Skip to content

Die erste Anzeige für einen Autofahrer

Ines und ich versuchen, das Auto so oft wie möglich stehen zu lassen. Dass wir die knapp 15 Kilometer von zu Hause bis zur Firma mit dem Fahrrad zurücklegen, ist eigentlich inzwischen bei uns gewohnte Routine. Unsere täglichen Nahtoderfahrungen dabei sind inzwischen leider zur Normalität geworden. Wir machen uns schon fast einen Spaß daraus, abends mit der Anzahl der jeweils von uns auf unserem Weg erlebten Nahtoderfahrungen zu flexen. Leute, die einem wie auch immer die Vorfahrt nehmen, haben wir ständig. Das ist nicht schön, aber eben Alltag. Vorausschauende Fahrweise und natürlich auch, weil wir selber erfahrene Autofahrer sind, ich seit inzwischen 30 Jahren, verhindert Unfälle. Wenngleich auch immer etwas zähneknirschend, da wir ja eigentlich im Recht wären.

Wie gesagt, Alltag.

Heute Morgen hatten wir ein Erlebnis, das wir nicht mehr einfach so hinnehmen wollten. Durch einem Anruf bei der telefonischen Anzeigenaufnahme der Polizei klärte ich zunächst, ob eine Anzeige überhaupt sinnvoll ist. "Klar", bekam ich zur Antwort, "Ihre Frau ist Geschädigte und Sie sind Zeuge. Ich sende Ihnen einen Strafantrag zu, den Sie bitte unterschrieben zurücksenden müssen. Die Schilderung des Vorfalls können Sie mir per E-Mail senden."

Taten wir, sie lautete folgendermaßen:

Sehr geehrter Herr […],

wie eben telefonisch besprochen, hier die Schilderung des Vorfalls von heute Morgen:

Meine Frau Ines und ich befuhren hier in Bremen die […] Straße von […] kommend in Richtung […].

Neben der Straße befindet sich ein ausdrücklich als Gehweg gekennzeichneter Weg. (Verkehrszeichen 239 ohne den Zusatz "Radfahrer frei")

Wir fuhren folglich auf der Fahrbahn, und zwar nebeneinander. Da die […] Straße zweispurig ausgelegt ist (ohne Fahrbahnmarkierungen, jedoch können sich Fahrzeuge problemlos begegnen), blieb für PKW ausreichend Platz zum Überholen.

Als wir auf Höhe der […] Straße waren, machte ein PKW hinter uns durch mehrmaliges Hupen auf sich aufmerksam. Der Wagen fuhr schließlich auf die Gegenspur und wurde neben uns mit geöffnetem rechten Seitenfenster langsamer. Ob der Fahrer uns etwas zurief, können wir nur vermuten. Sekunden später gab er Gas und scherte so dicht vor uns wieder ein, dass er meine Frau, die links fuhr, kurz vor der Unterführung […] Straße zu einer Notbremsung zwang. Anschließend bog er zügig nach links auf die Straße […] ab, wo wir ihn aus den Augen verloren.
Es folgten noch eine möglichst detaillierte Beschreibung von Fahrer und Fahrzeug inkl. Kennzeichen.

Was daraus wird, werden wir ja sehen. Unsere Schmerzgrenze im Straßen ist wirklich hoch, aber so ein Verhalten muss einfach mal Konsequenzen für den Täter haben.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Jemand am :

Gut, dass ihr den Fahrer beschreiben könnt. Denn daran scheitern die meisten Anzeigen gegen "Autos", weil der Fahrer nicht zu ermitteln ist.

Silvan am :

Richtig so, das ist mindestens Nötigung oder (versuchte) Körperverletzung. Deiner Frau ist hoffentlich nichts passiert bei der Notbremsung?

Viel Erfolg dabei.

Joe am :

Nicht dass das die Reaktion des anderen besser machen würde, aber ihr habt doch den ersten Fehler gemacht, oder?
Nebeneinander fahren ist nur auf Fahrradstraßen erlaubt, ansonsten gilt überall, auf Straßen wie auf Radwegen, das normale Rechtsfahrgebot.
Insofern hatte der Autofahrer dahingehend Recht, als er nicht hätte so weit auf die Gegenspur fahren müssen, wenn ihr euch korrekt verhalten hättet.

Kurtschatow am :

Ja und Nein
Die Reglung lautet:

Es ist erlaubt Nebeneinander zu fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

Also wenn man überholen dadurch nicht zulässt dann wäre es eine Ordnungswidrigkeit. Wie oben beschrieben war überholen aber möglich. Leider ist die Reglung nicht sehr eindeutig. Sehr l langsames fahren zu Nebeneinander oder auf einer Bundesstraße mit sehr hohen relativ Geschwindigkeiten zwischen Fahrrad und Auto kann es auch als Behinderung gewertet werden.

