Experiment
Manche Leute scheinen die Freifläche vor dem Leergutautomaten als eine Art rechtsfreien Raum zu sehen. Müll und Dreck wird hinterlassen, von anderen Kunden zurückgelassene Flaschen und Kisten werden ohne zu zögern mitgenommen, Kunden gehen aufeinander los und selbst meinen Mitarbeitern und mir wurde in dem Bereich schon Gewalt nicht nur angedroht.
Eher zufällig ist mir eben der Gedanke gekommen, doch einmal auszuprobieren, was passieren würde, wenn man ein paar Artikel auf die Fensterbank unmittelbar neben dem Automaten legt. Quasi als Lockvogel. Wie lange würden die da wohl liegenbleiben?
Sollte ich mal irgendwann an einem massiven Zeitüberschuss leiden (Haha...), werde ich das Experiment mal wagen. Ob sich überhaupt jemand eingestehen würde, dass das ein Diebstahl gewesen wäre?
Eher zufällig ist mir eben der Gedanke gekommen, doch einmal auszuprobieren, was passieren würde, wenn man ein paar Artikel auf die Fensterbank unmittelbar neben dem Automaten legt. Quasi als Lockvogel. Wie lange würden die da wohl liegenbleiben?
Sollte ich mal irgendwann an einem massiven Zeitüberschuss leiden (Haha...), werde ich das Experiment mal wagen. Ob sich überhaupt jemand eingestehen würde, dass das ein Diebstahl gewesen wäre?
Trackbacks
Nur registrierte Benutzer dürfen Einträge kommentieren. Erstellen Sie sich einen eigenen Account hier und loggen Sie sich danach ein. Ihr Browser muss Cookies unterstützen.
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Heimatdichter am :
Und denn mit mit der Ü-Cam ins internet live über tragen.
L.C. am :
a) man ignoriert das Leergut und kümmert sich um seinen eigenen "Müll"
oder
b) mann nimmt das Ding und jagt es ebenfalls in den Automaten.
In meiner Vorstellung halte ich es für ausgeschlossen, dass sich auch nur ein Kunde an einen Mitarbeiter wenden wird. Nicht im Traum würde ich darauf kommen, dass es sich da um Diebstahl handeln könnte.
lummo am :
Jakob am :
"Strafrechtlich stellt das Ergreifen des ausgelegten Objekts keinen vollendeten Diebstahl dar, weil der Fallenleger zur Überführung des Täters mit dem Gewahrsamswechsel am Tatobjekt einverstanden war."
Allerdings bleibt eine Strafbarkeit wegen versuchten Diebstahls bestehen.
miCHael am :
isar am :
Silvio am :
Petra am :
Suse am :
ReCon am :
Theodor am :
Martin am :
Ab da musste ich lachen.
Onkel Tobi am :
OnkelTobi am :
Kerstin am :
Olaf am :
Also nicht durch ne Kamera, sondern z.B. durch ein Plakat (am Automaten?) mit einem Gesicht, welches den Kunden anschaut. Ein Versuch mag es wert sein
Ben2 am :
Theodor am :
Ein Schild schreiben, auf dem sinngemäß steht: "Bitte nicht angenommene Flaschen wieder mitnehmen / keinen Müll hier abladen, weil wir das sonst wegputzen müssen / weil wir auch keinen Dreck in ihrem Wohnzimmer hinterlassen" und dadrunter ein Gruppenfoto vom Marktpersonal drunterkleben.
Dadurch wirkt die Bitte persönlicher und dem Kunden wird klar, dass nicht irgendein Mainzelmännchen jeden Abend die Schweinerei vor dem Leergutautomaten entfernt, sondern das reale (nämlich die abgebildeten) Personen sind.
CyberKater am :
http://ooe.orf.at/stories/352270/
Schönen Gruss aus Österreich !
xig0 am :