegt. Irgendeine Lösung werden wir finden müssen, so ganz ohne Ware können wir hier nur schwer weitermachen.


The same Procedure as alle vier Wochen, James!

Nachdem nun am für unsere Containerleerungs-Logistik wichtigsten Platz seit über einer Woche ein Auto geparkt hat, das wir auch keinem Anwohner hier in der Seitenstraße zuordnen konnten, und unser Container mit den entleerten Einweggebinden immer voller und voller wurde, ist der Parkstreifen heute Morgen endlich frei gewesen. Das war die Chance, neben den Motorroller und den Anhänger unserer Nachbarn auch noch meinen eigenen Anhänger zu stellen, so dass der lange 12-Tonner morgen nicht gerade problemlos, aber doch immerhin ohne nennenswerte Schwierigkeiten hier auf den Hof fahren kann.

Erinnert mich jedes Mal wieder an den Herrn vom Amt für Straßen und Verkehr, der vor ein paar Jahren meine Kritik an der seit der Neugestaltung engeren Seitenstraße ohne weitere Diskussion abgewiesen hat. Das sei alles entsprechend berechnet und auch ein LKW könne noch problemlos in die Einfahrt fahren. Zur Bekräftigung dieser Aussage legte er mir noch einen Plan der Straße mit unterschiedlichen eingezeichneten Kurvenradien vor. So viel zur Theorie. In der Praxis hatten die das in ihrer Amtsstube wohl eher nicht getestet und vor allem haben sie wohl nicht damit gerechnet, dass dort tatsächlich auch Autos auf den ausgewiesenen Parkflächen (und noch darüber hinaus) parken …

Aber gut, so geht es auch. Wenngleich ich schon überlege, mir mal einen "schrottigeren" Anhänger nur für den Einsatz hier zu besorgen, so dass mein guter Kipper nicht immer bei Wind und Wetter draußen auf dem Hof verweilen muss.


Geflickter Gehweg

Die schon letzten Sommer beim Amt für Straßen und Verkehr gemeldete Stolperfalle wurde, nachdem die Kollegen das während meines Urlaubs erneut gemeldet hatten, im Grunde unverzüglich ausgebessert.

Geht das jetzt als schnell oder langsam gelöst durch? Hmm …


Stolpersteine (2)

Ich hatte das nach meiner Meldung beim Amt für Straßen und Verkehr nicht weiter verfolgt, aber heute ist ein Rollbehälter mit Ware an der Kante hängengeblieben, ist dabei beinahe umgekippt und hätte dann einen Kollegen unter sich begraben, was mindestens schmerzhaft geworden wäre. Das sind dann die Momente, wo es definitiv nicht mehr lustig ist.

Also werde ich da gleich mal anrufen und diesmal nicht nur eine E-Mail schicken. Sofern da jemand erreichbar ist, ansonsten spätestens am Anfang des neuen Jahres …

Nächste Woche Containerleerung

Nächste Woche muss mal wieder der große Container hier auf dem Hof geleert werden. Ich habe jetzt schon Stress, wenn ich an den Eiertanz mit den parkenden Autos in der Kantstraße denke.

Selbst die Hütchen können wir nur hinstellen, wenn gerade zufällig die entsprechende Fläche frei ist. Und das Amt für Straßen und Verkehr ignoriert meine (inzwischen mehrfach eingereichte) Bitte um ein Halteverbot konsequent. :-(

Keine Fahrzeuge!

Die Kantstraße, also die kleine Seitenstraße über die mein Innenhof zu erreichen ist, hat eine Sonderregelung bekommen, die bis Ende Oktober gilt: Mittwochs zwischen 15 und 18 Uhr ist die Zufahrt für Fahrzeuge aller Art (Verkehrszeichen 250) verboten, zusätzlich gibt es noch das Zeichen 1010-10: "Erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen"…

So weit, so gut.

Etwas blöde ist es nur, wenn das von jetzt auf gleich installiert wird und ich dann am Mittwoch nachmittag mit dem Hänger zur Firma will und dann mit dem kompletten Gespann erst mal alles blockiere, bis die Situation so weit geklärt war, dass ich dann letztendlich doch an den spielenden Kindern langsam auf unseren Hof fahren konnte.

Wenn das Amt für Straßen und Verkehr meinem dringenden Wunsch nach einem (zeitlich begrenzten) Halteverbot rund um unsere Einfahrt mal genauso nachkommen würde. :-|