Die erste Anzeige für einen Autofahrer
Ines und ich versuchen, das Auto so oft wie möglich stehen zu lassen. Dass wir die knapp 15 Kilometer von zu Hause bis zur Firma mit dem Fahrrad zurücklegen, ist eigentlich inzwischen bei uns gewohnte Routine. Unsere täglichen Nahtoderfahrungen dabei sind inzwischen leider zur Normalität geworden. Wir machen uns schon fast einen Spaß daraus, abends mit der Anzahl der jeweils von uns auf unserem Weg erlebten Nahtoderfahrungen zu flexen. Leute, die einem wie auch immer die Vorfahrt nehmen, haben wir ständig. Das ist nicht schön, aber eben Alltag. Vorausschauende Fahrweise und natürlich auch, weil wir selber erfahrene Autofahrer sind, ich seit inzwischen 30 Jahren, verhindert Unfälle. Wenngleich auch immer etwas zähneknirschend, da wir ja eigentlich im Recht wären.
Wie gesagt, Alltag.
Heute Morgen hatten wir ein Erlebnis, das wir nicht mehr einfach so hinnehmen wollten. Durch einem Anruf bei der telefonischen Anzeigenaufnahme der Polizei klärte ich zunächst, ob eine Anzeige überhaupt sinnvoll ist. "Klar", bekam ich zur Antwort, "Ihre Frau ist Geschädigte und Sie sind Zeuge. Ich sende Ihnen einen Strafantrag zu, den Sie bitte unterschrieben zurücksenden müssen. Die Schilderung des Vorfalls können Sie mir per E-Mail senden."
Taten wir, sie lautete folgendermaßen:
Was daraus wird, werden wir ja sehen. Unsere Schmerzgrenze im Straßen ist wirklich hoch, aber so ein Verhalten muss einfach mal Konsequenzen für den Täter haben.
Wie gesagt, Alltag.
Heute Morgen hatten wir ein Erlebnis, das wir nicht mehr einfach so hinnehmen wollten. Durch einem Anruf bei der telefonischen Anzeigenaufnahme der Polizei klärte ich zunächst, ob eine Anzeige überhaupt sinnvoll ist. "Klar", bekam ich zur Antwort, "Ihre Frau ist Geschädigte und Sie sind Zeuge. Ich sende Ihnen einen Strafantrag zu, den Sie bitte unterschrieben zurücksenden müssen. Die Schilderung des Vorfalls können Sie mir per E-Mail senden."
Taten wir, sie lautete folgendermaßen:
Sehr geehrter Herr […],Es folgten noch eine möglichst detaillierte Beschreibung von Fahrer und Fahrzeug inkl. Kennzeichen.
wie eben telefonisch besprochen, hier die Schilderung des Vorfalls von heute Morgen:
Meine Frau Ines und ich befuhren hier in Bremen die […] Straße von […] kommend in Richtung […].
Neben der Straße befindet sich ein ausdrücklich als Gehweg gekennzeichneter Weg. (Verkehrszeichen 239 ohne den Zusatz "Radfahrer frei")
Wir fuhren folglich auf der Fahrbahn, und zwar nebeneinander. Da die […] Straße zweispurig ausgelegt ist (ohne Fahrbahnmarkierungen, jedoch können sich Fahrzeuge problemlos begegnen), blieb für PKW ausreichend Platz zum Überholen.
Als wir auf Höhe der […] Straße waren, machte ein PKW hinter uns durch mehrmaliges Hupen auf sich aufmerksam. Der Wagen fuhr schließlich auf die Gegenspur und wurde neben uns mit geöffnetem rechten Seitenfenster langsamer. Ob der Fahrer uns etwas zurief, können wir nur vermuten. Sekunden später gab er Gas und scherte so dicht vor uns wieder ein, dass er meine Frau, die links fuhr, kurz vor der Unterführung […] Straße zu einer Notbremsung zwang. Anschließend bog er zügig nach links auf die Straße […] ab, wo wir ihn aus den Augen verloren.
Was daraus wird, werden wir ja sehen. Unsere Schmerzgrenze im Straßen ist wirklich hoch, aber so ein Verhalten muss einfach mal Konsequenzen für den Täter haben.