Aber zum überholen: Es muss 1.5m Abstand zum Überhollenden einhalten. Und bei dieser Grenze ist zwingend geboten auf die andere Fahrbahnseite zu wechseln. Wenn man nur dicht an die Mittellinie ran fährt und sich durch drängelt sind kaum die 1.5m gegeben.

John Doe sein Fahrlehrer am :

Tja, da der Platz zum ordnungsgemässen* Überholen aber nicht ausreicht, wenn sie nebeneinander fahren, behindern sie den Verkehr eben doch.

Oft ist das dann genau die gleiche Klientel, die mangelnden seitlichen Sicherheitsabstand lautstark kritisiert. Selbst die Harstes fabulieren in völliger Übertreibung von "Nahtoderfahungen", wenn sie von simplen Verletzungen der Vorfahrt berichten.



* 1,5m seitl. Sicherheitsabstand

naja am :

"Simple Verletzungen der Vorfahrt" bei denen 2+x Tonnen Blech mit größerer Geschwindigkeit auf jemanden zurasen, der nicht Blech um sich rum hat und im Zweifel platt ist.

John Doe am :

"und im Zweifel platt ist" ist nur die förmliche Umschreibung der "Nahtoderfahrung" und eben riesig übertrieben.
2020 sind z.B. von 100k "Verunglückte Benutzer von Kraft- und Fahrrädern" gerade mal 360 verstorben*.

Ich fahre selbst fast ausschliesslich Fahrrad, >> 10k km p.a. und natürlich muss man halt aufpassen. Als ernsthaft gefährlich erlebe ich am Ehesten die selbsternannten Verkehrserzieher wie im obigen Beispiel und das Überholen (insb. durch LKW/Busse) mit hoher Geschwindigkeitsdifferenz und _viel_ zu geringem Seitenabstand.
Die Vorfahrtsverletzungen sind nur nervig aber der geübte Verkehrteilnehmer rechnet _immer_ mit Fehlern Anderer und plant entsprechende Sicherheit ein ("jederzeit gefahrlos anhalten können" (wenn genug Platz zum Ausweichen ist mache ich aber das, statt zu bremsen)).


* https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Publikationen/Downloads-Verkehrsunfaelle/unfaelle-zweirad-5462408207004.pdf?__blob=publicationFile

TheK am :

Tödliche Überholunfälle innerorts sind ohnehin extrem selten (im Schnitt einer pro Quartal), scheinen aber seit Einführung der 1,5 m gänzlich zu verschwinden. Gefährlich ist dagegen die Kombination aus außerorts, schlechter Sicht (Dämmerlicht!) und "da wird schon keiner kommen".

Matthias am :

Dass es durchaus erlaubt sein kann nebeneinander zu fahren wurde ja unten schon beschrieben.

Davon ab muss man aber doch mal festhalten, dass es auch sonst ein vollkommen unverhältnismäßiges Verhalten des Autofahrers ist, dem gegenüber das eventuell falsche Verhalten von Björn und Ines komplett untergeht.

Rechtlich reden wir hier von einer überschaubaren Ordnungswidrigkeit vs. einer Straftat und inhaltlich von einer sehr überschaubaren Behinderung/Verzögerung im Straßenverkehr vs. einer Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit.

Da ist es imho vollständig egal, ob die beiden jetzt nebeneinander fahren durften oder nicht. Wer so unverhältnismäßig reagiert sollte kein Kraftfahrzeug führen dürfen.

Nicht der Andere am :

Es gibt kein "so weit auf die Gegenspur fahren müssen". Er muss zum Überholen so oder so die Gegenspur nutzen. Rechtsbündiges Fahren führt ausschließlich dazu, daß der Autofahrer rechtswidrig und lebensgefährdend teilweise oder ganz auf der rechten Spur überholt. Also entweder nebeneinander radeln oder wie der Autofahrer es auch selbst macht, mittig auf der rechten Spur radeln. Dann wird auf der Gegenspur überholt, und zwar fast immer komplett dort oder bei Gegenverkehr eben abgewartet. Auch der breiteste Regelfahrstreifen ist unter keinen Umständen breit genug zum regelgerechten Überholen einspuriger Fahrzeuge, auch nicht bei

Es gibt keinen anderen Weg und ja, bin schon selbst mal auf einer Landstraße bei erlaubten 70 km/h mit 100 km/h gerammt worden, als ich nicht mittig genug fuhr. Zum Glück berührte der Kollege nur den Lenker und mit noch mehr Glück verlief die unsanfte Landung ohne schwere Verletzung.

Seitdem ausschließlich streng mittig auf solchen Straßen.

