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Bescheinigung über die Erstattung einer Strafanzeige

Ich habe Post von der Polizei bekommen. Das Dokument nennt sich Bescheinigung über die Erstattung einer Strafanzeige und ich habe keine Idee, warum ich diese Bescheinigung bekommen habe (bis dato wusste ich nicht einmal, dass es sowas gibt), noch was ich damit überhaupt anfangen könnte. Hab's dann mal in meinem "LD"-Ordner abgeheftet, vielleicht ergibt sich da ja demnächst mal eine mögliche Verwendung.

Hat von euch jemand sowas schon einmal gesehen und / oder eine Idee, wofür diese Bescheinigung genau dient?


Die Nervbesucher

Seit gestern Abend haben uns (mindestens, aber von mehr wissen wir nicht) drei Männer aufgesucht, die hier teilweise seit Jahren schon Hausverbot haben und woran ich auch nichts zu ändern gedenke.

Der Brief, den ich gerade für die Polizei in den Kasten geworfen habe, enthält also gleich drei Anzeigen wegen des jeweils damit begangenen Hausfriedensbruchs. Gleichermaßen praktisch wie erschreckend, dass man die Daten seiner "Stammgäste" teilweise schon auswendig kennt.

Ich weiß nicht, ob diese Anzeigen irgendwelche Konsequenzen haben werden. Aber ich werde weiterhin meine Zeit und das Porto investieren und damit zumindest versuchen, diesen Leuten, die mir schließlich schon teilweise erheblich finanziell geschadet haben, das Leben ein Stückchen unbequemer zu machen.

Milka und Maxi-King in der Jackentasche

"Hat der gerade was eingesteckt?!", dachte Ines laut, während sie bei mir im Büro sitzend auf den Monitor mit der Ansicht der Videokameras aus dem Markt blickte.

Von meinem Büro aus kann ich nur auf die Live-Bilder und nicht auf die Aufzeichnung zugreifen. Also rannte ich schnell ins andere Büro rüber und suchte mir die Aufzeichnung raus. Ja, tatsächlich, der Typ hatte ins Schokoladenregal gegriffen, irgendetwas herausgenommen und in seiner Jackentasche verschwinden lassen.

Beim Verlassen des Marktes löste der Alarm der Warensicherungsanlage aus, denn eingesteckt hatte er eine Tafel Milka-Schokolade, die bei uns konsequent mit Warensicherungsetiketten beklebt ist. Ja, wir sichern mittlerweile sogar 0815-Schokolade, weil die mit zu den beliebtesten Diebstahlsobjekten hier im Markt gehört.

Auf der Straße sammelten wir den Dieb in knapp 100 Metern Entfernung ein und begleiteten ihn zurück zu uns in den Laden, wo wir ihn auspacken ließen. Er hatte auch noch ein paar süße Snacks aus dem Kühlregal in der Jackentasche, von denen wir bis dahin noch gar nichts wussten. Schließlich nahmen wir seine Daten für eine Anzeige auf und warfen ihn mit Hausverbot auf Lebenszeit hier raus.

Ich sag's ja, wir haben wirklich jeden Tag mit Diebstahl zu tun. :-(

BBQUE

Vor ein paar Tagen hatten wir einen Aufsteller mit den "BBQUE"-Grillsaucen bekommen. Die Saucen sind, so weit schon getestet, ganz lecker. Aber darauf wollte ich gar nicht hinaus.



Interessanterweise tauchte plötzlich bei Facebook eine Anzeige für genau diese Saucen auf. Kann Facebook doch Gedanken lesen? Sind die Illuminaten daran Schuld? Oder Aliens? Oder ist das einfach nur Zufall? Fragen über Fragen, zu deren verschwörerischer Aufklärung ich dringend Bill Gates oder den WEF befragen muss. ;-)


Anzeige? Ach, vergiss es …

Ein Typ, der schon mehrmals bei uns erfolgreich geklaut hat, sich aber auch schon etliche Male beim Versuch hat erwischen lassen, war mal wieder im Laden. Kurzerhand haben wir ihn rausgeworfen.

