Und ich sagte noch: "Gebt eure Urlaubsanträge bitte rechtzeitig ab, damit ich den Plan für das ganze Jahr erstellen kann…"
Rege Beteiligung.
Und später wird dann gejammert, weil der kurzfristig geplante Urlaub nicht so genommen werden kann, wie gewünscht. Aber ich rege mich nicht mehr auf. Sind ja schließlich eigentlich alles erwachsene Leute hier im Kollegenkreis.
Dass als Kurzbewerbung meistens nur kopierte Zettel eingereicht werden, ist bei mir hier relativ normal und auch eigentlich immer vollkommen ausreichend. Mit etwas Glück hängt ein Foto an der Bewerbung dran, meistens sind die Bögen inklusive Bild mit einem Farbdrucker ausgedruckt worden.
Dieser Bewerber hat ein normales Foto mitkopiert, was die Qualität ansich schon ausgesprochen negativ beeinflusst. Das was man erkennen kann, sieht nach "Schnappschuss auf einem Discoparkplatz" aus: Autos im Hintergrund, Lederjacke und "Du kommst hier ned rein"-Blick. Foto hin oder her – das Bild macht insgesamt nicht nur keinen guten, sondern vor allem einen ausgesprochen abschreckenden Eindruck.
Als ich den Brief einer Bewerberin öffnete, kam mir eine ekelige, intensive Wolke mit dem herzhaften Aroma von kaltem Zigarettenrauch entgegen. Da hätten sich wahrscheinlich sogar Raucher gegruselt.
Wenn man den Leuten vor der Inventur erklärt, dass Fehlartikel einfach ignoriert werden können und folglich auch keine Leerzeilen in die Listen eingebaut werden sollen und auch nicht der Artikel in Form von "null mal Betrag" notiert werden soll – dann hätte man es auch gleich der nächstbesten Wand erklären können...
Ich versichere, dass in unserem Waschmittelregal von jedem Produkt mehr als nur ein einzelnes Teil zu finden war. Und so sehen sämtliche Seiten aus dem Bereich aus. Wie kommt jemand darauf, überall nur eine "1" einzutragen? Und: Hat er gezählt oder nur das Regal "abgeschrieben"?
So konnten wir das gesamte Regal noch einmal zählen...
Seit Mitte 2008 läuft ein Rechtsstreit. Eine Mitarbeiterin hatte unverschuldet einen längerfristigen Arbeitsausfall. Neben mehreren anderen Personen habe ich in der Sache auf der Klägerseite gestanden, da ich vom Verantwortlichen die Lohnfortzahlung an meine Mitarbeiterin erstattet bekommen wollte.
Die Verhandlung war vor ein paar Wochen, nun folgte das Urteil: Die Klage wurde abgewiesen, denn der Verantwortliche befindet sich auf der Klägerseite. Die Gerichtskosten dürfen sich alle Kläger, mich eingeschlossen, teilen.
Ich hatte mir fest vorgenommen, die Geschichte, nachdem sie ausgestanden ist, hier im Blog aufzugreifen. Doch nun wendet sich das Blatt völlig: Einer der ursprünglichen Kläger wird nun nämlich zum Beklagten – und zwar von mir.
Einen Probearbeitstag für eine möglicherweise zukünfige Mitarbeiterin musste ich in all meinen Jahren hier auch noch nie schriftlich bestätigen:
Der am 20. Januar 2011 anstehende Schnuppertag dient dazu, dass Frau Mayermuellerschultz den Arbeitsplatz hier im Supermarkt kennenlernt.
Gegenseitige Verpflichtungen entstehen hieraus nicht. Insbesondere besteht keine Arbeitspflicht. Seitens des Unternehmens besteht keine Vergütungspflicht.
Schön, wenn man den Rollbehälter mit Bio-Ware aus dem Kühlhaus ziehen möchte und dazu erstmal die ganzen Getränke, die ein Kollege davorgestellt hat, zur Seite stapeln darf...
