Eine Stunde
Vorhin war ein Polizist in zivil hier, der vor einigen Tagen dienstlich hier anrücken musste, um einen Ladendiebstahl aufzunehmen. Der Junk konnte direkt nach der Überprüfung seiner Daten den Laden verlassen.
Mit dem Beamten unterhielt ich mich eben über dieses und jenes und er berichtete mir nur, dass sie eine Stunde später wieder mit dem Typen zu tun hatten, weil er in einem anderen Geschäft geklaut hat...
Scheißspiel.
Mit dem Beamten unterhielt ich mich eben über dieses und jenes und er berichtete mir nur, dass sie eine Stunde später wieder mit dem Typen zu tun hatten, weil er in einem anderen Geschäft geklaut hat...
Scheißspiel.
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Kommentare
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Max am :
Unsereins würde bei einem einzigen Ladendiebstahl genug Ärger bekommen, um erst mal einige Zeit außer Gefecht zu sein, aber bei diesem "Kundenkreis" kommt's wohl darauf auch nicht mehr an.
Kit am :
Ladendiebe lassen die geklaute Ware zurück, plus Jacke/Mantel, Hose/Rock und Schuhe und dürfen dann in Unterhosen und auf Socken den Heimweg antreten.
Es steht ihnen frei eine Anzeige zu erstatten.
Da wäre ich mal gespannt was dann passiert.
Max am :
Kit am :
Ladendiebstahl ist eine Form der Selbstjustiz. Da eignet sich jemand den Besitz anderer an.
Durch den Diebstahl willigt der Dieb in diese Form der Gesetzesübertretung durch eigenes Handeln ein.
florian am :
allo am :
Das wird vor Gericht nichtmal angerechnet werden ...
Max am :
Aber damit würde so etwas nichts mehr zu tun haben.
Bei einer Notwehrlage müsste ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegen.
Gegenwärtig ist er zumindest zu dem Zeitpunkt nicht mehr, an dem der Ladendieb bereits ertappt wurde und die Sachen zurückgeben musste.
(Das Mittel "Hose abnehmen" ist auch nicht geeignet, um den Angriff abzuwehren.)
Max am :
Notwehr ist keine Gesetzesübertretung, da das ein Rechtfertigungsgrund ist.
Ein solcher Schwachfug hat aber mit Notwehr nichts mehr zu tun. Es wäre höchstens ein intensiver UND extensiver Notwehrexzess, der so vom Gesetz auch nicht mehr gedeckt ist und aus gutem Grund strafbar ist.
Niemand disponiert aber so über seine eigenen Rechtsgüter. Um es auf die Spitze zu treiben: Auch ein Ladendieb darf nicht standrechtlich erschossen werden - selbst wenn er es noch so gewoltl haben soll.
Kit am :
Hans am :
Kit am :
Ach Gott, ja, die armen und bemitleidenswerten Drogenabhängigen. Die Gesellschaft muss noch viel mehr unternehmen um diesen armen Menschen ein arbeits- und sorgenfreies Leben zu ermöglichen.
An dieser Positivgegenprobe hätte ich allerdings Interesse.
Einer deiner Drogenabhängigen bekommt 5.000.000 Euro und ich werde auch mit dieser Summe ausgestattet.
Und dann schauen wir mal wie sich das Leben jeweils weiterentwickelt.
EDK am :
Im Grunde ist es eine wirtschaftliche Frage: 20.000 € pro Jahr für einen sogenannten "Schwerstabhängigen" (mehrere Entzüge und Prognose negativ), oder den wirtschaftlichen Schaden auf die Einzelkaufleute abwälzen. Knast ist übrigens nicht billiger, in der Praxis ist ein Entzug dort selbst für die willigen kaum möglich (Drogen gibt es auch dort).
Das Hamburger Modell hat unzweifelhaft Vorteile und könnte Björn einiges an Ärger ersparen. Ein Junkie braucht rund 200 € bis 400 € täglich. Da er sie in der Regel auch bekommt, kannst Du Dir vorstellen wie hoch der Schaden in der Realität bereits ist.
Kit am :
Schon klar. Und wie die Drogen unter anderem in die Haftanstalten kommen kann man ja auch nachlesen:
http://www1.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/drogenkurier10.html
Aber zum Glück reagiert die Staatsgewalt nicht immer so zögerlich:
http://www.ksta.de/html/artikel/1209912042349.shtml
"Ralf Samary zögerte keine Sekunde, verständigte die Polizei, die daraufhin den Bereitschaftsstaatsanwalt einschaltete und einen Durchsuchungsbeschluss erwirken ließ."
Manchmal geht es doch schneller.
Und dann war da noch das Entenküken, welches im Gully festsaß. Feuerwehr mit komplettem Zug und 3 Bereitschaftswagen der Polizei im Einsatz.
Ich würde sagen, die Staatsmacht ist schlagkräftig, nur der Focus ist verschoben.
(Ob die Drogen nehmen?)
Grelt am :
DJ Teac am :
Drogen legal ist etwas das nur von Drogen zugetanen menschen kommen kann.
Und beschaffungskriminalität wird es weiterhin geben, genauso leute die ich ihr Leben durch die Drogen selbst (nicht das beschaffen) am arsch machen...
Fritz Obdenhobel am :
Lurker am :
Kit am :
Lurker am :
Die größten Drogenprobleme, die wir haben, sind Beschaffungskriminalität und Todesfälle aufgrund "schlechter" Drogen - würde man zu vernünftigen Preisen und mit Steueraufschlag "sauberen" Stoff verkaufen, wären diese Probleme beseitigt.