Spontaner Gedanke in dem Moment voller Emotionen: "Wir haben ja seine Daten, der bekommt also eine weitere Anzeige für den Hausfriedensbruch."

Später fiel mir wieder ein, dass wir von der Staatsanwaltschaft Bremen schon diverse Schreiben wegen dieses Täters bekommen haben, alle mit dem selben Inhalt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

das Verfahren kann zurzeit nicht fortgeführt werden, weil der Aufenthalt des Beschuldigten bisher nicht hat ermittelt werden können. Alle insoweit erforderlichen Maßnahmen sind indessen veranlasst worden.
[…]
Ich spare mir die Zeit, den Strafantrag auszufüllen und das Porto dafür, diesen dann auch noch zur Polizei zu senden und beglücke euch stattdessen mit der Notiz hier, dass der Typ mal wieder da war, eine Anzeige aber wohl vollkommen wirkungslos sein wird. Seufz …

Schuster, bleib bei deinem Leisten!

… und dann war da noch der Ladendieb, der keinen Ausweis oder ein ähnliches Dokument dabei hatte, jedoch mit einem Brief dienen konnte, auf dem ebenfalls seine Daten standen. Um die Sache zu beschleunigen, nahm ich ihm einfach mal ab, dass das wirklich seine Anschrift war.

Es entbehrte nicht einer gewissen Ironie, dass es ein Brief der Kriminalpolizei Bremen war, in dem es um ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls in einem Discounter in einem anderen Stadtteil ging.

Wenn die Droge die Gewalt über einen genommen hat und der Entzug zu drücken droht, haben die Leute eben nur noch Ziel vor Augen: Nachschub, egal wie.

Die erste Anzeige für einen Autofahrer

Ines und ich versuchen, das Auto so oft wie möglich stehen zu lassen. Dass wir die knapp 15 Kilometer von zu Hause bis zur Firma mit dem Fahrrad zurücklegen, ist eigentlich inzwischen bei uns gewohnte Routine. Unsere täglichen Nahtoderfahrungen dabei sind inzwischen leider zur Normalität geworden. Wir machen uns schon fast einen Spaß daraus, abends mit der Anzahl der jeweils von uns auf unserem Weg erlebten Nahtoderfahrungen zu flexen. Leute, die einem wie auch immer die Vorfahrt nehmen, haben wir ständig. Das ist nicht schön, aber eben Alltag. Vorausschauende Fahrweise und natürlich auch, weil wir selber erfahrene Autofahrer sind, ich seit inzwischen 30 Jahren, verhindert Unfälle. Wenngleich auch immer etwas zähneknirschend, da wir ja eigentlich im Recht wären.

Wie gesagt, Alltag.

Heute Morgen hatten wir ein Erlebnis, das wir nicht mehr einfach so hinnehmen wollten. Durch einem Anruf bei der telefonischen Anzeigenaufnahme der Polizei klärte ich zunächst, ob eine Anzeige überhaupt sinnvoll ist. "Klar", bekam ich zur Antwort, "Ihre Frau ist Geschädigte und Sie sind Zeuge. Ich sende Ihnen einen Strafantrag zu, den Sie bitte unterschrieben zurücksenden müssen. Die Schilderung des Vorfalls können Sie mir per E-Mail senden."

Taten wir, sie lautete folgendermaßen:

Sehr geehrter Herr […],

wie eben telefonisch besprochen, hier die Schilderung des Vorfalls von heute Morgen:

Meine Frau Ines und ich befuhren hier in Bremen die […] Straße von […] kommend in Richtung […].

