14.03.18 6-15 Uhr
Mittlerweile ist auch das Halteverbot für einen der beiden Parkstreifen hier neben meinem Laden (das Stück Richtung Ottostraße) auf voller Länge eingerichtet worden:
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Kommentare
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Georg am :
Gua am :
Steffen Engel am :
Lohnt sich nicht mehr?
LeereDose am :
Hendrik am :
LeereDose am :
Björn Harste am :
Björn Harste am :
Das ist so also nicht zu beanstanden.
Björn Harste am :
Vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen oder Markierungen auf, die das Parken erlauben.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html
Karl Napf am :
Schakaline am :
Schwachstromblogger am :
Wenn es eine Einbahnstraße wäre und es wäre in Fahrtrichtung die linke Straßenseite gemeint, wäre der Anfang des HV mit einem nach rechts zeigenden Pfeil oben und das Ende mit einem nach links zeigenden Pfeil unten markiert.
Das Zusatzschild mit der Zeiteinschränkung könnte regelwidrig sein, weil die Schriftart abweicht. Aber ganz ehrlich, genauso wie der Kommentar, dass das Schild auf dem Kopf stehen würde, ist Erbsenzählerei. Aus dem Grund werden immer mehr Schilder aufgestellt, weil jeder der Meinung ist, das jede kleinste Abweichung automatisch die Ungültigkeit bedeuten würde, also wird vermeintliche Rechtssicherheit durch Masse erzeugt. Am Ende wird der gemeine Verkehrsteilnehmer dadurch nur verunsichert.
Joschi am :