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Feuerwerksverbotsgedanken

Ich bin wirklich ein Feuerwerks-Fan. Fand ich als Kind schon faszinierend, habe selber schon immer mit den einzelnen Gegenständen herumexperimentiert und war beispielsweise viele Jahre regelmäßiger Besucher der Kölner Lichter.

Trotz dieser Leidenschaft hatten wir nach dem coronabedingten Feuerwerks-Verkaufsverbot (Feuerwerke forcieren bekanntlich die Ausbreitung von Viren!) blieb es bei uns in der Firma dabei. Seit 2020 verkaufen wir zu Silvester keine Feuerwerksartikel jenseits der Klasse I mehr. Manchmal denke ich, dass das schon irgendwie schade ist, andererseits haben unsere Kunden uns das offenbar nicht nachhaltig übelgenommen. Im Gegenteil sogar, für den Verzicht bekomme ich mehr Lob als Kritik zu hören

Keine Ahnung, ob es daran liegt, dass ich älter werde oder ob es den "Importeuren" von illegalem Feuerwerk immer gleichgültiger wird – aber was ich dieses Jahr in den Tagen vor Silvester erlebt habe, kannte ich in der Form noch nicht. Dass auch vor Silvester mal der eine oder andere Feuerwerkskörper gezündet wird, ist wohl völlig normal. Das habe ich in jungen Jahren genauso gemacht. Aber was hier in meinem Umfeld in den letzten Tagen des Jahres 2023 abging, toppte alles. Eine ständige Geräuschkulisse durch Feuerwerkskörper, auch mitten in der Nacht. Und ich rede da nicht von vereinzelten Chinaböller, sondern den fetten Knallern mit Blitzknallsatz. Einzelne Kugelbomben und komplette Batterien gehörten genauso dazu. Am 29. Dezember um 2 Uhr morgens sind Ines und ich von einer nicht enden wollende Salve an Knallen und Lichtblitzen aus dem Schlaf gerissen worden.

Das war alles schon nicht mehr witzig und bei der Entwicklung kann es, trotz meiner oben erwähnten Leidenschaft für Feuerwerk, gerne zu einem kompletten Verbot für Privatpersonen kommen. Wobei sich da natürlich die Frage stellt, ob solchen Idioten das nicht ohnehin gleichgültig wäre. Denn Feuerwerkskörper ohne Zulassung vor dem 31.12. abzubrennen, ist jetzt auch schon verboten …

Feuerwerk 2021

Aus der vierten Verordnung zur Änderung der Neunundzwanzigsten Verordnung
zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, Fassung vom 3. Dezember 2021:

„§ 7a
Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände

(1) Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist untersagt. Satz 1 gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände zum Zwecke des Einsatzes als Leuchtzeichen in der Schifffahrt, im Flugverkehr oder zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben.
Damit ist das "Böllerverbot" (Leider nicht nur "Böller" sondern jegliches Feuerwerk der Klasse/Kategorie 2) auch dieses Jahr wieder beschlossene Sache. Wir hatten wieder erst gar nichts bestellt, was jedoch nicht einer "weisen Voraussicht" sondern einer grundsätzlichen Einstellung zu verdanken ist. Wir sind also generell aus der Nummer raus, uns betrifft das Verbot nicht. Aber das ist eine andere Sache und an dieser Stelle nicht weiter relevant.

Gedanken macht man sich aber schon: Was passiert mit Weco, Comet, Nico und wie sie alle heißen? Dass die Leute dort um ihre Jobs bangen, ist nicht verwunderlich. Hier im Land passieren schon sehr merkwürdige Dinge …