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Mit Fußzeile

Fußzeile auf einem definitiv unerwünschten Werbefax für irgendein wenig vertrauenerweckendes Kosmetikprodukt: "Wenn Sie nicht der richtige Empfänger dieser Faxnachricht sein sollten, bitten wir dieses zu entschuldigen."

Macht die Werbung nicht legaler, aber ich kann mir vorstellen, dass sich gleich ein paar Leute weniger darüber aufregen werden.

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Kommentare

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Christoph am :

Kann sich ja gerne entschuldigen, ich würde die Baggage trotzdem abmahnen lassen.

Solchen Spammern gehört das Handwerk gelegt.

master_p am :

Unaufgefordert Werbung an Firmen zu senden ist imho in Deutschland erlaubt. Nur an Privatleute ist es verboten per Fax zu "spammen".

DeserTStorM am :

Vielleicht hilft dir das Kosmetikprodukt ja und du willst es in Wirklichkeit haben, weißt es aber noch nicht ;-)

Christoph am :

Wenn man sich das UWG mal ansieht:

§7, Abs. 1, Satz 1:

Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig.

(Hervorhebung durch mich)

§7, Abs. 2, Nr.3:

Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt.

ich glaube kaum, daß diese Einwilligung hier vorliegt :-)

Tux2000 am :

Wie immer: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/16414.pdf - ausfüllen und hinfaxen für jedes einzelne Spam-Fax. Auch - wie hier - bei Faxen an Firmen. Die BNetzA kümmert sich um den Rest - Rufnummernentzug, Mitteilen einer ladefähigen Adresse, usw.

Meine Faxnummer ist bei den Spammern mittlerweile dermaßen verbrannt, dass ich seit Jahren kein Werbefax mehr bekommen habe.

Tux2000

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