Trackbacks
Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Jemand am :
Silvan am :
Viel Erfolg dabei.
Joe am :
Nebeneinander fahren ist nur auf Fahrradstraßen erlaubt, ansonsten gilt überall, auf Straßen wie auf Radwegen, das normale Rechtsfahrgebot.
Insofern hatte der Autofahrer dahingehend Recht, als er nicht hätte so weit auf die Gegenspur fahren müssen, wenn ihr euch korrekt verhalten hättet.
Kurtschatow am :
Die Reglung lautet:
Es ist erlaubt Nebeneinander zu fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
Also wenn man überholen dadurch nicht zulässt dann wäre es eine Ordnungswidrigkeit. Wie oben beschrieben war überholen aber möglich. Leider ist die Reglung nicht sehr eindeutig. Sehr l langsames fahren zu Nebeneinander oder auf einer Bundesstraße mit sehr hohen relativ Geschwindigkeiten zwischen Fahrrad und Auto kann es auch als Behinderung gewertet werden.
Aber zum überholen: Es muss 1.5m Abstand zum Überhollenden einhalten. Und bei dieser Grenze ist zwingend geboten auf die andere Fahrbahnseite zu wechseln. Wenn man nur dicht an die Mittellinie ran fährt und sich durch drängelt sind kaum die 1.5m gegeben.
John Doe sein Fahrlehrer am :
Oft ist das dann genau die gleiche Klientel, die mangelnden seitlichen Sicherheitsabstand lautstark kritisiert. Selbst die Harstes fabulieren in völliger Übertreibung von "Nahtoderfahungen", wenn sie von simplen Verletzungen der Vorfahrt berichten.
* 1,5m seitl. Sicherheitsabstand
naja am :
John Doe am :
2020 sind z.B. von 100k "Verunglückte Benutzer von Kraft- und Fahrrädern" gerade mal 360 verstorben*.
Ich fahre selbst fast ausschliesslich Fahrrad, >> 10k km p.a. und natürlich muss man halt aufpassen. Als ernsthaft gefährlich erlebe ich am Ehesten die selbsternannten Verkehrserzieher wie im obigen Beispiel und das Überholen (insb. durch LKW/Busse) mit hoher Geschwindigkeitsdifferenz und _viel_ zu geringem Seitenabstand.
Die Vorfahrtsverletzungen sind nur nervig aber der geübte Verkehrteilnehmer rechnet _immer_ mit Fehlern Anderer und plant entsprechende Sicherheit ein ("jederzeit gefahrlos anhalten können" (wenn genug Platz zum Ausweichen ist mache ich aber das, statt zu bremsen)).
* https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Publikationen/Downloads-Verkehrsunfaelle/unfaelle-zweirad-5462408207004.pdf?__blob=publicationFile
TheK am :
Matthias am :
Davon ab muss man aber doch mal festhalten, dass es auch sonst ein vollkommen unverhältnismäßiges Verhalten des Autofahrers ist, dem gegenüber das eventuell falsche Verhalten von Björn und Ines komplett untergeht.
Rechtlich reden wir hier von einer überschaubaren Ordnungswidrigkeit vs. einer Straftat und inhaltlich von einer sehr überschaubaren Behinderung/Verzögerung im Straßenverkehr vs. einer Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit.
Da ist es imho vollständig egal, ob die beiden jetzt nebeneinander fahren durften oder nicht. Wer so unverhältnismäßig reagiert sollte kein Kraftfahrzeug führen dürfen.
Nicht der Andere am :
Es gibt keinen anderen Weg und ja, bin schon selbst mal auf einer Landstraße bei erlaubten 70 km/h mit 100 km/h gerammt worden, als ich nicht mittig genug fuhr. Zum Glück berührte der Kollege nur den Lenker und mit noch mehr Glück verlief die unsanfte Landung ohne schwere Verletzung.
Seitdem ausschließlich streng mittig auf solchen Straßen.