Neben der Straße befindet sich ein ausdrücklich als Gehweg gekennzeichneter Weg. (Verkehrszeichen 239 ohne den Zusatz "Radfahrer frei")

Wir fuhren folglich auf der Fahrbahn, und zwar nebeneinander. Da die […] Straße zweispurig ausgelegt ist (ohne Fahrbahnmarkierungen, jedoch können sich Fahrzeuge problemlos begegnen), blieb für PKW ausreichend Platz zum Überholen.

Als wir auf Höhe der […] Straße waren, machte ein PKW hinter uns durch mehrmaliges Hupen auf sich aufmerksam. Der Wagen fuhr schließlich auf die Gegenspur und wurde neben uns mit geöffnetem rechten Seitenfenster langsamer. Ob der Fahrer uns etwas zurief, können wir nur vermuten. Sekunden später gab er Gas und scherte so dicht vor uns wieder ein, dass er meine Frau, die links fuhr, kurz vor der Unterführung […] Straße zu einer Notbremsung zwang. Anschließend bog er zügig nach links auf die Straße […] ab, wo wir ihn aus den Augen verloren.
Es folgten noch eine möglichst detaillierte Beschreibung von Fahrer und Fahrzeug inkl. Kennzeichen.

Was daraus wird, werden wir ja sehen. Unsere Schmerzgrenze im Straßen ist wirklich hoch, aber so ein Verhalten muss einfach mal Konsequenzen für den Täter haben.

Bewerberin ohne Stellenanzeige

Eine Frau betrat den Laden und steuerte direkt auf den Lagereingang zu. Dort sprach sie zunächst einen Kollegen an, der wiederum mir Bescheid sagte. Ich ging zu der Frau und fragte, was ich für sie tun könne.

"Ich wollte mich auf die Teilzeitstelle bewerben", sagte sie.

Kleines Fragezeichen im Kopf, ich war irritiert: "Was für eine Teilzeitstelle? Aktuell suche ich niemanden, wir sind relativ vollständig."

"Das wundert mich", entgegnete die Frau, "ich hatte doch gestern erst Ihre Anzeige auf meinestadt.de gesehen. Dass der Job so schnell weg ist, hätte ich nicht gedacht."

Das Fragezeichen in meinem Kopf wurde immer größer. Aktuell habe ich überhaupt keine Stellengesuche geschaltet und schon gar nicht auf der genannten Plattform.

Da hat sie bestimmt irgendwas verwechselt. Wäre ja nicht das erste Mal, dass Leute an REWE, ALDI, Lidl etc. denken und aus Gewohnheit zu EDEKA gehen. :-D

Keine zwei geklauten Dosen

Der Typ, der hier unter Punkt 3 aufgeführt wurde, war wieder im Laden.

Er brachte zwei Dosen eines Engergydrinks in eine etwas weniger frequentierte Ecke, schlich schließlich mehrmals immer wieder in den Bereich, öffnete zwischendurch seinen Rucksack und hätte ganz sicher versucht, die Dosen zu stehlen, wenn er nicht von einem Kollegen, der da unerwarteterweise in der Ecke zu tun hatte, plötzlich abgeschreckt worden wäre. Ich vermute zumindest, dass es so passiert wäre, resp. passiert ist.

Wir waren in Habtachtstellung und hatten den Typen längst auf dem Schirm und hätten ihn auch mit den Dosen nicht aus dem Laden gelassen. Aber dann hätte er neben der Anzeige wegen des begangenen Hausfriedensbruchs auch noch eine für den Diebstahl der beiden Dosen bekommen.

So schnell wird man Ex-Stammkunde

Er kam mehrmals täglich, der etwas heruntergerockte Flaschensammler, der irgendwie ganz weit am unteren Ende der Gesellschaft existiert. Wir haben ihn bislang immer trotz seines Zustands für anständig erachtet.

