"Unbedingt auf Ordnung in den Regalen achten! Kein Durcheinander, sondern die Artikel ordentlich hinter-/nebeneinander packen. Dabei ist die vorgegebene Platzierung zwingend einzuhalten. […]"
Die meisten Inventurhelfer, die sich spontan entscheiden, doch nicht mitzumachen, kommen einfach am Inventurtag nicht her.
Bei dieser Inventur habe ich zum ersten Mal eine regelrechte Kündigung in schriftlicher Form bekommen. Sehr löblich.
Mir fiel vorhin dieser Zettel im Büro auf, der sich auf die (bereits heute Morgen gelieferte und inzwischen auch längst verräumte) Cola-Lieferung bezog.
Wir sind zwar gerade dabei, den Laden zu entdekorieren, aber bei einer kleinen Pause im Büro fiel mir ein, dass das Unvermeidbare auch schon wieder vor der Tür steht …
Ein ehemaliger Mitarbeiter hatte mir vor einer Weile ein Einschreiben geschickt:
"Sehr geehrter Herr Harste,
ich habe bei Ihnen in dem Zeitraum vom 27.09.2017-30.09.2017 als Verkäufer in Teilzeit gearbeitet und muss leider bis zum heutigen Tag feststellen, dass immer noch kein Zahlungseingang des ausstehenden Gehalts für September auf mein Konto verbuchen konnte, obwohl ich Ihnen die erforderlichen Kontodaten bereits mitgeteilt habe. Daher fordere ich sie auf mir das ausstehende Gehalt für September 2017 in Höhe von 250,38€ (netto) (= 260 € brutto) mit einer Fristsetzung bis zum 15.11.2017 auf das folgende Konto zu überweisen. […]"
Ich liebe so ein pseudobürokratisches Geschwafel. Nur zur Info: Der Kerl hatte tatsächlich im genannten Zeitraum bei uns gearbeitet. Dass das Arbeitsverhältnis nicht darüber hinaus fortgesetzt wurde, lag zu exakt 100% daran, dass er ohne sich noch einmal bei mir oder einem meiner Mitarbeiter gemeldet zu haben nicht mehr zur Arbeit erschien und auch nicht mehr telefonisch erreichbar war. Natürlich hätten wir die geleistete Arbeit abrechnen können, aber bei jemandem, der so tut, als wäre er vom Erdboden verschwunden, wollten wir einfach erst mal abwarten und gucken, was passiert.
Von mir gab es folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihr erfrischend freundliches Schreiben vom 30. Oktober 2017.
Sie hätten sich die Mühe mit den in Floskeln verpackten Drohgebärden sparen können, wenn Sie sich einfach kurz telefonisch oder via E-Mail bei mir oder meinem Mitarbeiter gemeldet und bei der Gelegenheit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklärt hätten, anstatt einfach nicht mehr zum Dienst zu erscheinen und nicht mehr auf Anrufe zu reagieren.
Wie auch immer: Ich habe den von Ihnen genannten (Brutto-)Betrag durch unsere Lohnbuchhaltung laufen lassen und soeben den sich daraus errechneten Nettolohn auf Ihr Konto xxx überwiesen.
Die von Ihnen geforderten € 250,38 konnte ich Ihnen jedoch nicht auszahlen, da Sie, wie Sie freundlicherweise in Ihrem Schreiben bestätigt haben, in unserem mündlichen Arbeitsvertrag auf Teilzeit (und nicht im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung) eingestellt waren, woraus sich die Pflicht zur Zahlung von Lohnsteuer, Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträgen ergibt, was den ursprünglich von Ihnen gewünschten Betrag auf € 181,32 reduziert.
Dieser Piekser in die Wunde war ausreichend Genugtuung für mich. Da sich dieser ehemalige Mitarbeiter bis dato auch nicht wieder bei mir direkt oder in der Filiale gemeldet hat, dürfte die Sache damit auch abgeschlossen sein.
An einem der neuen Schließfächer fiel mir ein aufgeklebter Klebestreifen auf. ich wunderte mich: "Was ist das denn?!"
Was das ist? Das ist ein kleiner Handgriff, um die generell nicht abgeschlossene Tür des Fachs öffnen zu können. Der Schlüssel klebt im Inneren des Schließfachs an der Wand (Der Kollege liebt Tesafilm!) und damit er das Fach dennoch bequem öffnen kann, hat er sich oben die kleine Lasche an die Tür geklebt.
Zwischen Wahnsinn und Verstand ist oft nur eine dünne Wand.
"Da ist Platz, da stelle ich die Bionade dazu. Fängt ja auch mit B an."
Anders kann ich mir nicht erklären, was der Kollege sich bei der Aktion wohl gedacht hat. Oder gibt es wirklich so viele Kunden, die Lebkuchen, Weihnachtsmänner und Stollen kaufen und sich dann denken, dass man bei der Gelegenheit ja auch noch mal eben ein Fläschchen Kräuterlimonade mit auf den Weihnachtsteller schütten könnte?
Eine Anruferin wollte mal unabhängig von allen Stellenausschreibung, die wir in letzter Zeit mal laufen hatten, unverbindlich nachfragen, ob bei uns im SPAR-Markt ein Job frei wäre. Sie hätte Interesse an einem Job für "3 bis 6 Stunden pro Woche", erklärte sie meinem Mitarbeiter, der den Anruf entgegen genommen hatte.
Er äußerte mit scherzhaftem Unterton die Bedenken, dass man ja jemanden, der nur so wenig arbeitet, quasi jede Woche neu anlernen müsse. Die Frau erklärte, dass sie schon mal als Kassiererin gearbeitet hätte. In einem Biomarkt auf dem Lande, aber auch schon mit Scannerkassen.
Da bei so kurzen Arbeitszeiten ein Kassenjob eher sinnlos ist, warf mein Mitarbeiter in den Raum, dass da doch ein Job als Packerin ideal wäre. Das quittierte sie aber mit der Aussage, dass sie prinzipiell nicht schwer heben dürfe. Sie könne sich aber vorstellen, unsere Botengänge zu erledigen.
Was glaubt die denn? Dass wir die Post sind und Briefe zustellen? Unsere Kunden bestellen genau deshalb bei uns, weil ihnen die Schlepperei von Getränkekisten und kompletten Einkäufen zu mühsam ist.
Eine Bewerberin, jünger als ich, hat in ihren Bewerbungsunterlagen keine E-Mail-Adresse angegeben. Wie soll ich die denn jetzt kontaktieren? Muss ich da etwa diese lange Zahlenkolonne in ein Telefon tippen und mich mit der Frau in Echtzeit-Verbalkommunikation verständigen?