Soweit die Drogen in die Abhängigkeit führen, müssen natürlich Angebote existieren und die Konsequenzen für die Sozialkassen bedacht werden - anscheinend hat die Gesellschaft aber auch mit dem weitaus gravierenderen Problem des Alkoholismus' keine finanziellen Probleme.
Letztendlich ist es inkonsequent, eine Droge zu verbieten und andere zu erlauben - jedenfalls dann, wenn nicht erkennbar ist, worauf diese Unterscheidung beruht. Suchtpotential und Gefährlichkeit sind es gegenwärtig jedenfalls nicht...
Kit am :
"Jeder soll selbst entscheiden, ob und wie er sich selbst gefährdet oder schädigt - ...".
Ok. Und wie stellst Du sicher, dass sich diese Gefährdung auf den Drogenabhängigen beschränkt?
Max am :
Kit am :
Völlig korrekt. Und was sagt das jetzt aus?
Aber ein anderer Aspekt ist dabei sicherlich interessant.
Schon eine kurze, schnelle und oberflächliche Internetrecherche führt zu folgender Erkenntnis:
Alkoholisierung wirkt sich regelmäßig strafverschärfend aus. Anderer Drogenkonsum und Medikamentenmißbrauch aber in aller Regel strafmildernd.
Gibt es dafür eine vernünftige Erklärung?
Max am :
Hast du zufällig eine (seriöse) Fundstelle für diese Behauptung?
Generell müsste so etwas im Gesamtkontext betrachtet werden.
Übermäßiger Alkoholkonsum ist inzwischen meist eher ein Luxusproblem. Der Gedanke "Ich trinke mich schuldunfähig" ist gut verbreitet, glücklicherweise gibt es ja den Vollrauschparagraphen und die actio libera in causa.
Im Gegenzug dazu kann man von Heroinsüchtigen nicht behaupten, dass sie das alles zum Spaß machen.
Kit am :
Stimmt. Wenn man mal abhängig ist hört der Spass auf. Nur sollten wir da erstmal einen Schritt zurück gehen.
Warum beginnt jemand damit Heroin zu nehmen? Wird er dazu gezwungen? Gibt es dafür vernünftige Gründe?
Max am :
Kit am :
enrico am :
MCXSC am :
KLDHG am :
HaPe am :
muh am :
aber wahrscheinlich gehört er auch zu den asozialen leuten, die bei björn einkaufen. was kann man in dieser gegen schon erwarten? ich glaube, vernünftige leute kaufen bei björn nicht ein, davon liest man jedenfalls nichts.
Silvio am :
Marcel123 am :
ob das betreten des ladens dann einen rechtsgültigen vertrag abschließt ist eine andere sache
aber ein junk ohne hose "lol"
Max am :
Also diese AGB wären sicherlich ungültig, da sie überraschend sind (§ 305c BGB). Wobei ich hier sogar an Sittenwidrigkeit oder ein gesetzliches Verbot glaube...
roteroktober am :
Braun/Gelb evtl??? Brrrrrr
Frank am :
von Wachdiensten geschützt werden.
Max am :
Johannes am :
Max am :
Support your local shops
DJ Teac am :
Der Markt MUSS sich vor sowas schützen, und das ist einer der besten Wege.
Es gibt zahlreiche Gründe dort nicht einzukaufen, aber der hier ist nur engstirnig und "wääähh wääh mami der böse mann...."
Blogleser Matthias am :
gerritze am :
Rinderteufel am :
roteroktober am :
MKme am :
Ich nehm die ersten...
Das Wort "Gesindel" passt dann auch eher auf Menschen der 2. Kategorie.
roteroktober am :
MKme am :
Max am :
Hans am :
Unterdosis am :
Das BTMG hingegen kümmert sich einen feuchten Kehricht, ob Eigentum und Gesundheit Fremder geschädigt wurde. Schutzgegenstand ist die "Volksgesundheit", also mein und euer Körper.
Leider ist das BTMG etwas schizophren; der Konsum an und für sich (Wortspiel) ist straffrei, nicht jedoch sämtliche Vorbereitungshandlungen.
Probierts doch einen Tag mal mit Wasser aus - die Spielregeln:
Ihr dürft Wasser konsumieren. Allerdings dürft ihr es nicht an- oder verkaufen, Wasserhahn fällt also flach. Selber herstellen ist auch verboten, also Finger weg von der Regentonne oder dem Gartentein!
Ihr dürft es euch schenken lassen; allerdings nicht aufbewahren und auch nicht kostenlos weitergeben (Besitz bzw. strafbare Verbrauchsüberlassung).
Probierts mal - einen Tag lang.
Max am :
Es sei denn, du spielst auf die einzige Strafnorm des BGBs ;-), den § 241a BGB ("Unbestellte Leistungen") an, den Flume "ungeheuerlich" genannt haben soll.
Das ist aber nur in einem ganz anderen Verhältnis (Fernabsatz) anwendbar.
Unterdosis am :
Das BGB schützt aber unter anderem meine (und deine) Rechte z. B. in Vetragsangelegenheiten oder bei Notwehr, damit ich nicht von anderen bösen Menschen über den Tisch gezogen oder vom Staat eingekerkert werden kann, weil ich mich gegen einen Angriff gewehrt habe.
Vielleicht hätte ich statt "Strafmittel" lieber "Mittel" schreiben sollen, aber ich dachte die Kernaussage dürfte jedem klar sein.
der jörg am :
http://www.unf-unf.de/video/mitfahrt-bei-der-polizei-zu-gewinnen-1209981539.html
das wäre doch mal ein Schild für die Eingangstür