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Immer noch "LIDL GmbH" an dieser Adresse

Vielleicht sollte ich aufhören, darüber zu schreiben. Vielleicht wird es mit jedem weiteren Blogeintrag über die "LIDL GmbH" schlimmer und immer häufiger werden Ausbildungsplatzsuchende mich im Web finden und sich immer häufiger bei mir bewerben. Andererseits habe ich so endloses Futter für's Blog. Ich bitte im Vorfeld um Entschuldigung, falls die Thematik sich dann kanalisiert und es sich hier nur noch um fehlgeleitete Bewerbungen dreht. :-)

Vor ein paar Tagen hat sich eine junge Frau bei mir beworben. Erstaunlicherweise kamen hier zeitgleich zwei große Umschläge an. In beiden Umschlägen lag jeweils eine komplette Bewerbungsmappe, die auch beide an die selbe Person gerichtet waren. Ich vermute, dass damit eine Art Bezirksleiter (Bereichsleiter, Gebietsleiter, wie auch immer die bei LIDL heißen) gemeint war. Den Adressen auf den Anschreiben nach zu urteilen, sollten sie wohl ursprünglich an zwei verschiedene LIDL-Filialen gehen, die offenbar von der selben Person betreut werden. Möglicherweise wollte die Bewerberin damit sicherstellen, dass ihre Bewerbung auf jeden Fall bei dem Verantwortlichen ankommt.

Die beiden Bewerbungen habe ich kommentarlos zurückgeschickt. Allerdings konnte ich es mir nicht nehmen lassen, ihr eine E-Mail zu schreiben, in der ich sie auf ein paar Missstände in ihren Unterlagen hingewiesen habe. Trotz, oder möglicherweise auch gerade wegen des Gefühls, dass das anmaßend wirken könnte, schrieb ich dazu, dass es mir ja eigentlich vollkommen egal sein könnte und ich es nur gut meinen würde. Unter anderem auch, dass ich es an Stelle des LIDL-Mitarbeiters seltsam gefunden hätte, über die Postadresse von zwei "meiner" Filialen angeschrieben zu werden.

Leider kam keine Antwort, aber vielleicht sind meine Tipps ja nicht vollkommen an ihr abgeprallt und sie hat sie sich für die zukünftigen Bewerbungen zu Herzen genommen. :-)


"Nicht so viele Ausländer"

Eher zufällig kam ich mit einem Kollegen während eines Gesprächs mit ihm auf seine kleine Tochter zu sprechen und vor allem auch, auf welche Schule sie geht. Er hatte eine ganz bestimmte Schule ausgewählt, obwohl eine andere sogar näher an seinem Wohnort gewesen wäre.

Begründung: "Da sind nicht so viele Ausländer."

Das alleine wäre eigentlich in keiner Weise bemerkenswert. Aber was ihr jetzt denkt, ist vermutlich nicht das, was tatsächlich passiert ist: Die Tatsache, dass mein Mitarbeiter nämlich selber erst vor ein paar Jahren aus seiner mehrere tausend Kilometer entfernten Heimat nach Deutschland gekommen war, die war das, was mir in dem Moment glatt die Sprache verschlagen hatte.

Such, such, wo ist sie denn, die Kassendifferenz?

Da die Kassen hier bei mir im Hauptgeschäft noch kein elektronisches Journal haben, sondern alle Vorgänge auf einer zweiten Bonrolle protokollieren, ist die Suche nach Kassendifferenzen und besonderen Vorgängen mitunter schon recht aufwändig. Schön aber, wenn man sowas nach Feierabend macht und sich im Laden mit dem ganzen Papiergewusel richtig schön ausbreiten kann.

Die vermeintliche Differenz hat sich übrigens später noch auf recht harmlose weise aufgeklärt. Mein Mitarbeiter hatte sich beim Addieren der ec-Belege vertippt. :-O


Urlaubsplan 2011, vorläufige Version

Und ich sagte noch: "Gebt eure Urlaubsanträge bitte rechtzeitig ab, damit ich den Plan für das ganze Jahr erstellen kann…"

Rege Beteiligung. :-O

Und später wird dann gejammert, weil der kurzfristig geplante Urlaub nicht so genommen werden kann, wie gewünscht. Aber ich rege mich nicht mehr auf. Sind ja schließlich eigentlich alles erwachsene Leute hier im Kollegenkreis.


Incl. Verbrecherfoto

Dass als Kurzbewerbung meistens nur kopierte Zettel eingereicht werden, ist bei mir hier relativ normal und auch eigentlich immer vollkommen ausreichend. Mit etwas Glück hängt ein Foto an der Bewerbung dran, meistens sind die Bögen inklusive Bild mit einem Farbdrucker ausgedruckt worden.

Dieser Bewerber hat ein normales Foto mitkopiert, was die Qualität ansich schon ausgesprochen negativ beeinflusst. Das was man erkennen kann, sieht nach "Schnappschuss auf einem Discoparkplatz" aus: Autos im Hintergrund, Lederjacke und "Du kommst hier ned rein"-Blick. Foto hin oder her – das Bild macht insgesamt nicht nur keinen guten, sondern vor allem einen ausgesprochen abschreckenden Eindruck.

0 x 5,79€

Wenn man den Leuten vor der Inventur erklärt, dass Fehlartikel einfach ignoriert werden können und folglich auch keine Leerzeilen in die Listen eingebaut werden sollen und auch nicht der Artikel in Form von "null mal Betrag" notiert werden soll – dann hätte man es auch gleich der nächstbesten Wand erklären können... :-O


Heldenhafter Inventurhelfer

Ich versichere, dass in unserem Waschmittelregal von jedem Produkt mehr als nur ein einzelnes Teil zu finden war. Und so sehen sämtliche Seiten aus dem Bereich aus. Wie kommt jemand darauf, überall nur eine "1" einzutragen? Und: Hat er gezählt oder nur das Regal "abgeschrieben"? :-O

So konnten wir das gesamte Regal noch einmal zählen...


Der gemeine Cliffhanger

Seit Mitte 2008 läuft ein Rechtsstreit. Eine Mitarbeiterin hatte unverschuldet einen längerfristigen Arbeitsausfall. Neben mehreren anderen Personen habe ich in der Sache auf der Klägerseite gestanden, da ich vom Verantwortlichen die Lohnfortzahlung an meine Mitarbeiterin erstattet bekommen wollte.
Die Verhandlung war vor ein paar Wochen, nun folgte das Urteil: Die Klage wurde abgewiesen, denn der Verantwortliche befindet sich auf der Klägerseite. Die Gerichtskosten dürfen sich alle Kläger, mich eingeschlossen, teilen.

Ich hatte mir fest vorgenommen, die Geschichte, nachdem sie ausgestanden ist, hier im Blog aufzugreifen. Doch nun wendet sich das Blatt völlig: Einer der ursprünglichen Kläger wird nun nämlich zum Beklagten – und zwar von mir.

Also heißt es nun erstmal wieder: Abwarten... :-|

Probetag

Einen Probearbeitstag für eine möglicherweise zukünfige Mitarbeiterin musste ich in all meinen Jahren hier auch noch nie schriftlich bestätigen:
Der am 20. Januar 2011 anstehende Schnuppertag dient dazu, dass Frau Mayermuellerschultz den Arbeitsplatz hier im Supermarkt kennenlernt.
Gegenseitige Verpflichtungen entstehen hieraus nicht. Insbesondere besteht keine Arbeitspflicht. Seitens des Unternehmens besteht keine Vergütungspflicht.
Mal sehen, was daraus wird...