Auch die breiteste Fahrspur ist zu schmal zum Überholen einspuriger Fahrzeuge. An Steigungen oder außerhalb beträgt der Mindestabstand ja 2,00m. Das ist mehr als alle PKW ohne Spiegel breit sind! Achtet mal drauf, wenn vor euch ein PKW einen Radler überholt! Und die innerörtlichen 1,50m Mindestabstand sind nur ein paar Zentimeter weniger als Kleinwagen a la 500/Twingo/Smart breit sind. Oder andererseits mehr als alle PKW-Innenraumbreiten.
Gleiche Problematik bei innerstädtischem Gestrichel, also dem fälschlicherweise als "Schutzstreifen" bezeichneten. Wie rechtsbündiges Fahren oder Helmtragen betrachten Autofahrer das ausschließlich als Gefährdungsmöglichkeit mittels Nichtabstand. Wird nicht benutzt. Sowiesos führt das Gestrichel ja sehr oft an Parkreihen vorbei und das Gestrichel ist dann eine geeignete Maßgabe für den radfahrerseitigen Einmeterabstand zum Geparkten.
Mafdet am :
Mir fehlt dafür das Verständnis. Man SIEHT doch, dass der Radfahrer mehr Platz braucht als die komische schmale Spur.
micha am :
Kein direkter Zusammenhang, aber wenn es beim nebeneinander Fahren ums miteinander Sprechen geht, kann ich als Alternative sehr die BuddyChat Duo-Funkgeräte empfehlen, die man am Fahrradhelm befestigen und damit auch auf etwas Abstand per direkter Bluetooth-Verbindung in Kontakt bleiben kann.
Heinz Wäscher am :
Falk am :
Mitleser am :
naja am :
DBPB am :
Elena Kalaschnikowa am :
Jan am :
Und da reicht es nicht, nur hinter einander zu fahren, sondern man muß z.B. in einer Busschlaufe warten.
§5 Abs. 6. :Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.
abc am :
John Doe am :
Thomas' am :
naja am :
Und dein zitierter Paragraph bedeutet nicht "Radfahrer haben sich unverzüglich in Luft aufzulösen, sobald ein Auto kommt".
Nicht der Andere am :
Mal eine Frage an dich persönlich als Rechtsranfahrer. Hast du schonmal LKW >7,5to gesehen, die wegen ihrer außerorts um 40 km/h unter den 100 km/h für PKW in Busbuchten eingefahren sind zum Warten? Warum sollte das dann ein Radler mit sagen wir 30 km/h tun, wenn das allgemeine Tempolimit dort 70 km/h beträgt, also ebenfalls 40 km/h Differenz?
Mäßige mal deine Anspruchshaltung. Von deinen konkreten Unterstellungen ganz zu schweigen.
Thomas' am :
eigentlichegal am :
....aber dafür, dass man auf der Straße nebeneinander fahren muss, bring ich nun wirklich nur sehr wenig Verständnis auf
Man kann Ärger mit anderen Verkehrsteilnehmern auch mutwillig provozieren
Was natürlich nicht bedeuten soll, dass das Verhalten des Autofahrers in Ordnung geht
Björn Harste am :
eigentlichegal am :
Gerade wenn man sich im Straßenverkehr eh als gefährdet ansieht: Warum das Risiko noch künstlich erhöhen?
Nicht der Andere am :
Zwei Radfahrer sind nicht breiter als ein Auto. Auch einen Radfahrer oder mehrere Radfahrer hintereinander kann man keinesfalls auf derselben Spur überholen. Es muss in jedem Fall auf der Gegenspur/Zweitspur überholt werden.
Ende.
John Doe am :
Bereits deswegen wird das Nebeneinanderfahren oft als ein Versuch der Machtausübung, der Nötigung des nachfolgenden Verkehrs, wahrgenommen.
Schon spannend, wie die Radasis (die übrigens nicht selten auch uns 'normale' Radfahrer gefährden) sich die Welt immer zurechtbiegen.
* bei Autos ist der Mindestabstand nur vage definiert, definitiv aber (zu Recht) deutlich geringer
Jane Doe am :
Das nebeneinander fahren, kann ich wenig nachvollziehen. Ist natürlich trotzdem keine Entschuldigung für das komplett gestörte Verhalten des Autofahrers.
Das mit den ganzen Nahtoderfahrungen hingegen klingt wieder nach typischer Übertreibung.