Auch die breiteste Fahrspur ist zu schmal zum Überholen einspuriger Fahrzeuge. An Steigungen oder außerhalb beträgt der Mindestabstand ja 2,00m. Das ist mehr als alle PKW ohne Spiegel breit sind! Achtet mal drauf, wenn vor euch ein PKW einen Radler überholt! Und die innerörtlichen 1,50m Mindestabstand sind nur ein paar Zentimeter weniger als Kleinwagen a la 500/Twingo/Smart breit sind. Oder andererseits mehr als alle PKW-Innenraumbreiten.

Gleiche Problematik bei innerstädtischem Gestrichel, also dem fälschlicherweise als "Schutzstreifen" bezeichneten. Wie rechtsbündiges Fahren oder Helmtragen betrachten Autofahrer das ausschließlich als Gefährdungsmöglichkeit mittels Nichtabstand. Wird nicht benutzt. Sowiesos führt das Gestrichel ja sehr oft an Parkreihen vorbei und das Gestrichel ist dann eine geeignete Maßgabe für den radfahrerseitigen Einmeterabstand zum Geparkten.

Mafdet am :

Ich komme auf dem Heimweg auch durch eine Straße mit "Gestrichel" und kann tatsächlich beobachten, dass viele PKW sehr dicht an den Radfahrern vorbeirauschen.

Mir fehlt dafür das Verständnis. Man SIEHT doch, dass der Radfahrer mehr Platz braucht als die komische schmale Spur.

micha am :

Brr, gruselig. Ich hoffe, es geht euch gut soweit, drücke die Daumen, dass die Anzeige etwas bewirkt!

Kein direkter Zusammenhang, aber wenn es beim nebeneinander Fahren ums miteinander Sprechen geht, kann ich als Alternative sehr die BuddyChat Duo-Funkgeräte empfehlen, die man am Fahrradhelm befestigen und damit auch auf etwas Abstand per direkter Bluetooth-Verbindung in Kontakt bleiben kann.

Heinz Wäscher am :

Was mich immer wieder erstaunt ist die Tatsache, dass die vermeintlich ausgebremsten Menschen hinter dem Steuer eines KFZ sich dann trotzdem immer noch die Zeit nehmen, ihre mit dem Rad fahrenden Mitmenschen belehren zu müssen. Ich freu mich über jedes einspurige Fahrzeug, welches mir auf öffentlichen Straßen begegnet. Die lassen sich leichter überholen als mehrspurige KFZ die nur mit einer Person besetzt sind.

Falk am :

Eine Dashcam am Lenker, verbunden mit einer Powerbank, einfach bei jeder Fahrt ganz entspannt mitlaufen lassen. Bin mit meiner seit zwei Jahren sehr zufrieden. Schon einige grenzwertige Videos, natürlich zur privaten Nutzung entstanden.

Mitleser am :

Meine Voraussage: wie bei deinen Ladendieben wird da nichts geschehen.

naja am :

Exakt. "Mangelndes Interesse der Alkgemeinheit", "es ist ja keiner zu Schaden gekommen", "der Halter sagt er sei nicht gefahren", oder "er habe keine Radfahrer bemerkt", und dann wars das.

DBPB am :

In Hessen hat mir vor einigen Monaten jemand, der aus dem Wald auf die Bundesstraße wollte und dazu über meinen beidseitigen befahrbaren Radweg musste, die Vorfahrt genommen und es kam zum Unfall. Sie hat sich super nett entschuldigt und im Nachgang noch mit Kuchen und Blumen vorbeigekommen. Ich habe keinen Strafantrag gestellt. Staatsanwaltschaft sieht aber öffentliches Interesse.

Elena Kalaschnikowa am :

Wir machen den Weg frei: Ratatatatatatatat.

Jan am :

War denn Berufsverkehr? Habt Ihr den rückwärtigen Verkehr beobachtet? Wenn sich mehrere schnellere Fahrzeuge hinter Euch befinden, müßt Ihr Platz machen.
Und da reicht es nicht, nur hinter einander zu fahren, sondern man muß z.B. in einer Busschlaufe warten.
§5 Abs. 6. :Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.

abc am :

All das ist irrelevant: Selbst wenn sich die beiden falsch verhalten und potentiel eine Ordnungswidrigkeit begangen haben ändert das nichts an der vermeintlichen Strafbarkeit für den Autofahrer. (Ungefähr vergleichbar wäre wenn jemand ein falschgeparktes Auto mutwillig demoliert: Das ist eine Straftat unabhängig davon ob das Auto falsch geparkt ist.)

John Doe am :

Das Beschriebene ist keine "vermeintliche Strafbarkeit", sondern die Erfüllung mehrerer Straftatbestände (wenigstens Nötigung und versuchte gefährliche Körperverletzung).

