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Leserfrage zu Alkoholkauf durch Minderjährige

Vor einer Weile habe ich eine Mail von einem langjährigen Blogleser bekommen, der einfach mal mal meine Meinung zu einer Sache hören wollte, die ihm privat passiert ist:

Hallo Björn,

ich bin seit vielen Jahren ein stiller Genießer Deines Blogs. Da ich durch Dich einen Einblick in die Welt der Supermärkte bekommen habe, möchte ich Dich um Deine Meinung bitten:

Unsere 17-jährige Tochter hat im örtlichen Edeka für eine Halloween-Party eingekauft. Neben reichlich Softdrinks der Eigenmarke wurden auch diverse Flaschen Wodka und Tequila eingekauft. Waren im Gesamtwert von 200€. Die Verkäuferin hat sich mündlich bestätigen lassen, dass unsere Tochter 18 sei. Eine Ausweiskontrolle fand nicht statt.

Nun sind bei der Party natürlich diverse Getränke übrig geblieben. Neben 5 Flaschen Wodka noch 11 Pakete der G+G Cola, Orange und Zitrone in unversehrt eingeschweißten Six-Packs. Der örtliche Händler lehnt eine Rücknahme ab. Wie würdest Du damit umgehen. Auch in Hinblick des Alkoholverkaufs an Minderjährige und unter Berücksichtigungen des "Taschengeldparagraphen"?
Puh, das wirkte kompliziert. Ich machte mir ein paar Gedanken darüber, wie ich mit der Situation umgehen würde und stellte mir dabei auch immer die typische Verteidiger-Antwort vor: "Können Sie das beweisen?" Ich bin natürlich kein Anwalt und genau mit diesen Worten begann auch meine Antwort:

Moin,

ich bin kein Anwalt, aber ich versuche mal, meine persönliche Einschätzung zu geben. Kommt demnächst auch noch mal im Blog. ;-)

Grundsätzlich dürften bei einer 17-jährigen auch 200 Euro wertmäßig noch unter den Taschengeldparagraphen fallen. Da bis zur Volljährigkeit ausdrücklich davon ausgenommen "von den Eltern verbotene" Waren sind, wäre eure (elterliche) Einstellung dazu nicht unwichtig. Ich würde meiner Tochter nicht den Kauf erlauben, andere eben schon. Da kommt dann der zweite Faktor: Muss der Kauf von den Eltern verboten sein oder reicht auch eine gesetzliche Regelung? Die würde nämlich in diesem Fall greifen.

Der Edeka-Markt hätte ihr den Alkohol natürlich gar nicht verkaufen dürfen. Bei uns gilt pauschal die Anweisung, wenn jemand nicht definitiv aussieht als wäre er älter als 25, könnte er oder sie auch 16 sein.
Aber: Die Halloween-Party ist ja nun vermutlich schon zwei Wochen her, der Kauf fand noch irgendwann davor statt. Irgendwelche Beweise sind wahrscheinlich nur die Aussage der einen gegen die Aussage der anderen. Wie wollt ihr ernsthaft nachträglich beweisen, dass eurer Tochter der Alkohol verkauft wurde? Vielleicht war sie ja nur dabei und ein volljähriger Freund oder Freundin hat den Kauf abschließend getätigt. Wenn ich als Ladenbetreiber meine Haut retten müsste, würde ich genau so argumentieren.

Zur Warenrückgabe: Nach zwei oder vermutlich sogar eher drei Wochen nach dem Kauf ist natürlich aus Sicht des Marktes nicht mehr unbedingt zu verstehen, warum die Ware erst jetzt zurückgegeben werden soll. Abgesehen davon, dass sie die Artikel eben auch grundsätzlich gar nicht zurücknehmen müssten, sofern nicht irgendjemand beweisen kann, dass der Verkauf rechtswidrig erfolgt ist. Ein Qualitätsmangel an der Ware besteht ebenfalls vermutlich nicht.

Da man mit Freundlichkeit immer weiter kommt: Fragt doch mal nett und ohne wilde Drohungen nach, ob ihr zumindest nur den Alkohol (die Softdrinks würden bei den Teenies in den nächsten Wochen doch bestimmt leer werden) zurückgeben dürft, notfalls auch nicht gegen Bargeld sondern einen Einkaufsgutschein des Marktes. Das wäre dann aber reine Kulanz des Marktes.

