Vereinbarung Verwahrentgelt
Eine Bank darf "Negativzinsen", gerne auch Verwahrentgelt genannt, nicht einfach so für Einlagen berechnen. Es muss zumindest ein vorhergehendes Gespräch stattgefunden haben, in dem sich die Parteien auf diese Vorgehensweise einigten.
Vor einer Weile rief mich der Kundenbetreuer unserer Bank an und erklärte mir am Telefon, dass ab November besagtes Verwahrentgelt bei entsprechenden Kontoständen fällig werden könnte. Er wollte mich "einfach nur netterweise" darüber nur in Kenntnis setzen, ich nahm das schulterzuckend zur Kenntnis, mich betrifft die Problematik schließlich gar nicht, bestätigte diese Kenntnisnahme am Telefon, bedankte mich für die Information und wir verabschiedeten uns.
Ein paar Tage später kam dann ein Schreiben, in dem auf das Telefongespräch Bezug genommen wird und dass wir nun vereinbart hatten, dass ggf. ein Verwahrentgelt berechnet wird.
Es fühlt sich ernsthaft übergebügelt und alles andere als korrekt an.
Vor einer Weile rief mich der Kundenbetreuer unserer Bank an und erklärte mir am Telefon, dass ab November besagtes Verwahrentgelt bei entsprechenden Kontoständen fällig werden könnte. Er wollte mich "einfach nur netterweise" darüber nur in Kenntnis setzen, ich nahm das schulterzuckend zur Kenntnis, mich betrifft die Problematik schließlich gar nicht, bestätigte diese Kenntnisnahme am Telefon, bedankte mich für die Information und wir verabschiedeten uns.
Ein paar Tage später kam dann ein Schreiben, in dem auf das Telefongespräch Bezug genommen wird und dass wir nun vereinbart hatten, dass ggf. ein Verwahrentgelt berechnet wird.
Es fühlt sich ernsthaft übergebügelt und alles andere als korrekt an.