TheK am :
Ohnehin hab ich im Laufe der Zeit vor allem eines gelernt: Radwege braucht man primär, damit einem die Autos nicht im Weg rumstehen.
Regelungen wie "Nebeneinander fahren", "1,5 m Seitenabstand" oder gar "Fahrräder gehören (im Regelfall) auf die Fahrbahn" sind leider auch weltfremden Vorstellungen über den Straßenverkehr erwachsen. Damit und der generellen "ich kenne meine Rechte und die Pflichten der anderen, aber nicht andersrum"-Mentalität ausdrücklich auf beiden Seiten entstehen leider ständig solche Konflikte.
Durch die ganzen Seitenabstände (Radfahrer sollen ihrerseits auch etwa 1 Meter von parkenden Autos weg bleiben) muss einem Radfahrer *mehr* Raum eingeräumt werden als einem langsam fahrenden Lieferwagen, was viele Autofahrer natürlich als absurd empfinden (und es mit Blick auf die Unfallstatistik auch ist) – einem Fahrrad mit den Sicherheitsbereichen auf beiden Seiten werden etwa 3,2-3,5 m zugestanden, das ist mehr als ein 40-Tonner breit sein darf.
Bei Fahrbahnen unter 6 Meter (also alles außer Hauptstraßen) ergibt sich daraus im Grunde sogar ein generelles Überholverbot, weil "links der Mittellinie" nichtmal ausreicht. Aus dem gleichen Grund ist bei zwei Radfahrern nebeneinander eigentlich nie "ausreichend Platz zum Überholen". Das generelle Verbot hat man dann auch nur aufgehoben, weil irgendein Winkeladvokat festgestellt hat, dass das ja auch gelten würde, wenn man alleine auf 'nem asphaltierten Feldweg fährt. Jetzt ist es "dann legal, wenn's keiner sieht". Zudem sind Fahrräder bei 50 auf der Fahrbahn eh ein Designfehler: Entweder ist das "50" fehl am Platze (meistens) oder es fehlt ein Radweg (in Norddeutschland zum Glück seltener).
je 4 Faustregeln gegen Stress im Straßenverkehr:
Autofahrer…
* Fahr 15 Minuten früher los (denn es könnte Stau oder ein langsamer Radfahrer auftauchen).
* Bei 30 hinter dem Radfahrer bleiben (außer er schleicht arg)
* Erwarte nie, eine angegebene Höchstgeschwindigkeit auch fahren zu können.
* Rechne zu jeder Zeit mit genervten Idioten.
Radfahrer
* Fahr 5 Minuten früher los (denn es könnten Autos im Weg rumstehen).
* Reifendruck macht schneller (und reduziert überholt zu werden).
* Manche Straßen sind höchstens eine Abkürzung ins Krankenhaus oder zum Nervenzusammenbruch.
* Rechne zu jeder Zeit mit genervten Idioten.
Johannes Tue am :
Klar, ich zuckle auf einer schmalen fußweglosen Straße mit Schrittgeschwindigkeit hinter Fußgängern her. Absolut weltfremd.
Wenn der Abstand wenigstens konsequent auch für alle gelten würde: Radfahrer müssten bei Fußgängern auch 1,5m-Abstand halten, das könnte sehr witzig werden.
John Doe am :
Dann fühlt der sich nicht gefährdet und nur die Fahrradnadsies regen sich noch auf, der (geistig) normale Mensch hingegen nimmt daran keinen Anstoss.
TheK am :
Der Witz ist, dass diese ganzen Regelungen extrem von der Rennrad-Lobby beeinflusst sind, die selbst mit Seitenabständen so gar keine Probleme hat, dafür aber unbedingt überall auf der Fahrbahn fahren will. Nur hat sich inzwischen herumgesprochen, dass normale Menschen (die halt nicht 50, sondern eher 20-25 km/h radeln) eher ungerne mit einem Außenspiegel kuscheln, so dass man sich eine relativ willkürliche Zahl zum Abstand ausgedacht hat.
Einer der großen Vordenker der Fahrbahnradler war übrigens ein gewisser John Forester: "Ein Radweg sollte für mindestens 30 mph (48 km/h) ausgelegt sein, um für ernsthafte Radfahrer attraktiv zu sein. Alles andere zieht nur inkompetente Radfahrer an."