Thomas' am :

Steht blöderweise so nicht in dem Paragraphen. Dort ist beschrieben, wie man sich zu verhalten hat, wenn man *überholt wird*. Da steht nichts davon, dass man proaktiv die Straße freimachen muss.

naja am :

Yay, Victim Blaming. Der Typ konnte im Überholvorgang sogar bremsen, scheint also wohl wenig genug Verkehr gewesen zu sein.
Und dein zitierter Paragraph bedeutet nicht "Radfahrer haben sich unverzüglich in Luft aufzulösen, sobald ein Auto kommt".

Nicht der Andere am :

Wie kommst du denn auf die anmaßende Mutmaßung, daß sich eventuell mehrere Fahrzeuge hinter dem rechtsbrechenden Überholer befunden haben könnten?! Oder, daß sich die beiden Radfahrer über eine längere Strecke, also eher kilometerlang vor Autos irgendwelcher Anzahl befunden hätten? Oder im Fall deines anmaßenden Falles eine Haltestellenbucht nicht zum Überholenlassen genutzt hätten?

Mal eine Frage an dich persönlich als Rechtsranfahrer. Hast du schonmal LKW >7,5to gesehen, die wegen ihrer außerorts um 40 km/h unter den 100 km/h für PKW in Busbuchten eingefahren sind zum Warten? Warum sollte das dann ein Radler mit sagen wir 30 km/h tun, wenn das allgemeine Tempolimit dort 70 km/h beträgt, also ebenfalls 40 km/h Differenz?

Mäßige mal deine Anspruchshaltung. Von deinen konkreten Unterstellungen ganz zu schweigen.

Thomas' am :

Ich bin mittlerweile auch am überlegen, mir eine Dashcam auf's Fahrrad zu montieren. Im Schnitt hat man alle 10km einen Autofahrer, dem jemanden ins Hirn geschissen hat. Normal ist das nicht mehr.

eigentlichegal am :

Ich bin selber begeisterter und überzeugter Radfahrer und ich bin ja wirklich dafür, dass Radfahrern mehr Platz im Straßenverkehr eingeräumt wird.
....aber dafür, dass man auf der Straße nebeneinander fahren muss, bring ich nun wirklich nur sehr wenig Verständnis auf
Man kann Ärger mit anderen Verkehrsteilnehmern auch mutwillig provozieren
Was natürlich nicht bedeuten soll, dass das Verhalten des Autofahrers in Ordnung geht

eigentlichegal am :

Den Drang. etwas zu machen, nur weil man es eben darf, hab ich noch nie verstanden.
Gerade wenn man sich im Straßenverkehr eh als gefährdet ansieht: Warum das Risiko noch künstlich erhöhen?

Nicht der Andere am :

Auch hier mal wieder großer Quatsch in dicker Soße.

Zwei Radfahrer sind nicht breiter als ein Auto. Auch einen Radfahrer oder mehrere Radfahrer hintereinander kann man keinesfalls auf derselben Spur überholen. Es muss in jedem Fall auf der Gegenspur/Zweitspur überholt werden.

Ende.

John Doe am :

Mag ja sein, aber 2 Radfahrer nebeneinander kann man auf normalen Strassen nicht mehr ordnungsgemäss (mit 1,5 - 2 m Abstand Spiegelaussenkante - Lenkeraussenkante) überholen*.
Bereits deswegen wird das Nebeneinanderfahren oft als ein Versuch der Machtausübung, der Nötigung des nachfolgenden Verkehrs, wahrgenommen.

Schon spannend, wie die Radasis (die übrigens nicht selten auch uns 'normale' Radfahrer gefährden) sich die Welt immer zurechtbiegen.



* bei Autos ist der Mindestabstand nur vage definiert, definitiv aber (zu Recht) deutlich geringer

Jane Doe am :

Die Radasis sind ja genau das problem. Ich behaupte der Großteil der Radfahrer verhält sich meistens richtig (die Handzeichen zum Abbiegen nutzen viele falsch. Arm ausgestreckt, oder im 90grad winkel zur seite und dann hoch, und nicht irgendwo neben dem Fahrrad auf den Boden zeigen. Aber man hat sich ja daran gewöhnt dass viele das so machen).

Das nebeneinander fahren, kann ich wenig nachvollziehen. Ist natürlich trotzdem keine Entschuldigung für das komplett gestörte Verhalten des Autofahrers.

Das mit den ganzen Nahtoderfahrungen hingegen klingt wieder nach typischer Übertreibung.

TheK am :

Schnell noch vorbei und dann abbiegen (wobei man dann erstmal selbst im Weg rumsteht…) ist auch so ein Klassiker.

Ohnehin hab ich im Laufe der Zeit vor allem eines gelernt: Radwege braucht man primär, damit einem die Autos nicht im Weg rumstehen.

