Merkwürdiges in der Bremer Neustadt
Vorhin hat ein junger Mann hier mehrere Flaschen Wodka in eine Tragetasche gesteckt und ist damit ohne zu bezahlen durch den Eingang geflüchtet. Was ich daran so erstaunlich finde: Der Typ ist jedem Mitarbeiter bekannt, wohnt hier in der Gegend oder hat zumindest Freunde hier in der Gegend, mit denen er öfter zu Fuß unterwegs ist und kommt (oder kam bis heute) im Grunde täglich hier herein – und hat auch immer bezahlt. Dazu sieht er recht markant aus und könnte von jedem meiner Mitarbeiter zweifelsfrei eindeutig identifiziert werden. Schon ganz schön dumm, in "seinem" Laden zu klauen und sich dabei auch noch filmen zu lassen...
Kurz nach dem Vorfall kam ein recht heruntergekommener Mann in den Laden und hatte vier mit Flaschen gefüllte Wein-Mehrwegkisten dabei, die ich zwar im Sortiment habe, aber grundsätzlich nicht als Leergut annehme. Obwohl in den Kisten fast duchgängig die Flaschen teurer Bioweine stecken, bekommen wir diese Kisten nur von Leuten angeboten, die nicht so aussehen, als wenn sie den Inhalt selber konsumiert hätten. Der Mann trollte sich wieder, aber ein paar Minuten später kamen noch drei andere Typen, ebenfalls mit einigen solchen Kisten herein.
Inzwischen setzte ich mich mit meiner Süßen ins Auto und versuchte, in den Seitenstraßen Ausschau nach dem Wodkadieb zu halten. Nachdem wir etwa zehn Minuten langsam und erfolglos alle umliegenden Straßen durchquert hatten, rückten wir wieder ein. Beim Weg um den Laden haben wir an der Straßenecke haben wir dann einen herrenlosen ALDI-Einkaufswagen voller leerer Weinkisten gefunden. Und mitgenommen. So ist wenigstens der Wodka-Diebstahl wieder ausgeglichen.
Kurz nach dem Vorfall kam ein recht heruntergekommener Mann in den Laden und hatte vier mit Flaschen gefüllte Wein-Mehrwegkisten dabei, die ich zwar im Sortiment habe, aber grundsätzlich nicht als Leergut annehme. Obwohl in den Kisten fast duchgängig die Flaschen teurer Bioweine stecken, bekommen wir diese Kisten nur von Leuten angeboten, die nicht so aussehen, als wenn sie den Inhalt selber konsumiert hätten. Der Mann trollte sich wieder, aber ein paar Minuten später kamen noch drei andere Typen, ebenfalls mit einigen solchen Kisten herein.
Inzwischen setzte ich mich mit meiner Süßen ins Auto und versuchte, in den Seitenstraßen Ausschau nach dem Wodkadieb zu halten. Nachdem wir etwa zehn Minuten langsam und erfolglos alle umliegenden Straßen durchquert hatten, rückten wir wieder ein. Beim Weg um den Laden haben wir an der Straßenecke haben wir dann einen herrenlosen ALDI-Einkaufswagen voller leerer Weinkisten gefunden. Und mitgenommen. So ist wenigstens der Wodka-Diebstahl wieder ausgeglichen.
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Kommentare
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Klaus Bunge am :
Erwin am :
Engine am :
Stefan am :
Hannes am :
That´s it !
Max am :
Wertungsmaßstäbe ändern sich aber natürlich auch mit der Zeit. Vor 1000 Jahren hätte man Verwünschungen als wirksame Mittel gesehen, das Deponieren eines radioaktiven Steins unter dem Bett aber nicht...
Supermarktgnom am :
Max am :
Max am :
(Nee, Scherz, ich weiß, dass Drittzueignungsabsicht genügt.)
Max am :
GelberBuntstift am :
Bjoern Harste am :
pop am :
Wenn Kioske das machen und die Kunden ihr ganzes Leergut bei Dir abgeben, herrscht plötzlich ein riesen Bohei, weil Du nicht genug Kisten, Rahmen, oder wie auch immer man die Dinger nennen will, hast.
Sehr unkonsequent.
GelberBuntstift am :
Phil am :
Martin am :
flochen am :
pop am :
Max am :
"§ 965 BGB Anzeigepflicht des Finders
(1) ...
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht." (!)
Spatenpaul I am :
Erwin am :
Gerd am :
Max am :
(Staudinger/Gursky, § 965 BGB Rn. 19)
Doch ebenso steht z.B. dort, dass eine Anzeigepflicht auch greift, wenn der Finder einen Empfangsberechtigten kennt.
Außerdem bleiben die Pflichten des Finders im Allgemeinen erhalten (Verwahrungspflicht, Herausgabe- bzw. Ablieferungspflicht).