Gerd am :
Ingo Dubingo am :
Fahrradfahrende fahren zum Großteil nur deswegen auf dem Gehweg, weil ihnen die Fahrbahn wegen aggressiven Autofahrenden zu gefährlich erscheint. Das legitimiert oder verharmlost das Gehwegradeln definitiv nicht, ich möchte als Fast-Nur-Radfahrer auch nicht mit solchen Menschen in eine Schublade gesteckt werden und würde es auch lieber sehen, dass sich alle (sowohl Autofahrende als auch Radfahrende und Zu-Fuß-Gehende) an alle Verkehrsregeln halten.
Die weitaus gefährlichste Gruppe von Verkehrsteilnehmenden ist definitiv die, die sich zum Großteil alleine in einem Metallkäfig von ein bis drei Tonnen fortbewegen.
Johannes Tue am :
Ich finde übrigens lustig, wie einfach nur jedem Radfahrer auf den Sack gehen.
Den Autofahrer nerven Radfahrer, den Fußgänger ebenso, letztens Berichte gesehen, wie sich Landwirte und Förster darüber aufgeregt haben, dass Radfahrer auf den Feldwegen nerven und in Wäldern die Waldwege mit ihren Spuren kaputt machen, herrlich
John Doe am :
Weil ihnen das Risiko auf der Strasse zu hoch ist riskieren sie lieber die Gesundheit der Fussgänger. Von der Sorte habe ich schon 3 vom Fahrrad geholt (zu Sturz gebracht), wenn man regelmässig mit schwerem Rucksack unterwegs ist ist das fast risikolos.
Gerd am :
Bleifußhenker am :
Ingo Dubingo am :
Johannes Tue am :
John Doe am :
Denn auch beim Fahrrad gibt es keine Halterhaftung, muss der tatsächliche Fahrzeugführer rechtssicher nachgewiesen werden. Das ist fast so schwer, wie beim Auto.
TheK am :
Supporthotline am :
Ist das eigentlich nur hier so, oder ist das ein "normales" Phänomen, dass grundsätzlich zurückgehupt werden muss, wenn ein anderes Fahrzeug hupt?
Ingo Dubingo am :
Sorry, aber ich halte mich als Radfahrer zu 99,9% an die StVO (nicht irgendeine Fantasie-StVO, sondern die richtige, die vom Gesetzgeber beschlossen wurde) und werde trotzdem regelmäßig absichtlich massiv gefährdet. Ich muss ständig zurückstecken, um nicht alle zwei Wochen im Krankenhaus oder unter der Erde zu landen.
Wenn man sich auf eine gewisse Gruppe von Menschen einschießt und unbedingt seine Meinung bestätigt haben will, sieht man nur diejenigen, die etwas falsch machen, nicht die große Mehrheit derjenigen, die alles richtig machen. Ich kann auch von einer Ampel auf meinem Arbeitsweg erzählen, wo regelmäßig Autofahrende über tiefdunkelorange fahren, verurteile aber deswegen nicht alle Autofahrenden, nur diejenigen, die das tun.
Mimi Mi am :
*ROFL*
Falk am :
John Doe am :
Ingo Dubingo am :
Ich rede hier nicht von unübersichtlichen Situationen in Kurven oder im Berufsverkehr, sondern z.B. von schnurgeraden Straßen, in denen auf der Gegenfahrbahn Autos parken, wo mir Leute in Autos entgegen kommen und sichtbar absichtlich voll auf mich drauf halten, oder von Menschen, die aus Ausfahrten mit bestem Blick in beide Richtungen kommen, aber trotzdem erst am Fahrbahnrand und nicht vor dem Geh- oder benutzungspflichtigen Radweg anhalten. Auch sehr gerne genommen sind besagte schnurgerade Straßen mit zugeparkter Gegenfahrbahn, wo sich dann Menschen in Autos noch an mir vorbei drücken wollen, obwohl die gesamte freie Fahrbahn nur insgesamt drei Meter breit ist. Das sind dann viel zu oft Tempo-30-Zonen, wo ich schon 30-35 km/h fahre.
