Probetag
Einen Probearbeitstag für eine möglicherweise zukünfige Mitarbeiterin musste ich in all meinen Jahren hier auch noch nie schriftlich bestätigen:
Der am 20. Januar 2011 anstehende Schnuppertag dient dazu, dass Frau Mayermuellerschultz den Arbeitsplatz hier im Supermarkt kennenlernt.Mal sehen, was daraus wird...
Gegenseitige Verpflichtungen entstehen hieraus nicht. Insbesondere besteht keine Arbeitspflicht. Seitens des Unternehmens besteht keine Vergütungspflicht.
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Kommentare
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Bremerin am :
The other one am :
Das wohl ganz besonders nicht.
Lars am :
The other one am :
Da würde mein Chef ganz bestimmt große Augen bekommen.
DJ Teac am :
Wenn die nämlich erstmal da sind, und das dem Amt nicht gemeldet und bestätigt wurde, hast du ein Problem.
bene am :
Mein AG hat sowas als Standardformular für jeden Probetagbewerber...
Nick am :
Ich denke die schriftliche Bestätigung, die das Unternehmen durch den Bewerber am Probearbeitstag erhält, ist überall üblich.