Nun stand er gerade mal wieder vor dem Leergutautomaten und stopfte seine gesammelten Werke in das Gerät. Ich stand gerade ein paar Meter entfernt im Lager vor einem anderen Gerät und habe ein paar Kopien angefertigt. Dabei fiel mir in der Hand des Mannes eine Packung nicht kühlpflichtige Dauerwurst auf. Er ging von dem Automaten hin und her und verschwand plötzlich für zwei Sekunden aus meinem Sichtfeld, anschließend hielt er die Packung nicht mehr in der Hand.

Ich hatte das alles mehr oder weniger aus dem Augenwinkel gesehen und war mir auch schon im nächsten Augenblick nicht mehr hundertprozentig sicher, ob ich das richtig gesehen und interpretiert hatte oder ob da alles mit rechten Dingen abgelaufen war. Ich ließ den Kopierer alleine, hüpfte die zwei Treppenstufen ins Kassenbüro und und spulte die Videoaufzeichnung zurück, um mir die letzte Minute vor dem Leergutautomaten noch einmal genauer anzusehen.
Während ich die Kopien anfertigte, war Ines in meinem Büro geblieben und hatte wohl ebenfalls dort die Livebilder aus der Videoanlage beobachtet.
Nur einen kleinen Moment später kam sie nach vorne gestürmt und rief mir schon quer durchs Lager zu: "Was hat der da gerade eingesteckt?!" Okay, ich hatte mich nicht getäuscht. Wenn zwei erfahrene Personen aus zwei verschiedenen Blickwinkeln den selben Sachverhalt beobachten, dann war es wohl auch so. Der Blick in die Videoaufzeichnung bestätigte unsere Beobachtungen. Später ließ sich auch anhand der Videobilder genau nachvollziehen, welchen Artikel der Mann aus dem Regal genommen und vor dem Leergutautomaten in seiner Jackentasche hat verschwinden lassen.

Inzwischen hatte der Flaschensammler den Laden zwar bereits wieder verlassen und war von uns nur noch am Ende der Seitenstraße zu sehen, aber er kam mehrmals täglich und würde auch nun wiederkommen – immerhin wusste er ja nicht, dass wir wussten, dass er etwas eingesteckt hatte.

Am nächsten Abend hat die Spätschicht ihn erkannt und seine Personalien aufgenommen, Anzeige folgt. Schade irgendwie.

Schwupps, eine Serie!

Unsere klauende Stammkundin kam im Grunde täglich.

Am Mittwoch hatten wir sie auf frischer Tat erwischt, nachdem uns ihr Verhalten am Dienstag zu Recht seltsam vorgekommen war.
Nun hatten wir uns aus reiner Neugierde gestern mal die gerade noch gespeicherte Videoaufzeichnung von Montag angesehen.

Sie kam immer "gegen Mittag" und im Schnelldurchlauf der Aufzeichnungen zwischen 12 und 14 Uhr fanden wir sie dann auch. Als sie den Laden betrat, war ihre Tasche leer, als sie an der Kasse wie immer fröhlich scherzend ihren Leergutbon einlöste, war die Tasche sichtbar gefüllt. Dank der Aufzeichnung ließ sich zumindest Teilweise nachvollziehen, welche Artikel sie dort eingesackt hatte. Auch dafür wird sie also eine Anzeige bekommen.

Weiter zurück können wir mit den Aufzeichnungen nicht, aber ich glaube, da würden wir noch viele weitere Diebstähle von ihr finden …

Schwupps, erwischt!

Das ging ja schnell. Die diebische Kundin von gestern war wieder da und hat wieder ihren Rucksack gefüllt – mit Waren im Gesamtwert von knapp 10 Euro.

Als sie in den Laden kam, klingelten bereits bei sämtlichen Kolleginnen und Kollegen die Alarmglöckchen. Wir ließen uns allesamt nichts anmerken und guckten ihr über die Videoanlage einfach zu. Komisch war schon, dass sie direkt nach dem Betreten des Marktes allerhand Geraffel aus ihrer Tasche nahm und in der Hand hielt, anstatt Handy, Schlüssel, Notizbuch und was weiß ich noch alles einfach bequem in dem kleinen Rucksack zu belassen. Warum sie das tat, ist nun klar: Sie brauchte den Platz für ihr Diebesgut.