Wie gesagt: Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine Einschätzung als Ladenbetreiber, Vater und jemandem mit (vermutlich) halbwegs gesundem Menschenverstand.

Würde mich aber freuen, wenn du mir noch mitteilst, wie die Sachen weiter- oder ausgegangen ist. :-)
Die Antwort folgte tatsächlich nach einer Weile. Kurz: Er hatte eine E-Mail an den Markt geschrieben und die Situation geschildert und darin auch, wie ich es auch vorgeschlagen hatte, freundlich nach einer kulanten Lösung gefragt. Man einigte sich schließlich darauf, dass die komplette restliche Ware im Tausch gegen einen Gutschein zurückgenommen wird. Das war dann wohl für alle Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung.

Lasst das aber nicht zur Gewohnheit werden, ich kann von hier aus nicht alle eure Probleme lösen, die ihr in irgendwelchen Supermärkten habt. :-P

Alkfreies Bier nach 23 Uhr?

Ès stand die Frage im Raum, ob wir denn derzeit alkoholfreies Bier nach 23 Uhr noch verkaufen dürfen. Natürlich dürfen wir das, auch wenn ein Teil dieser Produkte sogar kleine, nicht deklarierungspflichtige Alkoholmengen beinhaltet.

Genauso, wie wir alkoholfreies Bier (Wie auch Wein und Sekt) an Kinder verkaufen dürfen, wenngleich einem diese Vorstellung irgendwie widerstreben mag. Rechtlich ist daran nichts auszusetzen.

Unsere eigene kleine Prohibition

Nachdem man erst mit Kunden darüber diskutieren musste, dass sie Abstand halten und die Markierungen auf dem Boden beachten sollen, musste man später mit Kunden darüber diskutieren, dass sie nicht ohne Maske hier in den Laden kommen. Daran haben sich inzwischen (fast) alle gewöhnt, dafür müssen wir jetzt mit Kunden darüber diskutieren, warum sie ab 23 Uhr keinen Alkohol mehr kaufen dürfen. #augenverdrehsmiley


Flatterband am Alkohol-Gang

Da sich das Corona-Virus weniger schnell verbreitet, wenn der Alkohol für den Abend vor 23 Uhr gekauft wird, wird der Bereich mit Wein, Sekt und Spirituosen hier nun in der letzten Stunde des Tages mit Flatterband abgesperrt.

Beim Bier ist das leider nicht möglich, da in den Gängen auch immer andere Produkte stehen, aber so hat man schonmal einen Teil der Diskussion an der Kasse ausgeklammert.


Kein Alkoholverkauf ab 23 Uhr

Seit gestern und zumindest für die nächsten Wochen gilt hier in Bremen im Zeitraum von 23 bis 6 Uhr ein generelles Verkaufsverbot für Alkohol, von welchem wir hier folglich auch betroffen sind. Den Vorschlag, so lange generell eine Stunde früher zu schließen, da spät abends ohnehin jeder zweite Kunde alkoholhaltige Getränke hier einkauft, fand ich nicht gut und so müssen wir es irgendwie hinbekommen, ab 23 Uhr darauf zu achten, dass diese Vorgehensweise strikt eingehalten wird.

Habe schon in unserer IT-Abteilung angerufen und mal nachgefragt, ob unser Kassensystem die Möglichkeit bietet, bestimmte Artikel oder idealerweise komplette Warengruppen mit einer Uhrzeit zu kombinieren, so dass eine entsprechende Meldung auf dem Display erscheint. Leider ist das bei unserem System technisch nicht möglich und "mal eben" wird sowas auch nicht implementiert. Also müssen wir da irgendwie händisch und mit viel Aufmerksamkeit durch.

(Wie dieses Verkaufsverbot ab 23 Uhr dabei helfen soll, die Zahl der Infektionen zu begrenzen, erschließt sich mir nicht. Aber ich kann das auch nicht verstehen, bin ja schließlich kein Politiker.)