Mein ehemaliger Mitarbeiter, der hier vor einigen Wochen für ziemliche Unruhe gesorgt hatte, wurde mir soeben durch einen Brief der Staatsanwaltschaft Bremen wieder ins Gedächtnis gerufen:
Gegen den Beschuldigten ist wegen anderer Straftaten bereits ein Verfahren anhängig. Neben der in jener Sache zu erwartenden Strafe fällt die Strafe, zu der die Verfolgung der von Ihnen angezeigten Tat führen kann, nicht beträchtlich ins Gewicht, [...]
Eine Mitarbeiterin hatte um einen kleinen Vorschuss gebeten. Kein Problem, aber die Quittung musste sie selber ausstellen. In die Zeile hinter dem "Für" hatte sie ihren Spitznamen geschrieben.
Den Beleg musste sie aber neu schreiben. Glaube kaum, dass die beim Steuerbüro damit etwas hätten anfangen können.
Kurz vor Feierabend hatten wir noch ein nur sehr wenig erfreuliches Erlebnis mit einem ehemaligen Mitarbeiter, der dem Alkohol und anderen Drogen verfallen und inzwischen sogar schon bei der Polizei bekannt ist.
Gegen 23:45 Uhr betrat er den Laden und nahm sich zwei Flaschen Bier aus dem Kühlschrank. Nachdem er bis kurz nach 0 Uhr wirres Zeugs erzählt hatte, folgte die Feststellung, dass er gar nicht genug Geld dabei hat. Er redete weiter wirr und wollte wohl, dass ich ihm die Flaschen zu seinem Geburtstag (sofern ich das in dem Gelalle richtig verstanden habe) schenke. Wie käme ich denn dazu? Netten Leuten schenke ich etwas, aber nicht zwielichtigen Typen, die mir den letzten Nerv rauben.
In den folgenden Minuten wurden übrigens mir und den anwesenden Mitarbeitern die allerletzten Nerven geraubt. Der Angetrunkene krallte sich an den beiden Flaschen fest und weigerte sich, diese loszulassen. Langsam versuchte er, zum Ausgang zu gelangen. Der war aber längst abgeschlossen, so dass wir nicht weiter einzugreifen brauchten. Nachdem die Stimmung immer aggressiver wurde, beschloss ich irgendwann, die Polizei zu holen. Inzwischen standen und diskutierten wir schon über eine halbe Stunde herum und ein gewaltfreies Ende schien nicht in Sicht zu sein.
Doch auch die beiden Polizisten schienen nicht beeindruckender auf ihn gewirkt zu haben. Statt endlich aufzugeben, provozierte er die Polizisten, öffnete sogar eine der Bierflaschen und wurde immer gewalttätiger.
Das Ende vom Lied: Die Hände mit einer Handschelle auf dem Rücken fixiert wurde er im Streifenwagen mitgenommen. Dabei wäre es doch so einfach gewesen...
Man hörte die Zahnräder regelrecht rattern. Ich dachte, er wollte mir irgendwas mitteilen und sich dabei beeilen. Ein verhonepiepeltes "Fasse dich kurz" eben.
Nein, es war wirklich so gemeint: "Kasse mich Furz."
Wer diesen Kommentar liest, könnte irritiert sein: Wie? Was? Ein selbstgeschriebenes Arbeitszeugnis?
Dabei ist das gar nicht so abwegig. Wieviele Streitereien mit (ehemaligen) Arbeitgebern landeten vor dem Arbeitsgericht, weil man sich über den Zeugnistext nicht einigen konnte? Dabei sind Arbeitszeugnisse sowas von wertlos. Seit ich mal vom Arbeitsgericht dazu verdonnert wurde, einer unehrlichen Mitarbeiterin ein "wohlwollendes Zeugnis" auszustellen, ist mir alles egal.
Bei Bewerbern lese ich sie mir durch, aber sie sind bei mir nicht entscheidend darüber, ob ich einen Bewerber einlade oder nicht. Ein symphatisches Foto, ein ansprechendes Anschreiben – das zählt.
Meinen eigenen Mitarbeitern lasse ich seit besagtem Fall vor dem Arbeitsgericht immer die Option, den Text selber zu formulieren. Wenn's nicht komplett daneben ist oder versehentlich und unwissend irgendwelche "bösen" Floskeln ("bemühte sich, die ihm aufgetragenen Aufgaben durchzuführen") verwendet wurden, unterschreibe ich die so wie sie sind.