So heißt es also: "Die in der Bevölkerung verbreitete Auffassung, Bagatellfunde dürfe der Finder sich aneignen, ist verfehlt."
Hendrik am :
Allerdings wird sich bei Mehrwegpfandkisten ohne Angabe des Abfüllers nie ein Eigentümer finden. Es handelt sich bei Verpackungen auch mit Sicherheit nicht um Güter für die der "Fund-§" gilt.
Max am :
jemand® am :
Ich wollte nur noich eine eins
Max am :
jemand® am :
Gerd am :
Mein Kommentar war mehr als Witz gedacht.
Fahrertuer am :
Ich seh da vielmehr einen Gesetzestext...
Erwin am :
pop am :
Fahrertuer am :
pop am :
Peter am :
Max am :
JeriC am :
Scholfgang Wäuble am :
Nach überwiegender rabbinischer und historisch-kritischer Auffassung verlangte die sogenannte Talionsformel (von lateinisch talio: Vergeltung) einen angemessenen Schadensersatz in allen Fällen von Körperverletzung vom Täter, um die im Alten Orient verbreitete Blutrache einzudämmen und durch eine Verhältnismäßigkeit von Vergehen und Strafe abzulösen.
Quelle: de.wikipedia.org
Wir sind in all den Jahren also nicht weitergekommen. Schade.
Und ja, ich finde die Handlung zwar falsch, mag Björn aber immernoch.
Silvio am :
Habt ihr andern eigentlich nichts ebsseres zutun als euch hier immer über irgend n Blödsinn zu streiten? *g*
Ich²³ am :
Tom am :
wenn Du noch ein bischen so weitermachst bekommst Du glatt entweder eine Reportage auf RTL 2 oder eine eigene Serie bei den Privaten... ala Toto & Harry ...
Es ist schon ein anderes Universum - Dein Supermarkt
Viel Glück und vor allem viel Erfolg :-)
Sabrina am :
Max am :
Michael am :
Du nimmst deine Leguanin mit auf Diebsuche? Wirkt das abschreckender als ein Dobermann?
Max am :
Jo Katterturm am :
Da es sich nun spezifisch um Pfandkisten handelt, ist der Fall ein bißchen komplexer. Die Kisten sind Eigentum der Brauerei/Kellerei/sonstwer, daran kann man durch "Kauf" im Laden kein Eigentum erwerben, mithin also auch kein Eigentum aufgeben.
Allenfalls könnte man eine Pfandkiste als Einheit aus dinglichem Gegenstand und "aufgeladenem" Pfandbetrag ansehen. Der Pfandbetrag ist Eigentum des Verbrauchers, der Gegenstand bleibt Eigentum der Brauerei. Durch das Aussetzen der Kisten gibt man demnach nur das Eigentum am Pfandbetrag auf.
Daniel123 am :
anita am :
Sie war sehr irritiert, warum ich das denn so furchtbar fand.
Max am :
Wenn in der Betriebskantine mal die Gänge zwischen den Stühlen alle nicht so breit sind, und dennoch jeder meint, direkt da hinter mir durch zu müssen, und eine mir unbekannte Person seine Suppe versehentlich eleganterweise über meine Jacke schüttet (möge ihn der Blitz beim Kacken treffen! ), stehen die Chancen 10:1, dass er sich ohne ein Wort verzieht, in der Hoffnung, es möge unbemerkt bleiben.
Wenn mir mal so ein Missgeschick passiert, dann werde ich die Person auch nicht freundlich ansprechen und anbieten, die Reinigungskosten zu übernehmen. Wozu auch. Bin ja nicht der Depp und kassier fürs Ehrlich sein noch Anschiss, wenn ich auch meine Ruhe haben kann.
Lösung: Für mehr § 241 Abs. 2 BGB im Leben!
Max am :
anita am :
Und es ist mir egal, dass mich einige Leute als doof beschimpfen, weil ich ehrlich bin und zu dem Scheiss steh, den ich mach.
Vielleicht sind die Unehrlichen auch nur zu doof, die langfristigen Folgen ihres unethischen Handelns zu erkennen?
Vielleicht sind die Unehrlichen nur zu doof, ohne zu stehlen/zu luegen ueber die Runden zu kommen?
costa am :
Der am :
Rechtsdreher am :
Jonesens am :
Andrea am :
Warum lest ihr hier eigentlich, wenn Björn so unerträglich ist?
Warum verschwendet ihr eure Zeit zu motzen und meckern, statt euch konstruktiv mit schönen Dingen im Leben auseinander zu setzen?
Die Kommentare zu lesen, kann man sich inzwischen wirklich sparen.
Zu viele besserwissende Gutmenschen hier, die jedes Wort auf die Goldwaage lesen müssen.