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14.03.18 6-15 Uhr

Mittlerweile ist auch das Halteverbot für einen der beiden Parkstreifen hier neben meinem Laden (das Stück Richtung Ottostraße) auf voller Länge eingerichtet worden:


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Kommentare

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Georg am :

Trotzdem werden am besagten Tag sicherlich etliche PKW dort geparkt werden 8-)

Gua am :

Das Halteverbot kann eigentlich auch dauerhaft da bleiben, weil der Laden macht ja eh am Mittwoch dicht. :-D

Steffen Engel am :

Wie? Harste macht dicht? Wieso macht er dann noch all die Umbauten und so?

Lohnt sich nicht mehr?

LeereDose am :

Da direkt davor die Parkplatzbeschilderung steht, ist Dein Halteverbot hierzu widersprüchlich und daher die Gesamtkombination unwirksam.

LeereDose am :

IMHO muss das Parkplatzschild entweder verhüllt oder am 14.03. eingeschränkt werden ("ausgenommen 14.03.18 6-15 h") .

Björn Harste am :

Keine Ahnung, ich habe das an einen Dienstleister übergeben, der das hier in Bremen sehr häufig macht. Die werden schon wissen, was richtig ist. (Vielleicht wird das Schild ja noch für den fraglichen Zeitraum verhüllt.)

Björn Harste am :

Also: Laut StVO hat mobile Beschilderung vor fester Beschilderung Vorrang! Darum sind z.B. auch bei Baustellen die gelben Linien verbindlich, da sie über den weißen "mobil" angebracht sind.

Das ist so also nicht zu beanstanden.

Karl Napf am :

Es scheint ja doch noch Menschen zu geben, die in der Lage sind ein HV richtig anzuordnen. Alles schön mit Schildern und ohne laminierte Zettel.

Schakaline am :

Aber auch nur fast. Das Schild im Vordergrund steht auf dem Kopf und ist *so* eigentlich auch nicht korrekt..

Schwachstromblogger am :

Nein, das Schild ist richtig rum. Es steht in Fahrtrichtung rechts, also wird der Beginn des HV mit einem nach links zeigenden Pfeil oben angezeigt, das Ende des HV mit einem nach rechts zeigenden Pfeil unten.

Wenn es eine Einbahnstraße wäre und es wäre in Fahrtrichtung die linke Straßenseite gemeint, wäre der Anfang des HV mit einem nach rechts zeigenden Pfeil oben und das Ende mit einem nach links zeigenden Pfeil unten markiert.

Das Zusatzschild mit der Zeiteinschränkung könnte regelwidrig sein, weil die Schriftart abweicht. Aber ganz ehrlich, genauso wie der Kommentar, dass das Schild auf dem Kopf stehen würde, ist Erbsenzählerei. Aus dem Grund werden immer mehr Schilder aufgestellt, weil jeder der Meinung ist, das jede kleinste Abweichung automatisch die Ungültigkeit bedeuten würde, also wird vermeintliche Rechtssicherheit durch Masse erzeugt. Am Ende wird der gemeine Verkehrsteilnehmer dadurch nur verunsichert.

Joschi am :

Falsch. Der Pfeil nach links bedeutet "von hier" und der Pfeil nach rechts "bis hier". Alles richtig gemacht. Kann ich mir bei der Firma (dürfte Sprenger gewesen sein) auch nicht anders vorstellen.

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