Regelungen wie "Nebeneinander fahren", "1,5 m Seitenabstand" oder gar "Fahrräder gehören (im Regelfall) auf die Fahrbahn" sind leider auch weltfremden Vorstellungen über den Straßenverkehr erwachsen. Damit und der generellen "ich kenne meine Rechte und die Pflichten der anderen, aber nicht andersrum"-Mentalität ausdrücklich auf beiden Seiten entstehen leider ständig solche Konflikte.

Durch die ganzen Seitenabstände (Radfahrer sollen ihrerseits auch etwa 1 Meter von parkenden Autos weg bleiben) muss einem Radfahrer *mehr* Raum eingeräumt werden als einem langsam fahrenden Lieferwagen, was viele Autofahrer natürlich als absurd empfinden (und es mit Blick auf die Unfallstatistik auch ist) – einem Fahrrad mit den Sicherheitsbereichen auf beiden Seiten werden etwa 3,2-3,5 m zugestanden, das ist mehr als ein 40-Tonner breit sein darf.

Bei Fahrbahnen unter 6 Meter (also alles außer Hauptstraßen) ergibt sich daraus im Grunde sogar ein generelles Überholverbot, weil "links der Mittellinie" nichtmal ausreicht. Aus dem gleichen Grund ist bei zwei Radfahrern nebeneinander eigentlich nie "ausreichend Platz zum Überholen". Das generelle Verbot hat man dann auch nur aufgehoben, weil irgendein Winkeladvokat festgestellt hat, dass das ja auch gelten würde, wenn man alleine auf 'nem asphaltierten Feldweg fährt. Jetzt ist es "dann legal, wenn's keiner sieht". Zudem sind Fahrräder bei 50 auf der Fahrbahn eh ein Designfehler: Entweder ist das "50" fehl am Platze (meistens) oder es fehlt ein Radweg (in Norddeutschland zum Glück seltener).

je 4 Faustregeln gegen Stress im Straßenverkehr:
Autofahrer…
* Fahr 15 Minuten früher los (denn es könnte Stau oder ein langsamer Radfahrer auftauchen).
* Bei 30 hinter dem Radfahrer bleiben (außer er schleicht arg)
* Erwarte nie, eine angegebene Höchstgeschwindigkeit auch fahren zu können.
* Rechne zu jeder Zeit mit genervten Idioten.

Radfahrer
* Fahr 5 Minuten früher los (denn es könnten Autos im Weg rumstehen).
* Reifendruck macht schneller (und reduziert überholt zu werden).
* Manche Straßen sind höchstens eine Abkürzung ins Krankenhaus oder zum Nervenzusammenbruch.
* Rechne zu jeder Zeit mit genervten Idioten.

Johannes Tue am :

Das Absurde an dem Überholabstand ist doch eh, dass der auch für das Überholen von Fußgängern gilt.

Klar, ich zuckle auf einer schmalen fußweglosen Straße mit Schrittgeschwindigkeit hinter Fußgängern her. Absolut weltfremd.

Wenn der Abstand wenigstens konsequent auch für alle gelten würde: Radfahrer müssten bei Fußgängern auch 1,5m-Abstand halten, das könnte sehr witzig werden.

John Doe am :

Der Trick ist verdammt simpel: Überhole mit nur minimal höherer Geschwindigkeit, als der Überholte.
Dann fühlt der sich nicht gefährdet und nur die Fahrradnadsies regen sich noch auf, der (geistig) normale Mensch hingegen nimmt daran keinen Anstoss.

TheK am :

Ohne Fußweg sollte es nur in VBBs ("Spielstraße", das große blaue Schild was u.a. Schrittgeschwindigkeit für alle bedeutet) geben; allenfalls noch auf kurzen Stummeln von 30-Zonen – also schlechtes Beispiel (oder schlechte Infrastruktur).

Der Witz ist, dass diese ganzen Regelungen extrem von der Rennrad-Lobby beeinflusst sind, die selbst mit Seitenabständen so gar keine Probleme hat, dafür aber unbedingt überall auf der Fahrbahn fahren will. Nur hat sich inzwischen herumgesprochen, dass normale Menschen (die halt nicht 50, sondern eher 20-25 km/h radeln) eher ungerne mit einem Außenspiegel kuscheln, so dass man sich eine relativ willkürliche Zahl zum Abstand ausgedacht hat.

Einer der großen Vordenker der Fahrbahnradler war übrigens ein gewisser John Forester: "Ein Radweg sollte für mindestens 30 mph (48 km/h) ausgelegt sein, um für ernsthafte Radfahrer attraktiv zu sein. Alles andere zieht nur inkompetente Radfahrer an."

