Mit der Post trudelte hier heute eine Rechnung der Polizei Bremen ein. Man fordert von mir 25,60 € für ein befristetes Halteverbot in der Gastfeldstraße.
Er erinnert euch noch an das Halteverbot auf dem Parkstreifen vor dem Laden, das wir für die Zeit unseres Umbaus im September 2018 eingerichtet hatten? Macht nichts, ich hatte das auch nicht mehr auf dem Schirm. Das ist seit über drei Jahren erledigt:
Erledigt? Denkste!
Die Firma, die damals die Schilder aufgestellt hatte, habe ich natürlich längst bezahlt. Dass die Stadt Bremen für Aktion auch Geld sehen möchte, kann man verstehen, aber wenn so eine Forderung über drei Jahre später erst gestellt wird, guckt man als Gläubiger, dessen man sich gar nicht mehr bewusst war, im ersten Moment schon etwas blöde aus der Wäsche. Aber die Erklärung wird direkt mitgeliefert: Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre und beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ansprüche aus dem Jahr 2018 können demnächst bis zum Ende des Jahres 2022 festgesetzt werden.
Manche Überraschungen kommen eben überraschend. (Der Schmerz hält sich jedoch in Grenzen, wir reden hier von einem Betrag in Höhe von unter 30 Euro. Das schafft mancher Raucher in einer halben Woche.)
Das Bild ist schon ein paar Tage älter: Anfang Januar hatte ich mich gefreut und gewundert, als in einem Bereich in der Seitenstraße ein insgesamt vier Wochen dauerndes Halteverbot eingerichtet wurde.
Gewundert, weil ich sehr neugierig war, welche Maßnahme wohl über einen solchen Zeitraum in der Woche zwischen 7 und 16 Uhr die Fläche beanspruchen würde.
Gefreut, weil sich zwischen den Schildern genau der Bereich befindet, den wir immer brauchen und mit Anhänger und Privatautos freihalten, wenn unser großer Container geleert werden muss. Mitte Januar war die Leerung wieder fällig und so hätte das Timing nicht besser sein können. Hätte, hätte …
Drei Tage später waren die Schilder nämlich wieder verschwunden. Warum? Keine Ahnung. Werde ich wohl nie erfahren und ist vermutlich auch vollkommen egal. Nur für die Januar-Containerleerung wäre es mal sehr praktisch gewesen.
Vorbereitende Maßnahme für den Freimarktsumzug, die Schilder mit dem Halteverbot stehen ja auch erst seit zwei Wochen. Diesmal trifft es wohl wieder relativ viele Autos, nach rechts geblickt war fast der komplette Parkstreifen voll.
Für nicht Betroffene immer wieder ein beeindruckendes Schauspiel, wie schnell die Autos angepickt und abtransportiert sind. Für die passiv Beteiligten eher nicht so prickelnd.
… und während wir dort arbeiteten, parkte ein Fahrschulwagen (ohne Fahrschüler) an den aufgestellten Leitkegeln vorbei in unserem Halteverbot ein und ging in aller Seelenruhe zum Dönerladen an der Ecke.
Dass er ein DH-Kennzeichen hat (Inbegriff für unfähige Autofahrer), hätte es ja normalerweise entschuldigt. Aber ein Fahrschulwagen. Kein Wunder, dass die Diepholzer alle nicht fahren können.
Der Hit war eigentlich, dass uns der Fahrlehrer noch belehren wollte und steif und fest behauptete, dass er ausdrücklich nicht im Halteverbot steht. Der weiße Pfeil ganz oben würde ja auf die andere Straßenseite zeigen. WTF?!
Ich war gerade kaum hier in der Firma angekommen, da klopfte es auch schon an die Tür. Davor stand der Fahrer des Sattelschleppers, in dem sich unsere neuen Kühlregale befinden. Der steht jetzt erst mal in unserem eigens eingerichteten Halteverbot und wartet auf den Rest der Mannschaft – und vor allem auf die Metallbauer, die unsere Eingangstür entsprechend umbauen sollen.
Inzwischen sind auch schon die Schilder aufgestellt, die auf das Halteverbot hier vor dem Laden während der ersten vier Tage der kommenden Woche hinweisen:
Auch für die große Baustelle in der 38. Kalenderwoche habe ich wieder ein Halteverbot hier vor dem Markt beantragt, denn für Anlieferung und Abtransport der ganzen Kühlanlagen werden hier ein oder mehrere große Fahrzeuge länger als nur ein paar Minuten vor dem Laden stehen müssen.
Wie schon für den Kassentisch, bei dem das Halteverbot letztendlich kaum nötig gewesen wäre, habe ich natürlich auch wieder eine Ausnahmegenehmigung beantragt, denn sonst dürfte niemand in dem offiziellen Halteverbot stehen und damit wäre die Aufstellung der Schilder recht unsinnig gewesen.
Parallel zu meinem eigenen Halteverbot, das ich vor ein paar Tagen für die Umbauwoche beantragt habe, gibt es hier derzeit auf dem anderen Parkstreifen vor dem Markt ebenfalls ein Halteverbot. Das ist für die Fahrzeuge der Handwerker, die hier im Wohngebäude die Sanierung der Sanitärinstallation vornehmen.
Hatte mir erst gar nichts dabei gedacht, aber die Stücke des alten Abwasserrohres aus Gusseisen, die vor dem Schild neben dem Big Bag mit Schutt liegen, brachten mich auf den Zusammenhang.
Übernächste Woche ist dann der Parkstreifen im Hintergrund für uns reserviert. Das wird bestimmt wieder eine Abschlepp-Orgie, wetten?
Wieder einmal habe ich ein Halteverbot für den Parkstreifen hier vor dem Laden beantragt. Diesmal in der 38. Kalenderwoche von Montag bis Donnerstag, jeweils von morgens bis zum frühen Abend.
Kuriosum am Rande: Noch über den vor mir beantragten Zeitraum hinaus, nämlich die ersten beiden September-Drittel, ist auch der andere Parkstreifen hier mit einem Halteverbot versehen. Was da wohl passieren soll?
Wir hatten es schon geahnt: Heute Morgen standen gleich drei Fahrzeuge auf dem Parkstreifen zwischen "unseren" Haltverbot-Schildern. Da das amtliche Schilder sind, folgte ein unumgängliches Prozedere. Auf dem Foto nicht zu sehen ist nämlich der LKW, der mit unserem neuen Kassentisch im Bauch schon wartete:
Mit der Post kam die offizielle Ausnahmegenehmigung der Polizei Bremen, im Zeitraum des beantragten Halteverbots hier mit dem "jeweils eingesetzten Fahrzeug" zu halten oder parken.
Mittlerweile ist auch das Halteverbot für einen der beiden Parkstreifen hier neben meinem Laden (das Stück Richtung Ottostraße) auf voller Länge eingerichtet worden:
"Unser" Halteverbot für den 14. März ist offiziell beantragt. Die Schilder werden vermutlich am Donnerstag oder spätestens Freitag der nächsten Woche schon aufgestellt werden, damit niemand sagen kann, dass er von nichts gewusst hat. Ausnahmegenehmigung, um in der Fläche stehen zu dürfen, ist ebenfalls beantragt.