Der Rest verlief gewohnt unspektakulär: Nachdem sie die Kasse passiert hatte und dort nur ihren Leergutbon einlöste, sprachen wir sie an und gingen mit ihr nach hinten. Die eingesteckte Ware wurde ihr ab- und ihre persönlichen Daten aufgenommen, das Hausverbot wurde ausgesprochen und die Frau nach draußen geleitet. Anzeige folgt.

Anzeige wegen – ja, was denn eigentlich?

Ein Mann stand vor der Ladentür und verlangte, mich zu sprechen. Ich ging mit gemischten Gefühlen nach vorne, denn solche Anfragen enden niemals damit, dass mir jemand ein Präsent mit netten Worten überreichen möchte.

Ich stellte mich vor ihn und er ratterte sofort einen Monolog herunter: Er hat hier Hausverbot, aber das wäre illegal, denn das Verfahren wurde offiziell nach Paragraph xyz des Strafgesetzbuchs eingestellt worden. Deshalb wird er jetzt den EDEKA-Markt, genauer gesagt den Inhaber des EDEKA-Marktes anzeigen und verklagen, das hat ihm auch sein Anwalt geraten. Und überhaupt wüsste er auch gar nicht, was man ihm vorwerfen würde und wenn es eine Videoaufzeichnung gäbe, hätte er ein Recht darauf diese zu sehen und ansonsten könnte man ihm überhaupt nichts …

Mit einem nahtlos angehängten "Auf Wiedersehen" drehte er sich um und ging. Über meinem Kopf ploppte ein Fragezeichen auf, dass von Sekunde zu Sekunde größer wurde.

Etwas später beruhigte mich eine Kollegin: "Ach, der ist sowieso komisch. Das hat der schon so oft erzählt. Immer wenn der auf Drogen ist, kommt der her und erzählt irgendjemandem diese Geschichte."

Ich konnte mich an den Typen zwar überhaupt nicht erinnern (ich und Gesichter …), aber wenn der hier Hausverbot hat, ist das auch begründet. Und nur, dass ein Strafverfahren eingestellt wurde, heißt ja nicht, dass die Vertrauensbasis für weitere Besuche hier im Geschäft ebenfalls weiterhin gegeben ist.

Der Wiederholungsfall

Die Anzeige zu diesem Fall habe ich inzwischen geschrieben und zur Polizei geschickt. Eine Kopie des Schreibens der Staatsanwaltschaft habe ich einmal mal dazu gelegt – inklusive einer kleinen persönlichen Anmerkung. Konnte ich mir einfach nicht verkneifen … :-P


Für Wiederholungsfälle vermerkt!

Ein Mann hatte hier Ende April einen kleineren Ladendiebstahl begangen. Es folgte die übliche Anzeige bei der Polizei, auf die nun auch die Antwort der Staatsanwaltschaft folgte. Die Textbausteine sind noch exakt die selben wie in diesem Schreiben aus dem Jahre 2011: "[…] Schuld als gering anzusehen […] Schaden verhältnismäßig gering […] von der weiteren Verfolgung der Straftat abgesehen […]". Und auch der letzte Satz stand wieder dort: "Das Verfahren bleibt hier jedoch für Wiederholungsfälle vermerkt."

Nun: In der letzten Woche hatte der Herr sich hier ebenfalls wieder bedient. Kam rein, schnappte sich eine Flasche Wein und ging wieder raus. Also ohne zu bezahlen, meine ich natürlich. Bislang habe ich die Anzeige noch nicht geschrieben, aber das dürfte dann wohl der im Schreiben der Staatsanwaltschaft erwähnte Wiederholungsfall sein…