Gerd am :

Wo fahren denn Radfahrer auf der Straße? Hier brettern die über den Gehweg. Wenn ich zur Haustür rausgehe kann es passieren, dass ich von einem Radfahrer abgeschossen werde.

Ingo Dubingo am :

Was Du hier betreibst ist Whataboutism.

Fahrradfahrende fahren zum Großteil nur deswegen auf dem Gehweg, weil ihnen die Fahrbahn wegen aggressiven Autofahrenden zu gefährlich erscheint. Das legitimiert oder verharmlost das Gehwegradeln definitiv nicht, ich möchte als Fast-Nur-Radfahrer auch nicht mit solchen Menschen in eine Schublade gesteckt werden und würde es auch lieber sehen, dass sich alle (sowohl Autofahrende als auch Radfahrende und Zu-Fuß-Gehende) an alle Verkehrsregeln halten.
Die weitaus gefährlichste Gruppe von Verkehrsteilnehmenden ist definitiv die, die sich zum Großteil alleine in einem Metallkäfig von ein bis drei Tonnen fortbewegen.

Johannes Tue am :

Falsch, die gefährlichste Gruppe sind solche Leute, die "Zu-Fuß-Gehende" schreiben ;-) .

Ich finde übrigens lustig, wie einfach nur jedem Radfahrer auf den Sack gehen.

Den Autofahrer nerven Radfahrer, den Fußgänger ebenso, letztens Berichte gesehen, wie sich Landwirte und Förster darüber aufgeregt haben, dass Radfahrer auf den Feldwegen nerven und in Wäldern die Waldwege mit ihren Spuren kaputt machen, herrlich :-D

John Doe am :

Die deswegen auf dem Fussweg fahrenden Fahrradfahrer sind gewissenlose Egoisten, die das eigene Wohl über das Wohl der Fussgänger stellen.
Weil ihnen das Risiko auf der Strasse zu hoch ist riskieren sie lieber die Gesundheit der Fussgänger. Von der Sorte habe ich schon 3 vom Fahrrad geholt (zu Sturz gebracht), wenn man regelmässig mit schwerem Rucksack unterwegs ist ist das fast risikolos.

Gerd am :

Natürlich gibt es nachvollziehbare Gründe auf dem Gehweg zu fahren. Aber nicht in Dorfstrassen ohne Durchgangsverkehr. Es ist hier wirklich so, 90% der Radfahrer fahren auf dem Gehweg.

Bleifußhenker am :

Ich HASSE Fahrradfahrer!

Ingo Dubingo am :

Vielen Dank für diesen äußerst pointierten und großzügig ausgeführten Beitrag. :-) Es ist immer wieder erfrischend zu sehen, dass sich Menschen differenzierte Gedanken zu ihren Mitmenschen machen statt eine ganze Gruppe von äußerst unterschiedlichen Menschen in eine Schublade stecken. :-)

Johannes Tue am :

Ja, das ist halt der "Vorteil" vom Fahrradfahren. "Dank" fehlender Kennzeichnungspflicht kann man sich konsequenzlos den übelsten Scheiß im Straßenverkehr zusammenfahren.

John Doe am :

Ein Kennzeichen hätte im Wesentlichen einen chilling effect, der auf Unwissen beruht.
Denn auch beim Fahrrad gibt es keine Halterhaftung, muss der tatsächliche Fahrzeugführer rechtssicher nachgewiesen werden. Das ist fast so schwer, wie beim Auto.

TheK am :

Wenn Kennzeichen etwas bewirken würden, müsste man keine Poller an reine Geh- und Radwege oder Anliegerstraßen setzen und das Ordnungsamt wäre nicht hauptsächlich mit der Verfolgung von Falschparkern beschäftigt. Nein, Autofahrern sind die Verkehrsregeln genauso egal wie allen anderen auch und tödliche Unfälle basieren ganz oft auf "da kam doch sonst nie einer".

Supporthotline am :

Glaubt mir keiner, wie viele Autos hier vor meinem Fenster täglich falsch parken (obwohl 15 Meter weiter ein legaler Parkplatz ist) und das FUSSGÄNGERZONEN-Schild steht hier auch nur als Deko.

Ist das eigentlich nur hier so, oder ist das ein "normales" Phänomen, dass grundsätzlich zurückgehupt werden muss, wenn ein anderes Fahrzeug hupt?

Ingo Dubingo am :

Hach ja, wieso war klar, dass unter so einem Eintrag eindeutiger Whataboutism betrieben wird? Es wird eine gefährliche Situation geschildert, die leicht im Krankenhaus enden könnte, und es wird indirekt unterstellt, dass diejenigen, die gefährdet wurden, selbst Schuld waren. Sind Frauen, die vergewaltigt werden, auch selbt Schuld, weil sie auch nur ein bisschen Haut zeigen?