An meinen Fahrrädern habe ich ständig leuchtende Scheinwerfer mit jeweils mindestens 70 Lux und StVZO-konformem Lichtbild angebaut und meistens eine grellgrüne Jacke an, "Übersehen" ist da also nur ein Euphemismus für "Ignorieren".
Pit Brett am :
Yeah. Ich habe ihn gefunden. Den Fahradfahrer, der sich zu 99.9% an alle Regeln hält. Du bist nämlich eine Seltenheit. Eigentlich schon vom aussterben bedroht.
Supporthotline am :
Kennzeichenpflicht für Fussgänger! JETZT!
Supporthotline am :
A.B.S. am :
Das schlimmste jedoch sind jene Herren (ich habe noch nie eine Frau unter diesen Individuen gesehen) die mit dem Auto zum Fahradfahren fahren. Am krassesten ist es in Köln auf dem Mauspfad. Diese Straße hat auf vielen Kilometern beidseitig einen sehr guten, ja luxuriösen Radweg, überbreit, beleuchtet, im Winter geräumt. Und doch gibt es Personen die meinen sie müssten auf der Fahrbahn radeln. Das sind immer Männer auf sauteuren Rennrädern die weder über Licht, Rückstrahler, Schutzbleche oder sonstige vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen verfügen.Diese besagten Herren laden am Sonntagsmorgen ihr Rennrad in ihren Oberklassekombi fahren damit zu einem bestimmten Parkplatz, laden dort ihr Fahrrad wieder aus, setzen ihren Helm auf und radeln dann regelwidrig auf der Fahrbahn bis zu einem (individuellen) Umkehrpunkt. Von dort geht es wieder zurück zu ihrem Auto.
Den Forderungen nach Kennzeichen für Fahräder kann ich nur zustimmen. Als Versicherungskennzeichen ließe sich das relativ einfach umsetzen.
Johannes Tue am :
Ist halt auch wieder lustig, dass Rennen mit Autos verboten sind, aber RENNräder sind okay?
Meiner Meinung haben solche Rennräder auf der Straße nichts zu suchen, sondern durften nur auf Radrennbahnen gefahren werden.
TheK am :
Jane Doe am :
Auf straßen und durch Tunnel fahren wo kein Fahrradverkehr erlaubt ist. Rote Ampeln sind für die auch nur Empfehlungen, und Fußgängerzonen absolut unbekannt.
Dazu kommt dass deren Räder wohl ziemliche Schrottbockel sind, zumindest wenn man den Mitarbeitern glauben darf die sich immer wieder darüber beschweren. Nicht funktionierende Bremsen, wackelige Lenker.
Mich wundert es wirklich dass noch kein Flink Fahrer hier in der Gegend, zumindest soweit mir bekannt, von einem Auto erfasst wurde.
Erwin Kasuppke am :
War der Logikfehler Absicht?
RENNautos (vulgo: Sportwagen, das ist ja die Kategorie, die die Autoindustrie verwendet) sind genauso wenig verboten wie RENNräder. Es ist lediglich verboten, im Straßenverkehr Rennen zu fahren.
Wenn im Gegenzug sämtliche Sportwagen aus dem Verkehr gezogen werden und nur noch auf entsprechenden Rennstrecken gefahren werden dürfen, ...
John Doe am :
Na, na, na, Genosse Kasuppke!
Wer bei Anderen "Logikfehler" moniert sollte sie selbst nicht verwenden.
Sportwagen, denen Sicherheitseinrichtungen für den Strassenverkehr fehlen, sind zu Recht nur auf Rennstrecken zulässig. Ebendies sollte auch für "Rennräder" gelten.
Raoul am :
Johannes Tue am :
Irgendein Kommentator am :
Da hat er schon E-Bike und gurkt da mit 15 rum. Kopfschüttel sag ich doch nur.
So ich hole schon mal das Popcorn raus.
TheK am :
John Doe am :
P.S. Ein eBiker kann offensichtlich niemandem recht machen: Fährt er 25 ist er ein "eBikeraser!!!" und "eine Gefahr!!!", fährt er 15 weinen irgendwelche anderen Verkehrsteilnehmer.