Ein Mann aus Oregon wollte so sehnsüchtig einen eigenen Hund halten, dass er diesen als Assistenzhund auch an Orte mitnehmen konnte, wo Hunde eigentlich nicht erlaubt sind. Der Hintergedanke war dabei, dass er seinen vierbeinigen Freund jederzeit bei sich haben kann.
Um das zu erreichen, hatte er sich erfolgreich beide Augen mit einer starken Lauge verätzt, die bei ihm in der Folge eine 80-prozentige Sehbeeinträchtigung verursachte, so dass er den Hund bekam.
Völliger Unsinn oder erstaunlicherweise doch wahr?
Die zweite Woche, in der ich krankgeschrieben war. Auch hier gab es natürlich nichts aus der Firma zu berichten und auch hier war ich wieder vom Fachbericht befreit. Ich war zwar generell nicht faul, aber was ich nicht machen musste, musste ich nicht machen.
Vor ein paar Tagen sprach mich ein Kollege an und erklärte mir, dass er eine Diskussion mit einem Kunden bzgl. der Mindestalters zum Erwerb des Produkts Aperol gehabt hat. Aperol habe 11 % Alkohol, sei damit per Definition keine Spirituose und dürfe damit schon ab 16 Jahren erworben werden.
Klingt zwar im ersten Moment richtig, ist aber ein Trugschluss!
Aperol ist laut der gesetzlichen Definition tatsächlich keine "Spirituose", so heißt ein alkoholisches Getränk nämlich erst, wenn es über einen Mindestalkoholgehalt von 15 % Vol. verfügt. Hat Aperol nicht, also ist es auch keine Spirituose.
Aber: Im Jugendschutzgesetz ist überhaupt nicht von Spirituosen die Rede. Dort heißt es nämlich nur:
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Da Aperol nicht aus Bier oder Wein besteht, sondern ein Destillat als Basis hat, fällt es automatisch unter die Definition von "anderen alkoholischen Getränken".
Es muss also ausdrücklich gar keine Spirituose im Sinne der Verordnung sein, um erst ab 18 Jahren verkauft werden zu dürfen!