Sorry, aber ich halte mich als Radfahrer zu 99,9% an die StVO (nicht irgendeine Fantasie-StVO, sondern die richtige, die vom Gesetzgeber beschlossen wurde) und werde trotzdem regelmäßig absichtlich massiv gefährdet. Ich muss ständig zurückstecken, um nicht alle zwei Wochen im Krankenhaus oder unter der Erde zu landen.
Wenn man sich auf eine gewisse Gruppe von Menschen einschießt und unbedingt seine Meinung bestätigt haben will, sieht man nur diejenigen, die etwas falsch machen, nicht die große Mehrheit derjenigen, die alles richtig machen. Ich kann auch von einer Ampel auf meinem Arbeitsweg erzählen, wo regelmäßig Autofahrende über tiefdunkelorange fahren, verurteile aber deswegen nicht alle Autofahrenden, nur diejenigen, die das tun.

Mimi Mi am :

"Ich muss ständig zurückstecken, um nicht alle zwei Wochen im Krankenhaus oder unter der Erde zu landen."

*ROFL*

Falk am :

Auch wenn du es so witzig findest, es entspricht den Tatsachen.

John Doe am :

Nein, es ist die klassische Übertreibung der zu Recht allseits verhassten Fahrrad'aktivisten'.

Ingo Dubingo am :

Wir können gerne mal zwei Wochen gemenisam in Hamburg Fahrrad fahren und uns zu 100% an die StVO halten, dann wirst Du sehen, dass das leider keine Übertreibung ist.
Ich rede hier nicht von unübersichtlichen Situationen in Kurven oder im Berufsverkehr, sondern z.B. von schnurgeraden Straßen, in denen auf der Gegenfahrbahn Autos parken, wo mir Leute in Autos entgegen kommen und sichtbar absichtlich voll auf mich drauf halten, oder von Menschen, die aus Ausfahrten mit bestem Blick in beide Richtungen kommen, aber trotzdem erst am Fahrbahnrand und nicht vor dem Geh- oder benutzungspflichtigen Radweg anhalten. Auch sehr gerne genommen sind besagte schnurgerade Straßen mit zugeparkter Gegenfahrbahn, wo sich dann Menschen in Autos noch an mir vorbei drücken wollen, obwohl die gesamte freie Fahrbahn nur insgesamt drei Meter breit ist. Das sind dann viel zu oft Tempo-30-Zonen, wo ich schon 30-35 km/h fahre.
An meinen Fahrrädern habe ich ständig leuchtende Scheinwerfer mit jeweils mindestens 70 Lux und StVZO-konformem Lichtbild angebaut und meistens eine grellgrüne Jacke an, "Übersehen" ist da also nur ein Euphemismus für "Ignorieren".

Pit Brett am :

"Sorry, aber ich halte mich als Radfahrer zu 99,9% an die StVO..."

Yeah. Ich habe ihn gefunden. Den Fahradfahrer, der sich zu 99.9% an alle Regeln hält. Du bist nämlich eine Seltenheit. Eigentlich schon vom aussterben bedroht.

Supporthotline am :

Und Fussgänger erst! Anonym und abartig, bewegen sie sich völlig abseits der blahblahrechtsschwurbelblahblah...

Kennzeichenpflicht für Fussgänger! JETZT!

Supporthotline am :

Ich wette, es hat einen Grund, dass der Strassenname nicht erwähnt wird. :-D

A.B.S. am :

Ich bin froh über jeden Radfahrer der sich STVO-konform verhält. Leider ist das aber nur ein Teil. Die Zweckradler halten sich praktisch immer an die Regeln, gehen aber, oft zu ihren Ungunsten, davon aus das alle anderen das auch tun.

Das schlimmste jedoch sind jene Herren (ich habe noch nie eine Frau unter diesen Individuen gesehen) die mit dem Auto zum Fahradfahren fahren. Am krassesten ist es in Köln auf dem Mauspfad. Diese Straße hat auf vielen Kilometern beidseitig einen sehr guten, ja luxuriösen Radweg, überbreit, beleuchtet, im Winter geräumt. Und doch gibt es Personen die meinen sie müssten auf der Fahrbahn radeln. Das sind immer Männer auf sauteuren Rennrädern die weder über Licht, Rückstrahler, Schutzbleche oder sonstige vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen verfügen.Diese besagten Herren laden am Sonntagsmorgen ihr Rennrad in ihren Oberklassekombi fahren damit zu einem bestimmten Parkplatz, laden dort ihr Fahrrad wieder aus, setzen ihren Helm auf und radeln dann regelwidrig auf der Fahrbahn bis zu einem (individuellen) Umkehrpunkt. Von dort geht es wieder zurück zu ihrem Auto.

Den Forderungen nach Kennzeichen für Fahräder kann ich nur zustimmen. Als Versicherungskennzeichen ließe sich das relativ einfach umsetzen.

Johannes Tue am :

Das mit den Rennradfahren beobachte ich hier bei uns auch. Da kann er Radweg noch so geil sein, sonst wie breit, mit Gold gepflastert und mit Flutlicht beleuchtet, es wird prinzipiell auf der Straße gefahren. Und selbst für Radfahrer gesperrte Tunnel werden wir selbstverständlich genutzt.

Ist halt auch wieder lustig, dass Rennen mit Autos verboten sind, aber RENNräder sind okay?

Meiner Meinung haben solche Rennräder auf der Straße nichts zu suchen, sondern durften nur auf Radrennbahnen gefahren werden.

TheK am :

Hatte hier mal Diskussion mit einem… Nagelneuer sehr breiter Radweg, auf dem ich mitm normalen Cityrad annähernd 30 mache. Rennradler: "Mit 8 Bar Druck ist das zu holprig". Und ne, schneller issa auch nicht wirklich – schon alleine, weil er viel öfters abbremsen muss… oder müsste.

Jane Doe am :

Bei uns machen das die Fahrer von Flink ständig.
Auf straßen und durch Tunnel fahren wo kein Fahrradverkehr erlaubt ist. Rote Ampeln sind für die auch nur Empfehlungen, und Fußgängerzonen absolut unbekannt.

Dazu kommt dass deren Räder wohl ziemliche Schrottbockel sind, zumindest wenn man den Mitarbeitern glauben darf die sich immer wieder darüber beschweren. Nicht funktionierende Bremsen, wackelige Lenker.

Mich wundert es wirklich dass noch kein Flink Fahrer hier in der Gegend, zumindest soweit mir bekannt, von einem Auto erfasst wurde.

Erwin Kasuppke am :

QUOTE:
Ist halt auch wieder lustig, dass Rennen mit Autos verboten sind, aber RENNräder sind okay?

War der Logikfehler Absicht?
RENNautos (vulgo: Sportwagen, das ist ja die Kategorie, die die Autoindustrie verwendet) sind genauso wenig verboten wie RENNräder. Es ist lediglich verboten, im Straßenverkehr Rennen zu fahren.
QUOTE:
Meiner Meinung haben solche Rennräder auf der Straße nichts zu suchen, sondern durften nur auf Radrennbahnen gefahren werden.


Wenn im Gegenzug sämtliche Sportwagen aus dem Verkehr gezogen werden und nur noch auf entsprechenden Rennstrecken gefahren werden dürfen, ...

John Doe am :

"Wenn im Gegenzug sämtliche Sportwagen [...] nur noch auf entsprechenden Rennstrecken gefahren werden dürfen"

Na, na, na, Genosse Kasuppke!
Wer bei Anderen "Logikfehler" moniert sollte sie selbst nicht verwenden.
Sportwagen, denen Sicherheitseinrichtungen für den Strassenverkehr fehlen, sind zu Recht nur auf Rennstrecken zulässig. Ebendies sollte auch für "Rennräder" gelten.

Raoul am :

Wow. Hätte nie gedacht, wieviele Rechtsexperten hier am Start sind. Rechtspekt!

Johannes Tue am :

Ja was denkst du denn? Solmecke kann doch einpacken, man muss einfach nur hier lesen ;-)

Irgendein Kommentator am :

Hatte gerade einen E-Bike Fahrer vor mir, der auf einer flachen Straße mit, laut meinem Tacho, um die 15 km/h gefahren ist, also real noch langsamer, wahrscheinlich wäre er zu Fuß schneller gewesen.

Da hat er schon E-Bike und gurkt da mit 15 rum. Kopfschüttel sag ich doch nur.

So ich hole schon mal das Popcorn raus. :-P ;-)

TheK am :

Na vielleicht war sein Akku leer – oder wie oben genannt: Ohne Reifendruck geht's nicht voran.

John Doe am :

Nö, eBike heisst ja nicht automatisch "rasen", man kann auch gemütlich fahren (insbesondere, wenn man sich bei höherer Geschwindigkeit unsicher/unwohl fühlt). Ich erlebe es auf Ausflügen relativ oft, dass ich eBikes überhole, die eben nur 15-20 km/h fahren.

P.S. Ein eBiker kann offensichtlich niemandem recht machen: Fährt er 25 ist er ein "eBikeraser!!!" und "eine Gefahr!!!", fährt er 15 weinen irgendwelche anderen Verkehrsteilnehmer.

Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
:'(  :-)  :-|  :-O  :-(  8-)  :-D  :-P  ;-) 
BBCode-Formatierung erlaubt
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.
Formular-Optionen